Hallo liebe Kolleginnen und
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
Veränderung brauchst?
Höre dir unser Konzept ganz
unverbindlich an.
Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
unterstützen und verstärken
wollen.
Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
Veränderung brauchst?
Höre dir unser Konzept ganz
unverbindlich an.
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Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
unterstützen und verstärken
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Wir bieten dir die Möglichkeit an,
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die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
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- Rothenburgsort
- Eichthal
...
Ich möchte mich mit dem Thema Freier Mitarbeiter anfangen zu beschäftigen.
Dazu ein paar grundsätzliche Fragen:
1. ist es möglich nur Hausbesuche für versch.Praxen zu machen? Wenn ja, darf der jwg. PI diese dem FM geben, oder darf der FM nur selbst akquirieren? (Z.B. praxis ruft bei mir als FM an und sagt, mein AN ist krank, kannst du die HB von ihm mit erledigen?)
2. welche Versicherungen braucht man als FM? Bzw. Wie hoch sind die "Muss-Abgaben"?
Ich bin wirklich noch ganz am Anfang Informationen zusammenzutragen, bitte die Fragen nicht böse nehmen!
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latinkabell1.0 schrieb:
Hallo
Ich möchte mich mit dem Thema Freier Mitarbeiter anfangen zu beschäftigen.
Dazu ein paar grundsätzliche Fragen:
1. ist es möglich nur Hausbesuche für versch.Praxen zu machen? Wenn ja, darf der jwg. PI diese dem FM geben, oder darf der FM nur selbst akquirieren? (Z.B. praxis ruft bei mir als FM an und sagt, mein AN ist krank, kannst du die HB von ihm mit erledigen?)
2. welche Versicherungen braucht man als FM? Bzw. Wie hoch sind die "Muss-Abgaben"?
Ich bin wirklich noch ganz am Anfang Informationen zusammenzutragen, bitte die Fragen nicht böse nehmen!
(2) der FM braucht so ziemlich alle Versicherungen die der PI auch braucht (aus gegebenem Anlass würde ich die tatsächlich entstehende Konstellationen mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abklären. Im Worst Case wird der RV-Beitrag des FM als Arbeitnehmeranteil gewertet und der Arbeitgeberanteil nachgefordert...)
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latinkabell1.0 schrieb:
Gibt es Literatur (-Tips) für speziell dieses Thema?
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Papa Alpaka schrieb:
"Eigene Praxis" von F. Bothner, abzüglich des Teils in dem es um die Praxisausstattung geht. Dichter an's Fach kommst du nicht ;)
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Papa Alpaka schrieb:
(1) es ist in Ordnung wenn der PI anuft und "Engpass, kannst du bitte über nehmen?" sagt; Eigenakquise ist ebenfalls OK unter weiteren organisatorischen Bedingungen (Absprache der Diagnose, Befund, Behandlung um Freiberuflichkeit es PI zu sichern)
(2) der FM braucht so ziemlich alle Versicherungen die der PI auch braucht (aus gegebenem Anlass würde ich die tatsächlich entstehende Konstellationen mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abklären. Im Worst Case wird der RV-Beitrag des FM als Arbeitnehmeranteil gewertet und der Arbeitgeberanteil nachgefordert...)
(Z.B. praxis ruft bei mir als FM an und sagt, mein AN ist krank, kannst du die HB von ihm mit erledigen?)
Die HB eines angestellten kranken Kollegen kannst du übernehmen, du wirst aber schnell merken, daß du
nur die wichtigsten behandeln kannst. Weil du ohnehin viel zu tun haben wirst.
Zu 2. Kosten: Schau dir die Entwicklung dieses Jahr bzgl. des KV-Beitrages an. Der recht hohe
Mindestbeitrag soll sinken. Gut für dich am Anfang. Die damit verbundene Altersvorsorgepflicht
für Selbständige, die auch kommen soll, kratzt dich nicht, weil du sowieso RV-pflichtig bist.
Nimm dir Zeit, informiere dich gut und mache dann in Verbindung mit deinen Auftraggebern vor
Arbeitsbeginn die Statusfeststellungen bei der DRV. Damit haben deine Auftraggeber Rechtssicherheit.
So sagt es immerhin das Bundessozialgericht.
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hermi schrieb:
latinkabell1.0 schrieb am 24.4.18 18:34:
(Z.B. praxis ruft bei mir als FM an und sagt, mein AN ist krank, kannst du die HB von ihm mit erledigen?)
Die HB eines angestellten kranken Kollegen kannst du übernehmen, du wirst aber schnell merken, daß du
nur die wichtigsten behandeln kannst. Weil du ohnehin viel zu tun haben wirst.
