Physiotherapeut/in
In Voll- oder Teilzeit in der
„Villa Schöne“ Stuttgart Bad
Cannstatt.
Wir suchen Dich! Für eine kleine,
aber wachsende Praxis in einer
denkmalgeschützten Villa mit den
Schwerpunkten Orthopädie,
Neurologie, Sporttherapie und
Personaltraining.
Wir legen großen Wert auf eine
ganzheitliche Betreuung und
arbeiten mit modernsten
Therapiemethoden.
Unser Fokus liegt darauf, unseren
Patienten individuell angepasste
Behandlungen anzubieten.
Als Teil unsers Teams has...
In Voll- oder Teilzeit in der
„Villa Schöne“ Stuttgart Bad
Cannstatt.
Wir suchen Dich! Für eine kleine,
aber wachsende Praxis in einer
denkmalgeschützten Villa mit den
Schwerpunkten Orthopädie,
Neurologie, Sporttherapie und
Personaltraining.
Wir legen großen Wert auf eine
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Unser Fokus liegt darauf, unseren
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Als Teil unsers Teams has...
Vielen Dank im Voraus
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Äntz schrieb:
Auftraggeber ist die Praxis, über die du abrechnen möchtest. Ein Statusverfahren kann sowohl im Voraus, als auch nach Beginn beantragt werden. Laut Regelung der DRV soll dies nicht bei der Beurteilung einfliessen
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Rerum schrieb:
Liebe Kollegen ,ich bin gerade mit Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus beschäftigt. Ich möchte bei Wissenden fragen , was unter Auftragsgeber zu verstehen ist ? Disposition : man möchte nur Hausbesuche machen und vor Ort sind schon 5-6 Patienten vorhanden .Man hat noch keine Praxis kontaktiert wegen der Abrechnung mit GKK. Wer ist in dem Fall der Auftragsgeber? Der Patient? Die Praxis ?, die mit Akquise gar nicht zu tun hat, und laut der DRV nicht haben soll. Ich verstehe die Logik nicht. Zum was beauftragt mich dann die Praxis ?
Vielen Dank im Voraus
genau vor diesem Problem stehe ich auch gerade!
In meinen Augen würde es Sinn machen zuerst das Statusfeststellungsverfahren zu durchlaufen.
Das ist ja der Punkt, der das Projekt der freien Mitarbeit zum scheitern bringt.
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HJS111 schrieb:
So ist es. Erst (!) Stautsfeststellungsverfahren beantragen/durchlaufen...
V0028 DRV
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Roja815 schrieb:
Schau mal nach in
V0028 DRV
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RossiKanne schrieb:
Hallo Rerum,
genau vor diesem Problem stehe ich auch gerade!
In meinen Augen würde es Sinn machen zuerst das Statusfeststellungsverfahren zu durchlaufen.
Das ist ja der Punkt, der das Projekt der freien Mitarbeit zum scheitern bringt.
LG
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Rerum schrieb:
Hallo, wer sind Wir? Die Info bitte !!
LG
ein Kollege von mir hat gerade beantragt......leider noch keinen pos. Bescheid und auch keinen neg.
Schreiben lautet auf Anhörung.....also nochmal den ganzen Quatsch geschildert und wieder hin zur RV.Mal sehen was raus kommt !
Anfang 2021 hat eine andere FM von mir das gl. Getan, ist so durch gegangen.
Was lernen wir daraus ???? Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht das.....
Ich denke die bekommen Hausintern div. Weisungen erst einmal abzulehnen.
Grüße und vile Glück.
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Juristisch sind es immer Einzelfallverfahren. Deshalb kann das mal oder so ausfallen.
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Bruzzler schrieb:
Eine Anhörung findet statt, wenn die DRV vor hat das Auftragsverhältnis auf abhängig beschäftigt zu entscheiden. Die DRV ist rechtlich zur Anhörung verpflichtet. Es ist jetzt leider völlig egal was Ihr da schreibt. Der Bescheid wird auf abhängig beschäftigt lauten. Dann kommt das Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid und danach die Klage. Ihr könnt die DRV nur durch eine Klage umstimmen.
Juristisch sind es immer Einzelfallverfahren. Deshalb kann das mal oder so ausfallen.
Ich als fM. besitze keine Zulassung als Leistungserbringer.
Zwischen mir und dem Patient besteht keine vertragliche Beziehung.
