Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
Mobilit...
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
Mobilit...
...zur allgemeinen Verständlichkeit: Ich führe ausschließlich Hausbesuche durch und bin damit ca. 25 Stunden/Woche beschäftigt; Tendenz steigend (im Mai wird ein nach meinen Wünschen gestalteter Raum fertiggestellt mit dem mir zusätzliche ca. 150 potentielle Patienten zugänglich werden). Meine Vertragspraxis betrete ich bisher nur um den Stempel auf die Rezepte zu drücken oder mit den Damen einen Kaffee oder ein Feierabendbierchen zu trinken.
...zum einen wäre da der Weg des Angestellten - den sehen wir beide als nicht gangbar weil dann der Wunsch "Machst halt keinen Schmu, bitte" in eine arbeitsrechtlich saubere Form gegossen werden müsste. Natürlich könnte meine Stelle so ausformuliert werden das ich de facto noch immer selbstständig bin und mein Gehalt so formuliert, das ich nach Auftragslage bezahlt werden kann...
...andererseits könnte ich mich mit eigenen Räumlichkeiten niederlassen; da ich ausschließlich HBs tätige könnte ich mich damit an den Minimalanforderungen meiner zukünftigen Vertragspartner orientieren. Zwei der von mir versorgten Heime habe ich mit in unsere Beziehung gebracht; eins wurde mir vor Kurzem von meiner Praxisinhaberin angetragen. Ausreichend erörterte Grundsatzfrage: "Wem gehört das Heim und was passiert wenn die Leute mich anrufen und um weitere Behandlungen bitten?"
...und wenn ich mich zwecks Praxisgemeinschaft in die derzeitige Vertragspraxis einmiete? Die Zulassungsvorausetzungen fordern, nach meiner Lesart, nur für jeden gleichzeitig tätigen Therapeut zusätzliche 12m² Behandlungsfläche; da ich eben nicht "gleichzeitig" "in" der Praxis tätig wäre und auch ohne größeren Aufwand eine Bestätigung meiner Tätigkeit in den jeweiligen Heimen bekommen kann wäre damit für mich keine Erweiterung der Praxisräume nötig - vorausgesetzt aus dem Gemeinschaftsvertrag geht eben diese Konzentration auf HBs hervor?
Gerade die Variante "Praxisgemeinschaft" hat für mich einen gewissen Reiz, da ich an die Voraussetzungen für die Zulassung käme und mich weiter an den Kosten meiner derzeitigen Praxisinhaberin beteilige (inwiefern sich das an dem Satz den ich zur Zeit als FM abgebe orientiert sei dahingestellt), die Frage "Mein Heim - Dein Heim" bliebe erstmal nachrangig - denn ich habe ja nichtmal das Argument der Miete für zusätzliche Praxisräume mit dem ich mich die Dinge zu meinem Vorteil zu wenden versuchen könnte...
...nun bitte ich euch um eine grobe Einschätzung: Liege ich mit dem Gedanken das dafür keine Erweiterung der Praxisräume notwendig wird völlig daneben? Das nötige HB-Inventar hätte ich parat. Habe ich etwas völlig vergessen?
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Papa Alpaka schrieb:
Unabhängig davon, das meine PI unbeeindruckt ist von der Möglichkeit ein ungünstiges Ergebnis einer DRV-Betriebsprüfung zu bekommen (naja, sie hat nunmal ein paar Jahre mehr auf dem Buckel als ich) mache ich mir doch meine Gedanken welche Möglichkeiten bestehen ihr Risiko zu minimieren...
...zur allgemeinen Verständlichkeit: Ich führe ausschließlich Hausbesuche durch und bin damit ca. 25 Stunden/Woche beschäftigt; Tendenz steigend (im Mai wird ein nach meinen Wünschen gestalteter Raum fertiggestellt mit dem mir zusätzliche ca. 150 potentielle Patienten zugänglich werden). Meine Vertragspraxis betrete ich bisher nur um den Stempel auf die Rezepte zu drücken oder mit den Damen einen Kaffee oder ein Feierabendbierchen zu trinken.
...zum einen wäre da der Weg des Angestellten - den sehen wir beide als nicht gangbar weil dann der Wunsch "Machst halt keinen Schmu, bitte" in eine arbeitsrechtlich saubere Form gegossen werden müsste. Natürlich könnte meine Stelle so ausformuliert werden das ich de facto noch immer selbstständig bin und mein Gehalt so formuliert, das ich nach Auftragslage bezahlt werden kann...
