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FM beauftragt FM als Urlaubsvertretung
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C.Glindmeyer
25.07.2016 23:32
Vielleicht kann mir hier jmd helfen:

kann ich als freie Mitarbeiterin eine andere freie Mitarbeiterin als Urlaubsvertretung beauftragen. Ich stelle der PI alle geleisteten Therapieeinheiten in Rechnung und "meine" Urlaubsvertretung mir wiederum ihre geleisteten Therapieeinheiten.
Ist umständlich, weiß ich selbst. Menschen sind ja manchmal so kompliziert...
Ist das möglich oder gibt das Probleme?

Danke!
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Vielleicht kann mir hier jmd helfen: kann ich als freie Mitarbeiterin eine andere freie Mitarbeiterin als Urlaubsvertretung beauftragen. Ich stelle der PI alle geleisteten Therapieeinheiten in Rechnung und "meine" Urlaubsvertretung mir wiederum ihre geleisteten Therapieeinheiten. Ist umständlich, weiß ich selbst. Menschen sind ja manchmal so kompliziert... Ist das möglich oder gibt das Probleme? Danke!
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C.Glindmeyer schrieb:

Vielleicht kann mir hier jmd helfen:

kann ich als freie Mitarbeiterin eine andere freie Mitarbeiterin als Urlaubsvertretung beauftragen. Ich stelle der PI alle geleisteten Therapieeinheiten in Rechnung und "meine" Urlaubsvertretung mir wiederum ihre geleisteten Therapieeinheiten.
Ist umständlich, weiß ich selbst. Menschen sind ja manchmal so kompliziert...
Ist das möglich oder gibt das Probleme?

Danke!

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Papa Alpaka
25.07.2016 23:52
Kein Problem. Anmeldung der Urlaubsvertretung bei den jeweiligen GKVen als "tätig für Praxis Badestrand", für die Arbeit verantwortlich ist und bleibt die PI. Egal wieviele Subunternehmer du beschäftigst...
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Kein Problem. Anmeldung der Urlaubsvertretung bei den jeweiligen GKVen als "tätig für Praxis Badestrand", für die Arbeit verantwortlich ist und bleibt die PI. Egal wieviele Subunternehmer du beschäftigst...
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Papa Alpaka schrieb:

Kein Problem. Anmeldung der Urlaubsvertretung bei den jeweiligen GKVen als "tätig für Praxis Badestrand", für die Arbeit verantwortlich ist und bleibt die PI. Egal wieviele Subunternehmer du beschäftigst...

