Die Klinik Tecklenburger Land ist
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
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Freue mich über Tipps, denn das Thema ist ganz neu für mich und ich mir raucht ordentlich der Kopf von den ganzen Bedingungen und Vorgaben, die es da zu beachten gibt, um nicht mit Scheinselbständigkeit in Berührung zu kommen.
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burmacat schrieb:
Ich habe seit kurzem eine freie Mitarbeiterin und würde sie gerne mit Foto und Qualifikation auf der Teamseite der Praxishomepage vorstellen. Kann man das so machen oder ist das evtl. problematisch? Nicht, dass es nachher vonseiten der DRV oder des Finanzamtes heißt, die Mitarbeiterin wäre in die Praxisabläufe eingegliedert, somit abhängig o.ä.
Freue mich über Tipps, denn das Thema ist ganz neu für mich und ich mir raucht ordentlich der Kopf von den ganzen Bedingungen und Vorgaben, die es da zu beachten gibt, um nicht mit Scheinselbständigkeit in Berührung zu kommen.
Aber das war nur meine subjektive Meinung...
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PTP schrieb:
Und wenn schon mit drauf dann DEUTLICH kennzeichnen das es sich um einen Selbstständigen - quasi Subunternehmer - handelt.
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eim schrieb:
Es gibt etlich Webseiten wo die FM mitdrauf sind.Deutlich Beschreiben dass es sich um frei MA handelt die in deiner Praxis eigenständig arbeiten.
Und nur weil es andere Webseiten gibt, auf denen die FM's drauf sind, macht es nicht unbedenklicher.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Sehe ich als sehr kritisch an. Damit macht der PI Werbung für den FM. Das wäre mir viel zu gefährlich. Auf solche Dinge wartet die DRV nur.
Und nur weil es andere Webseiten gibt, auf denen die FM's drauf sind, macht es nicht unbedenklicher.
Gruß Britt
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Warum sollten sich nicht zwei Unternehmer zusammen tun können und gemeinsam werben.
Gruß redvine
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Wonderwoman schrieb:
Wie gesagt... Warum das Risiko eingehen????
Der PI sollte doch schon daran interessiert sein, dass auf seiner eigenen Homepage ein Überblick des Personals inklusive selbstständig arbeitender Therapeuten, aufgeführt ist schon alleine der Vollständigkeit halber ?
Ist dies dann auch ein Risiko bzw. eine Werbung für den FM ? Und damit letztens die Gefährdung des Status FM ?
Wie soll aber ohne Nennung der FM-Existenz innerhalb der Praxis des PI ein ordentlicher Überblick und eine ordentliche Information/Werbung über/für diese Praxis mithilfe einer Homepage entstehen ? Ich bin mal gespannt auf Eure Einschätzungen, herzliche Grüße MH-FN
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MH-FN schrieb:
und wenn quasi nur der Name des FM erwähnt bleibt mit Zusatz "FM" ohne weitere Nennung seiner Qualifikationen ?
Der PI sollte doch schon daran interessiert sein, dass auf seiner eigenen Homepage ein Überblick des Personals inklusive selbstständig arbeitender Therapeuten, aufgeführt ist schon alleine der Vollständigkeit halber ?
Ist dies dann auch ein Risiko bzw. eine Werbung für den FM ? Und damit letztens die Gefährdung des Status FM ?
Wie soll aber ohne Nennung der FM-Existenz innerhalb der Praxis des PI ein ordentlicher Überblick und eine ordentliche Information/Werbung über/für diese Praxis mithilfe einer Homepage entstehen ? Ich bin mal gespannt auf Eure Einschätzungen, herzliche Grüße MH-FN
Es ist schon so wie redvine sagt:: WARUM sollen 2 selbstständig tätige Physiotherapeuten nicht auf einer Homepage sein dürfen?
Man kann sich auch miteinander verlinken.Und gerade wenn genau beschrieben ist dass der FM selbstständig arbeitet kann auch die DRV nichts anderes behaupten.
