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Gelsenkirchen

Physiotherapie: NOVOTERGUM
NOVOTERGUM ist der Spezialist für
Physiotherapie. Seit Gründung des
Unternehmens stehen bei NOVOTERGUM
die (Weiter-)Entwicklungen und
Realisierungen innovativer
ganzheitlicher Behandlungskonzepte
im Mittelpunkt, die auch dem
Therapeuten mehr
Entscheidungsspielraum geben.

Innovation, Kompetenz und
Wertschätzung neu definiert

Wir suchen:
Physiotherapeuten (m/w/d) in
Vollzeit, Teilzeit und zur Aushilfe

Was sind Deine Aufgaben?
• Du betreust Patienten sow...
  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit FM und angestellt beim anderen Arbeitgeber

Neues Thema
FM und angestellt beim anderen Arbeitgeber
Es gibt 10 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
Vor 5 Monaten
Hallo,
ich bin Physiotherapeut, arbeite momentan jedoch unter 450€ in einem anderen Bereich, da ich weiterhin privat krankenversichert sein möchte. Zudem habe ich ein Kleingewerbe. Da mir diese beiden Arbeiten finanziell nicht ausreichen, überlege ich ob es nicht möglich wäre 2 Nachmittage als FM zusätzlich zu meinen anderen beiden Jobs tätig zu sein- wie gesagt, um weiterhin in der PKV versichert bleiben zu können.
Weiß jemand ob das so umsetzbar ist?
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Hallo, ich bin Physiotherapeut, arbeite momentan jedoch unter 450€ in einem anderen Bereich, da ich weiterhin privat krankenversichert sein möchte. Zudem habe ich ein Kleingewerbe. Da mir diese beiden Arbeiten finanziell nicht ausreichen, überlege ich ob es nicht möglich wäre 2 Nachmittage als FM zusätzlich zu meinen anderen beiden Jobs tätig zu sein- wie gesagt, um weiterhin in der PKV versichert bleiben zu können. Weiß jemand ob das so umsetzbar ist?
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Shakespeare
Vor 5 Monaten
Du kannst in allen Konstellationen Berufen und Gewichtungen selbständig arbeiten. Eine andere Frage ist, wie sich das steuerlich und sozialversicherungsrechtlich auswirkt. Eine Krankenversicherungspflicht bei der gesetzlichen KV kann m.W. für Dich entstehen, wenn Du als Arbeitnehmer ( soz.vers.pflichtige Tätigkeit) mehr als 450€ ( bald 520€) verdienst. In der von Dir beschriebenen Konstellation wäre das ja nicht der Fall. Eine Tätigkeit als FM wiederum unterliegt auch bestimmten Regeln damit diese als selbständig, hier v.a. von der Rentenversicherung anerkannt wird. Dazu zählt u.a., dass Du nicht nur für einen Auftraggeber tätig sein darfst. Ob das also geht hängt auch davon ab was Du in welchem Umfang gewerblich bzw.freiberuflich machst. Tätigkeiten in anderen Bereichen aber auch Angestelltenjobs werden hier unabhängig von einer etwaigen finanziellen Unabhängigkeit nicht berücksichtigt. Es ist eine komplizierte Sache die Du da machen willst. Einfacher wäre es den Angestelltenjob auf Minijob-Maximum zu erhöhen und Deine gewerbliche Tätigkeit zu verstärken, wenn Du beides auf jeden Fall weitermachen möchtest.
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Du kannst in allen Konstellationen Berufen und Gewichtungen selbständig arbeiten. Eine andere Frage ist, wie sich das steuerlich und sozialversicherungsrechtlich auswirkt. Eine Krankenversicherungspflicht bei der gesetzlichen KV kann m.W. für Dich entstehen, wenn Du als Arbeitnehmer ( soz.vers.pflichtige Tätigkeit) mehr als 450€ ( bald 520€) verdienst. In der von Dir beschriebenen Konstellation wäre das ja nicht der Fall. Eine Tätigkeit als FM wiederum unterliegt auch bestimmten Regeln damit diese als selbständig, hier v.a. von der Rentenversicherung anerkannt wird. Dazu zählt u.a., dass Du nicht nur für einen Auftraggeber tätig sein darfst. Ob das also geht hängt auch davon ab was Du in welchem Umfang gewerblich bzw.freiberuflich machst. Tätigkeiten in anderen Bereichen aber auch Angestelltenjobs werden hier unabhängig von einer etwaigen finanziellen Unabhängigkeit nicht berücksichtigt. Es ist eine komplizierte Sache die Du da machen willst. Einfacher wäre es den Angestelltenjob auf Minijob-Maximum zu erhöhen und Deine gewerbliche Tätigkeit zu verstärken, wenn Du beides auf jeden Fall weitermachen möchtest.
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Shakespeare schrieb:

