Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
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Jetzt möchte ich gerne selbst mitgebrachte Privatpatienten selbst abrechnen. Zum einen, weil ich meine Preise anderes kalkuliere als der PI und zum anderen, weil ich so ein weiteres Argument gegen die Gefahr der Scheinselbständigkeit sammeln will, was ja auch im Interesse des PI ist.
Rechnung stellen und abrechnen gegenüber dem Privat Patienten ist ja kein Problem, aber in welcher Form kann man konkret den Praxisinhaber für die Nutzung seiner Räume bezahlen? Stundenmiete einer Bank? Prozentuale Beteiligung am Rezept? Gibt es dafür Verträge? Bei den Friseuren gibt es dafür die Stuhlmiete. Allerdings ist auch die Steuer- und Sozialversicherungsmäßig etwas heikel.
Habt Ihr Modelle, mit denen man da arbeiten könnte?
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lars 446 schrieb:
Ich bin als freier Mitarbeiter unter anderem in einer Praxis tätig. Bislang haben wir es so gehandhabt, wie es wohl am häufigsten gemacht wird. Abrechnung aller Rezepte über die Praxis (Privat und GKV) und prozentuale Beteiligung für mich.
Jetzt möchte ich gerne selbst mitgebrachte Privatpatienten selbst abrechnen. Zum einen, weil ich meine Preise anderes kalkuliere als der PI und zum anderen, weil ich so ein weiteres Argument gegen die Gefahr der Scheinselbständigkeit sammeln will, was ja auch im Interesse des PI ist.
Rechnung stellen und abrechnen gegenüber dem Privat Patienten ist ja kein Problem, aber in welcher Form kann man konkret den Praxisinhaber für die Nutzung seiner Räume bezahlen? Stundenmiete einer Bank? Prozentuale Beteiligung am Rezept? Gibt es dafür Verträge? Bei den Friseuren gibt es dafür die Stuhlmiete. Allerdings ist auch die Steuer- und Sozialversicherungsmäßig etwas heikel.
Habt Ihr Modelle, mit denen man da arbeiten könnte?
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wie soll ich denn die Vergütung an den Praxisinhaber gestalten? Es sind dann ja Betriebsausgaben von mir und Einnahmen vom Praxisinhaber. Läuft der PI dann nicht in die Falle der Gewerblichkeit und Umsatzsteuerpflicht, wenn er seine Räume weitervermietet?
Miete nur für die Privatpatienten während die Kassenpatienten von mir mietfrei behandelt werden? Oder eine Art von "umgedrehter" Provisionsabrechnung, bei dem ich dem PI Geld für die Nutzung der Infrastrukrur überweise?
Ich stecke eigentlich schon sehr weit in dem Thema drin und möchte halt ein gutes und möglichst rechtssicheres Konstrukt haben. Deshalb würde ich gerne wissen, wie Du das konkret ausgestaltet hast (die Prozentzahl oder deine Miethöhe interessieren mich wenig, vielmehr die Art, wie Du die Zahlung deklarierst.).
Gruß, Lars
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lars 446 schrieb:
Hallo M0nique,
wie soll ich denn die Vergütung an den Praxisinhaber gestalten? Es sind dann ja Betriebsausgaben von mir und Einnahmen vom Praxisinhaber. Läuft der PI dann nicht in die Falle der Gewerblichkeit und Umsatzsteuerpflicht, wenn er seine Räume weitervermietet?
Miete nur für die Privatpatienten während die Kassenpatienten von mir mietfrei behandelt werden? Oder eine Art von "umgedrehter" Provisionsabrechnung, bei dem ich dem PI Geld für die Nutzung der Infrastrukrur überweise?
Ich stecke eigentlich schon sehr weit in dem Thema drin und möchte halt ein gutes und möglichst rechtssicheres Konstrukt haben. Deshalb würde ich gerne wissen, wie Du das konkret ausgestaltet hast (die Prozentzahl oder deine Miethöhe interessieren mich wenig, vielmehr die Art, wie Du die Zahlung deklarierst.).
Gruß, Lars
als ich vor vielen Jahren noch FM war, hat meine damalige Chefin mir zum Monatsende eine Rechnung über 35% Provision für die Behandlung der PPs geschrieben, die ich dann an sie überwiesen habe. Ist lange her – 17 Jahre…
Wenn Dein Chef mit den Einnahmen seiner Provision für Deine PPs über 17.500 Euro pro Jahr kommt, dann muss er dafür USt bezahlen.