Aber wie oben geschrieben :Manche haben Angst vor ihrem Schatten :smile: :smile: :smile: :smile: :smile:
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eim schrieb:
Bei manchen Physiotherapeuten hat man wirklich den Eindruck dass sie sogar vor ihrem eigenen Schatten ANGST haben.
Es ist schon so wie redvine sagt:: WARUM sollen 2 selbstständig tätige Physiotherapeuten nicht auf einer Homepage sein dürfen?
Man kann sich auch miteinander verlinken.Und gerade wenn genau beschrieben ist dass der FM selbstständig arbeitet kann auch die DRV nichts anderes behaupten.
Aber wie oben geschrieben :Manche haben Angst vor ihrem Schatten :smile: :smile: :smile: :smile: :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Macht doch... aber dann bitte hier im Forum nicht rumheulen, wenns dann 10.000ende von Euronen kostet.
Ein FM ist schon ein Risiko und jeder PI muss selbst entscheiden, ob er das Risiko für sich (für den FM ist es ja kein Risiko) noch erhöhen will. Er muss dann schließlich auch die Zeche zahlen und nicht der FM.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Na, dass du als FM das mal wieder schönredest war klar.
Ein FM ist schon ein Risiko und jeder PI muss selbst entscheiden, ob er das Risiko für sich (für den FM ist es ja kein Risiko) noch erhöhen will. Er muss dann schließlich auch die Zeche zahlen und nicht der FM.
Gruß Britt
[bearbeitet am 13.05.14 21:13]
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pm-ps schrieb:
[bearbeitet am 13.05.14 21:13]
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Wonderwoman schrieb:
Also ich persönlich würde mich dieses Risikos nicht aussetzen wollen.
Aber das war nur meine subjektive Meinung...
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eim schrieb:
:clap: :clap: :clap: :clap: :clap: :clap: :clap:
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interpedis schrieb:
Eigenständige Werbung/Aussendarstellung ist ein Kriterium für Selbständigkeit des FM. :sunglasses:
Das werden manche Kassen sehr aufmerksam lesen, da die Praxen doch lt. RV in sich abgeschlossen sein müssen und ein FM gar keine Praxis hat :unamused:
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morpheus-06 schrieb:
"Praxis-in-Praxis-System"
Das werden manche Kassen sehr aufmerksam lesen, da die Praxen doch lt. RV in sich abgeschlossen sein müssen und ein FM gar keine Praxis hat :unamused:
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Wonderwoman schrieb:
Ja diese Antwort gefällt mir außerordentlich. :clap: :clap: :clap:
Gruß Britt
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Britt schrieb:
:smile: Sehr treffend. Nur haben das viele immer noch nicht verstanden.
Gruß Britt
> \"Praxis-in-Praxis-System\"
> Das werden manche Kassen sehr aufmerksam lesen, da die Praxen
> doch lt. RV in sich abgeschlossen sein müssen und ein FM gar
> keine Praxis hat :unamused:
Aus den Allgemeinen Zulassungsempfehlungen und ohne weiter nachzulesen (es geht um ein Gedankenspiel, nicht um ein reales Vorhaben) wie sie hier bei physio.de zu finden sind:
----------
4. Zulässige Kooperationsformen
1. Praxisgemeinschaft In einer Praxisgemeinschaft schließen sich rechtlich eigenständige Leistungserbringer aus einem oder mehreren Heilmittelbereich(en) zur gemeinsamen Nutzung der Praxisausstattung bzw. -räume zusammen. Jeder dieser Leistungserbringer erhält eine Zulassung und rechnet die erbrachten Leistungen unter seinem eigenen Institutionskennzeichen ab. In diesem Fall ist ein getrennter Nachweis der Praxisausstattung nicht erforderlich. Die Größe und Aufteilung der Praxisräume muss der Anzahl der gleichzeitig tätigen Therapeuten entsprechen. Gleichzeitig tätige Therapeuten können neben abhängig Beschäftigten auch unständig Beschäftigte sowie freie Mitarbeiter sein.
