Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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mark760 schrieb:
Nein. Es wird im Statusfeststellungsverfahren nur das jeweilige Auftragsverhältnis geprüft. Mehrere Auftraggeber ist dabei kein direktes Kriterium, sondern ist nur interessant wie der Freiberufler versicherungstechnisch eingestuft wird. Ein arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger ( ein Auftraggeber ) ist nämlich immer (!) rentenversicherungspflichtig.
Die Berufsgruppe der selbständigen Physiotherapeuten ist laut BSG in der DRV beitragspflichtig, solange sie keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten haben (z.B. 2 Minijobber, die zusammen über 450 Euro verdienen) und das Honorar über 450 Euro/Monat liegt.
Im Hausbesuchsbereich greift eher die Rechtsprechung aus dem ambulanten Bereich.
Wir sehen das genauso wie Du, Anonymer Teilnehmer. Bei Fragen zum Thema gerne eine PN.
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Badde schrieb:
Das Merkmal von mehreren Auftraggebern ist nicht mehr wichtig für das Statusverfahren. Wir haben 20 FM auf HB bundesweit und alle Statusverfahren wurden auf Selbständigkeit entschieden.
Die Berufsgruppe der selbständigen Physiotherapeuten ist laut BSG in der DRV beitragspflichtig, solange sie keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten haben (z.B. 2 Minijobber, die zusammen über 450 Euro verdienen) und das Honorar über 450 Euro/Monat liegt.
Im Hausbesuchsbereich greift eher die Rechtsprechung aus dem ambulanten Bereich.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo. Ein FM nur für HB zu jaben dürfte kein problem darstellen oder? Er organisiert sich komplett selbst und wäre nie in der Praxis. Noch etwas zu beachten? Muss er 2 praxen zum abrechnen haben?
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