Eine feste Miete pro Monat ist umsatzsteuerfrei!
Ich habe seit 16 Jahren eine reine Privatpraxis, meine Damen rechnen alle ihre Patienten selbst ab und überweisen mir pro Monat eine feste Miete, die umsatzsteuerfrei ist, weil eben monatlich immer dieselben Zahlungen fließen. Wären die „Mietzahlungen“ pro Monat unterschiedlich, müsste ich USt für diese Einnahmen zaheln.
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M0nique schrieb:
Hallo Lars,
als ich vor vielen Jahren noch FM war, hat meine damalige Chefin mir zum Monatsende eine Rechnung über 35% Provision für die Behandlung der PPs geschrieben, die ich dann an sie überwiesen habe. Ist lange her – 17 Jahre…
Wenn Dein Chef mit den Einnahmen seiner Provision für Deine PPs über 17.500 Euro pro Jahr kommt, dann muss er dafür USt bezahlen.
Eine feste Miete pro Monat ist umsatzsteuerfrei!
Ich habe seit 16 Jahren eine reine Privatpraxis, meine Damen rechnen alle ihre Patienten selbst ab und überweisen mir pro Monat eine feste Miete, die umsatzsteuerfrei ist, weil eben monatlich immer dieselben Zahlungen fließen. Wären die „Mietzahlungen“ pro Monat unterschiedlich, müsste ich USt für diese Einnahmen zaheln.
besten Dank für deine aufschlussreichen Ideen. Klingt sehr interessant.Ich denke nicht, dass meine Auftraggeberin (den Begriff "Chef" finde ich nicht so passend... :wink: )mit meinen PP mehr als 17500 Euro Provision bekäme.
Aber zu den Einnahmen von den Privatpatienten kämen ja auch die GKV Patienten dazu. Die würde ich weiterhin "umgekehrt" abrechnen. Will heissen, ich schreibe meiner Auftraggeberin Provisionsrechnungen für die Behandlung. Weisst Du, wie es dann mit der 17500€ Grenze aussieht?
Gilt die nur für die Privatpatienten, während die GKV Patienten grundsätzlich als Ihre Leistung angesehen werden?
Grüße, Lars
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lars 446 schrieb:
Hallo M0nique,
besten Dank für deine aufschlussreichen Ideen. Klingt sehr interessant.Ich denke nicht, dass meine Auftraggeberin (den Begriff "Chef" finde ich nicht so passend... :wink: )mit meinen PP mehr als 17500 Euro Provision bekäme.
Aber zu den Einnahmen von den Privatpatienten kämen ja auch die GKV Patienten dazu. Die würde ich weiterhin "umgekehrt" abrechnen. Will heissen, ich schreibe meiner Auftraggeberin Provisionsrechnungen für die Behandlung. Weisst Du, wie es dann mit der 17500€ Grenze aussieht?
Gilt die nur für die Privatpatienten, während die GKV Patienten grundsätzlich als Ihre Leistung angesehen werden?
Grüße, Lars
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Papa Alpaka schrieb:
Für GKV-Leistungen ist die Kleinunternehmergeschichte ziemlich irrelevant, schau mal in's UStG §4 Abs. 14 :)
Das wäre ja die Ideallösung.
Die Gefahr der Scheinselbständigkeit wäre durch das eigene Abrechnen von PKV gemindert, die Praxisinhaber dürften dennoch legal Provisionen (in Form von Miete o.ä.) bis 17500€ umsatzsteuerfrei erhalten und zusätzlich kann man als freier MItarbeiter noch GKV Patienten machen.
Erscheint Euch das Konstrukt tragfähig?
