Für unsere kleine , frisch
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
freundliche und kompetente
Behandlungen sehr viele
Stammpatienten. Das Team besteht
zur Zeit aus 2 Mitarbeiterinnen.
Wenn Du Dich in einem symphatischen
, herzlichen Team wohlfühlst und
stressfrei arbeiten möchtest, dann
freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Das bieten wir :
+ unb...
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FM gibt nur soviel Rezepte ab, wie es für seine steuerliche und sozialen Abgaben am günstigsten ist. Mittlerweile liegen im Karteikasten Rezepte im Wert von über 5000.-€
Der FM argumentiert auch dies für Zeiten von Krankheit und Urlaub aufgespart zu haben.
Kann ich dem als PI widersprechen? Denn schließlich habe ich mein Soll erfüllt!
mfg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen,
FM gibt nur soviel Rezepte ab, wie es für seine steuerliche und sozialen Abgaben am günstigsten ist. Mittlerweile liegen im Karteikasten Rezepte im Wert von über 5000.-€
Der FM argumentiert auch dies für Zeiten von Krankheit und Urlaub aufgespart zu haben.
Kann ich dem als PI widersprechen? Denn schließlich habe ich mein Soll erfüllt!
mfg
wenn Ihr keine vertraglichen Absprachen gemacht habt schwerlich...aber vielleicht mal argumentieren....wenn er / sie krank ist, kann er vielleicht gar keine Rechnungen mehr schreiben.... unterm Jahr Rezepte liegen lassen bringt aus den genannten "Gründen" so gaaaar nix (idR)
Ende des Jahres, wenn´s "zuviel" war vielleicht....
Sonst hat er / sie hat da eher ein mentales Durcheinander....
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gab´s die Frage nicht schon mal....?!
Ja, aber ist das nicht fast immer der Fall? Hast aber Recht, ich hab das auch noch gut in Erinnerung, muss dieses Jahr gewesen sein.
Zur Frage:
1. Schon mal mit der/dem FM drüber gesprochen?? Kann doch um alles nicht so schwierig sein!
2. Ich würde drauf bestehen, die VOen zeitnah abzurechnen.
3. Was die Rechnung/Bezahlung des FM angeht, kann man sich ja -neben dem was im Vertrag steht - in einem persönlichen Gespräch einigen. Wenn der FM nur 2 mal im Jahr Geld will, und es für beide Seiten so passt.... (ist halt blöd, wenn du erst schön Geld aufm Konto hast und plötzlich mehrere tausend abdrücken musst....erfordert etwas Disziplin) Darüber kann man doch REDEN ?
4. Ansonsten würde ich sagen, dass du als PI die Bestimmungen stellst, wenn FM damit nicht leben kann ?trennen.
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Susulo schrieb:
ali schrieb am 20.10.16 22:57:
gab´s die Frage nicht schon mal....?!
Ja, aber ist das nicht fast immer der Fall? Hast aber Recht, ich hab das auch noch gut in Erinnerung, muss dieses Jahr gewesen sein.
Zur Frage:
1. Schon mal mit der/dem FM drüber gesprochen?? Kann doch um alles nicht so schwierig sein!
2. Ich würde drauf bestehen, die VOen zeitnah abzurechnen.
3. Was die Rechnung/Bezahlung des FM angeht, kann man sich ja -neben dem was im Vertrag steht - in einem persönlichen Gespräch einigen. Wenn der FM nur 2 mal im Jahr Geld will, und es für beide Seiten so passt.... (ist halt blöd, wenn du erst schön Geld aufm Konto hast und plötzlich mehrere tausend abdrücken musst....erfordert etwas Disziplin) Darüber kann man doch REDEN ?
4. Ansonsten würde ich sagen, dass du als PI die Bestimmungen stellst, wenn FM damit nicht leben kann ?trennen.
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ali schrieb:
gab´s die Frage nicht schon mal....?!
wenn Ihr keine vertraglichen Absprachen gemacht habt schwerlich...aber vielleicht mal argumentieren....wenn er / sie krank ist, kann er vielleicht gar keine Rechnungen mehr schreiben.... unterm Jahr Rezepte liegen lassen bringt aus den genannten "Gründen" so gaaaar nix (idR)
Ende des Jahres, wenn´s "zuviel" war vielleicht....
Sonst hat er / sie hat da eher ein mentales Durcheinander....
Für Rücklagen gibt's die hohe Kante, bei dieser ... Finanzplanung ... besteht bei ebenfalls Nullzinsen ein erhöhtes Totalverlustrisiko ("ach, die 72x KG+HB von 2014? Die habe ich beiseite gelegt für schlechte Zeiten").
Und überdenk deine Vereinbarung mit dem FM ... Du darfst als freundlicher Mensch Rücklagen für ihn bilden und bei gegebenem Anlass auszahlen ;)
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Das ist, wenn ich den RA richtig verstanden habe bei AOK 2 Jahre und den Ersatzkassen 1 Jahr ab letztes Datum der Behandlungsserie einer VO. Hat der FM diese Frist überschritten und die Kasse zahlt nicht, ist der PI berechtigt seinen Anteil vom FM zu fordern.
wenn man sich hier schon zu Wort meldet, sollte man mehr Wissen vermitteln können. Ansonsten bleiben lassen!
mfg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
also, jetzt haben alle so toll gepostet und ich muss leider auch gestehen nicht der Schlaueste zu sein, aber hier ist doch einiges neben der Spur gelaufen. Einfach deshalb, weil der FM die Rezepte doch abrechnen kann wann er möchte, nur muss er dabei beachten, dass die Abrechnungszeit mit den Krankenkassen nicht überschritten werden.
Das ist, wenn ich den RA richtig verstanden habe bei AOK 2 Jahre und den Ersatzkassen 1 Jahr ab letztes Datum der Behandlungsserie einer VO. Hat der FM diese Frist überschritten und die Kasse zahlt nicht, ist der PI berechtigt seinen Anteil vom FM zu fordern.
wenn man sich hier schon zu Wort meldet, sollte man mehr Wissen vermitteln können. Ansonsten bleiben lassen!
mfg
Edit sagt noch,
wir vermitteln dir Grundwissen aus den RV. Im Prinzip ist es wie schon geschrieben wurde illegal was bei dir abläuft.
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morpheus-06 schrieb:
Er kann nicht bestimmen wann die Vo. abgerechnet werden, du allein bist verantwortlich. Wenn was schief geht, geht es deinen Lasten, nur du bist der Vertragspartner mit der GKV. Vom FM kannst du nichts erwarten. Du weißt schon, das du für jeden Fehler den der FM macht geradestehen musst?
Edit sagt noch,
wir vermitteln dir Grundwissen aus den RV. Im Prinzip ist es wie schon geschrieben wurde illegal was bei dir abläuft.
.... Einfach deshalb, weil der FM die Rezepte doch abrechnen kann wann er möchte, nur muss er dabei beachten, dass die Abrechnungszeit mit den Krankenkassen nicht überschritten werden.
.....
wenn man sich hier schon zu Wort meldet, sollte man mehr Wissen vermitteln können. Ansonsten bleiben lassen!
mfg
Lieber AT,
es tut mir leid, aber wo hast du das denn her? Seit wann darf ein FM abrechnen?? Hat er ein IK? Hat er eigene Räume? Nein. Logisch nein, sonst wäre er ja nicht dein FM.
Hier geht es weniger um unser Wissen, sondern um das, was im RV steht. Ich zitiere mal für dich aus dem VdeK:
des Zugelassenen abgerechnet werden, wenn
a) diese qualifizierten Therapeuten im Sinne der Empfehlungen des GKVSpitzenverbandes
nach § 124 Abs. 4 SGB V zur einheitlichen Anwendung
der Zulassungsbedingungen nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 SGB V (Ausbildung
und Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung) sind;
5. Der Zugelassene haftet für von angestellten und freien Mitarbeitern erbrachte
Leistungen in gleichem Umfange wie für seine eigenen Leistungen. Er hat sich
dafür regelmäßig den erforderlichen Überblick über den Praxisablauf zu verschaffen.
Alles andere wurde gesagt. Warum hast du eigentlich gefragt? Es ist sehr einfach: Du machst mit deinem FM einen Vertrag im Wissen um deine Verantwortlichkeit gegenüber den KK und an den muss der FM sich halten. Du rechnest die VO mit der KK ab. Wenn du das nicht tust, schaut der FM in den Mond - nur weil Du abrechnest, hat er die Möglichkeit, Geld zu verdienen ....
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Susulo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 21.10.16 17:46:
4. Von angestellten/freien Mitarbeitern erbrachte Behandlungen können als Leistungen
.... Einfach deshalb, weil der FM die Rezepte doch abrechnen kann wann er möchte, nur muss er dabei beachten, dass die Abrechnungszeit mit den Krankenkassen nicht überschritten werden.
.....
wenn man sich hier schon zu Wort meldet, sollte man mehr Wissen vermitteln können. Ansonsten bleiben lassen!
mfg
Lieber AT,
es tut mir leid, aber wo hast du das denn her? Seit wann darf ein FM abrechnen?? Hat er ein IK? Hat er eigene Räume? Nein. Logisch nein, sonst wäre er ja nicht dein FM.