Du kannst in allen Konstellationen Berufen und Gewichtungen selbständig arbeiten. Eine andere Frage ist, wie sich das steuerlich und sozialversicherungsrechtlich auswirkt. Eine Krankenversicherungspflicht bei der gesetzlichen KV kann m.W. für Dich entstehen, wenn Du als Arbeitnehmer ( soz.vers.pflichtige Tätigkeit) mehr als 450€ ( bald 520€) verdienst. In der von Dir beschriebenen Konstellation wäre das ja nicht der Fall. Eine Tätigkeit als FM wiederum unterliegt auch bestimmten Regeln damit diese als selbständig, hier v.a. von der Rentenversicherung anerkannt wird. Dazu zählt u.a., dass Du nicht nur für einen Auftraggeber tätig sein darfst. Ob das also geht hängt auch davon ab was Du in welchem Umfang gewerblich bzw.freiberuflich machst. Tätigkeiten in anderen Bereichen aber auch Angestelltenjobs werden hier unabhängig von einer etwaigen finanziellen Unabhängigkeit nicht berücksichtigt. Es ist eine komplizierte Sache die Du da machen willst. Einfacher wäre es den Angestelltenjob auf Minijob-Maximum zu erhöhen und Deine gewerbliche Tätigkeit zu verstärken, wenn Du beides auf jeden Fall weitermachen möchtest.

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Anonymer Teilnehmer
Vor 5 Monaten
Vielen Dank für deine Hilfe und Inspiration. Ich denke ich werde es tatsächlich so machen- alles andere ist zu kompliziert.
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Vielen Dank für deine Hilfe und Inspiration. Ich denke ich werde es tatsächlich so machen- alles andere ist zu kompliziert.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Vielen Dank für deine Hilfe und Inspiration. Ich denke ich werde es tatsächlich so machen- alles andere ist zu kompliziert.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,
ich bin Physiotherapeut, arbeite momentan jedoch unter 450€ in einem anderen Bereich, da ich weiterhin privat krankenversichert sein möchte. Zudem habe ich ein Kleingewerbe. Da mir diese beiden Arbeiten finanziell nicht ausreichen, überlege ich ob es nicht möglich wäre 2 Nachmittage als FM zusätzlich zu meinen anderen beiden Jobs tätig zu sein- wie gesagt, um weiterhin in der PKV versichert bleiben zu können.
Weiß jemand ob das so umsetzbar ist?

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Papa Alpaka
Vor 5 Monaten
Ja, geht.
Wieso jemand freiwillig in die PKV will ist mir schleierhaft, aber das war ja nicht die Frage ;)
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Ja, geht. Wieso jemand freiwillig in die PKV will ist mir schleierhaft, aber das war ja nicht die Frage ;)
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Papa Alpaka schrieb:

Ja, geht.
Wieso jemand freiwillig in die PKV will ist mir schleierhaft, aber das war ja nicht die Frage ;)

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Anonymer Teilnehmer
Vor 5 Monaten
Weil ich mich dort einfach super gut aufgehoben fühle als chronisch Kranker. Thatˋs ist;-)
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Weil ich mich dort einfach super gut aufgehoben fühle als chronisch Kranker. Thatˋs ist;-)
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JürgenK
Vor 5 Monaten
...na ja Papa und ich denken an die enormen Kosten auch später als Rentner ;) grins aber vielleicht bist du ja Millionär oder kurz davor ...dann ist das natürlich egal
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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• Leni C.
• eim
• die neue
• Papa Alpaka
• Jeverland
...na ja Papa und ich denken an die enormen Kosten auch später als Rentner ;) grins aber vielleicht bist du ja Millionär oder kurz davor ...dann ist das natürlich egal Mit freundlichen Grüßen JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:

...na ja Papa und ich denken an die enormen Kosten auch später als Rentner ;) grins aber vielleicht bist du ja Millionär oder kurz davor ...dann ist das natürlich egal
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)

