Hallo - falls Du Lust hast, im
schönen Mainz Gonsenheim in einer
modernen Praxis mit freundlichem
Ambiente zu arbeiten, freuen wir
uns auf ein Treffen!
Wir bieten Dir Supervisionen,
Fortbildungen, Sommer- und
Winterevents, sind digitalisiert
und verfügen über
Rezeptionskräfte.
Bei uns hast Du tolle und
vielseitige Patienten (Ortho,
Neuro, Trauma, Sport, Geriatrie,
uvm)
Da auch Osteopath/innen bei uns
arbeiten, gibt es tolle
Möglichkeiten für einen
interdisziplinären Austausch.
Unsere T...
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ich versuche gerade, mir einen überblick zu verschaffen, was ich alles beachten muss, wennn ich freiberuflich/als honorarkraft als sprachtherapeutin arbeiten möchte.
kann mir jemand tipps geben, was ich alles beachten muss?
bisher weiß ich:
berufshaftpflichtversucherung
eigene krankenversicherung
mindestens 2 praxen/institutionen
wie aber ist es mit einer unfallversicherung? mit einem kleinunternehmen/gewerbe? steuern?
hat jemand erfahrung, was das einkommen angeht - also z.b bei einer 30/70 regelung?
ich freue mich auf alle antworten! vielen dank!
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Logaa schrieb:
hallo, so jetzt erst entdecke ich dieses unterforum!
ich versuche gerade, mir einen überblick zu verschaffen, was ich alles beachten muss, wennn ich freiberuflich/als honorarkraft als sprachtherapeutin arbeiten möchte.
kann mir jemand tipps geben, was ich alles beachten muss?
bisher weiß ich:
berufshaftpflichtversucherung
eigene krankenversicherung
mindestens 2 praxen/institutionen
wie aber ist es mit einer unfallversicherung? mit einem kleinunternehmen/gewerbe? steuern?
hat jemand erfahrung, was das einkommen angeht - also z.b bei einer 30/70 regelung?
ich freue mich auf alle antworten! vielen dank!
Alternativ in den Threads des vergangenen halben Jahres in diesem Unterforum - und mach dich auch mit dem Beschluss des bayrischen LSG vertraut; diese Thematik wird dir früher oder später begegnen und es wäre gut selbstsicher eine Position vertreten zu können ;)
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C.Zimmermann schrieb:
Auf jeden Fall eine Statusfeststellung machen lassen bei der DRV wenn Du als freie Mitarbeiterin tätig sein möchtest und das dauert :angry:
ich sammel alle infos und trage alle hinweise/tipps erstmal zusammen.
wenn ich ehrlich sein soll, war mir nicht klar, dass freie mitarbeit und freiberuflichkeit unterschiede darstellen.
also noch ein punkt für mich, dem ich nachgehen muss.
danke euch!
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Logaa schrieb:
danke für eure beiträge.
ich sammel alle infos und trage alle hinweise/tipps erstmal zusammen.
wenn ich ehrlich sein soll, war mir nicht klar, dass freie mitarbeit und freiberuflichkeit unterschiede darstellen.
also noch ein punkt für mich, dem ich nachgehen muss.
danke euch!
...
wenn ich ehrlich sein soll, war mir nicht klar, dass freie mitarbeit und freiberuflichkeit unterschiede darstellen.
also noch ein punkt für mich, dem ich nachgehen muss.
danke euch!
Liebe logaa,
"Freiberufler" sind wir alle, auch wenn wir angestellt sind. Es gibt immer Missverständnisse mit diesem Wort, der ein juristischer Begriff ist. Es gibt eben die sogenannten "freien Berufe", dazu gehören z.B. auch Rechtsanwälte, Ärzte.