Hier geht es weniger um unser Wissen, sondern um das, was im RV steht. Ich zitiere mal für dich aus dem VdeK:
des Zugelassenen abgerechnet werden, wenn
a) diese qualifizierten Therapeuten im Sinne der Empfehlungen des GKVSpitzenverbandes
nach § 124 Abs. 4 SGB V zur einheitlichen Anwendung
der Zulassungsbedingungen nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 SGB V (Ausbildung
und Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung) sind;
5. Der Zugelassene haftet für von angestellten und freien Mitarbeitern erbrachte
Leistungen in gleichem Umfange wie für seine eigenen Leistungen. Er hat sich
dafür regelmäßig den erforderlichen Überblick über den Praxisablauf zu verschaffen.
Alles andere wurde gesagt. Warum hast du eigentlich gefragt? Es ist sehr einfach: Du machst mit deinem FM einen Vertrag im Wissen um deine Verantwortlichkeit gegenüber den KK und an den muss der FM sich halten. Du rechnest die VO mit der KK ab. Wenn du das nicht tust, schaut der FM in den Mond - nur weil Du abrechnest, hat er die Möglichkeit, Geld zu verdienen ....
[...] Einfach deshalb, weil der FM die Rezepte doch abrechnen kann wann er möchte,
[...]
Das ist, wenn ich den RA richtig verstanden habe bei AOK 2 Jahre und den Ersatzkassen 1 Jahr ab letztes Datum der Behandlungsserie einer VO.
[...]
wenn man sich hier schon zu Wort meldet, sollte man mehr Wissen vermitteln können. Ansonsten bleiben lassen!
mfg
Irgendwo muss ein Nest sein. Hier war vor Kurzem auch ein RA unterwegs der den §69 SGB V negieren wollte. Dort stünde, seine ausdrückliche und nach Bedenkzeit geäußerte Meinung, kein Einschluss der Bestimmungen des BGB. Und Gesetze seien insgesamt nicht anwendbar da diese in den Rahmenverträgen (außer dem MedProdukteG) nicht ausdrücklich inkludiert werden. Vertrag schlägt Gesetz, sozusagen.
Ohren zuhalten, bitte: GLAUBT NICHT ALLES WAS EIN RA SAGT. AUCH NICHT WENN ER SCHREIBT.
Du bist für die Abrechnung der Verordnungen zuständig, dein Sub ist entweder schlau genug das selbst zu erkennen oder er braucht eine entsprechende Klausel im Vertrag.
Er kann natürlich, sofern ihr nichts anderes vereinbart, bis zu drei Jahre warten bevor er seine Leistungen bei dir in Rechnung stellt...
...du gibst vielleicht die VO aus der Hand, du gibst aber nicht die Verantwortung aus der Hand. Oder stellst du ihm 30% des VO-Wertes in Rechnung wenn eine VO nicht rechtzeitig zur Abrechnung zurückkommt?
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 21.10.16 17:46:
[...] Einfach deshalb, weil der FM die Rezepte doch abrechnen kann wann er möchte,
[...]
Das ist, wenn ich den RA richtig verstanden habe bei AOK 2 Jahre und den Ersatzkassen 1 Jahr ab letztes Datum der Behandlungsserie einer VO.
[...]
wenn man sich hier schon zu Wort meldet, sollte man mehr Wissen vermitteln können. Ansonsten bleiben lassen!
mfg
Irgendwo muss ein Nest sein. Hier war vor Kurzem auch ein RA unterwegs der den §69 SGB V negieren wollte. Dort stünde, seine ausdrückliche und nach Bedenkzeit geäußerte Meinung, kein Einschluss der Bestimmungen des BGB. Und Gesetze seien insgesamt nicht anwendbar da diese in den Rahmenverträgen (außer dem MedProdukteG) nicht ausdrücklich inkludiert werden. Vertrag schlägt Gesetz, sozusagen.
Ohren zuhalten, bitte: GLAUBT NICHT ALLES WAS EIN RA SAGT. AUCH NICHT WENN ER SCHREIBT.
Du bist für die Abrechnung der Verordnungen zuständig, dein Sub ist entweder schlau genug das selbst zu erkennen oder er braucht eine entsprechende Klausel im Vertrag.
Er kann natürlich, sofern ihr nichts anderes vereinbart, bis zu drei Jahre warten bevor er seine Leistungen bei dir in Rechnung stellt...
...du gibst vielleicht die VO aus der Hand, du gibst aber nicht die Verantwortung aus der Hand. Oder stellst du ihm 30% des VO-Wertes in Rechnung wenn eine VO nicht rechtzeitig zur Abrechnung zurückkommt?
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Papa Alpaka schrieb:
Oh, und bevor das untergeht: Ich habe mich recht ausgiebig mit Filter- bzw. Wahrnehmungsblasen beschäftigt und bin sehr zuversichtlich: Was wir dir raten ist fundiert und keine Wirkung unserer Wahrnehmungsblase.
Ich habe mich auch mit dem RV beschäftigt und diesen Passus über die Verantwotlichkeit gelesen. Das sagt aber nicht aus, wann der FM mir die Rezepte zugeben hat.
Bitte mich richtig verstehen. Heir ging es nicht darum , ob der FM abrechnen kann, sondern inwieweit er die Verfügunggewalt über die VO hat. Wann er diiese spätestens an den Zugelassenen aushändigen muss.
mfg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ok, ich möchte niemanden zu nahe treten, aber wie kann es sein, dass ein RA (ich möchte den Namen nicht nennen), der sehr eng mit der Physiotherapie verbunden ist, hier eine völlig gegensätzliche Version vertritt.
Ich habe mich auch mit dem RV beschäftigt und diesen Passus über die Verantwotlichkeit gelesen. Das sagt aber nicht aus, wann der FM mir die Rezepte zugeben hat.
Bitte mich richtig verstehen. Heir ging es nicht darum , ob der FM abrechnen kann, sondern inwieweit er die Verfügunggewalt über die VO hat. Wann er diiese spätestens an den Zugelassenen aushändigen muss.
mfg
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morpheus-06 schrieb:
Nur du als Zugelassener hast Verfügungsgewalt über die Vo., nicht der FM. Der FM erbringt eine Leistung in deinem Auftrag. Er ist kein Vertragspartner der GKV, sonder nur ein Erfüllungsgehilfe. Das Procedere sollte in euren Vertrag geregelt sein. Ein RA interpretiert nicht alles richtig, siehe auch kürzlich in den p.de News. Die RA die ich kenne, bestätigten meine Meinung und raten von FM gänzlich ab.
Das Procedere sollte in euren Vertrag geregelt sein.
Eben. Z.B.; "Die abgearbeiteten Verordnungen des FM sind spätestens zum übernächsten, auf das letzte
Behandlungsdatum folgenden Abrechnungstag durch den PI abzurechnen.
Ausnahmen hiervon bedürfen der Absprache und des Einverständnisses des PI."
Ausnahmen deswegen reinschreiben, weil es steuerlich sinnvoll für den PI sein kann, mal einiges
an Verordnungen "ins neue Jahr zu schieben".
Grundsätzlich sollte man über alles reden können, auch ohne Vertragsformulierung wie oben.
Ist der FM bockig: Das letzte Wort hast Du. Dann sagst Du leise: "Servus, mach´s gut".....
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hermi schrieb:
morpheus-06 schrieb am 22.10.16 07:23:
Das Procedere sollte in euren Vertrag geregelt sein.
Eben. Z.B.; "Die abgearbeiteten Verordnungen des FM sind spätestens zum übernächsten, auf das letzte
Behandlungsdatum folgenden Abrechnungstag durch den PI abzurechnen.
Ausnahmen hiervon bedürfen der Absprache und des Einverständnisses des PI."
Ausnahmen deswegen reinschreiben, weil es steuerlich sinnvoll für den PI sein kann, mal einiges
an Verordnungen "ins neue Jahr zu schieben".
Grundsätzlich sollte man über alles reden können, auch ohne Vertragsformulierung wie oben.
Ist der FM bockig: Das letzte Wort hast Du. Dann sagst Du leise: "Servus, mach´s gut".....
Die RA die ich kenne, bestätigten meine Meinung und raten von FM gänzlich ab.
Und die Rechtsanwälte, die ich kenne, raten zu sauberer Arbeitsweise:
Statusfeststellung machen, bevor der erste Euro fließt, entsprechend der Statusfeststellung arbeiten
und sich über die Flexibilität und die wenigen Ausfalltage des FM freuen.
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hermi schrieb:
morpheus-06 schrieb am 22.10.16 07:23:
Die RA die ich kenne, bestätigten meine Meinung und raten von FM gänzlich ab.
Und die Rechtsanwälte, die ich kenne, raten zu sauberer Arbeitsweise:
Statusfeststellung machen, bevor der erste Euro fließt, entsprechend der Statusfeststellung arbeiten
und sich über die Flexibilität und die wenigen Ausfalltage des FM freuen.
Die RA die ich kenne, bestätigten meine Meinung und raten von FM gänzlich ab.
Und die Rechtsanwälte, die ich kenne, raten zu sauberer Arbeitsweise:
Statusfeststellung machen, bevor der erste Euro fließt, entsprechend der Statusfeststellung arbeiten
und sich über die Flexibilität und die wenigen Ausfalltage des FM freuen.
Das ist ein anderes Thema aber völlig korrekt.
Hier geht es um das Vo. abgreifen durch einen FM, die Leistung erbringen und einen PI zum abrechnen suchen. Das geht nach den RV nicht.
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morpheus-06 schrieb:
hermi schrieb am 22.10.16 07:55:
morpheus-06 schrieb am 22.10.16 07:23:
Die RA die ich kenne, bestätigten meine Meinung und raten von FM gänzlich ab.