Ich unterhalte keine eigene Betriebsstätte.
Meine Tätigkeit wird funktionsgerecht dienend in einer fremdbestimmten Arbeitsorganisation ausgeübt. (das stimmt überhaupt nicht)
Es besteht kein unternehmerisches Risiko, da weder Arbeitskraft noch Kapital mit ungewisser Aussicht auf Erfolg eingesetzt wird...
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Rerum schrieb:
Das Schreiben von DRB ist angekommen. Die Beurteilung : ich wäre doch abhängig beschäftigt. Die Begründung:
Ich als fM. besitze keine Zulassung als Leistungserbringer.
Zwischen mir und dem Patient besteht keine vertragliche Beziehung.
Ich unterhalte keine eigene Betriebsstätte.
Meine Tätigkeit wird funktionsgerecht dienend in einer fremdbestimmten Arbeitsorganisation ausgeübt. (das stimmt überhaupt nicht)
Es besteht kein unternehmerisches Risiko, da weder Arbeitskraft noch Kapital mit ungewisser Aussicht auf Erfolg eingesetzt wird...
Fast der gleiche Wortlaut wurde auch bei meinem Kollegen benutzt.....
Ich denke es wird immer abgelehnt.Muss man eben Klagen.
Grüße
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Michael Woelky schrieb:
@Rerum
Fast der gleiche Wortlaut wurde auch bei meinem Kollegen benutzt.....
Ich denke es wird immer abgelehnt.Muss man eben Klagen.
Grüße
Eine bekannte Ärztin, die ganz klar scheinselbstständig war wurde anerkannt. Weißt du warum? Weil sie als Ärztin eh in der Ärzteversorgung ist und die DRV keinen Cent zu erwarten hat.
Es wird ganz offensichtlich zu eigenen Gunsten entschieden. Die haben wohl noch nicht mitbekommen, dass wir als Therapeuten ohne Angestellte eh pflichtversichert sind.
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Dreizack schrieb:
@Rerum Ja. Anscheinend wird immer ähnlich argumentiert bzw. einfach falsche Behauptungen aufgestellt. Es nervt mittlerweile nur noch.
Eine bekannte Ärztin, die ganz klar scheinselbstständig war wurde anerkannt. Weißt du warum? Weil sie als Ärztin eh in der Ärzteversorgung ist und die DRV keinen Cent zu erwarten hat.
Es wird ganz offensichtlich zu eigenen Gunsten entschieden. Die haben wohl noch nicht mitbekommen, dass wir als Therapeuten ohne Angestellte eh pflichtversichert sind.
Nun heißt es für uns Widerspruch / Klageweg bestreiten und abwarten.
So ist das eben in Deutschland...ich könnte mal wieder Kotz...
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Michael Woelky schrieb:
So,habe mal eben bei der RV angerufen....Mitarbeiter hatte wohl nicht so richtig Bock.Naja,werden ja nur von uns bezahlt.Egal : Aussage Bescheid wieder neg.ist auf dem Weg zu uns...Erörterungen etc. soll ich dem Bescheid eintnehmen.So ein aroganter Fuzzi.
Nun heißt es für uns Widerspruch / Klageweg bestreiten und abwarten.
So ist das eben in Deutschland...ich könnte mal wieder Kotz...
Ich bin da raus. Keine Lust mehr. Wie viele Prozesse haben die schon verloren? Und nix gelernt?
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Dreizack schrieb:
@Michael Woelky Das Krasse ist doch, dass auf die Begründungen im Widerspruch null eingegangen wird. Es wird einfach weiter mit Falschbehauptungen die abhängige Beschäftigung begründet.
Ich bin da raus. Keine Lust mehr. Wie viele Prozesse haben die schon verloren? Und nix gelernt?
Kann Dir nur recht geben......ich bin da noch lange nicht raus ! wir werden Klagen.
Und die werden auch noch aus Steuermitteln finanziert/bezahlt.Typisch Behörde.
Kopf hoch und Kämpfen......rage
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Michael Woelky schrieb:
@Dreizack
Kann Dir nur recht geben......ich bin da noch lange nicht raus ! wir werden Klagen.
Und die werden auch noch aus Steuermitteln finanziert/bezahlt.Typisch Behörde.
