physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

München

**Physiotherapeut/in (m/w/d) –
Teilzeit 20–25 Stunden in
München**

Für unsere Praxis **Therapie am
Greinerberg in
München-Thalkirchen** suchen wir
Verstärkung in dauerhafter
Anstellung.

Du möchtest Patienten persönlich
begleiten, eigenständig arbeiten
und dich fachlich weiterentwickeln?
Dann freuen wir uns darauf, dich
kennenzulernen.

**Das bieten wir dir**

- Dauerhafte Anstellung mit etwa
20–25 Wochenstunden
- Arbeitszeiten und Verteilung der
Wochenstunden nach gemeins...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit FM: Sind Verordnungen Eigentum der Praxis?

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
FM: Sind Verordnungen Eigentum der Praxis?
Es gibt 19 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
20.06.2017 09:24
Hallo, liebe KollegInnen

Aus gegebenem Anlass eine Frage:

Wenn ein freier Mitarbeiter geht, und er bei seinem Weggang einige Therapien, die noch nicht beendet sind, aus Abrechnungsgründen abbrechen möchte (Weiterverordnung per begründeter Kurzmitteilung an Verordner beantragt):

Kann es ihm vom PI untersagt werden mit der Begründung, dass die Rezepte Eigentum der Praxis seien? Wer kennt sich genau aus? Ist der FM nur Erfüllungsgehilfe, der nicht entscheiden kann, dass er keine offenen Verordnungen zurück lassen möchte? Wie ist hier die rechtliche Lage? Muss er sich darauf verlassen, dass der PI ihm die bis dahin geleisteten TE per Abschlag zahlt??

Gruß + danke.
1

Gefällt mir

Hallo, liebe KollegInnen Aus gegebenem Anlass eine Frage: Wenn ein freier Mitarbeiter geht, und er bei seinem Weggang einige Therapien, die noch nicht beendet sind, aus Abrechnungsgründen abbrechen möchte (Weiterverordnung per begründeter Kurzmitteilung an Verordner beantragt): Kann es ihm vom PI untersagt werden mit der Begründung, dass die Rezepte Eigentum der Praxis seien? Wer kennt sich genau aus? Ist der FM nur Erfüllungsgehilfe, der nicht entscheiden kann, dass er keine offenen Verordnungen zurück lassen möchte? Wie ist hier die rechtliche Lage? Muss er sich darauf verlassen, dass der PI ihm die bis dahin geleisteten TE per Abschlag zahlt?? Gruß + danke.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo, liebe KollegInnen

Aus gegebenem Anlass eine Frage:

Wenn ein freier Mitarbeiter geht, und er bei seinem Weggang einige Therapien, die noch nicht beendet sind, aus Abrechnungsgründen abbrechen möchte (Weiterverordnung per begründeter Kurzmitteilung an Verordner beantragt):

Kann es ihm vom PI untersagt werden mit der Begründung, dass die Rezepte Eigentum der Praxis seien? Wer kennt sich genau aus? Ist der FM nur Erfüllungsgehilfe, der nicht entscheiden kann, dass er keine offenen Verordnungen zurück lassen möchte? Wie ist hier die rechtliche Lage? Muss er sich darauf verlassen, dass der PI ihm die bis dahin geleisteten TE per Abschlag zahlt??

Gruß + danke.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
tom1350
20.06.2017 09:35
Der Unterschied ist, ob der PI in Vorleistung geht bei monatlicher Abrechnung oder der FM indem er die fertigen Verordnungen abgibt und dann sein Geld bekommt.

Ich würde sagen, da wo die Verordnungen sind der kann darüber verfügen, eben wegen der Vorleistung.
1

Gefällt mir

Der Unterschied ist, ob der PI in Vorleistung geht bei monatlicher Abrechnung oder der FM indem er die fertigen Verordnungen abgibt und dann sein Geld bekommt. Ich würde sagen, da wo die Verordnungen sind der kann darüber verfügen, eben wegen der Vorleistung.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
20.06.2017 10:09
Die physisch vorliegenden VOs sind Eigentum der GKV. Übergeben an den PI zwecks Versorgungserfüllung.

Der FM ist reiner Erfüllungsgehilfe und sollte tunlichst bedacht sein Anforderungen der GKV-Erfüllungsgehilfen gerecht zu werden.