Und die Rechtsanwälte, die ich kenne, raten zu sauberer Arbeitsweise:
Statusfeststellung machen, bevor der erste Euro fließt, entsprechend der Statusfeststellung arbeiten
und sich über die Flexibilität und die wenigen Ausfalltage des FM freuen.
Das ist ein anderes Thema aber völlig korrekt.
Hier geht es um das Vo. abgreifen durch einen FM, die Leistung erbringen und einen PI zum abrechnen suchen. Das geht nach den RV nicht.
Die RA die ich kenne, bestätigten meine Meinung und raten von FM gänzlich ab.
Und die Rechtsanwälte, die ich kenne, raten zu sauberer Arbeitsweise:
Statusfeststellung machen, bevor der erste Euro fließt, entsprechend der Statusfeststellung arbeiten
und sich über die Flexibilität und die wenigen Ausfalltage des FM freuen.
Das ist ein anderes Thema aber völlig korrekt.
Hier geht es um das Vo. abgreifen durch einen FM, die Leistung erbringen und einen PI zum abrechnen suchen. Das geht nach den RV nicht.
....und nach korrekter Abgabe/Abrechnung von freiberuflichen Leistungen nach den Vorgaben des FA/OFD
Freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit - Serviceportal Baden-Württemberg
Link
Link
Kein "freier Mitarbeiter" kann diese Formulierung und Einstufung erbringen, sowieso nicht, wenn er über einen PI mit dessen IK abrechnet.
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stefan 302 schrieb:
morpheus-06 schrieb am 22.10.16 10:34:
hermi schrieb am 22.10.16 07:55:
morpheus-06 schrieb am 22.10.16 07:23:
Die RA die ich kenne, bestätigten meine Meinung und raten von FM gänzlich ab.
Und die Rechtsanwälte, die ich kenne, raten zu sauberer Arbeitsweise:
Statusfeststellung machen, bevor der erste Euro fließt, entsprechend der Statusfeststellung arbeiten
und sich über die Flexibilität und die wenigen Ausfalltage des FM freuen.
Das ist ein anderes Thema aber völlig korrekt.
Hier geht es um das Vo. abgreifen durch einen FM, die Leistung erbringen und einen PI zum abrechnen suchen. Das geht nach den RV nicht.
....und nach korrekter Abgabe/Abrechnung von freiberuflichen Leistungen nach den Vorgaben des FA/OFD
Freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit - Serviceportal Baden-Württemberg
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Kein "freier Mitarbeiter" kann diese Formulierung und Einstufung erbringen, sowieso nicht, wenn er über einen PI mit dessen IK abrechnet.
Hier geht es um das Vo. abgreifen durch einen FM, die Leistung erbringen und einen PI zum abrechnen suchen.
Das war aber m. E. nicht das Thema. Der FM hat Verordnungen "aufgespart", also (noch) nicht durch
den PI abrechnen lassen, um Reserven für Urlaubs- und Krankheitstage zu haben.
Sowas muss ein PI nicht immer gut finden.
Und dann muss er Ansage machen, siehe oben, wenn Reden nix hilft.
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hermi schrieb:
morpheus-06 schrieb am 22.10.16 10:34:
Hier geht es um das Vo. abgreifen durch einen FM, die Leistung erbringen und einen PI zum abrechnen suchen.
Das war aber m. E. nicht das Thema. Der FM hat Verordnungen "aufgespart", also (noch) nicht durch
den PI abrechnen lassen, um Reserven für Urlaubs- und Krankheitstage zu haben.
Sowas muss ein PI nicht immer gut finden.
Und dann muss er Ansage machen, siehe oben, wenn Reden nix hilft.
Hier geht es um das Vo. abgreifen durch einen FM, die Leistung erbringen und einen PI zum abrechnen suchen.
Das war aber m. E. nicht das Thema. Der FM hat Verordnungen "aufgespart", also (noch) nicht durch
den PI abrechnen lassen, um Reserven für Urlaubs- und Krankheitstage zu haben.
Sowas muss ein PI nicht immer gut finden.
Und dann muss er Ansage machen, siehe oben, wenn Reden nix hilft.
AT hat sich noch nie über das Procedere geäußert, beauftragt er den FM oder wie es läuft. Alles weitere regelt der Vertrag zw. PI und FM, den scheint es aber nicht zu geben.
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morpheus-06 schrieb:
hermi schrieb am 22.10.16 14:04:
morpheus-06 schrieb am 22.10.16 10:34:
Hier geht es um das Vo. abgreifen durch einen FM, die Leistung erbringen und einen PI zum abrechnen suchen.
Das war aber m. E. nicht das Thema. Der FM hat Verordnungen "aufgespart", also (noch) nicht durch
den PI abrechnen lassen, um Reserven für Urlaubs- und Krankheitstage zu haben.
Sowas muss ein PI nicht immer gut finden.
Und dann muss er Ansage machen, siehe oben, wenn Reden nix hilft.
AT hat sich noch nie über das Procedere geäußert, beauftragt er den FM oder wie es läuft. Alles weitere regelt der Vertrag zw. PI und FM, den scheint es aber nicht zu geben.
FM ist seit Jahren bei mir tätig. Bis jetzt lief auch alles ganz gut. In den ersten 6 Monaten diesen Jahres hat sie jede Menge zutun gehabt, so dass sich wie eingangs beziffert mehr Rezepte angesammelt haben. Da sie aber nur bis zu einem bestimmten Jahreseinkommen verdienen möchte, ist die Grenze schon jetzt erreicht.
Leider kann ich aber auf Einnahmen nicht verzichten.
Damals als Neuling habe ich viele Fehler gemacht. Einer davon war, dass ich den Mustervertrag vom Verband herangezogen habe. Die Wissenslücke macht sich heute bemerkbar.
Deshalb brauche ich jetzt klare Fakten, um eine Ansage machen zu können.
mfg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo morpheus-06,
FM ist seit Jahren bei mir tätig. Bis jetzt lief auch alles ganz gut. In den ersten 6 Monaten diesen Jahres hat sie jede Menge zutun gehabt, so dass sich wie eingangs beziffert mehr Rezepte angesammelt haben. Da sie aber nur bis zu einem bestimmten Jahreseinkommen verdienen möchte, ist die Grenze schon jetzt erreicht.
Leider kann ich aber auf Einnahmen nicht verzichten.
Damals als Neuling habe ich viele Fehler gemacht. Einer davon war, dass ich den Mustervertrag vom Verband herangezogen habe. Die Wissenslücke macht sich heute bemerkbar.
Deshalb brauche ich jetzt klare Fakten, um eine Ansage machen zu können.
mfg
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Papa Alpaka schrieb:
...du kannst ihn auf die Dringlichkeit aufmerksam machen, nach erfolgter Ignoranz abrechnen und dir notieren was der FM evt. in Rechnung stellen könnte und nimmst dir einen Ärgerniszuschlag.
Für Rücklagen gibt's die hohe Kante, bei dieser ... Finanzplanung ... besteht bei ebenfalls Nullzinsen ein erhöhtes Totalverlustrisiko ("ach, die 72x KG+HB von 2014? Die habe ich beiseite gelegt für schlechte Zeiten").
Und überdenk deine Vereinbarung mit dem FM ... Du darfst als freundlicher Mensch Rücklagen für ihn bilden und bei gegebenem Anlass auszahlen ;)
Hallo Kollegen,
FM gibt nur soviel Rezepte ab, wie es für seine steuerliche und sozialen Abgaben am günstigsten ist. Mittlerweile liegen im Karteikasten Rezepte im Wert von über 5000.-€
Der FM argumentiert auch dies für Zeiten von Krankheit und Urlaub aufgespart zu haben.
Kann ich dem als PI widersprechen? Denn schließlich habe ich mein Soll erfüllt!
mfg
das ist doch illegal. Ein FM darf keine eigenen RZ haben, da er kein Vertragspartner der GKV ist. Nur du bist für die RZ verantwortlich, je nach Vertrag muss ein RZ nach Beendigung im Folgemonat abgerechnet werden.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.10.16 22:38:
Hallo Kollegen,
FM gibt nur soviel Rezepte ab, wie es für seine steuerliche und sozialen Abgaben am günstigsten ist. Mittlerweile liegen im Karteikasten Rezepte im Wert von über 5000.-€
Der FM argumentiert auch dies für Zeiten von Krankheit und Urlaub aufgespart zu haben.
Kann ich dem als PI widersprechen? Denn schließlich habe ich mein Soll erfüllt!
mfg
das ist doch illegal. Ein FM darf keine eigenen RZ haben, da er kein Vertragspartner der GKV ist. Nur du bist für die RZ verantwortlich, je nach Vertrag muss ein RZ nach Beendigung im Folgemonat abgerechnet werden.
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Nachtrag: was ich persönlich auf jeden Fall beachten würde: alle VOs, die bis Jahresende abgerechnet und von den KK bezahlt wurden, sollten auch vom FM bei dir in Rechnung gestellt sein, sonst kannst du den Gewinn des FM brav versteuern, währen er sich Steuern spart.
Lieber Susulo,
das was ich hier lese ist mir völlig klar!
Nur in meinem Fall suche ich für beide Seiten die beste Lösung, aber auch eine rechtliche Grundlage um den FM(aus östlichen Staaten) felsenfest davon zu überzeugen bzw. beweisen, dass er mit seiner Info, er könne selbst bestimmen wann Rezepte abgerechnet werden, auf dem Holzweg ist. Wo steht das geschrieben?