...andererseits könnte ich mich mit eigenen Räumlichkeiten niederlassen; da ich ausschließlich HBs tätige könnte ich mich damit an den Minimalanforderungen meiner zukünftigen Vertragspartner orientieren. Zwei der von mir versorgten Heime habe ich mit in unsere Beziehung gebracht; eins wurde mir vor Kurzem von meiner Praxisinhaberin angetragen. Ausreichend erörterte Grundsatzfrage: "Wem gehört das Heim und was passiert wenn die Leute mich anrufen und um weitere Behandlungen bitten?"
...und wenn ich mich zwecks Praxisgemeinschaft in die derzeitige Vertragspraxis einmiete? Die Zulassungsvorausetzungen fordern, nach meiner Lesart, nur für jeden gleichzeitig tätigen Therapeut zusätzliche 12m² Behandlungsfläche; da ich eben nicht "gleichzeitig" "in" der Praxis tätig wäre und auch ohne größeren Aufwand eine Bestätigung meiner Tätigkeit in den jeweiligen Heimen bekommen kann wäre damit für mich keine Erweiterung der Praxisräume nötig - vorausgesetzt aus dem Gemeinschaftsvertrag geht eben diese Konzentration auf HBs hervor?
Gerade die Variante "Praxisgemeinschaft" hat für mich einen gewissen Reiz, da ich an die Voraussetzungen für die Zulassung käme und mich weiter an den Kosten meiner derzeitigen Praxisinhaberin beteilige (inwiefern sich das an dem Satz den ich zur Zeit als FM abgebe orientiert sei dahingestellt), die Frage "Mein Heim - Dein Heim" bliebe erstmal nachrangig - denn ich habe ja nichtmal das Argument der Miete für zusätzliche Praxisräume mit dem ich mich die Dinge zu meinem Vorteil zu wenden versuchen könnte...
...nun bitte ich euch um eine grobe Einschätzung: Liege ich mit dem Gedanken das dafür keine Erweiterung der Praxisräume notwendig wird völlig daneben? Das nötige HB-Inventar hätte ich parat. Habe ich etwas völlig vergessen?
grundsätzlich gut, diese positive Einstellung zur Problemlösung!
Du machst aber deine gesamte Überlegung immer an der sich nicht verändernden HB-Situation fest.
Ein Lösungsansatz sollte aber auch einen evtl. Wegfall deiner "HB-Heimauslastung" mit einbeziehen.
Was sagen denn die Zulassungsstellen der GKV-Kassen zur notwendigen Raumvorhaltung bei einer doppelten Zulassung? Deren Aussage hat doch einen ganz anderen Wert als unsere Einschätzungen!
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mocca schrieb:
hallo,
grundsätzlich gut, diese positive Einstellung zur Problemlösung!
Du machst aber deine gesamte Überlegung immer an der sich nicht verändernden HB-Situation fest.
Ein Lösungsansatz sollte aber auch einen evtl. Wegfall deiner "HB-Heimauslastung" mit einbeziehen.
Was sagen denn die Zulassungsstellen der GKV-Kassen zur notwendigen Raumvorhaltung bei einer doppelten Zulassung? Deren Aussage hat doch einen ganz anderen Wert als unsere Einschätzungen!
Liebe Grüße und ein schönes Restwochenende !
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PTP schrieb:
Die räumlichen Bedingungen sind für eine Praxisgemeinschaft nicht anders als für eine Einzelpraxis
MfG :blush:
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Ingo Friedrich schrieb:
Ich hätte Bedenken bei der Idee. Was passiert, wenn tatsächlich mal die Hausbesuche ausgehen? Es gibt immer wieder Ärzte die mal eben die Hausbesuche vorrübergehend/dauerhaft aussetzen. Dann steckst du in einem Praxisgemeinschaftsvertrag drin wo es unter Umständen nicht mal einen Behandlungsplatz für dich gibt? Du wärst du auch ein wirklicher Konkurrent für die "zweite Praxis" wenn du in den Räumlichkeiten behandelst. Man kann zwar vieles regeln aber irgendwie läuft es doch wieder auf "mein/dein Patient" raus.