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Physio2018
26.07.2016 13:11
Gehen tut viel. Als FM bist Du GRUNDSÄTZLICH! selbständig und arbeitest weisungsungebunden.
Somit trägt auch kein PI eine Verantwortung für Deine geleistete Arbeit oder die einer möglichen Vertretung.
Deine Rechnungen gehen immer direkt an die Patienten oder an die Krankenkassen der Patienten und nie an eine/-n PI.
Denn in allen anderen Fällen hättest Du nur einen Auftraggeber und wärst "scheinselbständig".
Klären solltest Du zudem aus meiner Sicht zuerst mit der/-m PI, ob eine solche Vertretung in den von Dir angemieteten Räumen als Untermiete möglich/geduldet ist.
Als zweites solltest Du für Dich klären, ob die Vertretung Dich als Selbständiger PT oder angestellter PT (ggf. geringfügig beschäftigt) vertreten soll. Das eine Mal (im Falle einer angestellten Vertretung) rechnest Du dann alle i.V. durchgeführten Behandlungen dann über Deine eigene IK ab und trägst die Verantwortung über die durchgeführten Behandlungen auch bei Abwesenheit.
Das andere Mal sollte der FM eine eigene IK zur Abrechnung vorweisen können, damit er/sie eigenverantwortlich arbeiten kann. Somit vermietest Du ihm/ihr quasi nur Deine gemieteten Räume für die Zeit Deines Urlaubs weiter (z.B. über eine Umsatzmiete) und bist rechtlich gesehen, wenn bei einer Behandlung etwas schief läuft, aus dem Schneider. Zudem sollte die Vertretung über eine Berufshaftpflicht usw. verfügen! Wie eben jeder Selbständige/FM.
Wie Papa Alpaka zudem schreibt: achte auf entsprechende Meldungen bei z.B. den KKen/BG sowie auf vorhandene Versicherungen der Vertretung und laß Dir dieses alle vorlegen und kopiere Dir diese.
Zudem lass die Vertretung unbedingt selbst die Termine mit den möglichen Pat. vereinbaren und kündige die Vertretung rechtzeitig bei den aktuellen Patienten an. Weisungsungebundenheit betrifft neben Terminvereinbarungen alle anderen organisatorischen Dinge wie Doku und Abrechnung. Ansonsten bewegst Du Dich als Auftraggeber schnell im Bereich einer Scheinselbständigkeit mit entsprechend unangenehmen Nebenwirkungen.
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• Britt
Gehen tut viel. Als FM bist Du GRUNDSÄTZLICH! selbständig und arbeitest weisungsungebunden. Somit trägt auch kein PI eine Verantwortung für Deine geleistete Arbeit oder die einer möglichen Vertretung. Deine Rechnungen gehen immer direkt an die Patienten oder an die Krankenkassen der Patienten und nie an eine/-n PI. Denn in allen anderen Fällen hättest Du nur einen Auftraggeber und wärst "scheinselbständig". Klären solltest Du zudem aus meiner Sicht zuerst mit der/-m PI, ob eine solche Vertretung in den von Dir angemieteten Räumen als Untermiete möglich/geduldet ist. Als zweites solltest Du für Dich klären, ob die Vertretung Dich als Selbständiger PT oder angestellter PT (ggf. geringfügig beschäftigt) vertreten soll. Das eine Mal (im Falle einer angestellten Vertretung) rechnest [b]Du[/b] dann alle i.V. durchgeführten Behandlungen dann über Deine eigene IK ab und trägst die Verantwortung über die durchgeführten Behandlungen auch bei Abwesenheit. Das andere Mal sollte der FM eine eigene IK zur Abrechnung vorweisen können, damit er/sie eigenverantwortlich arbeiten kann. Somit vermietest Du ihm/ihr quasi nur Deine gemieteten Räume für die Zeit Deines Urlaubs weiter (z.B. über eine Umsatzmiete) und bist rechtlich gesehen, wenn bei einer Behandlung etwas schief läuft, aus dem Schneider. Zudem sollte die Vertretung über eine Berufshaftpflicht usw. verfügen! Wie eben jeder Selbständige/FM. Wie Papa Alpaka zudem schreibt: achte auf entsprechende Meldungen bei z.B. den KKen/BG sowie auf vorhandene Versicherungen der Vertretung und laß Dir dieses alle vorlegen und kopiere Dir diese. Zudem lass die Vertretung unbedingt selbst die Termine mit den möglichen Pat. vereinbaren und kündige die Vertretung rechtzeitig bei den aktuellen Patienten an. Weisungsungebundenheit betrifft neben Terminvereinbarungen alle anderen organisatorischen Dinge wie Doku und Abrechnung. Ansonsten bewegst Du Dich als Auftraggeber schnell im Bereich einer Scheinselbständigkeit mit entsprechend unangenehmen Nebenwirkungen.
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Britt
28.07.2016 12:23
Hier ist sehr viel falsch, was du schreibst. Nur ein Beispiel, ein FM kann niemals selbst mit der GKV abrechnen oder ein IK beantragen, dafür sind eigene zugelassene Praxisrume nötig.
Einen anderen FM "einzustellen" geht, siehe Papa Alpaka.

Gruß Britt
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Hier ist sehr viel falsch, was du schreibst. Nur ein Beispiel, ein FM kann niemals selbst mit der GKV abrechnen oder ein IK beantragen, dafür sind eigene zugelassene Praxisrume nötig. Einen anderen FM "einzustellen" geht, siehe Papa Alpaka. Gruß Britt
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Britt schrieb:

Hier ist sehr viel falsch, was du schreibst. Nur ein Beispiel, ein FM kann niemals selbst mit der GKV abrechnen oder ein IK beantragen, dafür sind eigene zugelassene Praxisrume nötig.
Einen anderen FM "einzustellen" geht, siehe Papa Alpaka.

Gruß Britt

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Britt
28.07.2016 12:32
Jetzt habe ich aus Versehen auf positv gedrückt. Man kann das ja leider nicht mehr ändern. Wäre schön, wenn physio.de die nachträgliche Änderung mal einrichten könnte.
Es sollte natürlich negativ sein, denn (wie ich schon schrieb), ist sehr viel falsch in diesem Beitrag.

Gruß Britt
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• limone
• Tempelritter
Jetzt habe ich aus Versehen auf positv gedrückt. Man kann das ja leider nicht mehr ändern. Wäre schön, wenn physio.de die nachträgliche Änderung mal einrichten könnte. Es sollte natürlich negativ sein, denn (wie ich schon schrieb), ist sehr viel falsch in diesem Beitrag. Gruß Britt
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Britt schrieb:

Jetzt habe ich aus Versehen auf positv gedrückt. Man kann das ja leider nicht mehr ändern. Wäre schön, wenn physio.de die nachträgliche Änderung mal einrichten könnte.
Es sollte natürlich negativ sein, denn (wie ich schon schrieb), ist sehr viel falsch in diesem Beitrag.