Gibt es hier ein Regelwerk?
mfg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Susulo schrieb am 21.10.16 09:07:
Nachtrag: was ich persönlich auf jeden Fall beachten würde: alle VOs, die bis Jahresende abgerechnet und von den KK bezahlt wurden, sollten auch vom FM bei dir in Rechnung gestellt sein, sonst kannst du den Gewinn des FM brav versteuern, währen er sich Steuern spart.
Lieber Susulo,
das was ich hier lese ist mir völlig klar!
Nur in meinem Fall suche ich für beide Seiten die beste Lösung, aber auch eine rechtliche Grundlage um den FM(aus östlichen Staaten) felsenfest davon zu überzeugen bzw. beweisen, dass er mit seiner Info, er könne selbst bestimmen wann Rezepte abgerechnet werden, auf dem Holzweg ist. Wo steht das geschrieben?
Gibt es hier ein Regelwerk?
mfg
Nachtrag: was ich persönlich auf jeden Fall beachten würde: alle VOs, die bis Jahresende abgerechnet und von den KK bezahlt wurden, sollten auch vom FM bei dir in Rechnung gestellt sein, sonst kannst du den Gewinn des FM brav versteuern, währen er sich Steuern spart.
Lieber Susulo,
das was ich hier lese ist mir völlig klar!
Nur in meinem Fall suche ich für beide Seiten die beste Lösung, aber auch eine rechtliche Grundlage um den FM(aus östlichen Staaten) felsenfest davon zu überzeugen bzw. beweisen, dass er mit seiner Info, er könne selbst bestimmen wann Rezepte abgerechnet werden, auf dem Holzweg ist. Wo steht das geschrieben?
Gibt es hier ein Regelwerk?
mfg
Ja, deins.
(1) Hast du Vereinbarungen mit den GKVen wann du abrechnest und wie lange nach Behandlungsende das möglich ist.
(2) Du entscheidest welche Aufträge du an wen vergibst.
(3) Grundsätzliche Regelungen gibt's im BGB, das allerdings nicht 1:1 sinnvoll ist da die RV zum Teil davon abweichende Vereinbarungen enthält.Deine Anforderungen an Auftragnehmer sollte so großzügige Sicherheiten enthalten das du die RV einhalten kannst.
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 21.10.16 09:33:
Susulo schrieb am 21.10.16 09:07:
Nachtrag: was ich persönlich auf jeden Fall beachten würde: alle VOs, die bis Jahresende abgerechnet und von den KK bezahlt wurden, sollten auch vom FM bei dir in Rechnung gestellt sein, sonst kannst du den Gewinn des FM brav versteuern, währen er sich Steuern spart.
Lieber Susulo,
das was ich hier lese ist mir völlig klar!
Nur in meinem Fall suche ich für beide Seiten die beste Lösung, aber auch eine rechtliche Grundlage um den FM(aus östlichen Staaten) felsenfest davon zu überzeugen bzw. beweisen, dass er mit seiner Info, er könne selbst bestimmen wann Rezepte abgerechnet werden, auf dem Holzweg ist. Wo steht das geschrieben?
Gibt es hier ein Regelwerk?
mfg
Ja, deins.
(1) Hast du Vereinbarungen mit den GKVen wann du abrechnest und wie lange nach Behandlungsende das möglich ist.
(2) Du entscheidest welche Aufträge du an wen vergibst.
(3) Grundsätzliche Regelungen gibt's im BGB, das allerdings nicht 1:1 sinnvoll ist da die RV zum Teil davon abweichende Vereinbarungen enthält.Deine Anforderungen an Auftragnehmer sollte so großzügige Sicherheiten enthalten das du die RV einhalten kannst.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
entschuldige, ich steh auf dem Schlauch! Was meinst Du mit RV?
mfg
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ali schrieb:
Rahmenvertrag
Nachtrag: was ich persönlich auf jeden Fall beachten würde: alle VOs, die bis Jahresende abgerechnet und von den KK bezahlt wurden, sollten auch vom FM bei dir in Rechnung gestellt sein, sonst kannst du den Gewinn des FM brav versteuern, währen er sich Steuern spart.
Lieber Susulo,
das was ich hier lese ist mir völlig klar!
Nur in meinem Fall suche ich für beide Seiten die beste Lösung, aber auch eine rechtliche Grundlage um den FM(aus östlichen Staaten) felsenfest davon zu überzeugen bzw. beweisen, dass er mit seiner Info, er könne selbst bestimmen wann Rezepte abgerechnet werden, auf dem Holzweg ist. Wo steht das geschrieben?
Gibt es hier ein Regelwerk?
mfg
Ja, deins.
(1) Hast du Vereinbarungen mit den GKVen wann du abrechnest und wie lange nach Behandlungsende das möglich ist.
(2) Du entscheidest welche Aufträge du an wen vergibst.
(3) Grundsätzliche Regelungen gibt's im BGB, das allerdings nicht 1:1 sinnvoll ist da die RV zum Teil davon abweichende Vereinbarungen enthält.Deine Anforderungen an Auftragnehmer sollte so großzügige Sicherheiten enthalten das du die RV einhalten kannst.
wenn ich das richtig verstanden habe, vergibt AT keine Aufträge sondern ist nur der Dumme für die Abrechnung und das Risiko.
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Tempelritter schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 21.10.16 09:40:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 21.10.16 09:33:
Susulo schrieb am 21.10.16 09:07:
Nachtrag: was ich persönlich auf jeden Fall beachten würde: alle VOs, die bis Jahresende abgerechnet und von den KK bezahlt wurden, sollten auch vom FM bei dir in Rechnung gestellt sein, sonst kannst du den Gewinn des FM brav versteuern, währen er sich Steuern spart.
Lieber Susulo,
das was ich hier lese ist mir völlig klar!
Nur in meinem Fall suche ich für beide Seiten die beste Lösung, aber auch eine rechtliche Grundlage um den FM(aus östlichen Staaten) felsenfest davon zu überzeugen bzw. beweisen, dass er mit seiner Info, er könne selbst bestimmen wann Rezepte abgerechnet werden, auf dem Holzweg ist. Wo steht das geschrieben?
Gibt es hier ein Regelwerk?
mfg
Ja, deins.
(1) Hast du Vereinbarungen mit den GKVen wann du abrechnest und wie lange nach Behandlungsende das möglich ist.
(2) Du entscheidest welche Aufträge du an wen vergibst.
(3) Grundsätzliche Regelungen gibt's im BGB, das allerdings nicht 1:1 sinnvoll ist da die RV zum Teil davon abweichende Vereinbarungen enthält.Deine Anforderungen an Auftragnehmer sollte so großzügige Sicherheiten enthalten das du die RV einhalten kannst.
wenn ich das richtig verstanden habe, vergibt AT keine Aufträge sondern ist nur der Dumme für die Abrechnung und das Risiko.
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Susulo schrieb:
Nachtrag: was ich persönlich auf jeden Fall beachten würde: alle VOs, die bis Jahresende abgerechnet und von den KK bezahlt wurden, sollten auch vom FM bei dir in Rechnung gestellt sein, sonst kannst du den Gewinn des FM brav versteuern, währen er sich Steuern spart.
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morpheus-06 schrieb:
Warum für einen FM den Kopf hinhalten, der nur eine Praxis sucht die seine Vo. abrechnet? Dem hätte ich schon längst das Vertragsverhältnis gekündigt. Alle Infos geben dir deine RV.
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Leni C. schrieb:
Wo ist dein Problem ? Im Karteikasten liegen die fertigen Rezepte . Du als PI bist für die Abrechnung und einhalten von Fristen veranrwortlich . Wann dir der FM seine Rechnungen stellt sollte nicht dein Problem sein , du zahlst eben erst nach Rechnungserhalt . Aber deswegen kannst / mußt du fertige Rezepte abrechnen , ist für dich halt wie ein Kredit . Mußt halt nur festhalten welche Rezepte von ihm sind . Ich verstehe echt nicht wie man bares Geld im Karteikasten liegen lassen kann .
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Somit kann nur empfohlen werden, das ganze nochmals insgesamt zu überdenken und sich notfalls schnell zu trennen.
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stefan 302 schrieb:
so wie dargestellt incl. die Anmerkung von morpheus sowie die von Leni und tom, ist DER FM gar kein FM im Sinne eines gesetzl. FM´s.
Somit kann nur empfohlen werden, das ganze nochmals insgesamt zu überdenken und sich notfalls schnell zu trennen.
Hab ich ja noch nie gehört.
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hermi schrieb:
Was ist denn ein gesetzl. FM ?
Hab ich ja noch nie gehört.
Was ist denn ein gesetzl. FM ?
Hab ich ja noch nie gehört.
komisch du bist doch FM... gesetzlich soll heißen, den gesetzlichen (ALLEN) Vorschriften entsprechend
- § 7 Abs. 4 SGB IV und § 2 Nr. 9 SGB VI
- Im Gegensatz zur herrschenden Lehre, die in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung das Kriterium der persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers betont, stellt Wank (aaO. FN 11) zur Abgrenzung auf die wirtschaftliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers ab. Kritisch zum Merkmal der persönlichen Abhängigkeit auch Reuter, in: Festschrift Dieterich, 1999, S. 473 ff.