Kopf hoch und Kämpfen......rage
Die Begründungen der DRV sind komplett subjektive Interessenspolitik. Es werden zur Zeit nur Urteile der LSG Niedersachsen-Bremen und Bayern benannt. Wer sich belesen möchte am besten das Urteil des BSG vom 24.03.2016 googeln. Absätze 25 - 29 lesen. Die DRV ignoriert das BSG Urteil. Ist ja nur ein BSG.... Die angelernten Kräfte der Clearingstelle wissen es natürlich besser....
Trotzdem wird auch bei uns jetzt in neuen Anträgen auf abhängig beschäftigt entschieden. Das Ganze ist unerträglich. Deshalb wenden wir uns aktuell an die zuständigen Aufsichtsorgane. Sprich Direktorium, Bundesamt für soziale Sicherung und Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Wir möchten uns auch mit diesem Vorgang an Formate wie Plusminus wenden. Das Ganze sollte an die Öffentlichkeit. Wir benötigen eine gewisse Form von Sicherheit für unternehmerisches Handeln. Wir suchen dringend interessierte PI, um gegen die Clearingstelle der DRV geschlossen vorzugehen.
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Clearer schrieb:
Bei uns wurden in den letzten Jahren alle Anträge auf Selbständigkeit entschieden. Wir mussten leider auch mal gegen die DRV klagen. Wir haben die Klagen selbst geführt und 3 mal gewonnen. In 2 Fällen durch Anerkenntniserklärung der DRV. Ich bin mit der Rechtsprechung deshalb sehr gut vertraut.
Die Begründungen der DRV sind komplett subjektive Interessenspolitik. Es werden zur Zeit nur Urteile der LSG Niedersachsen-Bremen und Bayern benannt. Wer sich belesen möchte am besten das Urteil des BSG vom 24.03.2016 googeln. Absätze 25 - 29 lesen. Die DRV ignoriert das BSG Urteil. Ist ja nur ein BSG.... Die angelernten Kräfte der Clearingstelle wissen es natürlich besser....
Trotzdem wird auch bei uns jetzt in neuen Anträgen auf abhängig beschäftigt entschieden. Das Ganze ist unerträglich. Deshalb wenden wir uns aktuell an die zuständigen Aufsichtsorgane. Sprich Direktorium, Bundesamt für soziale Sicherung und Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Wir möchten uns auch mit diesem Vorgang an Formate wie Plusminus wenden. Das Ganze sollte an die Öffentlichkeit. Wir benötigen eine gewisse Form von Sicherheit für unternehmerisches Handeln. Wir suchen dringend interessierte PI, um gegen die Clearingstelle der DRV geschlossen vorzugehen.
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Dreizack schrieb:
Die Inhalte des Widerspruchs werden komplett ignoriert. Könnte man sich eigentlich sparen. Bräuchte man aber für den späteren Klageweg gegen den endgültigen Bescheid.
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Rerum schrieb:
@Clearer Ich bin dabei, ich denke alle Betroffene PI und FM sollen sich vereinen und zusammen gegen DRV vorgehen.
Nicht aufregen.Die DRV will eigentlich alle Selbstständigen in die Rentenversicherung bekommen und es gibt Politiker die sie darin auch unterstützen.Das ist das grosse Problem.
Aber dann sollen sie auch die Beamten in die DRV zwingen .Das würde sogar noch viele Gemeinden und Länder und Bund von den wahnsinnig hohen Pensionszahlungen entlasten.Aber welcher Beamte will das schon ?
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eim schrieb:
@Michael Woelky
Nicht aufregen.Die DRV will eigentlich alle Selbstständigen in die Rentenversicherung bekommen und es gibt Politiker die sie darin auch unterstützen.Das ist das grosse Problem.
Aber dann sollen sie auch die Beamten in die DRV zwingen .Das würde sogar noch viele Gemeinden und Länder und Bund von den wahnsinnig hohen Pensionszahlungen entlasten.Aber welcher Beamte will das schon ?
Denn die Wege des Herrn sind unergründlich.....
Grüße
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Michael Woelky schrieb:
Vielleicht gründen wir auch eine Gesellschaft.....? ! smirk
Denn die Wege des Herrn sind unergründlich.....
Grüße
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Rerum schrieb:
@eim Als FM ist man von Rentenversicherung nicht befreit.
Stimmt....Oma anstellen als Bürohilfe, aber sozialpflichtig und schon erledigt
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Michael Woelky schrieb:
@Rerum
Stimmt....Oma anstellen als Bürohilfe, aber sozialpflichtig und schon erledigt
Das weiss ich schon seit mehr als 20 Jahren da ich SELBSTSTÄNDIG bin.