Gruß Britt

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Papa Alpaka
28.07.2016 13:58
frank 248 schrieb am 26.7.16 13:11:
[...]
Somit trägt auch kein PI eine Verantwortung für Deine geleistete Arbeit oder die einer möglichen Vertretung.
[...]



RV VdEK 2013 - §4: Leistungserbringung
[...]
5. Von freien Mitarbeitern erbrachte Behandlungen können als Leistungen des Zugelassenen abgerechnet werden, wenn die freien Mitarbeiter die in § 4 Ziffer 4 genannten Anforderungen erfüllen.

6. Der Zugelassene haftet im gesetzlichen Rahmen für von fest angestellten und freien Mitarbeitern erbrachte Leistungen in gleichem Umfange wie für seine eigenen Leistungen. Er hat sich dafür regelmäßig den erforderlichen Überblick über den Praxisablauf zu verschaffen.
[...]


Gegenüber den Mitgliedskassen des VdEK haftet der PI für Behandlungsfehler eines FM (-> Kosten der Folgebehandlung!) ebenso wie für die Vorbereitung eines Abrechnungsbetruges durch den FM, auch wenn der FM dies ohne Wissen des PI tut (in diesem Fall hat der PI gegen seine Aufsichtspflicht nach §4.6 Satz 2 verstoßen).

Ich habe (als FM) mal aus Versehen mit einem sanften Strich meines kleinen Fingers einen Patienten bis kurz vor den Exitus gebracht. Mein Glück das die Ärzte im KH ebenso wie die behandelnde Hausärztin bestätigt haben das schon ein scharfer Blick gegen das Bein des Patienten dessen Lymphödem hätte explodieren lassen können...

...Kosten, die die KKH übernehmen durfte: Notarzt- und Feuerwehreinsatz mit 12 Mann und Drehleiter (Abtransport durch's Fenster im zweiten Stock), zwei Wochen Aufenthalt auf der Intensivstation, zwei Wochen Aufenthalt in der Inneren Medizin, eine Heimfahrt mit dem DRK und vier Mann als Transporthelfer...
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[zitat]frank 248 schrieb am 26.7.16 13:11: [...] Somit trägt auch kein PI eine Verantwortung für Deine geleistete Arbeit oder die einer möglichen Vertretung. [...][/zitat] [zitat][b]RV VdEK 2013 - §4: Leistungserbringung[/b] [...] 5. Von freien Mitarbeitern erbrachte Behandlungen können als Leistungen des Zugelassenen abgerechnet werden, wenn die freien Mitarbeiter die in § 4 Ziffer 4 genannten Anforderungen erfüllen. 6. Der Zugelassene haftet im gesetzlichen Rahmen für von fest angestellten und freien Mitarbeitern erbrachte Leistungen in gleichem Umfange wie für seine eigenen Leistungen. Er hat sich dafür regelmäßig den erforderlichen Überblick über den Praxisablauf zu verschaffen. [...][/zitat] Gegenüber den Mitgliedskassen des VdEK haftet der PI für Behandlungsfehler eines FM (-> Kosten der Folgebehandlung!) ebenso wie für die Vorbereitung eines Abrechnungsbetruges durch den FM, auch wenn der FM dies ohne Wissen des PI tut (in diesem Fall hat der PI gegen seine Aufsichtspflicht nach §4.6 Satz 2 verstoßen). Ich habe (als FM) mal aus Versehen mit einem sanften Strich meines kleinen Fingers einen Patienten bis kurz vor den Exitus gebracht. Mein Glück das die Ärzte im KH ebenso wie die behandelnde Hausärztin bestätigt haben das schon ein scharfer Blick gegen das Bein des Patienten dessen Lymphödem hätte explodieren lassen können... ...Kosten, die die KKH übernehmen durfte: Notarzt- und Feuerwehreinsatz mit 12 Mann und Drehleiter (Abtransport durch's Fenster im zweiten Stock), zwei Wochen Aufenthalt auf der Intensivstation, zwei Wochen Aufenthalt in der Inneren Medizin, eine Heimfahrt mit dem DRK und vier Mann als Transporthelfer...
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Papa Alpaka schrieb:

frank 248 schrieb am 26.7.16 13:11:
[...]
Somit trägt auch kein PI eine Verantwortung für Deine geleistete Arbeit oder die einer möglichen Vertretung.
[...]