- AG ZIP 1997, 1714 und ZIP 1998, 612; dazu Reinicke, ZIP 1998, 581; Hromadka, NZA 1997, 569; Horn/Henssler, ZIP 1998, 589
- Zu den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Scheinselbständigkeit (Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit v. 20.12.1999 = BGBl. I 2000 S. 2) vgl. Bauer/Diller/Schuster, NZA 1999, 1297 ff.; Gaul, DB 1999, 2466 ff.; Heinze, NZA 2000, 5 ff.; Linnenkohl, AuA 2000, 59 ff.
- weiter zu lesen in Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG), und zwar in § 1, Abs. 2: "Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt."
Bei erwerb von sehr gutem Fachwissen sei das Buch: "Praxisbuch für Freiberufler" von Svenja Hofert zu empfehlen.
Gefährdung der Freiberuflichkeit durch Mitarbeiter
§ 18 Einkommensteuergesetz bestimmt, dass ein Freiberufler auch Mitarbeiter beschäftigen kann.
Um die Freiberuflichkeit zu erhalten, muss er jedoch in der Lage sein, diese Mitarbeiter leitend und eigenverantwortlich zu überwachen. Er muss jede einzelne Behandlung der Mitarbeiter – nicht nur im Ansatz, sondern im Detail – überwachen und ggf. korrigieren können.
Als Beispiel: Falls ein Physiotherapeut einen Mitarbeiter beschäftigt, der die Zertifikatsposition der manuellen Therapie erlernt hat, so kann nach Feststellung eines Finanzamtes in Sachsen-Anhalt dieser Physiotherapeut den Angestellten bei der Ausübung der manuellen Therapie nicht eigenverantwortlich überwachen und seine Leistungsabgabe überprüfen oder ersetzen, wenn er selbst diese Fortbildung nicht erfolgreich abgeschlossen hat.
BFH, Urteil vom 31.08.2005, AZ: IV B 205/03
Kommt eine Vermischung eines Freiberuflers z.B. PI und eines FM vor, sogar evtl mit einem Vertrag der alles regelt (was für den FM eine Aberkennung bedeuten würde, für den Freiberufler aber notwendig ist...), dann wird es nochmals komplizierter, denn dann braucht man nicht nur eine Statusfesstellung der RV, sonder auch noch des FA.
Aber das weißt du doch alles, hermi.
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stefan 302 schrieb:
hermi schrieb am 23.10.16 13:13:
Was ist denn ein gesetzl. FM ?
Hab ich ja noch nie gehört.
komisch du bist doch FM... gesetzlich soll heißen, den gesetzlichen (ALLEN) Vorschriften entsprechend
- § 7 Abs. 4 SGB IV und § 2 Nr. 9 SGB VI
- Im Gegensatz zur herrschenden Lehre, die in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung das Kriterium der persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers betont, stellt Wank (aaO. FN 11) zur Abgrenzung auf die wirtschaftliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers ab. Kritisch zum Merkmal der persönlichen Abhängigkeit auch Reuter, in: Festschrift Dieterich, 1999, S. 473 ff.
- AG ZIP 1997, 1714 und ZIP 1998, 612; dazu Reinicke, ZIP 1998, 581; Hromadka, NZA 1997, 569; Horn/Henssler, ZIP 1998, 589
- Zu den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Scheinselbständigkeit (Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit v. 20.12.1999 = BGBl. I 2000 S. 2) vgl. Bauer/Diller/Schuster, NZA 1999, 1297 ff.; Gaul, DB 1999, 2466 ff.; Heinze, NZA 2000, 5 ff.; Linnenkohl, AuA 2000, 59 ff.
- weiter zu lesen in Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG), und zwar in § 1, Abs. 2: "Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt."
Bei erwerb von sehr gutem Fachwissen sei das Buch: "Praxisbuch für Freiberufler" von Svenja Hofert zu empfehlen.
Gefährdung der Freiberuflichkeit durch Mitarbeiter
§ 18 Einkommensteuergesetz bestimmt, dass ein Freiberufler auch Mitarbeiter beschäftigen kann.
Um die Freiberuflichkeit zu erhalten, muss er jedoch in der Lage sein, diese Mitarbeiter leitend und eigenverantwortlich zu überwachen. Er muss jede einzelne Behandlung der Mitarbeiter – nicht nur im Ansatz, sondern im Detail – überwachen und ggf. korrigieren können.
Als Beispiel: Falls ein Physiotherapeut einen Mitarbeiter beschäftigt, der die Zertifikatsposition der manuellen Therapie erlernt hat, so kann nach Feststellung eines Finanzamtes in Sachsen-Anhalt dieser Physiotherapeut den Angestellten bei der Ausübung der manuellen Therapie nicht eigenverantwortlich überwachen und seine Leistungsabgabe überprüfen oder ersetzen, wenn er selbst diese Fortbildung nicht erfolgreich abgeschlossen hat.
BFH, Urteil vom 31.08.2005, AZ: IV B 205/03
Kommt eine Vermischung eines Freiberuflers z.B. PI und eines FM vor, sogar evtl mit einem Vertrag der alles regelt (was für den FM eine Aberkennung bedeuten würde, für den Freiberufler aber notwendig ist...), dann wird es nochmals komplizierter, denn dann braucht man nicht nur eine Statusfesstellung der RV, sonder auch noch des FA.
Aber das weißt du doch alles, hermi.
Als Beispiel: Falls ein Physiotherapeut einen Mitarbeiter beschäftigt, der die Zertifikatsposition der manuellen Therapie erlernt hat, so kann nach Feststellung eines Finanzamtes in Sachsen-Anhalt dieser Physiotherapeut den Angestellten bei der Ausübung der manuellen Therapie nicht eigenverantwortlich überwachen und seine Leistungsabgabe überprüfen oder ersetzen, wenn er selbst diese Fortbildung nicht erfolgreich abgeschlossen hat.
BFH, Urteil vom 31.08.2005, AZ: IV B 205/03
Zunächst: Du übst dich hier, mit viel Text, anstelle des Gesetzgebers, in der Definition des
sogenannten "Gesetzlichen Freien Mitarbeiters".
Respekt. Lass ich mal so stehen.
Oben geht allerdings dein Definitionsgeschwurbel so weit, dass ein PI, der Zertifikatsbehandlungen von Angestellten
erledigen lassen will, diese Fortbildungen* selber haben muss, weil er ja sonst diese Angestellten und ihre
Arbeit fachlich nicht kontrollieren kann.
Damit sei die Freiberuflichkeit flöten.
Logischer Schluss meinerseits: Wir sind alle bei den Krankenkassen angestellt.
Viel Spaß weiterhin mit dem Verfassen von langen Texten und ellenlangen Zitaten.
Servus. Ohne mich.
*Da fließt dann ja der eine oder andere € in die Verbandskassen, oder ?
Das nenne ich erfolgreiche Verbandsarbeit.
Kannst du ja Fuzziguzzi schreiben. Endlich eine Antwort.
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hermi schrieb:
stefan 302 schrieb am 23.10.16 13:39:
Als Beispiel: Falls ein Physiotherapeut einen Mitarbeiter beschäftigt, der die Zertifikatsposition der manuellen Therapie erlernt hat, so kann nach Feststellung eines Finanzamtes in Sachsen-Anhalt dieser Physiotherapeut den Angestellten bei der Ausübung der manuellen Therapie nicht eigenverantwortlich überwachen und seine Leistungsabgabe überprüfen oder ersetzen, wenn er selbst diese Fortbildung nicht erfolgreich abgeschlossen hat.
BFH, Urteil vom 31.08.2005, AZ: IV B 205/03
Zunächst: Du übst dich hier, mit viel Text, anstelle des Gesetzgebers, in der Definition des
sogenannten "Gesetzlichen Freien Mitarbeiters".
Respekt. Lass ich mal so stehen.
Oben geht allerdings dein Definitionsgeschwurbel so weit, dass ein PI, der Zertifikatsbehandlungen von Angestellten
erledigen lassen will, diese Fortbildungen* selber haben muss, weil er ja sonst diese Angestellten und ihre
Arbeit fachlich nicht kontrollieren kann.
Damit sei die Freiberuflichkeit flöten.
Logischer Schluss meinerseits: Wir sind alle bei den Krankenkassen angestellt.
Viel Spaß weiterhin mit dem Verfassen von langen Texten und ellenlangen Zitaten.
Servus. Ohne mich.
*Da fließt dann ja der eine oder andere € in die Verbandskassen, oder ?
Das nenne ich erfolgreiche Verbandsarbeit.
Kannst du ja Fuzziguzzi schreiben. Endlich eine Antwort.
Gefährdung der Freiberuflichkeit durch Mitarbeiter
§ 18 Einkommensteuergesetz bestimmt, dass ein Freiberufler auch Mitarbeiter beschäftigen kann.
Um die Freiberuflichkeit zu erhalten, muss er jedoch in der Lage sein, diese Mitarbeiter leitend und eigenverantwortlich zu überwachen. Er muss jede einzelne Behandlung der Mitarbeiter – nicht nur im Ansatz, sondern im Detail – überwachen und ggf. korrigieren können.
Als Beispiel: Falls ein Physiotherapeut einen Mitarbeiter beschäftigt, der die Zertifikatsposition der manuellen Therapie erlernt hat, so kann nach Feststellung eines Finanzamtes in Sachsen-Anhalt dieser Physiotherapeut den Angestellten bei der Ausübung der manuellen Therapie nicht eigenverantwortlich überwachen und seine Leistungsabgabe überprüfen oder ersetzen, wenn er selbst diese Fortbildung nicht erfolgreich abgeschlossen hat.