MfG :blush:
"Gleichzeitig tätig in der Praxis" kann ich verstehen, aber "gleichzeitig tätig für die Praxis" nicht . Das wiederum wäre ein sehr harter Einschnitt und so ziemlich 99% der mir bekannten Praxen hätten echte Probleme!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Also das ist mir absolut neu!
"Gleichzeitig tätig in der Praxis" kann ich verstehen, aber "gleichzeitig tätig für die Praxis" nicht . Das wiederum wäre ein sehr harter Einschnitt und so ziemlich 99% der mir bekannten Praxen hätten echte Probleme!
MFG
Meitao
Das mir de HB-soz überraschend ausgehen ist nicht zu erwarten (zu gutes Verhältnis zu 2 von 3 regelmäßig verordnenden Ärzten); ich würde informiert wenn irgendwo ein Druck aufgebaut wird, weniger zu verordnen - die beiden trauen mir zu, PT-Bedarfe ordentlich einschätzen zu können und "bei Bedarf" benennen zu können wem zuerst die VOs gestrichen werden können.
Dennoch würde ich im Gemeinschaftsvertrag darauf achten das ich nicht zu leicht auf laufenden Kosten sitzen bleibe ohne entsprechend VOs abarbeiten zu können (doof, für die Zulassung braucht man das ganze als Papier mit Unterschriften...)
Lamaca schrieb:
> Da Du ja schon in der Praxis arbeitest, [...]
Für die Praxis ja, in der Praxis nein. Dort beginnt die Wortklauberei die Meitao schon angeschnitten hat; sollten wir tatsächlich schlafende Hunde wecken und den Weg "Praxisgemeinschaft" versuchen würde ich 2-3 Gefallen aus der Rechtsabteilung meines Arbeitgebers zurückfordern müssen. Nicht das ich der PI unterstellen würde mich über's Ohr hauen zu wollen, dafür ist die Stimmung zwischen ihr und uns ca. 6 regelmäßigen FM zu gut, aber wenn man erstmal auf dem Papier gröbere Patzer eingearbeitet hat ist das schwieriger zu richten als wenn man sich undeutlich abgesprochen hat...
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Papa Alpaka schrieb:
Ich bin noch nicht wirklich weiter gekommen (spontane Reise auf die andere Seite der Republik), habe mir aber schon die Nummer einer Zulassungsstelle notiert (die werden sich freuen wenn ich am Montag morgen anrufe ;)).
Das mir de HB-soz überraschend ausgehen ist nicht zu erwarten (zu gutes Verhältnis zu 2 von 3 regelmäßig verordnenden Ärzten); ich würde informiert wenn irgendwo ein Druck aufgebaut wird, weniger zu verordnen - die beiden trauen mir zu, PT-Bedarfe ordentlich einschätzen zu können und "bei Bedarf" benennen zu können wem zuerst die VOs gestrichen werden können.
Dennoch würde ich im Gemeinschaftsvertrag darauf achten das ich nicht zu leicht auf laufenden Kosten sitzen bleibe ohne entsprechend VOs abarbeiten zu können (doof, für die Zulassung braucht man das ganze als Papier mit Unterschriften...)
Lamaca schrieb:
> Da Du ja schon in der Praxis arbeitest, [...]
Für die Praxis ja, in der Praxis nein. Dort beginnt die Wortklauberei die Meitao schon angeschnitten hat; sollten wir tatsächlich schlafende Hunde wecken und den Weg "Praxisgemeinschaft" versuchen würde ich 2-3 Gefallen aus der Rechtsabteilung meines Arbeitgebers zurückfordern müssen. Nicht das ich der PI unterstellen würde mich über's Ohr hauen zu wollen, dafür ist die Stimmung zwischen ihr und uns ca. 6 regelmäßigen FM zu gut, aber wenn man erstmal auf dem Papier gröbere Patzer eingearbeitet hat ist das schwieriger zu richten als wenn man sich undeutlich abgesprochen hat...