Als "Freier Mitarbeiter" bist du ganz einfach selbständig und musst sowohl versicherungstechnisch als auch steuerlich dich wie eine Selbständige verhalten. Die Sache mit der "Scheinselbständigekeit" wird meiner Beobachtung nach immer schwieriger, es sollte aber immer noch möglcih sein, als FM zu arbeiten. Habe auch eine in meiner Praxis, die noch mindestens 2 weitere Auftraggeber hat. Sie hat ihr eigenes Logo, ihre eigenen Briefköpfe auf denen sie mir die Rechnungen schreibt und ist wirklich weitgehend unabhängig von meiner Praxis, hat eigenes Material (was nicht heißt, dass sie nicht auch was von mir mal nehmen darf) übernimmt einfach dann was für mich , wenn ich dringend jemand brauche, der einspringt, sowie HBs die nicht auf meiner Route liegen. Außerdem arbeitet sie noch für eine Klinik und für eine andere Praxis 15 km weiter weg. Ich mische mich auch sehr wenig bis gar nicht ein in ihre Arbeit, sie ist ja quasi ein "Subunternehmer". Bei Angestellten sieht das dann schon etwas anders aus .... In vielen Praxen läuft es aber so, dass da kein Unterschied gemacht wird und ich finde das bedenklich. Ein FM bekommt von mir Aufträge, wenn welche da sind. Da er/sie selbständig ist, trägt er/ sie das Risiko, wenn es eben mal keine Aufträge gibt. Das ist bei einer Angestellten anders. Da trage ich das Risiko. sie/er ist aber eben auch vielmehr weisungsgebunden an die Praxis und an meinen Arbeitsablauf.
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Susulo schrieb:
Logaa schrieb am 7.9.14 20:09:
...
wenn ich ehrlich sein soll, war mir nicht klar, dass freie mitarbeit und freiberuflichkeit unterschiede darstellen.
also noch ein punkt für mich, dem ich nachgehen muss.
danke euch!
Liebe logaa,
"Freiberufler" sind wir alle, auch wenn wir angestellt sind. Es gibt immer Missverständnisse mit diesem Wort, der ein juristischer Begriff ist. Es gibt eben die sogenannten "freien Berufe", dazu gehören z.B. auch Rechtsanwälte, Ärzte.
Als "Freier Mitarbeiter" bist du ganz einfach selbständig und musst sowohl versicherungstechnisch als auch steuerlich dich wie eine Selbständige verhalten. Die Sache mit der "Scheinselbständigekeit" wird meiner Beobachtung nach immer schwieriger, es sollte aber immer noch möglcih sein, als FM zu arbeiten. Habe auch eine in meiner Praxis, die noch mindestens 2 weitere Auftraggeber hat. Sie hat ihr eigenes Logo, ihre eigenen Briefköpfe auf denen sie mir die Rechnungen schreibt und ist wirklich weitgehend unabhängig von meiner Praxis, hat eigenes Material (was nicht heißt, dass sie nicht auch was von mir mal nehmen darf) übernimmt einfach dann was für mich , wenn ich dringend jemand brauche, der einspringt, sowie HBs die nicht auf meiner Route liegen. Außerdem arbeitet sie noch für eine Klinik und für eine andere Praxis 15 km weiter weg. Ich mische mich auch sehr wenig bis gar nicht ein in ihre Arbeit, sie ist ja quasi ein "Subunternehmer". Bei Angestellten sieht das dann schon etwas anders aus .... In vielen Praxen läuft es aber so, dass da kein Unterschied gemacht wird und ich finde das bedenklich. Ein FM bekommt von mir Aufträge, wenn welche da sind. Da er/sie selbständig ist, trägt er/ sie das Risiko, wenn es eben mal keine Aufträge gibt. Das ist bei einer Angestellten anders. Da trage ich das Risiko. sie/er ist aber eben auch vielmehr weisungsgebunden an die Praxis und an meinen Arbeitsablauf.
das hat mir sehr geholfen!
darf ich noch fragen, warum die sache mit der scheinselbstständigkeit zunehmend schwieriger wird? ich sehe immer mal wieder anzeigen, in denen therapeuten für nur einige stunden gesucht werden.
herzlichen dank!
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Logaa schrieb:
vielen dank susulo
das hat mir sehr geholfen!
darf ich noch fragen, warum die sache mit der scheinselbstständigkeit zunehmend schwieriger wird? ich sehe immer mal wieder anzeigen, in denen therapeuten für nur einige stunden gesucht werden.
herzlichen dank!
Das Problem der Freien Mitarbeiter ist, dass viele FM dies eben nicht sind, weil sie die Voraussetzungen dazu nicht erfüllen. Ein Freier Mitarbeiter muß seine Szialkosten wie RV., KK., Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung usw. selbst zuahlen. Er muss eine eigene Buchhaltung, eigene Werbung und er muss mehrere Auftragsgeber haben. Wenn herauskommt, dass diese Voraussetzungen eben nicht erfüllt werden, muß der Auftragsgeber die Sozialkosten nachbezahlen. Wie man weiß, kann dies sehr teuer werden.