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lars 446 schrieb:
@Papa Alpaka: Ich glaube, dass Problem mit der Umsatzsteuer ist etwas anders gelagert. Wenn eine Praxis -wie die von M0nique wahrscheinlich- vornehmlich mit freien Mitarbeitern arbeitet, dann gilt das unter Umständen als gewerbliches zur Verfügung stellen von Räumlichkeiten. Damit wären dann Umsätze über 17500€ umsatzsteuerpflichtig. Meine Frage dabei ist, ob das nur für die privaten oder auch für die GKV Patienten gilt. Der von Dir zitierte Paragraph überzeugt mich nicht ganz, denn der gilt doch für PKV Patienten auch, wenn mich nicht alles täuscht. Gerne lasse ich mich aber von Deiner Meinung überzeugen, denn es wäre ja in meinem Sinne, wenn ich privat Patienten selber abrechnen kann, der PI dafür eine Provision zahle (unter 17500€ im Jahr) und dann noch zusätzlich GKV Patienten von Ihr umsatzsteuerfrei behandeln darf.
Das wäre ja die Ideallösung.
Die Gefahr der Scheinselbständigkeit wäre durch das eigene Abrechnen von PKV gemindert, die Praxisinhaber dürften dennoch legal Provisionen (in Form von Miete o.ä.) bis 17500€ umsatzsteuerfrei erhalten und zusätzlich kann man als freier MItarbeiter noch GKV Patienten machen.
Erscheint Euch das Konstrukt tragfähig?
(1) Umsätze aus der Abrechnung therapeutischer Leistungen -> "Chef" bekommt Rechnung in Begleitung von abrechnungsfähigen ärztlichen Verordnungen; Auszahlung an Therapeuten ist "weiterreichen" von Geldern. Umsatzsteuerfrei da Leistung der Humanmedizin: UStG §4 (14)a; gilt für Privat- wie GKV-Leistungen.
(2) Umsätze als Provision für erbrachte Behandlungen von Privatpatienten -> "Chef" stellt Rechnung für geleistete Behandlungen an Therapeuten; Therapeut zieht Geld vom Patienten ein. Therapeut<->Patient umsatzsteuerfrei (UStG §4 (14)a). Chef<->Therapeut ggf. umsatzsteuerpflichtig wenn nicht die Kleinunternehmerregelung greift; es könnte sich lohnen UStG §4 (14)d mit einem Steuerberater zu besprechen.
(3) Mietforderung an den ausführenden Therapeuten: Vermietung mit gleichbleibender Höhe umsatzsteuerfrei (vgl. M0nique); die Option zur Umsatzsteuer dürfte dank der therapeutischen Mieter schwierig werden (die entsprechende Altfallregelung dürfte nur wenige Gebäudebesitzer die hier mitlesen betreffen...).
(4) Mietforderung an den ausführenden Therapeuten: Vermietung mit wechselnder Miethöhe umsatzsteuerpflichtig (vgl. M0nique); könnte bei evt. anstehenden größeren Investitionen aber interessant sein um in den Genuss des Vorsteuerabzuges zu kommen.
Könnte es, zwecks Vermeidung einer evt. entstehenden Umsatzsteuerpflicht interessant sein, eine Berufsausübungsgemeinschaft zu gründen (deren laufende Kosten von den beteiligten Therapeuten getragen werden) um aus der Vermietung von Räumen an die Berufsausübungsgemeinschaft einen (Miet-)gewinn zu generieren?
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Papa Alpaka schrieb:
Moment, ich gehe mal die Konstellationen durch wie ich sie verstanden habe ;)
(1) Umsätze aus der Abrechnung therapeutischer Leistungen -> "Chef" bekommt Rechnung in Begleitung von abrechnungsfähigen ärztlichen Verordnungen; Auszahlung an Therapeuten ist "weiterreichen" von Geldern. Umsatzsteuerfrei da Leistung der Humanmedizin: UStG §4 (14)a; gilt für Privat- wie GKV-Leistungen.
(2) Umsätze als Provision für erbrachte Behandlungen von Privatpatienten -> "Chef" stellt Rechnung für geleistete Behandlungen an Therapeuten; Therapeut zieht Geld vom Patienten ein. Therapeut<->Patient umsatzsteuerfrei (UStG §4 (14)a). Chef<->Therapeut ggf. umsatzsteuerpflichtig wenn nicht die Kleinunternehmerregelung greift; es könnte sich lohnen UStG §4 (14)d mit einem Steuerberater zu besprechen.
(3) Mietforderung an den ausführenden Therapeuten: Vermietung mit gleichbleibender Höhe umsatzsteuerfrei (vgl. M0nique); die Option zur Umsatzsteuer dürfte dank der therapeutischen Mieter schwierig werden (die entsprechende Altfallregelung dürfte nur wenige Gebäudebesitzer die hier mitlesen betreffen...).