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Lamaca schrieb:
Ich habe meine Zulassungsunterlagen durchgesehen. Ich musste für VdeK ein Formular ausfüllen mit Angaben der Arbeitszeiten aller Mitarbeiter. Darauf steht : " Meine/unsere Praxis ist geeignet für die gleichzeitig und zeitgleiche Tätigkeit von .... Therapeuten ( Mitarbeiter auf Hausbesuche sind ebenfalls zu berücksichtigen ) ". Zusätzlich mussten für jeden Tag der Woche Tagespläne eingereicht werden, auf denen ich die Arbeitszeiten aller Mitarbeiter, also auch die auf HB tätigen, eintragen musste. Deshalb habe ich das so interpretiert. Oder habe ich das falsch verstanden ? :confused:
Doch in erster linie würde ich dort nachfragen warum ich eine Praxis mit 3 Räumen nur maximal einen VZ Mitarbeiter haben dürfte. Zählen 2 MA mit TZ 50% als ein MA oder nach deren Rechnung als 2?
Im ganzen würde hier mich interessieren ob die DRV-Bund solche fremdbestimmungen nicht als Scheinselbstständigen Argument für PI zählt? (So als Scherz mit Ernst am Rande!)
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Es ist beides möglich, denn auch die KK üben sich in spitzfindigkeiten.
Doch in erster linie würde ich dort nachfragen warum ich eine Praxis mit 3 Räumen nur maximal einen VZ Mitarbeiter haben dürfte. Zählen 2 MA mit TZ 50% als ein MA oder nach deren Rechnung als 2?
Im ganzen würde hier mich interessieren ob die DRV-Bund solche fremdbestimmungen nicht als Scheinselbstständigen Argument für PI zählt? (So als Scherz mit Ernst am Rande!)
MFG
Meitao
Welcher Landesverband will denn sowas ?!
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ali schrieb:
bei der Zulassung....?
Welcher Landesverband will denn sowas ?!
[bearbeitet am 03.05.14 18:12]
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Lamaca schrieb:
In Hessen wurde das für die VdeK -Zulassung verlangt .
[bearbeitet am 03.05.14 18:12]
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Lamaca schrieb:
Hallo, die Idee mit der Praxisgemeinschaft hört sich gut an, bist Du in Deinen Überlegungen schon weiter gekommen ? Bezüglich Deiner Frage wegen der gleichzeitig tätigen Therapeuten ist es (wenn ich mich richtig erinnere ) so, dass es egal ist wo der THerapeut arbeitet, also ob er in der Praxis ist oder einen HB macht. Das gleizeitig bedeutet also wirklich gleichzeitig, egal wo. Ich musste damals einen Wochenplan ausfüllen, in dem alle Arbeitszeiten der Mitarbeiter einzutragen waren, auch die der AN, die nur HB machen, damit ersichtlich wurde, dass die zulässige Therapeutenzahl nicht überschritten wird. Da Du ja schon in der Praxis arbeitest, müsstest Du ja schon in der zulässigen Therapeutenzahl eingerechnet sein, sodass eigentlich keine zusätzliche Fläche bereitgestellt werden muss. Es kann natürlich sein, dass für Praxisgemeinschaften andere Bedingungen gelten. Würde zwar bei gleichbleibender Therapeutenzahl nicht wirklich Sinn machen, aber es gibt ja soo viele Dinge die keinen Sinn machen ...... :kissing_closed_eyes:
Liebe Grüße und ein schönes Restwochenende !
Warum soll ich als Möchtegern-PI "ganztägig" zur Verfügung stehen wenn bei der AOK eine Woche lang ganztägig der AB antwortet? jaja, schon klar, weil ich's mir als mündiger Unternehmer von meinem Vertragspartner habe in den Vertrag schreiben lassen...
...dann hab ich jetzt wenigstens die Muße, die Statusfeststellung mit einem anonymisierten Rahmenvertrag anzugehen :)
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Papa Alpaka schrieb:
..."Das Büro ist zur Zeit nicht besetzt, versuchen Sie es bitte später noch einmal."...
Warum soll ich als Möchtegern-PI "ganztägig" zur Verfügung stehen wenn bei der AOK eine Woche lang ganztägig der AB antwortet? jaja, schon klar, weil ich's mir als mündiger Unternehmer von meinem Vertragspartner habe in den Vertrag schreiben lassen...
...dann hab ich jetzt wenigstens die Muße, die Statusfeststellung mit einem anonymisierten Rahmenvertrag anzugehen :)
Diese Frage habe ich bei der ersten Erwähnung des BayLG-Beschlusses in den Raum geworfen und es scheint noch andere hier zu interessieren was denn die Clearingstelle der DRV zu den Bedingungen der GKV-Rahmenverträge sagt. Insbesondere wenn eine reine DAK-Praxis betrieben wird...