Darum gings aber nicht in meinem Statement sondern darum was die Aufgabe bzw.der Auftrag der DRV ist. Bitte erst lesen dann denken und dann schreiben sunglassessunglasses
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eim schrieb:
@Rerum
Das weiss ich schon seit mehr als 20 Jahren da ich SELBSTSTÄNDIG bin.
Darum gings aber nicht in meinem Statement sondern darum was die Aufgabe bzw.der Auftrag der DRV ist. Bitte erst lesen dann denken und dann schreiben sunglassessunglasses
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Rerum schrieb:
@eim Ich bewundere Ihre Kompetenz .
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Michael Woelky schrieb:
Hallo Leute,
ein Kollege von mir hat gerade beantragt......leider noch keinen pos. Bescheid und auch keinen neg.
Schreiben lautet auf Anhörung.....also nochmal den ganzen Quatsch geschildert und wieder hin zur RV.Mal sehen was raus kommt !
Anfang 2021 hat eine andere FM von mir das gl. Getan, ist so durch gegangen.
Was lernen wir daraus ???? Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht das.....
Ich denke die bekommen Hausintern div. Weisungen erst einmal abzulehnen.
Grüße und vile Glück.
Bin am überlegen ob ich nicht Strafanzeige stelle....Begründung wäre: Falschaussage/Behauptung o.ä.
Anschl. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Mitarbeiter und so weiter......immer schön Picken und Beschäftigen die Herren und Damen von der RV.
Grüße
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Rerum schrieb:
Genau ist das auch bei mir. Völlige Ignoranz gegenüber dem Antragsteller. Wofür soll man dann den Antrag stellen und 24 Fragen ausführlich beantworten, wenn dies sowieso unwichtig ist. Die Begründung: als FM für HB soll man eine Betriebsstätte (Praxis) im Besitz haben. Dann soll man FM verbieten und das Problem löst sich von alleine. Wie soll man folgendes verstehen: In der Praxis in der ich Angestellter bin, bekommt eine Kollegin den positiven Bescheid und der andere bekommt den negativen. Ein Gesetz, aber komplett unterschiedliche Beschlüsse. Die Analogie: einer darf bei der roten Ampel weiter fahren, ein anderer soll aber stehen bleiben.
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Dreizack schrieb:
Ja, völlig unverständlich, da Physio FM ohne eigene Angestellte eh rentenversicherungspflichtig sind. Was soll der Mumpitz?
Es geht hier nicht um die RV-Pflicht des FM in spä....sondern darum das der sog. AG von sämtlichen soz.Beiträge für den o.g. dadurch befreit bleibt.Ergo.: kein Angestellter keine abgabepflichtigen Sozialabgaben.
Grüße
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Michael Woelky schrieb:
@Dreizack
Es geht hier nicht um die RV-Pflicht des FM in spä....sondern darum das der sog. AG von sämtlichen soz.Beiträge für den o.g. dadurch befreit bleibt.Ergo.: kein Angestellter keine abgabepflichtigen Sozialabgaben.
Grüße
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Michael Woelky schrieb:
Habe den neg.Bescheid erhalten....da stehen ja Dinge drin die stimmen schon mal garnicht.Es werden Behauptungen aufgestellt die einfach nicht wahr sind.Kann ich schriftlich belegen.
Bin am überlegen ob ich nicht Strafanzeige stelle....Begründung wäre: Falschaussage/Behauptung o.ä.
Anschl. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Mitarbeiter und so weiter......immer schön Picken und Beschäftigen die Herren und Damen von der RV.
Grüße
Ich hätte überhaupt kein Problem damit, wenn auf abhängig beschäftigt entschieden wird, das Ganze nachvollziehbar ist und die Rechtsprechung des BSG das Ganze auch so sieht. Leider ist das aber Alles überhaupt nicht der Fall. In diesen Bescheiden steht auf mehreren Seiten nur Mist. Dazu gesellt sich Willkür und Ignoranz bzw. komplettes Falsch auslegen wollen von BSG Urteilen.
Es ist einfach unerträglich. Ich habe selbst 3 Klagen geführt und 3 mal gewonnen. Ich kenne die Rechtsprechung eigentlich sehr gut. Trotzdem lässt uns die DRV nicht in Ruhe.