Für geleistete Behandlungen besteht der vereinbarte Vergütungsanspruch, der kann ggf. zum Ende der Kooperation eingefordert werden.

Es obliegt nicht dem FM über den Verbleib der Verordnungen zu entscheiden.
2

Gefällt mir

• Evemarie Kaiser
• die neue
Die physisch vorliegenden VOs sind Eigentum der GKV. Übergeben an den PI zwecks Versorgungserfüllung. Der FM ist reiner Erfüllungsgehilfe und sollte tunlichst bedacht sein Anforderungen der GKV-Erfüllungsgehilfen gerecht zu werden. Für geleistete Behandlungen besteht der vereinbarte Vergütungsanspruch, der kann ggf. zum Ende der Kooperation eingefordert werden. Es obliegt nicht dem FM über den Verbleib der Verordnungen zu entscheiden.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Papa Alpaka schrieb:

Die physisch vorliegenden VOs sind Eigentum der GKV. Übergeben an den PI zwecks Versorgungserfüllung.

Der FM ist reiner Erfüllungsgehilfe und sollte tunlichst bedacht sein Anforderungen der GKV-Erfüllungsgehilfen gerecht zu werden.

Für geleistete Behandlungen besteht der vereinbarte Vergütungsanspruch, der kann ggf. zum Ende der Kooperation eingefordert werden.

Es obliegt nicht dem FM über den Verbleib der Verordnungen zu entscheiden.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
20.06.2017 10:18
@Tom: Der FM kann die Verordnungen doch nicht einfach mitnehmen, oder? *verwirrt*
1

Gefällt mir

@Tom: Der FM kann die Verordnungen doch nicht einfach mitnehmen, oder? *verwirrt*
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Tom: Der FM kann die Verordnungen doch nicht einfach mitnehmen, oder? *verwirrt*

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
20.06.2017 10:49
Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.6.17 10:18:
@Tom: Der FM kann die Verordnungen doch nicht einfach mitnehmen, oder? *verwirrt*


Tasche auf, VO rein, fertig. Du ahnst gar nicht wie schnell das geht ;)
1

Gefällt mir

[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.6.17 10:18: @Tom: Der FM kann die Verordnungen doch nicht einfach mitnehmen, oder? *verwirrt* [/zitat] Tasche auf, VO rein, fertig. Du ahnst gar nicht wie schnell das geht ;)
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Papa Alpaka schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.6.17 10:18:
@Tom: Der FM kann die Verordnungen doch nicht einfach mitnehmen, oder? *verwirrt*


Tasche auf, VO rein, fertig. Du ahnst gar nicht wie schnell das geht ;)

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
20.06.2017 12:34
Upps... :/
Und das ist rechtens??????
1

Gefällt mir

Upps... :/ Und das ist rechtens??????
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Upps... :/
Und das ist rechtens??????

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
20.06.2017 13:35
...ich würde dir dringend raten, Anonymus, auf den Pluralis Majestis zu verzichten und zur Ich-Botschaft zurückzukommen.

Das der PI in der Vergangenheit Schei* gemacht hat berechtigt dich nicht, ebenfalls Schei* zu machen.
1

Gefällt mir

...ich würde dir dringend raten, Anonymus, auf den Pluralis Majestis zu verzichten und zur Ich-Botschaft zurückzukommen. Das der PI in der Vergangenheit Schei* gemacht hat berechtigt dich nicht, ebenfalls Schei* zu machen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Papa Alpaka schrieb:

...ich würde dir dringend raten, Anonymus, auf den Pluralis Majestis zu verzichten und zur Ich-Botschaft zurückzukommen.

Das der PI in der Vergangenheit Schei* gemacht hat berechtigt dich nicht, ebenfalls Schei* zu machen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
20.06.2017 15:08
Papa Alpaka... Pluralis Majestatis, wenn schon..

Wo immer du einen entdeckt hast. Ich finde keinen. Ergo: Ratschlag obsolet.
1

Gefällt mir

Papa Alpaka... Pluralis Majestatis, wenn schon.. Wo immer du einen entdeckt hast. Ich finde keinen. Ergo: Ratschlag obsolet.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Papa Alpaka... Pluralis Majestatis, wenn schon..