(4) Mietforderung an den ausführenden Therapeuten: Vermietung mit wechselnder Miethöhe umsatzsteuerpflichtig (vgl. M0nique); könnte bei evt. anstehenden größeren Investitionen aber interessant sein um in den Genuss des Vorsteuerabzuges zu kommen.
Könnte es, zwecks Vermeidung einer evt. entstehenden Umsatzsteuerpflicht interessant sein, eine Berufsausübungsgemeinschaft zu gründen (deren laufende Kosten von den beteiligten Therapeuten getragen werden) um aus der Vermietung von Räumen an die Berufsausübungsgemeinschaft einen (Miet-)gewinn zu generieren?
"Nur mit (1) zu arbeiten, könnte die Gefahr der Einstufung als Scheinselbständiger erhöhen und wenn man dann noch (2) hinzuzieht, dann scheint mir das Konstrukt noch besser zu sein. Die Einkünfte aus (2) erzielt der FM ja selber, sie lassen sich ja gar nicht dem Praxisinhaber zuordnen."
So ist es! Also PPs grundsätzlich selbst die Rechnungen schreiben!
"Von daher sollte auch keine Gefahr bestehen, für diese Einkünfte Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen."
So ist es leider nicht: Bist Du gesetzlich krankenversichert, musst Du für alle Deine Einnahmen Beiträge bezahlen. Bei der gesetzlichen RV ist das ebenso!
"Wenn Du aber mehrere freie Mitarbeiterinnen in deinen Räumen arbeiten lässt, wie sieht es dann mit der Umsatzsteuerpflicht aus? Über 17500€ solltest Du dann wohl kommen, zumal es sich ja um eine reine Privatpraxis handelt. Ist das der Grund dafür, dass Du feste Mieten verlangst? Dann würde ich das verstehen."
Eine Umsatzsteuerpflicht bedeutet jede Menge Arbeit, da die MWSt jede Ausgabe für die Praxis auf die Stunden der Mieter und die Stunden des Praxisinhabers umgerechnet werden muss.
Feste Mieten haben deutiche Vorteile:
1. Keine Umsatzsteuerpflicht
2. Jeder weiß um seine monatlichen Kosten und jeder kann entsprechend kalkulieren - genau das bedeutet Selbständigkeit!
Dir einen guten Rutsch,
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Hallo Lars,
"Nur mit (1) zu arbeiten, könnte die Gefahr der Einstufung als Scheinselbständiger erhöhen und wenn man dann noch (2) hinzuzieht, dann scheint mir das Konstrukt noch besser zu sein. Die Einkünfte aus (2) erzielt der FM ja selber, sie lassen sich ja gar nicht dem Praxisinhaber zuordnen."
So ist es! Also PPs grundsätzlich selbst die Rechnungen schreiben!
"Von daher sollte auch keine Gefahr bestehen, für diese Einkünfte Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen."
So ist es leider nicht: Bist Du gesetzlich krankenversichert, musst Du für alle Deine Einnahmen Beiträge bezahlen. Bei der gesetzlichen RV ist das ebenso!
"Wenn Du aber mehrere freie Mitarbeiterinnen in deinen Räumen arbeiten lässt, wie sieht es dann mit der Umsatzsteuerpflicht aus? Über 17500€ solltest Du dann wohl kommen, zumal es sich ja um eine reine Privatpraxis handelt. Ist das der Grund dafür, dass Du feste Mieten verlangst? Dann würde ich das verstehen."
Eine Umsatzsteuerpflicht bedeutet jede Menge Arbeit, da die MWSt jede Ausgabe für die Praxis auf die Stunden der Mieter und die Stunden des Praxisinhabers umgerechnet werden muss.