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massu
Vor 5 Monaten
Ein 450€ Job
Ein Kleingewerbe
2 Nachmittage als Physio zusätzlich arbeiten, weil es finanziell nicht reicht

du bist chronisch krank und
willst bei der PKV bleiben. Viel Erfolg dabei
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Ein 450€ Job Ein Kleingewerbe 2 Nachmittage als Physio zusätzlich arbeiten, weil es finanziell nicht reicht du bist chronisch krank und willst bei der PKV bleiben. Viel Erfolg dabei
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massu schrieb:

Ein 450€ Job
Ein Kleingewerbe
2 Nachmittage als Physio zusätzlich arbeiten, weil es finanziell nicht reicht

du bist chronisch krank und
willst bei der PKV bleiben. Viel Erfolg dabei

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Weil ich mich dort einfach super gut aufgehoben fühle als chronisch Kranker. Thatˋs ist;-)

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Anonymer Teilnehmer
Vor 5 Monaten
Ich wollte nur wissen ob das möglich ist und keine Urteile über das was ich mache....
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• kristin 122
• Foka18
Ich wollte nur wissen ob das möglich ist und keine Urteile über das was ich mache....
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eim
Vor 5 Monaten
Als SELBSTSTÄNDIG TÄTIGER PHYSIO und das bist du wenn du als FM arbeitest bist du 1. Rentenversicherungspflichtig ( Statusanfrage an DRV )
2. Krankenkassenpflichtig bzw. Auch die Private muss dann informiert werden wenn du Selbstständig Tätig bist
3. Berufsgenossenschaft
4. Berufshaftpflicht
Ob sich das mit 2 x wöchentlich als FM lohnt musst du selber entscheiden und jeder PI
der Ahnung von der Rechtslage hat wird sich ohne diese Nachweise hütenmit dir zu arbeiten.
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Als SELBSTSTÄNDIG TÄTIGER PHYSIO und das bist du wenn du als FM arbeitest bist du 1. Rentenversicherungspflichtig ( Statusanfrage an DRV ) 2. Krankenkassenpflichtig bzw. Auch die Private muss dann informiert werden wenn du Selbstständig Tätig bist 3. Berufsgenossenschaft 4. Berufshaftpflicht Ob sich das mit 2 x wöchentlich als FM lohnt musst du selber entscheiden und jeder PI der Ahnung von der Rechtslage hat wird sich ohne diese Nachweise hütenmit dir zu arbeiten.
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eim schrieb:

Als SELBSTSTÄNDIG TÄTIGER PHYSIO und das bist du wenn du als FM arbeitest bist du 1. Rentenversicherungspflichtig ( Statusanfrage an DRV )
2. Krankenkassenpflichtig bzw. Auch die Private muss dann informiert werden wenn du Selbstständig Tätig bist
3. Berufsgenossenschaft
4. Berufshaftpflicht
Ob sich das mit 2 x wöchentlich als FM lohnt musst du selber entscheiden und jeder PI
der Ahnung von der Rechtslage hat wird sich ohne diese Nachweise hütenmit dir zu arbeiten.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ich wollte nur wissen ob das möglich ist und keine Urteile über das was ich mache....

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Badde
Vor 3 Monaten
Du musst Beiträge in die DRV entrichten, wenn Du aus Deiner Selbständigkeit einen Gewinn von mehr als 5400 Euro/Jahr erzielst.
Wenn Deine Anstellung Dein wirtschaftlicher Mittelpunkt darstellt, Du also mehr als 20h/Woche angestellt arbeitest und es auch wirtschaftlich mehr einbringt als Deine Selbständigkeit, dann zahlst Du nur aus der Anstellung KK Beiträge.
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• kristin 122
Du musst Beiträge in die DRV entrichten, wenn Du aus Deiner Selbständigkeit einen Gewinn von mehr als 5400 Euro/Jahr erzielst. Wenn Deine Anstellung Dein wirtschaftlicher Mittelpunkt darstellt, Du also mehr als 20h/Woche angestellt arbeitest und es auch wirtschaftlich mehr einbringt als Deine Selbständigkeit, dann zahlst Du nur aus der Anstellung KK Beiträge.
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Badde schrieb:

Du musst Beiträge in die DRV entrichten, wenn Du aus Deiner Selbständigkeit einen Gewinn von mehr als 5400 Euro/Jahr erzielst.
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