Zu 2. Kosten: Schau dir die Entwicklung dieses Jahr bzgl. des KV-Beitrages an. Der recht hohe
Mindestbeitrag soll sinken. Gut für dich am Anfang. Die damit verbundene Altersvorsorgepflicht
für Selbständige, die auch kommen soll, kratzt dich nicht, weil du sowieso RV-pflichtig bist.
Nimm dir Zeit, informiere dich gut und mache dann in Verbindung mit deinen Auftraggebern vor
Arbeitsbeginn die Statusfeststellungen bei der DRV. Damit haben deine Auftraggeber Rechtssicherheit.
So sagt es immerhin das Bundessozialgericht.
Ich könnte Hausbesuche für versch. Praxen machen. Dafür würde ich mit den versch. PI's jws einen (Honorar?)- Vertrag machen, ist das ein Honorar, das ich vereinbare also nicht mehrwertsteuerpflichtig!?
Ich versichere mich freiwillig in der gesetzl. KV, da ich für eine private KV evtl nicht an die Beitragsbemessungsgrenze reiche!?
Ich mache natürlich zuerst die Statusfeststellung. Außerdem im Falle eines positiven Bescheides eine Berufshaftpflichtversicherung, Rentenversicherung, Steuernummer fürs Finanzamt.
Ich dürfte sowohl selbst von Patienten beauftragt werden, als auch die PI dürften meine Zeit und Arbeitskraft bei eigenen Engpässen "mieten".
Über welche praxis müsste ich dann die Patienten abrechnen, die mich persönlich beauftragen? Könnte ich mir das dann aussuchen?oder würde sich das der Patient aussuchen, wenn ich ihm mitteile für welche Praxen ich arbeite?
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Du musst sogar selbst von Patienten beauftragt werden, Du solltest auch selbst Patienten aquirieren - das ist ein deutliches Indiz für eine Selbständigkeit und ein Indiz gegen die Abhängigkeit von einer bestimmten Praxis.
Du wählst aus, über welchen Deiner Koop-Partner Du die jeweiligen VOs abrechnest. Die Patienten werden darüber nur informiert, damit sie für die nächsten 10 Jahre nach der Behandlung wissen, wo ihre Akte liegt.
Bei Privat-Patienten stellst Du selbst die Rechnung (dafür brauchst Du keine Praxis) und Du bewahrst dann auch die Akten 10 Jahre bei Dir auf.
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bettina464 schrieb:
Meldung beim Gesundheitsamt nicht vergessen.
Du musst sogar selbst von Patienten beauftragt werden, Du solltest auch selbst Patienten aquirieren - das ist ein deutliches Indiz für eine Selbständigkeit und ein Indiz gegen die Abhängigkeit von einer bestimmten Praxis.
Du wählst aus, über welchen Deiner Koop-Partner Du die jeweiligen VOs abrechnest. Die Patienten werden darüber nur informiert, damit sie für die nächsten 10 Jahre nach der Behandlung wissen, wo ihre Akte liegt.
Bei Privat-Patienten stellst Du selbst die Rechnung (dafür brauchst Du keine Praxis) und Du bewahrst dann auch die Akten 10 Jahre bei Dir auf.
Ist nicht umsatzsteuerpflichtig, denn lt § 4 Nr. 14 UStG eben ausdrücklich von der Umsatzsteuer/ MwSt befreit. Und da es befreit ist ist es nicht ust- pflichtig/ umsatzsteuerpflichtig. Also nicht deshalb da es " Honorar " heißt. Honorare können sehr wohl natürlich umsatzsteuerpflichtig sein. Und Honorare welche vereinbart sind sind als Honorare nicht deshalb umsatzsteuerbefreit, da sie vereinbart ( im Gegensatz zur Vereinnahmung ) sind. Das ist eine andere hier unrelevante Steuerthematik die dich nicht betrifft. Richtigerweise ist es tatsächlich so, dass es in den anderen Branchen steuerlich sofort relevant ist ob vereinbarte oder vereinnahmte Umsätze die Umsatzsteuerpflicht auslösen. Nicht aber bei ohnehin befreiten Umsätzen ( genaugenommen: zwar steuerbar aber befreit, hier nach § 4 UStG/ Umsatzsteuergesetz ).
...Ich versichere mich freiwillig in der gesetzl. KV, da ich für eine private KV evtl nicht an die Beitragsbemessungsgrenze reiche!? ...
Der Zusammenhang stimmt so nicht bzw. ist es nicht die klassische Entscheidung für freiw. GKV " da " die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten würde. FM sind echte Selbstständige und deshalb ist der Gedankengang " ab Beitragsbemessungsgrenze " nicht relevant.
