Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
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Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
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mark760 schrieb:
Nein. Es wird im Statusfeststellungsverfahren nur das jeweilige Auftragsverhältnis geprüft. Mehrere Auftraggeber ist dabei kein direktes Kriterium, sondern ist nur interessant wie der Freiberufler versicherungstechnisch eingestuft wird. Ein arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger ( ein Auftraggeber ) ist nämlich immer (!) rentenversicherungspflichtig.
Die Berufsgruppe der selbständigen Physiotherapeuten ist laut BSG in der DRV beitragspflichtig, solange sie keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten haben (z.B. 2 Minijobber, die zusammen über 450 Euro verdienen) und das Honorar über 450 Euro/Monat liegt.
Im Hausbesuchsbereich greift eher die Rechtsprechung aus dem ambulanten Bereich.
Wir sehen das genauso wie Du, Anonymer Teilnehmer. Bei Fragen zum Thema gerne eine PN.
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Badde schrieb:
Das Merkmal von mehreren Auftraggebern ist nicht mehr wichtig für das Statusverfahren. Wir haben 20 FM auf HB bundesweit und alle Statusverfahren wurden auf Selbständigkeit entschieden.
Die Berufsgruppe der selbständigen Physiotherapeuten ist laut BSG in der DRV beitragspflichtig, solange sie keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten haben (z.B. 2 Minijobber, die zusammen über 450 Euro verdienen) und das Honorar über 450 Euro/Monat liegt.
Im Hausbesuchsbereich greift eher die Rechtsprechung aus dem ambulanten Bereich.
Wir sehen das genauso wie Du, Anonymer Teilnehmer. Bei Fragen zum Thema gerne eine PN.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo. Ein FM nur für HB zu jaben dürfte kein problem darstellen oder? Er organisiert sich komplett selbst und wäre nie in der Praxis. Noch etwas zu beachten? Muss er 2 praxen zum abrechnen haben?
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