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Eberhard schrieb:
Die Therapeuten die stundenweise gesucht werden, laufen dann auf der 450-Euro-Basis. Man könnte sie auch Aushilfen nennen. Im Amtsdeutsch heißen sie Minderbeschäftigte. Mit Freien Mitarbeiter hat dies nichts zu tun.
Das Problem der Freien Mitarbeiter ist, dass viele FM dies eben nicht sind, weil sie die Voraussetzungen dazu nicht erfüllen. Ein Freier Mitarbeiter muß seine Szialkosten wie RV., KK., Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung usw. selbst zuahlen. Er muss eine eigene Buchhaltung, eigene Werbung und er muss mehrere Auftragsgeber haben. Wenn herauskommt, dass diese Voraussetzungen eben nicht erfüllt werden, muß der Auftragsgeber die Sozialkosten nachbezahlen. Wie man weiß, kann dies sehr teuer werden.
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Papa Alpaka schrieb:
Die besten Informationen findest du hier: http://www.physio.de/forum5/search.php?18
Alternativ in den Threads des vergangenen halben Jahres in diesem Unterforum - und mach dich auch mit dem Beschluss des bayrischen LSG vertraut; diese Thematik wird dir früher oder später begegnen und es wäre gut selbstsicher eine Position vertreten zu können ;)
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Eberhard schrieb:
Will Logaa freiberuflich oder als Freie Mitarbeiterin arbeiten?
das hat hier ziemlich viele Diskussionen ausgelöst - allerdings ist ja ausdrücklich von Physiotherapeuten die Rede ... und nach wie vor arbeiten überall im Heilmittelbereich viele FM. Also nicht gleich Panik nach solchen Meldungen !!
Das mit den wenigen Stunden stimmt - "meine" FM fing vor 10 Jahren nach der Babypause tatsächlich mit 3 Therapien die Woche an, das gab dann keine Probleme - da sie auch bei "Einnahmen aus selbständiger Arbeit" unter 5300 hatte(? Die Zahl könnte auch anders sein, bin nicht sicher?), konnte sie weiter über ihren Mann sozialversichert bleiben und wurde von der RV sowie der Auflage "mehrere Auftraggeber" befreit. Nur eine Berufshaftpflicht + bgw hatte sie. Das war aber vor 10 Jahren, ich weiß nicht, wie das heute aussieht, habe mich nicht mehr damit befasst, seit diese Person über mehrere Auftraggeber nun etwa 80 % arbeitet - sowohl ich in der Praxis hatte eine Rentenprüfung unbescholten überstanden als auch sie hat ihren Status mehr als gründlich feststellen lassen und alles offengelegt. Keinerlei Probleme
Viel Erfolg dir !
su
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MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Es gibt auch Bücher über freie Mitarbeiter.
MFG
Meitao
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Susulo schrieb:
guckst du zum Beispiel hier: http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=8406
das hat hier ziemlich viele Diskussionen ausgelöst - allerdings ist ja ausdrücklich von Physiotherapeuten die Rede ... und nach wie vor arbeiten überall im Heilmittelbereich viele FM. Also nicht gleich Panik nach solchen Meldungen !!
Das mit den wenigen Stunden stimmt - "meine" FM fing vor 10 Jahren nach der Babypause tatsächlich mit 3 Therapien die Woche an, das gab dann keine Probleme - da sie auch bei "Einnahmen aus selbständiger Arbeit" unter 5300 hatte(? Die Zahl könnte auch anders sein, bin nicht sicher?), konnte sie weiter über ihren Mann sozialversichert bleiben und wurde von der RV sowie der Auflage "mehrere Auftraggeber" befreit. Nur eine Berufshaftpflicht + bgw hatte sie. Das war aber vor 10 Jahren, ich weiß nicht, wie das heute aussieht, habe mich nicht mehr damit befasst, seit diese Person über mehrere Auftraggeber nun etwa 80 % arbeitet - sowohl ich in der Praxis hatte eine Rentenprüfung unbescholten überstanden als auch sie hat ihren Status mehr als gründlich feststellen lassen und alles offengelegt. Keinerlei Probleme
Viel Erfolg dir !
su
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