BFH, Urteil vom 31.08.2005, AZ: IV B 205/03
Das von dir angegebene Urteil ist die zurückgewiesene Revision dieses Urteils Gewerbliche und freiberufliche Tätigkeit eines Krankengymnasten | Rechtslupe
Darin findet sich keine ausdrückliche Pflicht des PI die Qualifikationen ebenfalls zu haben. Es geht mehr um die Kontrolle des PI über die "ausgelagerten" Therapien bezüglich einer Interaktion mit den Patienten. Darüber hinaus geht es hier um die Frage einer gewerblichen Tätigkeit des PI, wenn diese Kontrolle ( " persönlicher Stempel" des PI ) nicht stattfindet.
In den Rahmenverträgen wird ebenfalls nur von Behandler gesprochen, wenn es um die Zusatzqualifikationen geht.
"§ 6
2. ...Maßnahmen, die nach der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) eine Zusatzqualifikation erfordern, dürfen erst erbracht werden, nachdem der Behandler die definierte besondere Qualifikation erworben hat."
Trotzdem bin ich der Meinung, dass der PI der erfahrenste und qualifizierteste Therapeut sein sollte. Eine Praxis zu eröffnen mit lediglich MLD als PI auf dem Zettel halte ich für fahrlässig und peinlich.
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tom1350 schrieb:
stefan 302 schrieb am 23.10.16 13:39:
Gefährdung der Freiberuflichkeit durch Mitarbeiter
§ 18 Einkommensteuergesetz bestimmt, dass ein Freiberufler auch Mitarbeiter beschäftigen kann.
Um die Freiberuflichkeit zu erhalten, muss er jedoch in der Lage sein, diese Mitarbeiter leitend und eigenverantwortlich zu überwachen. Er muss jede einzelne Behandlung der Mitarbeiter – nicht nur im Ansatz, sondern im Detail – überwachen und ggf. korrigieren können.
Als Beispiel: Falls ein Physiotherapeut einen Mitarbeiter beschäftigt, der die Zertifikatsposition der manuellen Therapie erlernt hat, so kann nach Feststellung eines Finanzamtes in Sachsen-Anhalt dieser Physiotherapeut den Angestellten bei der Ausübung der manuellen Therapie nicht eigenverantwortlich überwachen und seine Leistungsabgabe überprüfen oder ersetzen, wenn er selbst diese Fortbildung nicht erfolgreich abgeschlossen hat.
BFH, Urteil vom 31.08.2005, AZ: IV B 205/03
Das von dir angegebene Urteil ist die zurückgewiesene Revision dieses Urteils Gewerbliche und freiberufliche Tätigkeit eines Krankengymnasten | Rechtslupe
Darin findet sich keine ausdrückliche Pflicht des PI die Qualifikationen ebenfalls zu haben. Es geht mehr um die Kontrolle des PI über die "ausgelagerten" Therapien bezüglich einer Interaktion mit den Patienten. Darüber hinaus geht es hier um die Frage einer gewerblichen Tätigkeit des PI, wenn diese Kontrolle ( " persönlicher Stempel" des PI ) nicht stattfindet.
In den Rahmenverträgen wird ebenfalls nur von Behandler gesprochen, wenn es um die Zusatzqualifikationen geht.
"§ 6
2. ...Maßnahmen, die nach der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) eine Zusatzqualifikation erfordern, dürfen erst erbracht werden, nachdem der Behandler die definierte besondere Qualifikation erworben hat."
Trotzdem bin ich der Meinung, dass der PI der erfahrenste und qualifizierteste Therapeut sein sollte. Eine Praxis zu eröffnen mit lediglich MLD als PI auf dem Zettel halte ich für fahrlässig und peinlich.
Ich warte jetzt auf den Artikel: "Das ist das "Aus" für den Physio-Angestellten".
Spätedit:
Das Gericht hatte etwa 75 % des Gewinns, den die PI über Mitarbeiter erzielt hatte, für
gewerbesteuerpflichtig erklärt.
Begründung: Bei ihrer eigenen Anzahl an Behandlungen parallel zu den Behandlungen der
Mitarbeiter hat sie unmöglich Erst-Anamnese, Zwischenkontrollen etc. und Schlussbesprechung
mit den Patienten durchführen können. Sie hat als alleinige, abrechnungsfähige Therapeutin
den Behandlungen nicht "ihren Stempel" aufdrücken können. Das muss aber ein Freiberufler.
Nur ihre eigenen Behandlungen waren gewerbesteuerfrei. Stichwort Stempel.
Nun denn: Es lebe die Solo-Praxis.
Gerichte und Anwälte....
Erinnert mich irgendwie an die ebenso absurden LSG-Urteile bzgl. FM´s.
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hermi schrieb:
Danke, Tom, für den link.
Ich warte jetzt auf den Artikel: "Das ist das "Aus" für den Physio-Angestellten".
Spätedit:
Das Gericht hatte etwa 75 % des Gewinns, den die PI über Mitarbeiter erzielt hatte, für
gewerbesteuerpflichtig erklärt.
Begründung: Bei ihrer eigenen Anzahl an Behandlungen parallel zu den Behandlungen der
Mitarbeiter hat sie unmöglich Erst-Anamnese, Zwischenkontrollen etc. und Schlussbesprechung
mit den Patienten durchführen können. Sie hat als alleinige, abrechnungsfähige Therapeutin
den Behandlungen nicht "ihren Stempel" aufdrücken können. Das muss aber ein Freiberufler.
Nur ihre eigenen Behandlungen waren gewerbesteuerfrei. Stichwort Stempel.
Nun denn: Es lebe die Solo-Praxis.
Gerichte und Anwälte....
Erinnert mich irgendwie an die ebenso absurden LSG-Urteile bzgl. FM´s.
Gefährdung der Freiberuflichkeit durch Mitarbeiter
§ 18 Einkommensteuergesetz bestimmt, dass ein Freiberufler auch Mitarbeiter beschäftigen kann.
Um die Freiberuflichkeit zu erhalten, muss er jedoch in der Lage sein, diese Mitarbeiter leitend und eigenverantwortlich zu überwachen. Er muss jede einzelne Behandlung der Mitarbeiter – nicht nur im Ansatz, sondern im Detail – überwachen und ggf. korrigieren können.
Als Beispiel: Falls ein Physiotherapeut einen Mitarbeiter beschäftigt, der die Zertifikatsposition der manuellen Therapie erlernt hat, so kann nach Feststellung eines Finanzamtes in Sachsen-Anhalt dieser Physiotherapeut den Angestellten bei der Ausübung der manuellen Therapie nicht eigenverantwortlich überwachen und seine Leistungsabgabe überprüfen oder ersetzen, wenn er selbst diese Fortbildung nicht erfolgreich abgeschlossen hat.
BFH, Urteil vom 31.08.2005, AZ: IV B 205/03
Das von dir angegebene Urteil ist die zurückgewiesene Revision dieses Urteils
Darin findet sich keine ausdrückliche Pflicht des PI die Qualifikationen ebenfalls zu haben. Es geht mehr um die Kontrolle des PI über die "ausgelagerten" Therapien bezüglich einer Interaktion mit den Patienten. Darüber hinaus geht es hier um die Frage einer gewerblichen Tätigkeit des PI, wenn diese Kontrolle ( " persönlicher Stempel" des PI ) nicht stattfindet.
In den Rahmenverträgen wird ebenfalls nur von Behandler gesprochen, wenn es um die Zusatzqualifikationen geht.
"§ 6
2. ...Maßnahmen, die nach der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) eine Zusatzqualifikation erfordern, dürfen erst erbracht werden, nachdem der Behandler die definierte besondere Qualifikation erworben hat."
Trotzdem bin ich der Meinung, dass der PI der erfahrenste und qualifizierteste Therapeut sein sollte. Eine Praxis zu eröffnen mit lediglich MLD als PI auf dem Zettel halte ich für fahrlässig und peinlich.
Deine Anmerkung stimmt für den Fall eines PI, jedoch war die Frage der "Verquikkung" eines PI UND eines FM. Hier kommen sehr viele Fakten aus dem einen und anderen (Sozial- Finanz- Steuer- und Rentengesetz zusammen.
In meinem geschilderten Fall wäre eine Zweitpraxis -uach in unmittelbarer Nähe- nicht mehr dem Freiberuflerstatus unterworfen, weil eben dies genau nicht geleistet werden kann, ausser man hat einen windigen Advokaten der um DEN Einzelfall etwas basteln kann, was aber unbedingt durch Statusfeststellung von allen Ämtern bestätigt werden muss. Warum weiß ich das? Weil bei uns so geschehen...
Ansonsten wie gesagt hast du im Einzelfall natürlich Recht
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stefan 302 schrieb:
tom1350 schrieb am 23.10.16 17:01:
stefan 302 schrieb am 23.10.16 13:39:
Gefährdung der Freiberuflichkeit durch Mitarbeiter
§ 18 Einkommensteuergesetz bestimmt, dass ein Freiberufler auch Mitarbeiter beschäftigen kann.
Um die Freiberuflichkeit zu erhalten, muss er jedoch in der Lage sein, diese Mitarbeiter leitend und eigenverantwortlich zu überwachen. Er muss jede einzelne Behandlung der Mitarbeiter – nicht nur im Ansatz, sondern im Detail – überwachen und ggf. korrigieren können.