RV VdEK 2013 - §4: Leistungserbringung
[...]
5. Von freien Mitarbeitern erbrachte Behandlungen können als Leistungen des Zugelassenen abgerechnet werden, wenn die freien Mitarbeiter die in § 4 Ziffer 4 genannten Anforderungen erfüllen.

6. Der Zugelassene haftet im gesetzlichen Rahmen für von fest angestellten und freien Mitarbeitern erbrachte Leistungen in gleichem Umfange wie für seine eigenen Leistungen. Er hat sich dafür regelmäßig den erforderlichen Überblick über den Praxisablauf zu verschaffen.
[...]


Gegenüber den Mitgliedskassen des VdEK haftet der PI für Behandlungsfehler eines FM (-> Kosten der Folgebehandlung!) ebenso wie für die Vorbereitung eines Abrechnungsbetruges durch den FM, auch wenn der FM dies ohne Wissen des PI tut (in diesem Fall hat der PI gegen seine Aufsichtspflicht nach §4.6 Satz 2 verstoßen).

Ich habe (als FM) mal aus Versehen mit einem sanften Strich meines kleinen Fingers einen Patienten bis kurz vor den Exitus gebracht. Mein Glück das die Ärzte im KH ebenso wie die behandelnde Hausärztin bestätigt haben das schon ein scharfer Blick gegen das Bein des Patienten dessen Lymphödem hätte explodieren lassen können...

...Kosten, die die KKH übernehmen durfte: Notarzt- und Feuerwehreinsatz mit 12 Mann und Drehleiter (Abtransport durch's Fenster im zweiten Stock), zwei Wochen Aufenthalt auf der Intensivstation, zwei Wochen Aufenthalt in der Inneren Medizin, eine Heimfahrt mit dem DRK und vier Mann als Transporthelfer...

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Bernie
01.08.2016 08:12
Das sind die Momente wo man nachts, schwitzend im Bett aufwacht .... :yum: :wink: :grin:
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• Papa Alpaka
Das sind die Momente wo man nachts, schwitzend im Bett aufwacht .... :yum: :wink: :grin:
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Bernie schrieb:

Das sind die Momente wo man nachts, schwitzend im Bett aufwacht .... :yum: :wink: :grin:

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Physio2018 schrieb:

Gehen tut viel. Als FM bist Du GRUNDSÄTZLICH! selbständig und arbeitest weisungsungebunden.
Somit trägt auch kein PI eine Verantwortung für Deine geleistete Arbeit oder die einer möglichen Vertretung.
Deine Rechnungen gehen immer direkt an die Patienten oder an die Krankenkassen der Patienten und nie an eine/-n PI.
Denn in allen anderen Fällen hättest Du nur einen Auftraggeber und wärst "scheinselbständig".
Klären solltest Du zudem aus meiner Sicht zuerst mit der/-m PI, ob eine solche Vertretung in den von Dir angemieteten Räumen als Untermiete möglich/geduldet ist.
Als zweites solltest Du für Dich klären, ob die Vertretung Dich als Selbständiger PT oder angestellter PT (ggf. geringfügig beschäftigt) vertreten soll. Das eine Mal (im Falle einer angestellten Vertretung) rechnest Du dann alle i.V. durchgeführten Behandlungen dann über Deine eigene IK ab und trägst die Verantwortung über die durchgeführten Behandlungen auch bei Abwesenheit.
Das andere Mal sollte der FM eine eigene IK zur Abrechnung vorweisen können, damit er/sie eigenverantwortlich arbeiten kann. Somit vermietest Du ihm/ihr quasi nur Deine gemieteten Räume für die Zeit Deines Urlaubs weiter (z.B. über eine Umsatzmiete) und bist rechtlich gesehen, wenn bei einer Behandlung etwas schief läuft, aus dem Schneider. Zudem sollte die Vertretung über eine Berufshaftpflicht usw. verfügen! Wie eben jeder Selbständige/FM.
Wie Papa Alpaka zudem schreibt: achte auf entsprechende Meldungen bei z.B. den KKen/BG sowie auf vorhandene Versicherungen der Vertretung und laß Dir dieses alle vorlegen und kopiere Dir diese.
Zudem lass die Vertretung unbedingt selbst die Termine mit den möglichen Pat. vereinbaren und kündige die Vertretung rechtzeitig bei den aktuellen Patienten an. Weisungsungebundenheit betrifft neben Terminvereinbarungen alle anderen organisatorischen Dinge wie Doku und Abrechnung. Ansonsten bewegst Du Dich als Auftraggeber schnell im Bereich einer Scheinselbständigkeit mit entsprechend unangenehmen Nebenwirkungen.



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