2. Gemeinschaftspraxis In einer Gemeinschaftspraxis schließen sich Leistungserbringer aus einem oder mehreren Heilmittelbereich(en) zur gemeinsamen Berufsausübung und Gewinnerzielung mit einer Praxis (-ausstattung) zusammen. Die Größe und Aufteilung der Praxisräume muss der Anzahl der gleichzeitig tätigen Therapeuten entsprechen. Gleichzeitig tätige Therapeuten können neben abhängig Beschäftigten auch unständig Beschäftigte sowie freie Mitarbeiter sein.
----------
Müssen die gemeinsam genutzten Räume auch in diesen beiden Fällen getrennt sein?
In diesem Sinne würde ich versuchen zu argumentieren das der FM kein vollwertiger Praxisgesellschafter ist sondern, aus welchem Grund auch immer, sich in eine Praxis "einkäuft" und vor allem den Teil mit IK/Abrechnung an einen Dritten (den Praxisinhaber) überträgt.
Einen Sinn darin erkenne ich allerdings nur kurz- bis mittelfristig, langfristig wäre wohl eine "volle" Mitgliedschaft in der Praxisgemeinschaft/Gemeinschaftspraxis sinnvoller; wäre dadurch doch sowohl die versicherungsbeiträgliche Frage leichter zu klären als auch die wirtschaftliche Existenz des noch-FM längerfristig gesichert.
Nur damit ich's klargestellt habe: Ich betrete die Praxis für die ich tätig bin nur um die Verordnungen zu stempeln; ansonsten belege ich einen für KG genutzten Raum einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen und arbeite dort praktisch unabhängig von der auftraggebenden Praxis.
Ich komme also nicht ernsthaft in die Verlegenheit, mich mit der Problematik "FM innerhalb der Praxisräume tätig" auseinandersetzen zu müssen.
Die nächstgelegene Praxis (stimmt nicht - bei ca. 8km Entfernung wäre 50m dichter noch eine Praxis gewesen) erfüllt somit die Auflage den Hausbesuch nicht ablehnen zu können, gerät aber nicht in die wirtschaftlich fragwürdige Situation für ein instabiles VO-Aufkommen einen PT einstellen zu müssen.
[bearbeitet am 06.03.14 07:28]
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Papa Alpaka schrieb:
morpheus-06 schrieb:
> \"Praxis-in-Praxis-System\"
> Das werden manche Kassen sehr aufmerksam lesen, da die Praxen
> doch lt. RV in sich abgeschlossen sein müssen und ein FM gar
> keine Praxis hat :unamused:
Aus den Allgemeinen Zulassungsempfehlungen und ohne weiter nachzulesen (es geht um ein Gedankenspiel, nicht um ein reales Vorhaben) wie sie hier bei physio.de zu finden sind:
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4. Zulässige Kooperationsformen
1. Praxisgemeinschaft In einer Praxisgemeinschaft schließen sich rechtlich eigenständige Leistungserbringer aus einem oder mehreren Heilmittelbereich(en) zur gemeinsamen Nutzung der Praxisausstattung bzw. -räume zusammen. Jeder dieser Leistungserbringer erhält eine Zulassung und rechnet die erbrachten Leistungen unter seinem eigenen Institutionskennzeichen ab. In diesem Fall ist ein getrennter Nachweis der Praxisausstattung nicht erforderlich. Die Größe und Aufteilung der Praxisräume muss der Anzahl der gleichzeitig tätigen Therapeuten entsprechen. Gleichzeitig tätige Therapeuten können neben abhängig Beschäftigten auch unständig Beschäftigte sowie freie Mitarbeiter sein.
2. Gemeinschaftspraxis In einer Gemeinschaftspraxis schließen sich Leistungserbringer aus einem oder mehreren Heilmittelbereich(en) zur gemeinsamen Berufsausübung und Gewinnerzielung mit einer Praxis (-ausstattung) zusammen. Die Größe und Aufteilung der Praxisräume muss der Anzahl der gleichzeitig tätigen Therapeuten entsprechen. Gleichzeitig tätige Therapeuten können neben abhängig Beschäftigten auch unständig Beschäftigte sowie freie Mitarbeiter sein.