BG nicht vergessen ( manch FM sieht das sicherlich anders ).
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webpt schrieb:
... ist das ein Honorar, das ich vereinbare also nicht mehrwertsteuerpflichtig!? ...
Ist nicht umsatzsteuerpflichtig, denn lt § 4 Nr. 14 UStG eben ausdrücklich von der Umsatzsteuer/ MwSt befreit. Und da es befreit ist ist es nicht ust- pflichtig/ umsatzsteuerpflichtig. Also nicht deshalb da es " Honorar " heißt. Honorare können sehr wohl natürlich umsatzsteuerpflichtig sein. Und Honorare welche vereinbart sind sind als Honorare nicht deshalb umsatzsteuerbefreit, da sie vereinbart ( im Gegensatz zur Vereinnahmung ) sind. Das ist eine andere hier unrelevante Steuerthematik die dich nicht betrifft. Richtigerweise ist es tatsächlich so, dass es in den anderen Branchen steuerlich sofort relevant ist ob vereinbarte oder vereinnahmte Umsätze die Umsatzsteuerpflicht auslösen. Nicht aber bei ohnehin befreiten Umsätzen ( genaugenommen: zwar steuerbar aber befreit, hier nach § 4 UStG/ Umsatzsteuergesetz ).
...Ich versichere mich freiwillig in der gesetzl. KV, da ich für eine private KV evtl nicht an die Beitragsbemessungsgrenze reiche!? ...
Der Zusammenhang stimmt so nicht bzw. ist es nicht die klassische Entscheidung für freiw. GKV " da " die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten würde. FM sind echte Selbstständige und deshalb ist der Gedankengang " ab Beitragsbemessungsgrenze " nicht relevant.
BG nicht vergessen ( manch FM sieht das sicherlich anders ).
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latinkabell1.0 schrieb:
So, nach einige Recherchen fasse ich mal zusammen:
Ich könnte Hausbesuche für versch. Praxen machen. Dafür würde ich mit den versch. PI's jws einen (Honorar?)- Vertrag machen, ist das ein Honorar, das ich vereinbare also nicht mehrwertsteuerpflichtig!?
Ich versichere mich freiwillig in der gesetzl. KV, da ich für eine private KV evtl nicht an die Beitragsbemessungsgrenze reiche!?
Ich mache natürlich zuerst die Statusfeststellung. Außerdem im Falle eines positiven Bescheides eine Berufshaftpflichtversicherung, Rentenversicherung, Steuernummer fürs Finanzamt.
Ich dürfte sowohl selbst von Patienten beauftragt werden, als auch die PI dürften meine Zeit und Arbeitskraft bei eigenen Engpässen "mieten".
Über welche praxis müsste ich dann die Patienten abrechnen, die mich persönlich beauftragen? Könnte ich mir das dann aussuchen?oder würde sich das der Patient aussuchen, wenn ich ihm mitteile für welche Praxen ich arbeite?
Dürfte ich mir für bürotätigkeiten jemanden auf 450€-Basis anstellen?
Und/oder nur rein zur Info, ich hätte soooo viel zu tun mit Hausbesuchen, dürfte ich mir eine/n physio anstellen?
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Papa Alpaka schrieb:
Niemand hindert dich daran. Ggf. sind deine Auftraggeber verpflichtet zu melden, welche Subunternehmer für dich tätig sind. Es kommt gut an wenn du das Thema proaktiv ansprichst ;)
Dürfte ich auch in versch. Praxen einspringen, wenn Angestellte krank sind und der PI wichtige Praxispatienten behandelt haben möchte?
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latinkabell1.0 schrieb:
Ok, noch eine :blush:)), vielleicht sogar die letzte :wink:
Dürfte ich auch in versch. Praxen einspringen, wenn Angestellte krank sind und der PI wichtige Praxispatienten behandelt haben möchte?
Ok, noch eine :blush:)), vielleicht sogar die letzte :wink:
Dürfte ich auch in versch. Praxen einspringen, wenn Angestellte krank sind und der PI wichtige Praxispatienten behandelt haben möchte?
Ja (du darfst, nicht du musst).
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Papa Alpaka schrieb:
latinkabell1.0 schrieb am 28.4.18 15:22:
Ok, noch eine :blush:)), vielleicht sogar die letzte :wink:
Dürfte ich auch in versch. Praxen einspringen, wenn Angestellte krank sind und der PI wichtige Praxispatienten behandelt haben möchte?
Ja (du darfst, nicht du musst).
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latinkabell1.0 schrieb:
Danke für die Infos!!!
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Und/oder nur rein zur Info, ich hätte soooo viel zu tun mit Hausbesuchen, dürfte ich mir eine/n physio anstellen?
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