...wobei das einiger Vorbereitung bedarf wenn ich vermeiden möchte das mein Name auf der Schwarzliste wenigstens einer GKV auftaucht...
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Ich meinte schon einen VdeK Landesverband, denn der ist ja für die Zulasung zuständig....
Die Clearingstelle scheint, wie hier schon zu lesen war, das Urteil bzw. den Beschluss nicht so ernst zu nehmen (Einzelfall), wie viele hier. Wenn das Posting stimmt, schauen die immernoch nach dem Gesamtbild......
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ali schrieb:
soll das jetzt ne Antwort auf meine Frage an Lamaca sein ?!
Ich meinte schon einen VdeK Landesverband, denn der ist ja für die Zulasung zuständig....
Die Clearingstelle scheint, wie hier schon zu lesen war, das Urteil bzw. den Beschluss nicht so ernst zu nehmen (Einzelfall), wie viele hier. Wenn das Posting stimmt, schauen die immernoch nach dem Gesamtbild......
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Papa Alpaka schrieb:
Das will weder ein GKV- noch ein Verbandslandesverband.
Diese Frage habe ich bei der ersten Erwähnung des BayLG-Beschlusses in den Raum geworfen und es scheint noch andere hier zu interessieren was denn die Clearingstelle der DRV zu den Bedingungen der GKV-Rahmenverträge sagt. Insbesondere wenn eine reine DAK-Praxis betrieben wird...
...wobei das einiger Vorbereitung bedarf wenn ich vermeiden möchte das mein Name auf der Schwarzliste wenigstens einer GKV auftaucht...
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Papa Alpaka schrieb:
Wer lesen kann ist klar im Vorteil; das @Lamaca ist mir doch glatt durchgerutscht... ;)
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Athari schrieb:
Wenn ich das richtig verstehe hättest du dann aber wieder komplett eine eigene Praxis. Da sind Kosten versteckt die die Möglichkeiten so mancher Freien Mitarbeiter überschreiten.Ok einen Kredit kriegt man sicher. Der Gedanke ging mir auch schon durch den Kopf.
Dann wäre dieser ganze Affentanz nicht notwendig.
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Tempelritter schrieb:
Warum nicht als Partner in eine Praxis einsteigen?
Dann wäre dieser ganze Affentanz nicht notwendig.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Weil das erstens von vielen nicht gewollt wird und zweitens der Affentzanz nur zum Foxtrott wechselt und drittens es megaaufwendig ist, wenn die Praxis bereits etabliert ist!
MFG
Meitao
Wennst Pech hast kommst du dann für die Lasten des anderen mit auf.
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Athari schrieb:
Ich glaub das wär zwar sinnvoll um den "Affentanz" mit der KK Zulassung zu umgehen. Allerdings muss man sich da mit seinem Praxispartner sehr einig sein und da muss man schon echt aufpassen wer sein Partner ist.
Wennst Pech hast kommst du dann für die Lasten des anderen mit auf.
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Papa Alpaka schrieb:
Telefonische Auskunft VdeK BaWüknapp zusammengefasst: Es ist nicht möglich, mit nachgewiesen überwiegender HB-soz-Tätigkeit die Forderung nach den vorzuhaltenden Räumlichkeiten zu umgehen. Es wäre aber völlig in Ordnung die billigsten Räume gemäß Zulassungsbedingungen zu nehmen die ich finden kann, sie einmal für eine eventuelle Abnahme aufzupolieren und danach jede Nachfrage mit einem "Bin auf HB" zu quittieren. Nein, das würde die Dame mir nicht schriftlich geben, ist aber ihre Interpretation der Richtlinien.
Wenn das der Wunsch des VdeK ist - bitte, ich bediene die Wünsche meiner Kundschaft...
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Oder reden wir hier nicht von dem selben?( den Zulassungsrichtlinien der KK)
Mit 300€ bekommt man hier definitiv keine gewerblichen Räume .Da hast du eine bessere Gegend erwischt ;)
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Athari schrieb:
6000€? Ich hab mir die Arbeit mal gemacht und alles zusammengerechnet was die Krankenkassen an Vorgaben für Praxisräumlichkeiten haben. Schon allein die Liegen kosten ja schon 1/3 der 6000€ .Plus Elektrogerät, Schlingentisch etc. Da hab ich nur das billigste genommen.