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Müssen die gemeinsam genutzten Räume auch in diesen beiden Fällen getrennt sein?
In diesem Sinne würde ich versuchen zu argumentieren das der FM kein vollwertiger Praxisgesellschafter ist sondern, aus welchem Grund auch immer, sich in eine Praxis "einkäuft" und vor allem den Teil mit IK/Abrechnung an einen Dritten (den Praxisinhaber) überträgt.
Einen Sinn darin erkenne ich allerdings nur kurz- bis mittelfristig, langfristig wäre wohl eine "volle" Mitgliedschaft in der Praxisgemeinschaft/Gemeinschaftspraxis sinnvoller; wäre dadurch doch sowohl die versicherungsbeiträgliche Frage leichter zu klären als auch die wirtschaftliche Existenz des noch-FM längerfristig gesichert.
Nur damit ich's klargestellt habe: Ich betrete die Praxis für die ich tätig bin nur um die Verordnungen zu stempeln; ansonsten belege ich einen für KG genutzten Raum einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen und arbeite dort praktisch unabhängig von der auftraggebenden Praxis.
Ich komme also nicht ernsthaft in die Verlegenheit, mich mit der Problematik "FM innerhalb der Praxisräume tätig" auseinandersetzen zu müssen.
Die nächstgelegene Praxis (stimmt nicht - bei ca. 8km Entfernung wäre 50m dichter noch eine Praxis gewesen) erfüllt somit die Auflage den Hausbesuch nicht ablehnen zu können, gerät aber nicht in die wirtschaftlich fragwürdige Situation für ein instabiles VO-Aufkommen einen PT einstellen zu müssen.
[bearbeitet am 06.03.14 07:28]
Dann wird der PI und FM wohl kaum eine Gemeinschaftspraxis haben... denn dann wäre der FM kein FM mehr. Somit gilt Abs. 2 ebenso nicht.
Bitte weiterkonstruieren... das bisherige überzeugt mich leider nicht, dass ich in Versuchung gerate, ein solches Risiko einzugehen.
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Wonderwoman schrieb:
Tja und da liegt der Hase im Pfeffer... der FM hat keine eigene Zulassung oder IK; somit gilt Abs. 1 nicht.
Dann wird der PI und FM wohl kaum eine Gemeinschaftspraxis haben... denn dann wäre der FM kein FM mehr. Somit gilt Abs. 2 ebenso nicht.
Bitte weiterkonstruieren... das bisherige überzeugt mich leider nicht, dass ich in Versuchung gerate, ein solches Risiko einzugehen.
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Papa Alpaka schrieb:
Ich freue mich Ihnen präsentieren zu dürfen Frau Maximilia Muster, Servicepartnerin der PhysioPrax GmbH im Praxis-in-Praxis-System :)
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Papa Alpaka schrieb:
zugegeben, die Argumentation müsste man noch ausfeilen ... ich klinke das mal aus, vielleicht wird ja was draus ;)
Es gibt hier im Forum KollegInnen, die prinzipiell gegen FM sind, und die jede Gelegenheit nutzen um potentielle Nachteile von FM darzustellen.
Gruß redvine
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Wonderwoman schrieb:
Wie schön, dass wir einer Meinung sind... Dann ist der FM auf der Homepage also ein Nachteil.
Ich sag nichts anderes...
Gruß redvine
Mein Beitrag ist hier allgemein zu verstehen und ist nicht auf die Frage von „burmacat“ bezogen.
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redvine schrieb:
Schön, dass Du Dich angesprochen fühlst.
Gruß redvine
Mein Beitrag ist hier allgemein zu verstehen und ist nicht auf die Frage von „burmacat“ bezogen.
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redvine schrieb:
Nicht verwirren lassen.
Es gibt hier im Forum KollegInnen, die prinzipiell gegen FM sind, und die jede Gelegenheit nutzen um potentielle Nachteile von FM darzustellen.
Gruß redvine
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