Die übergeordneten Aufsichtsorgane, die die DRV formal kontrollieren müssen, ist das Bundesamt für soziale Sicherung (was kaum jemand kennt) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Ich habe beide angeschrieben. Bitte macht das auch.
Vielen Dank.
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Rerum schrieb:
Danke für die Info ,ich werde das tun.
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Clearer schrieb:
Dem Antragsteller vermittelt die DRV, dass der Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus nach objektiven Kriterien passiert und eine vernünftige sachliche Abwägung stattfindet.
Ich hätte überhaupt kein Problem damit, wenn auf abhängig beschäftigt entschieden wird, das Ganze nachvollziehbar ist und die Rechtsprechung des BSG das Ganze auch so sieht. Leider ist das aber Alles überhaupt nicht der Fall. In diesen Bescheiden steht auf mehreren Seiten nur Mist. Dazu gesellt sich Willkür und Ignoranz bzw. komplettes Falsch auslegen wollen von BSG Urteilen.
Es ist einfach unerträglich. Ich habe selbst 3 Klagen geführt und 3 mal gewonnen. Ich kenne die Rechtsprechung eigentlich sehr gut. Trotzdem lässt uns die DRV nicht in Ruhe.
Die übergeordneten Aufsichtsorgane, die die DRV formal kontrollieren müssen, ist das Bundesamt für soziale Sicherung (was kaum jemand kennt) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Ich habe beide angeschrieben. Bitte macht das auch.
Vielen Dank.
Ich habe das vor Jahren zu einem ähnlichen Thema schon mal geschrieben. Ich zitiere jetzt nur einen Patienten den ich behandelt habe. Folgender ungefährer Wortlaut:
Ich: Was machen sie den beruflich?
Patient: Ich bin Informatiker und arbeite seit 4 Jahren freiberuflich für die Deutsche Rentenversicherung.
Ich (bereits stutzig): Und für wen noch?
Patient: Was heißt für wen noch?
Ich: Sie müssten doch mehrere Auftraggeber haben?
Patient: Nein, nur für die Deutsche Rentenversicherung.
Ich lass das mal so stehen.
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Erschreckend ist die Willkür der DRV. Ohne jegliche Scham unter Missachtung des BSG.
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Clearer schrieb:
Mehrere Auftraggeber sind kein Argument mehr. Um ein Auftragsverhältnis zu definieren gibt es viele Merkmale. Mehrere Auftraggeber ist nur eins davon.
Erschreckend ist die Willkür der DRV. Ohne jegliche Scham unter Missachtung des BSG.
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Seelchen schrieb:
Hallo
Ich habe das vor Jahren zu einem ähnlichen Thema schon mal geschrieben. Ich zitiere jetzt nur einen Patienten den ich behandelt habe. Folgender ungefährer Wortlaut:
Ich: Was machen sie den beruflich?
Patient: Ich bin Informatiker und arbeite seit 4 Jahren freiberuflich für die Deutsche Rentenversicherung.
Ich (bereits stutzig): Und für wen noch?
Patient: Was heißt für wen noch?
Ich: Sie müssten doch mehrere Auftraggeber haben?
Patient: Nein, nur für die Deutsche Rentenversicherung.
Ich lass das mal so stehen.
kein Risikokapital, keine direkte Abrechnung mit der GKV... .Wer von FM. hat das? Wofür soll man 24 Fragen beantworten, die überhaupt keine Rolle spielen. Bananen Republik Germany.
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Clearer schrieb:
Es läuft aktuell immer auf eine Klage raus. Die Begründungen in den Bescheiden hat nichts mit der Rechtsprechung des BSG zu tun. Du erfährst nur durch eine Klage, ob Du Recht hast. Im Prinzip ist vieles zur FM im BSG Urteil vom 24.03.2016 geregelt. Einfach mal googeln. Vor allem Absatz 25 bis 29 sind für Dich interessant. Die DRV ignoriert dieses Urteil ständig.
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Rerum schrieb:
@Clearer Dankeschöhn, dann eben klagen.
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Rerum schrieb:
Gestern kam die endgültige Ablehnung von DRV. Dieselbe Begründung: keine eigene Betriebstätte,
kein Risikokapital, keine direkte Abrechnung mit der GKV... .Wer von FM. hat das? Wofür soll man 24 Fragen beantworten, die überhaupt keine Rolle spielen. Bananen Republik Germany.
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