Wo immer du einen entdeckt hast. Ich finde keinen. Ergo: Ratschlag obsolet.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
20.06.2017 15:10
Tom, letzteres.
Verordnung fertig machen, dann einreichen. Es gibt keine monatlichen Abschläge auf die zu erwartende Abrechnung o.ä,
1

Gefällt mir

Tom, letzteres. Verordnung fertig machen, dann einreichen. Es gibt keine monatlichen Abschläge auf die zu erwartende Abrechnung o.ä,
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Tom, letzteres.
Verordnung fertig machen, dann einreichen. Es gibt keine monatlichen Abschläge auf die zu erwartende Abrechnung o.ä,

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

tom1350 schrieb:

Der Unterschied ist, ob der PI in Vorleistung geht bei monatlicher Abrechnung oder der FM indem er die fertigen Verordnungen abgibt und dann sein Geld bekommt.

Ich würde sagen, da wo die Verordnungen sind der kann darüber verfügen, eben wegen der Vorleistung.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Leni C.
20.06.2017 09:51
Die Rezepte gehören in die Praxis , da der PI letztendlich bei der Abrechnung , die über seinen Namen läuft , den Kopf hinhalten muß . Wenn der FM geht , kann die Praxis ja trotzdem das Rezept zu Ende abarbeiten . Der FM stellt die Rechnung für die erbrachten Therapien und gut iss. Und sollte der FM fachspezifische Therapien gemacht haben die die Praxis sonst selber nicht bieten kann wird halt abgebrochen .
4

Gefällt mir

• Evemarie Kaiser
• die neue
• Susulo
• Papa Alpaka
Die Rezepte gehören in die Praxis , da der PI letztendlich bei der Abrechnung , die über seinen Namen läuft , den Kopf hinhalten muß . Wenn der FM geht , kann die Praxis ja trotzdem das Rezept zu Ende abarbeiten . Der FM stellt die Rechnung für die erbrachten Therapien und gut iss. Und sollte der FM fachspezifische Therapien gemacht haben die die Praxis sonst selber nicht bieten kann wird halt abgebrochen .
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
tom1350
20.06.2017 09:57
Die Verordnung gehört dem Patienten.

Wer die therapeutische Leistung erbracht hat, hat den Anspruch auf Vergütung. Normalerweise wird man sich einig. Wenn nicht werden die angebrochenen Verordnungen halt in der nächsten Praxis dann fertig abgerechnet.

Das ist alles auch nichts. Spannend wird es, wenn die Angestellte für HB 80% davon "mitnimmt".
1

Gefällt mir

[u]Die Verordnung gehört dem Patienten.[/u] Wer die therapeutische Leistung erbracht hat, hat den Anspruch auf Vergütung. Normalerweise wird man sich einig. Wenn nicht werden die angebrochenen Verordnungen halt in der nächsten Praxis dann fertig abgerechnet. Das ist alles auch nichts. Spannend wird es, wenn die Angestellte für HB 80% davon "mitnimmt".
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



tom1350 schrieb:

Die Verordnung gehört dem Patienten.

Wer die therapeutische Leistung erbracht hat, hat den Anspruch auf Vergütung. Normalerweise wird man sich einig. Wenn nicht werden die angebrochenen Verordnungen halt in der nächsten Praxis dann fertig abgerechnet.

Das ist alles auch nichts. Spannend wird es, wenn die Angestellte für HB 80% davon "mitnimmt".

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Leni C. schrieb:

Die Rezepte gehören in die Praxis , da der PI letztendlich bei der Abrechnung , die über seinen Namen läuft , den Kopf hinhalten muß . Wenn der FM geht , kann die Praxis ja trotzdem das Rezept zu Ende abarbeiten . Der FM stellt die Rechnung für die erbrachten Therapien und gut iss. Und sollte der FM fachspezifische Therapien gemacht haben die die Praxis sonst selber nicht bieten kann wird halt abgebrochen .

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
20.06.2017 13:10
Ganz besonders an der Situation ist nun, dass die VOen per Eintrag bei "Therapieaabbruch am..." mit Begründung "Therapeutenwechsel" ausgefüllt sind. Nun möchte der PI diese Eintragungen "weißen" / sprich: tippexen, was m.E. (laut dbl- Mitteilung der AOK) einer Dokumentenfälschung gleich kommt? Dann will er die 2-4 TE weiterführen und die VO abschließend einreichen. Ist sowas noch normal? Es ist ein Schreiben an die Verordner erstellt, in dem wegen des Wechsels die Weiterverordnung beantragt wird. Das alles will der PI nicht, er will weißen. : :flushed:

Augen auf bei der Berufswahl ... :hushed:
1

Gefällt mir

Ganz besonders an der Situation ist nun, dass die VOen per Eintrag bei "Therapieaabbruch am..." mit Begründung "Therapeutenwechsel" ausgefüllt sind. Nun möchte der PI diese Eintragungen "weißen" / sprich: tippexen, was m.E. (laut dbl- Mitteilung der AOK) einer Dokumentenfälschung gleich kommt? Dann will er die 2-4 TE weiterführen und die VO abschließend einreichen. Ist sowas noch normal? Es ist ein Schreiben an die Verordner erstellt, in dem wegen des Wechsels die Weiterverordnung beantragt wird. Das alles will der PI nicht, er will weißen. : :flushed: Augen auf bei der Berufswahl ... :hushed:
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
666
20.06.2017 13:20
"Hinweis: Bei einer Verordnung handelt es sich um ein Dokument. Änderungen jeglicher Art, die die ursprünglichen Eintragungen unkenntlich machen, wie das Ab- bzw. Verändern der eingetragenen Daten mit Tipp-Ex, Radiergummi oder das Überkleben mit Etiketten, ohne dass der Versicherte dies mit seiner Unterschrift erneut bestätigt, sind nicht zulässig"
AOK - Mitteilung
1

Gefällt mir

• stimmig
"Hinweis: Bei einer Verordnung handelt es sich um ein Dokument. Änderungen jeglicher Art, die die ursprünglichen Eintragungen unkenntlich machen, wie das Ab- bzw. Verändern der eingetragenen Daten mit Tipp-Ex, Radiergummi oder das Überkleben mit Etiketten, ohne dass der Versicherte dies mit seiner Unterschrift erneut bestätigt, sind nicht zulässig" AOK - Mitteilung
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



666 schrieb:

"Hinweis: Bei einer Verordnung handelt es sich um ein Dokument. Änderungen jeglicher Art, die die ursprünglichen Eintragungen unkenntlich machen, wie das Ab- bzw. Verändern der eingetragenen Daten mit Tipp-Ex, Radiergummi oder das Überkleben mit Etiketten, ohne dass der Versicherte dies mit seiner Unterschrift erneut bestätigt, sind nicht zulässig"
AOK - Mitteilung

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Leni C.
20.06.2017 13:24
Weißen geht gar nicht , aber durchstreichen und eine Begründung draufschreiben daß die TE von einem anderen Therapeuten geleistet werden . Ich verstehe aber auch nicht , daß der FM ohne Rücksprache der Weiterbehandlungklärung das Rezept einfach abbricht . Da muß aber schon kommunikationstechnisch einiges sehr im Argen liegen .
1

Gefällt mir

Weißen geht gar nicht , aber durchstreichen und eine Begründung draufschreiben daß die TE von einem anderen Therapeuten geleistet werden . Ich verstehe aber auch nicht , daß der FM ohne Rücksprache der Weiterbehandlungklärung das Rezept einfach abbricht . Da muß aber schon kommunikationstechnisch einiges sehr im Argen liegen .
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Leni C. schrieb:

Weißen geht gar nicht , aber durchstreichen und eine Begründung draufschreiben daß die TE von einem anderen Therapeuten geleistet werden . Ich verstehe aber auch nicht , daß der FM ohne Rücksprache der Weiterbehandlungklärung das Rezept einfach abbricht . Da muß aber schon kommunikationstechnisch einiges sehr im Argen liegen .

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
20.06.2017 13:31
Liebe Leni,
vielleicht liegt es daran, dass der FM die Erfahrung gemacht hat, dass sein Vorgänger (FM) monatelang, über das Ausscheiden hinaus, auf sein Geld warten musste. Nämlich, bis dann alle Therapieeinheiten beim Nachfolger durch waren, inklusive aller Ferien, Kitafahrten, Geburtstage, Krankheit, etc. Darum. Aus Erfahrung.
1