Oder reden wir hier nicht von dem selben?( den Zulassungsrichtlinien der KK)
Mit 300€ bekommt man hier definitiv keine gewerblichen Räume .Da hast du eine bessere Gegend erwischt ;)
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die neue schrieb:
man muß ja nicht neu kaufen. Wer sagt, daß man elektrisch verstellbare Bänke braucht? Papa Alpaka hat recht, wenn er wirklich nur Hausbesuche macht, dann kann er das absolute Minimum für die Zulassung kaufen und gut ist es.
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Athari schrieb:
Ja das stimmt schon. Wenn die praxis eh nicht oder nur minimal genutzt wird. Trotzdem kriegt man hier keine Räumlichkeiten mit 50qm unter 600€
Hier in Düsseldorf gibt es Stadtteile, da geht nix unter 1.300,- und andere, da bekommt man es nachgeschmissen.
Ich hatte ein Angebot von mindestens 200 qm Fläche zu 20,- € Kaltmiete/qm
:blush:
War natürlich eine Superlage im Ärztehaus - ich hab trotzdem dankend verzichtet :blush:
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die neue schrieb:
das mag sein, es kommt natürlich auf den Standort an.
Hier in Düsseldorf gibt es Stadtteile, da geht nix unter 1.300,- und andere, da bekommt man es nachgeschmissen.
Ich hatte ein Angebot von mindestens 200 qm Fläche zu 20,- € Kaltmiete/qm
:blush:
War natürlich eine Superlage im Ärztehaus - ich hab trotzdem dankend verzichtet :blush:
unter dem Aspekt der wirtschaftlichen Leistungserbringung sind im Ausstattungs- und Raumbereich schon noch einige Einsparungen möglich.
Das Thema Beheizung wurde ja von Papa Alpaka schon angesprochen. Bei der Beleuchtung kann mit Baufassungen ebenfalls günstig verfahren werden.
Das wesentlichste und viel diskutierte Kriterium war doch bisher immer die Raumhöhe. Man braucht doch keine abgehängten Decken.
Warum sollte eine GKV-diktierte Praxis nicht ausschließlich tragbare Behandlungsliegen vorhalten?
Genügen sie doch beim Hausbesuch dem geforderten Niveau!
Außerdem darf jetzt doch auf günstige Gebrauchtausstattung gesetzt werden, wenn Praxen wegen Sozialversicherungsnachzahlungen schließen müssen.
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mocca schrieb:
hallo,
unter dem Aspekt der wirtschaftlichen Leistungserbringung sind im Ausstattungs- und Raumbereich schon noch einige Einsparungen möglich.
Das Thema Beheizung wurde ja von Papa Alpaka schon angesprochen. Bei der Beleuchtung kann mit Baufassungen ebenfalls günstig verfahren werden.
Das wesentlichste und viel diskutierte Kriterium war doch bisher immer die Raumhöhe. Man braucht doch keine abgehängten Decken.
Warum sollte eine GKV-diktierte Praxis nicht ausschließlich tragbare Behandlungsliegen vorhalten?
Genügen sie doch beim Hausbesuch dem geforderten Niveau!
Außerdem darf jetzt doch auf günstige Gebrauchtausstattung gesetzt werden, wenn Praxen wegen Sozialversicherungsnachzahlungen schließen müssen.
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Papa Alpaka schrieb:
es geht um billigste Räume (in meinem engeren Dunstkreis sind die Inserate ab €300 aufwärts; auf der direkten Suche lässt sich sicher günstigeres auftreiben) die pro forma einmal aufgeheizt werden können sollen (und da gibt's Mittel und Wege), und eine Standardausstattung die's im Set neu für etwa €6.000 gibt. Plus ein Arbeitszimmer zu Hause.
Wenn das der Wunsch des VdeK ist - bitte, ich bediene die Wünsche meiner Kundschaft...
sind sehr hilfreich. Dann wird aber klar, wie gnadenlos die Auswirkungen
des Urteils sein werden.
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Noki Mail schrieb:
Ich würde zunächst das Urteil genau lesen. (Az. L 5 R 1180/13 B ER) Ist schnell über Google zu finden. Auch die Kommentare der RÄe im Netz
sind sehr hilfreich. Dann wird aber klar, wie gnadenlos die Auswirkungen
des Urteils sein werden.
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