Als Beispiel: Falls ein Physiotherapeut einen Mitarbeiter beschäftigt, der die Zertifikatsposition der manuellen Therapie erlernt hat, so kann nach Feststellung eines Finanzamtes in Sachsen-Anhalt dieser Physiotherapeut den Angestellten bei der Ausübung der manuellen Therapie nicht eigenverantwortlich überwachen und seine Leistungsabgabe überprüfen oder ersetzen, wenn er selbst diese Fortbildung nicht erfolgreich abgeschlossen hat.
BFH, Urteil vom 31.08.2005, AZ: IV B 205/03
Das von dir angegebene Urteil ist die zurückgewiesene Revision dieses Urteils
Darin findet sich keine ausdrückliche Pflicht des PI die Qualifikationen ebenfalls zu haben. Es geht mehr um die Kontrolle des PI über die "ausgelagerten" Therapien bezüglich einer Interaktion mit den Patienten. Darüber hinaus geht es hier um die Frage einer gewerblichen Tätigkeit des PI, wenn diese Kontrolle ( " persönlicher Stempel" des PI ) nicht stattfindet.
In den Rahmenverträgen wird ebenfalls nur von Behandler gesprochen, wenn es um die Zusatzqualifikationen geht.
"§ 6
2. ...Maßnahmen, die nach der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) eine Zusatzqualifikation erfordern, dürfen erst erbracht werden, nachdem der Behandler die definierte besondere Qualifikation erworben hat."
Trotzdem bin ich der Meinung, dass der PI der erfahrenste und qualifizierteste Therapeut sein sollte. Eine Praxis zu eröffnen mit lediglich MLD als PI auf dem Zettel halte ich für fahrlässig und peinlich.
Deine Anmerkung stimmt für den Fall eines PI, jedoch war die Frage der "Verquikkung" eines PI UND eines FM. Hier kommen sehr viele Fakten aus dem einen und anderen (Sozial- Finanz- Steuer- und Rentengesetz zusammen.
In meinem geschilderten Fall wäre eine Zweitpraxis -uach in unmittelbarer Nähe- nicht mehr dem Freiberuflerstatus unterworfen, weil eben dies genau nicht geleistet werden kann, ausser man hat einen windigen Advokaten der um DEN Einzelfall etwas basteln kann, was aber unbedingt durch Statusfeststellung von allen Ämtern bestätigt werden muss. Warum weiß ich das? Weil bei uns so geschehen...
Ansonsten wie gesagt hast du im Einzelfall natürlich Recht
Demnach müssten alle PI Gewerbesteuer auf die Behandlungen durch AN/FM zahlen, so wie sich unser Berufsalltag zeigt. Ich glaube spätestens nach diesem Urteil, bzw. seiner zurückgewiesenen Revision, hätten die Verbände ihre Mitglieder mal aufklären müssen.
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tom1350 schrieb:
Das Urteil ist sehr interessant. Die selbst durchgeführten Therapien durch die PI sind Gewerbesteuerfrei. Für den Rest muss sie Gewerbesteuer nachzahlen, da sie keinen persönlichen Einfluss auf die Therapien durch die Mitarbeiter nehmen konnte.
Demnach müssten alle PI Gewerbesteuer auf die Behandlungen durch AN/FM zahlen, so wie sich unser Berufsalltag zeigt. Ich glaube spätestens nach diesem Urteil, bzw. seiner zurückgewiesenen Revision, hätten die Verbände ihre Mitglieder mal aufklären müssen.
Nun denn: Es lebe die Solo-Praxis.
Naja, die eigenen Umsätze des PI und 25000€ Gewinn bleiben gewerbesteuerfrei. Da sollte ein Vollzeitangestellter drin sein. Es lebe die Zwei-Mann-Praxis.
Wer macht den Rundbrief an die Kommunen über die gewerbetreibenden PI fertig?
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tom1350 schrieb:
hermi schrieb am 23.10.16 17:59:
Nun denn: Es lebe die Solo-Praxis.
Naja, die eigenen Umsätze des PI und 25000€ Gewinn bleiben gewerbesteuerfrei. Da sollte ein Vollzeitangestellter drin sein. Es lebe die Zwei-Mann-Praxis.
Wer macht den Rundbrief an die Kommunen über die gewerbetreibenden PI fertig?
Nun denn: Es lebe die Solo-Praxis.
Naja, die eigenen Umsätze des PI und 25000€ Gewinn bleiben gewerbesteuerfrei. Da sollte ein Vollzeitangestellter drin sein. Es lebe die Zwei-Mann-Praxis.
Wer macht den Rundbrief an die Kommunen über die gewerbetreibenden PI fertig?
...und wieder ein PT der sein Helfersyndrom nicht im Griff hat. Die Kommunen bekommen die für sie wichtigen Infos von ihrem Verband oder eben nicht. Mir egal, ich bin gerade eh im Clinch mit zwei Kommunen hier - aber es findet sich bestimmt ein Kollege der lauthals jubelnd der ganzen Branche zu schaden bereit ist ;)
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Papa Alpaka schrieb:
tom1350 schrieb am 24.10.16 07:36:
hermi schrieb am 23.10.16 17:59:
Nun denn: Es lebe die Solo-Praxis.
Naja, die eigenen Umsätze des PI und 25000€ Gewinn bleiben gewerbesteuerfrei. Da sollte ein Vollzeitangestellter drin sein. Es lebe die Zwei-Mann-Praxis.
Wer macht den Rundbrief an die Kommunen über die gewerbetreibenden PI fertig?
...und wieder ein PT der sein Helfersyndrom nicht im Griff hat. Die Kommunen bekommen die für sie wichtigen Infos von ihrem Verband oder eben nicht. Mir egal, ich bin gerade eh im Clinch mit zwei Kommunen hier - aber es findet sich bestimmt ein Kollege der lauthals jubelnd der ganzen Branche zu schaden bereit ist ;)
Das Urteil ist sehr interessant. Die selbst durchgeführten Therapien durch die PI sind Gewerbesteuerfrei. Für den Rest muss sie Gewerbesteuer nachzahlen, da sie keinen persönlichen Einfluss auf die Therapien durch die Mitarbeiter nehmen konnte.
Demnach müssten alle PI Gewerbesteuer auf die Behandlungen durch AN/FM zahlen, so wie sich unser Berufsalltag zeigt. Ich glaube spätestens nach diesem Urteil, bzw. seiner zurückgewiesenen Revision, hätten die Verbände ihre Mitglieder mal aufklären müssen.
Ein Verband hat das, mehrfach über Jahre und intensiv. Woher sollte ich sonst diese Infos haben ohne selbst Jurist zu sein? :wink:
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stefan 302 schrieb:
tom1350 schrieb am 23.10.16 22:34:
Das Urteil ist sehr interessant. Die selbst durchgeführten Therapien durch die PI sind Gewerbesteuerfrei. Für den Rest muss sie Gewerbesteuer nachzahlen, da sie keinen persönlichen Einfluss auf die Therapien durch die Mitarbeiter nehmen konnte.
Demnach müssten alle PI Gewerbesteuer auf die Behandlungen durch AN/FM zahlen, so wie sich unser Berufsalltag zeigt. Ich glaube spätestens nach diesem Urteil, bzw. seiner zurückgewiesenen Revision, hätten die Verbände ihre Mitglieder mal aufklären müssen.
Ein Verband hat das, mehrfach über Jahre und intensiv. Woher sollte ich sonst diese Infos haben ohne selbst Jurist zu sein? :wink:
Ein Verband hat das, mehrfach über Jahre und intensiv. Woher sollte ich sonst diese Infos haben ohne selbst Jurist zu sein? :wink:
Dann waren meine bisherigen AG in einem anderen Verband oder haben die Mitteilungen nicht gelesen :wink:
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tom1350 schrieb:
stefan 302 schrieb am 24.10.16 11:09:
Ein Verband hat das, mehrfach über Jahre und intensiv. Woher sollte ich sonst diese Infos haben ohne selbst Jurist zu sein? :wink:
Dann waren meine bisherigen AG in einem anderen Verband oder haben die Mitteilungen nicht gelesen :wink:
Ein Verband hat das, mehrfach über Jahre und intensiv. Woher sollte ich sonst diese Infos haben ohne selbst Jurist zu sein? :wink:
Dann waren meine bisherigen AG in einem anderen Verband oder haben die Mitteilungen nicht gelesen :wink:
Sieht so aus. Jedenfalls ist das seit mindestens 4 Jahren jährlich auf dem "Tablett"...
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stefan 302 schrieb:
tom1350 schrieb am 24.10.16 11:17:
stefan 302 schrieb am 24.10.16 11:09:
Ein Verband hat das, mehrfach über Jahre und intensiv. Woher sollte ich sonst diese Infos haben ohne selbst Jurist zu sein? :wink:
Dann waren meine bisherigen AG in einem anderen Verband oder haben die Mitteilungen nicht gelesen :wink:
Sieht so aus. Jedenfalls ist das seit mindestens 4 Jahren jährlich auf dem "Tablett"...
Da sollte ein Vollzeitangestellter drin sein. Es lebe die Zwei-Mann-Praxis.
Aber nicht, wenn der Plan des PI so voll ist, dass es unmöglich für ihn ist, den Angestellten umfassend
zu überwachen und Eingangsanamnese bzw. Schlussbesprechung durchzuführen.
P.S.: Ich halte dieses Schwachsinnsurteil für ähnlich brisant wie die LSG-FM-Urteile, die dann zum Glück später
durch das BSG relativiert wurden.
Für den stolzen Preis einer KG von 15-16 € (West) sollen gleich zwei Therapeuten arbeiten.
Denn die Forderungen des Gerichtes an den PI haben es in sich.