Gefällt mir

Liebe Leni, vielleicht liegt es daran, dass der FM die Erfahrung gemacht hat, dass sein Vorgänger (FM) monatelang, über das Ausscheiden hinaus, auf sein Geld warten musste. Nämlich, bis dann alle Therapieeinheiten beim Nachfolger durch waren, inklusive aller Ferien, Kitafahrten, Geburtstage, Krankheit, etc. Darum. Aus Erfahrung.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Liebe Leni,
vielleicht liegt es daran, dass der FM die Erfahrung gemacht hat, dass sein Vorgänger (FM) monatelang, über das Ausscheiden hinaus, auf sein Geld warten musste. Nämlich, bis dann alle Therapieeinheiten beim Nachfolger durch waren, inklusive aller Ferien, Kitafahrten, Geburtstage, Krankheit, etc. Darum. Aus Erfahrung.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
20.06.2017 13:34
Danke! So kenne ich das auch.
1

Gefällt mir

Danke! So kenne ich das auch.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Danke! So kenne ich das auch.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Leni C.
20.06.2017 14:19
In so einem Fall sollte man dem PI halt juristisch Feuer unterm Hintern machen . Gebe dir recht : so ein Verhalten geht auch gar nicht . Trotzdem sollte man sich selber korrekt verhalten .
1

Gefällt mir

In so einem Fall sollte man dem PI halt juristisch Feuer unterm Hintern machen . Gebe dir recht : so ein Verhalten geht auch gar nicht . Trotzdem sollte man sich selber korrekt verhalten .
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Leni C. schrieb:

In so einem Fall sollte man dem PI halt juristisch Feuer unterm Hintern machen . Gebe dir recht : so ein Verhalten geht auch gar nicht . Trotzdem sollte man sich selber korrekt verhalten .

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
20.06.2017 15:02
Auf jeden Fall! Ich verhalte mich korrekt, - ich brauchte einfach Informationen, da diese Situation neu ist. :blush:
1

Gefällt mir

Auf jeden Fall! Ich verhalte mich korrekt, - ich brauchte einfach Informationen, da diese Situation neu ist. :blush:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Auf jeden Fall! Ich verhalte mich korrekt, - ich brauchte einfach Informationen, da diese Situation neu ist. :blush:

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ganz besonders an der Situation ist nun, dass die VOen per Eintrag bei "Therapieaabbruch am..." mit Begründung "Therapeutenwechsel" ausgefüllt sind. Nun möchte der PI diese Eintragungen "weißen" / sprich: tippexen, was m.E. (laut dbl- Mitteilung der AOK) einer Dokumentenfälschung gleich kommt? Dann will er die 2-4 TE weiterführen und die VO abschließend einreichen. Ist sowas noch normal? Es ist ein Schreiben an die Verordner erstellt, in dem wegen des Wechsels die Weiterverordnung beantragt wird. Das alles will der PI nicht, er will weißen. : :flushed:

Augen auf bei der Berufswahl ... :hushed:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
M0nique
20.06.2017 19:10
Ich verstehe es gerade gar nicht:
Im Vertrag zwischen FM und PI wurden die Abrechnungsmodalitäten doch wohl (hoffentlich) festgelegt. Monatlich oder nach Beendigung des Rezeptes.
Wie kommt ein FM dazu Rezepte abzubrechen und das dann noch auf der VO zu vermerken. Als PI würde ich da ausflippen!
Und bei vertraglich oder mündlich festgelegter Abrechnung nach Rezeptende zwischen FM und PI ist es nun mal halt so, dass der FM auf sein Geld warten muss.
1

Gefällt mir

Ich verstehe es gerade gar nicht: Im Vertrag zwischen FM und PI wurden die Abrechnungsmodalitäten doch wohl (hoffentlich) festgelegt. Monatlich oder nach Beendigung des Rezeptes. Wie kommt ein FM dazu Rezepte abzubrechen und das dann noch auf der VO zu vermerken. Als PI würde ich da ausflippen! Und bei vertraglich oder mündlich festgelegter Abrechnung nach Rezeptende zwischen FM und PI ist es nun mal halt so, dass der FM auf sein Geld warten muss.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

M0nique schrieb:

Ich verstehe es gerade gar nicht:
Im Vertrag zwischen FM und PI wurden die Abrechnungsmodalitäten doch wohl (hoffentlich) festgelegt. Monatlich oder nach Beendigung des Rezeptes.
Wie kommt ein FM dazu Rezepte abzubrechen und das dann noch auf der VO zu vermerken. Als PI würde ich da ausflippen!
Und bei vertraglich oder mündlich festgelegter Abrechnung nach Rezeptende zwischen FM und PI ist es nun mal halt so, dass der FM auf sein Geld warten muss.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit FM: Sind Verordnungen Eigentum der Praxis?

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns