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Neurophysiotherapie? Willkommen bei
uns!
Wir sind eine moderne, auf
Neurologie spezialisierte
Physiotherapie-Praxis, in der das
Wohl und die individuelle
Entwicklung unserer Patient*innen
im Mittelpunkt stehen. Doch genauso
wichtig sind uns die Menschen im
Team. Gemeinsam setzen wir auf
wertschätzendes Miteinander,
kontinuierliches Lernen und
fachliche wissenschaftliche
Weiterentwicklung in einer
entspannten Atmosphäre.
Bei uns findest du mehr als nur
einen Job ...
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Danke schonma
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Alexander Fischer schrieb:
Haben Freiberufler auch Fortbildungspflicht ? Und die Berufshaftpflichtversicherung müssen die doch auch haben , oder ?
Danke schonma
schau mal hier!!!!
http://www.physio.de/forum/faq.php?f=18
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Versicherung: JA
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kryo schrieb:
Fortbildungspunkte für freie Mitarbeiter und fachliche Leitung. Für Praxisinhaber sowieso.....
Versicherung: JA
Wo steht das?
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morpheus-06 schrieb:
"Fortbildungspunkte für freie Mitarbeiter" :unamused:
Wo steht das?
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JürgenK schrieb:
Hallo Alexander,
schau mal hier!!!!
http://www.physio.de/forum/faq.php?f=18
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Als freier Mitarbeiter ist man selbstständig. Mann muss GARNIX außer an den Staat zahlen. Fast alles andere ist freiwillig, ja sogar eine Berufshaftpflicht ist freiwillig.
Fortbildungspflicht sofern im Vertrag des freien Mitarbeiters kann sogar von der Rentenversicherung als Punkt FÜR eine Scheinselbstständigkeit gelten. Da dies für einen Selbstständigen nicht gelten sollte da dieser nicht weisungsgebunden sein darf.
Freiberufler ist außerdem der falsche Begriff, sowas gibt es nicht bei Physios! Es gibt nur freie Mitarbeiter, bitte google die beiden Begriffe. Freiberufler ist ein Steuerbegriff.
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morpheus-06 schrieb:
"ja sogar eine Berufshaftpflicht ist freiwillig."
Quelle?
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Wonderwoman schrieb:
Schaust Du auf Link
1. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
2. Steuernummer besorgen, Einkommenssteuer zahlen, Einnahmeüberschussrechnung bis Mai abgeben um das zu tun...
3. Gesetzliche Rente zahlen (Festbetrag oder Prozentsatz was einem lieber ist) Als Neugründer kann man in den ersten 2 Jahren 50% zahlen
4. Krankenkasse anmelden, gesetzlich freiwillig, oder Privat
Alles andere ist freiwillig, wobei ich eine Berufshaftpflicht empfehle. Kostet bei mir mit Privathaftpflicht zusammen 140 Euro im Jahr.
[bearbeitet am 28.11.13 11:41]
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ACW schrieb:
Man muss folgendes:
1. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
2. Steuernummer besorgen, Einkommenssteuer zahlen, Einnahmeüberschussrechnung bis Mai abgeben um das zu tun...
3. Gesetzliche Rente zahlen (Festbetrag oder Prozentsatz was einem lieber ist) Als Neugründer kann man in den ersten 2 Jahren 50% zahlen
4. Krankenkasse anmelden, gesetzlich freiwillig, oder Privat
Alles andere ist freiwillig, wobei ich eine Berufshaftpflicht empfehle. Kostet bei mir mit Privathaftpflicht zusammen 140 Euro im Jahr.
[bearbeitet am 28.11.13 11:41]
Die Bezeichnung des Freiberuflers kommt aus dem Steuerrecht. (Befreiung von der Gewerbesteuer!) Der Beruf des Physiotherapeuten gehört zu den Katalogberufen der freien Berufe. Es handelt sich hierbei um eine Ausübung eines Berufs der auf Grund der Eigenverandwortlichen selbstständigen Erbringung der Leistung, zu den freien Berufen gezählt wird. Jeder Physiotherapeut geht demnach der freiberuflichen Tätigkeit nach.
Und ein freier Mitarbeiter ist selbständig und somit auch alleinig haftbar in der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit -- Berufshaftpflicht.
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Chou schrieb:
WIR sind alle FREIBERUFLER. Der Beruf des PT ist eine freiberufliche Tätigkeit (bitte an alle, endlich mal verstehen und begreifen - danke :-* ):
Die Bezeichnung des Freiberuflers kommt aus dem Steuerrecht. (Befreiung von der Gewerbesteuer!) Der Beruf des Physiotherapeuten gehört zu den Katalogberufen der freien Berufe. Es handelt sich hierbei um eine Ausübung eines Berufs der auf Grund der Eigenverandwortlichen selbstständigen Erbringung der Leistung, zu den freien Berufen gezählt wird. Jeder Physiotherapeut geht demnach der freiberuflichen Tätigkeit nach.
Und ein freier Mitarbeiter ist selbständig und somit auch alleinig haftbar in der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit -- Berufshaftpflicht.
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ACW schrieb:
So ein Unsinn!
Als freier Mitarbeiter ist man selbstständig. Mann muss GARNIX außer an den Staat zahlen. Fast alles andere ist freiwillig, ja sogar eine Berufshaftpflicht ist freiwillig.
Fortbildungspflicht sofern im Vertrag des freien Mitarbeiters kann sogar von der Rentenversicherung als Punkt FÜR eine Scheinselbstständigkeit gelten. Da dies für einen Selbstständigen nicht gelten sollte da dieser nicht weisungsgebunden sein darf.
Freiberufler ist außerdem der falsche Begriff, sowas gibt es nicht bei Physios! Es gibt nur freie Mitarbeiter, bitte google die beiden Begriffe. Freiberufler ist ein Steuerbegriff.
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