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hermi schrieb:
tom1350 schrieb am 24.10.16 07:36:
Da sollte ein Vollzeitangestellter drin sein. Es lebe die Zwei-Mann-Praxis.
Aber nicht, wenn der Plan des PI so voll ist, dass es unmöglich für ihn ist, den Angestellten umfassend
zu überwachen und Eingangsanamnese bzw. Schlussbesprechung durchzuführen.
P.S.: Ich halte dieses Schwachsinnsurteil für ähnlich brisant wie die LSG-FM-Urteile, die dann zum Glück später
durch das BSG relativiert wurden.
Für den stolzen Preis einer KG von 15-16 € (West) sollen gleich zwei Therapeuten arbeiten.
Denn die Forderungen des Gerichtes an den PI haben es in sich.
Nachtrag:
Sehr wahrscheinlich ist der Gewinn der AN für den PI gewerbe- und einkommenssteuerpflichtig. Was unterm Strich für eine mittlere Praxis <1000€ Mehrbelastung im Jahr bedeutet, da die Gewerbesteuer fast komplett auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Fließt dann aber in unterschiedliche Töpfe.
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tom1350 schrieb:
In dem Urteil wird der Umsatz des PI für ihn einkommenssteuerpflichtig. Der Gewinn der AN aber gewerbesteuerpflichtig. Ist das nicht der lukrativere Weg?
Nachtrag:
Sehr wahrscheinlich ist der Gewinn der AN für den PI gewerbe- und einkommenssteuerpflichtig. Was unterm Strich für eine mittlere Praxis <1000€ Mehrbelastung im Jahr bedeutet, da die Gewerbesteuer fast komplett auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Fließt dann aber in unterschiedliche Töpfe.
In dem Urteil wird der Umsatz des PI für ihn einkommenssteuerpflichtig. Der Gewinn der AN aber gewerbesteuerpflichtig. Ist das nicht der lukrativere Weg?
Nachtrag:
Sehr wahrscheinlich ist der Gewinn der AN für den PI gewerbe- und einkommenssteuerpflichtig. Was unterm Strich für eine mittlere Praxis <1000€ Mehrbelastung im Jahr bedeutet, da die Gewerbesteuer fast komplett auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Fließt dann aber in unterschiedliche Töpfe.
Je nach Hebesatz, der z.T. deutlich höher ausfallen kann, wie z.B. bei uns
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stefan 302 schrieb:
tom1350 schrieb am 24.10.16 13:04:
In dem Urteil wird der Umsatz des PI für ihn einkommenssteuerpflichtig. Der Gewinn der AN aber gewerbesteuerpflichtig. Ist das nicht der lukrativere Weg?
Nachtrag:
Sehr wahrscheinlich ist der Gewinn der AN für den PI gewerbe- und einkommenssteuerpflichtig. Was unterm Strich für eine mittlere Praxis <1000€ Mehrbelastung im Jahr bedeutet, da die Gewerbesteuer fast komplett auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Fließt dann aber in unterschiedliche Töpfe.
Je nach Hebesatz, der z.T. deutlich höher ausfallen kann, wie z.B. bei uns
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Problem beschreiben
tom1350 schrieb:
Das Problem entsteht, wenn erst das fertige Rezept prozentual verrechnet wird. Bei monatsweiser Provisionsabrechnung über die geleisteten Therapien passiert dies nicht. Ist auch besser, wenn der FM wegen Urlaub oder Krankheit ausfällt und ein Angestellter dann übergangsweise die HB macht. Bedeutet allerdings mehr Arbeit für die FM, da sie alles genau dokumentieren muss. Sollte aber den PI nicht stören.
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Die durchschnittliche VO hat einen Wert von fast €130, bei mir gehen VOs mit einem Schnitt von €220 über den Schreibtisch. Anonymus schreibt von gut €5.000 die in der Schuhbox vom FM liegen. Gängige Verteilungsschlüssel sind 20-60% des VO-Wertes für den PI. Du würdest wirklich €22-78 bzw. €1.000-3.100 in den Müll werfen? Ganz ehrlich? Für €22 greif ich auch mal in den Papierkorb, für €3.100 stülp ich 'nen Beutel drüber und sortier den Inhalt zu Hause. Dafür müsste ich sonst ein paar Tage arbeiten...
..."abrechnen" kann sich in dieser Konstellation auch auf die Abrechnung erbrachter Dienstleistungen mit dem Aufttaggeber/PI/Anonymus beziehen. Dieser kann die VOs jederzeit mit den GKVen abrechnen und, auch ohne ausdrückliche Vereinbarung (meine Verträge beinhalten eine Klausel: sämtliche für die Leistungserbringung nötigen Unterlagen und Materialien die zur Verfügung gestellt werden bleiben mein Eigentum und müssen mir jederzeit auch ohne Zustimmung des Subunternehmers zugänglich sein", das verklausulierte Pendant zu "wenn ich es für nötig erachte greif ich in deinen Karteikasten und nehme was mir ist").
Oh, und ja: ich zahle Gelder aus die ich von den GKVen noch nicht gegenfinanziert bekommen habe. Die Subunternehmer schulden mir eine auf den RVen basierende Leistung die mir zu einem benannten Preis in Rechnung gestellt werden dürfen. In gutem Glauben nehme ich an das die Bedingungen der RV eingehalten wurde und entlohne den Sub. Fehlbeträge werden in der nächstbesten gegengerechnet. Ob und wann ich meine Leistung ggü. den GKVen in Rechnung stelle interessiert im Verhältnis zum Sub wenig ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Idefix, und du wunderst dich warum wir wirtschaftlich nicht ernst genommen werden? "Dann wandern die VOs halt in den Müll, dann hat niemand was davon" - und bald schließt du deine Praxis wegen plötzlich ausgebrochenem Reichtum?
Die durchschnittliche VO hat einen Wert von fast €130, bei mir gehen VOs mit einem Schnitt von €220 über den Schreibtisch. Anonymus schreibt von gut €5.000 die in der Schuhbox vom FM liegen. Gängige Verteilungsschlüssel sind 20-60% des VO-Wertes für den PI. Du würdest wirklich €22-78 bzw. €1.000-3.100 in den Müll werfen? Ganz ehrlich? Für €22 greif ich auch mal in den Papierkorb, für €3.100 stülp ich 'nen Beutel drüber und sortier den Inhalt zu Hause. Dafür müsste ich sonst ein paar Tage arbeiten...
..."abrechnen" kann sich in dieser Konstellation auch auf die Abrechnung erbrachter Dienstleistungen mit dem Aufttaggeber/PI/Anonymus beziehen. Dieser kann die VOs jederzeit mit den GKVen abrechnen und, auch ohne ausdrückliche Vereinbarung (meine Verträge beinhalten eine Klausel: sämtliche für die Leistungserbringung nötigen Unterlagen und Materialien die zur Verfügung gestellt werden bleiben mein Eigentum und müssen mir jederzeit auch ohne Zustimmung des Subunternehmers zugänglich sein", das verklausulierte Pendant zu "wenn ich es für nötig erachte greif ich in deinen Karteikasten und nehme was mir ist").
Oh, und ja: ich zahle Gelder aus die ich von den GKVen noch nicht gegenfinanziert bekommen habe. Die Subunternehmer schulden mir eine auf den RVen basierende Leistung die mir zu einem benannten Preis in Rechnung gestellt werden dürfen. In gutem Glauben nehme ich an das die Bedingungen der RV eingehalten wurde und entlohne den Sub. Fehlbeträge werden in der nächstbesten gegengerechnet. Ob und wann ich meine Leistung ggü. den GKVen in Rechnung stelle interessiert im Verhältnis zum Sub wenig ;)
Wenn es ihm nicht passt kann er ja jederzeit gehen.
@ idefix: Gehe ich recht in der Annahme, dass bei dir kein FM jederzeit gehen kann ?
Weil du nicht mit FM´s zusammenarbeitest ?
Und es auch nicht tun würdest ?
Schlaue Tipps für diese Beschäftigungskonstellation hast du aber trotzdem, destruktive.....
Das angesprochene Thema sollte zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer besprochen und
koordiniert werden. Und gut is.
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hermi schrieb:
idefix- schrieb am 15.11.16 17:58:
Wenn es ihm nicht passt kann er ja jederzeit gehen.
@ idefix: Gehe ich recht in der Annahme, dass bei dir kein FM jederzeit gehen kann ?
Weil du nicht mit FM´s zusammenarbeitest ?
Und es auch nicht tun würdest ?
Schlaue Tipps für diese Beschäftigungskonstellation hast du aber trotzdem, destruktive.....
Das angesprochene Thema sollte zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer besprochen und
koordiniert werden. Und gut is.
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Problem beschreiben
idefix- schrieb:
Wenn er meint abrechnen zu können wann er will , was er ja gar nicht kann, denn ich habe die Zulassung- ok. Aber ich will meinen Anteil an den Rezepten haben. Also die Rezept ausrechnen und dem FM meinen Anteil in Rechnung stellen, bzw. von der nächsten Auszahlung abziehen und einbehalten, bzw. wenn ich nichts abrechnen soll, dann hatt er ja auch kein Geld, alos von was lebt dein FM überhaupt. Oder zahlst du Gelder aus die du nicht von der Kasse bekommen hast?. Wenn es ihm nicht passt kann er ja jederzeit gehen. Wer dann die Rezepte abrechnet ist nicht mein Problem. Wandern in den Müll und er bekommt gar nichts mehr.
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