Feste Mieten haben deutiche Vorteile:
1. Keine Umsatzsteuerpflicht
2. Jeder weiß um seine monatlichen Kosten und jeder kann entsprechend kalkulieren - genau das bedeutet Selbständigkeit!
Dir einen guten Rutsch,
Gruß von Monique
Deine Antworten haben bei mir letzte Unklarheiten beseitigt. Feste Mieten sind natürlich in Ordnung für den Praxisinhaber. Scheint mir aber in meinem Fall (nochmal: Ich bin ja der Freie Mitarbeiter, will aber möglichst in beidseitigem Interesse eine Scheinselbständigkeit vermeiden) nicht nötig. Die Praxis ist so klein (PI mit ca. 20 Wochenstunden, eine 450€ Kraft und meine Wenigkeit) und ich arbeite vergleichsweise wenig für diese Einrichtung (ca. 15 Stunden die Woche), dass ich nicht mehr als 17500€ im Jahr Provisionen für die Privatpatienten bezahlen werde.
Ich werde der PI also vorschlagen, dass ich demnächst einige PPatienten selber abrechnen möchte und ihr erklären, dass es komplett in ihrem Sinne sein sollte. Dazu dann die Provisionen, so dass sie keinerlei finanziellen Schaden davon hat. Die Patienten, die wir gemeinsam behandeln, werde ich weiterhin über sie abrechnen lassen.
Insgesamt habe ich so viele eigene Privathausbesuche (mit denen die PI ja gar nichts zu tun hat), dass ich mir sicher bin, in der Gesamtschau als Selbständig zu gelten. Ich habe aber keine Lust, komplett nur HBs zu machen. Das könnte zwar finanziell interessanter für mich sein, aber eigentlich möchte ich das arbeiten in der kleinen Einrichtung nicht missen. Hin und wieder möchte ich halt auch noch an einer festen Bank stehen.
Danke für die vielen Hinweise, Lars
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lars 446 schrieb:
Hallo M0nique,
Deine Antworten haben bei mir letzte Unklarheiten beseitigt. Feste Mieten sind natürlich in Ordnung für den Praxisinhaber. Scheint mir aber in meinem Fall (nochmal: Ich bin ja der Freie Mitarbeiter, will aber möglichst in beidseitigem Interesse eine Scheinselbständigkeit vermeiden) nicht nötig. Die Praxis ist so klein (PI mit ca. 20 Wochenstunden, eine 450€ Kraft und meine Wenigkeit) und ich arbeite vergleichsweise wenig für diese Einrichtung (ca. 15 Stunden die Woche), dass ich nicht mehr als 17500€ im Jahr Provisionen für die Privatpatienten bezahlen werde.
Ich werde der PI also vorschlagen, dass ich demnächst einige PPatienten selber abrechnen möchte und ihr erklären, dass es komplett in ihrem Sinne sein sollte. Dazu dann die Provisionen, so dass sie keinerlei finanziellen Schaden davon hat. Die Patienten, die wir gemeinsam behandeln, werde ich weiterhin über sie abrechnen lassen.
Insgesamt habe ich so viele eigene Privathausbesuche (mit denen die PI ja gar nichts zu tun hat), dass ich mir sicher bin, in der Gesamtschau als Selbständig zu gelten. Ich habe aber keine Lust, komplett nur HBs zu machen. Das könnte zwar finanziell interessanter für mich sein, aber eigentlich möchte ich das arbeiten in der kleinen Einrichtung nicht missen. Hin und wieder möchte ich halt auch noch an einer festen Bank stehen.
Danke für die vielen Hinweise, Lars
"Von daher sollte auch keine Gefahr bestehen, für diese Einkünfte Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen."
So ist es leider nicht: Bist Du gesetzlich krankenversichert, musst Du für alle Deine Einnahmen Beiträge bezahlen. Bei der gesetzlichen RV ist das ebenso!
[
Da habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt. Ich meinte mit meiner Äußerung lediglich, dass der Praxisinhaber für diese Einkünfte keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss.
Dass ich selber für diese Einnahmen Beiträge zahlen muss, ist mir natürlich klar.
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lars 446 schrieb:
M0nique schrieb am 31.12.15 09:24:
"Von daher sollte auch keine Gefahr bestehen, für diese Einkünfte Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen."
So ist es leider nicht: Bist Du gesetzlich krankenversichert, musst Du für alle Deine Einnahmen Beiträge bezahlen. Bei der gesetzlichen RV ist das ebenso!
[
Da habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt. Ich meinte mit meiner Äußerung lediglich, dass der Praxisinhaber für diese Einkünfte keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss.
Dass ich selber für diese Einnahmen Beiträge zahlen muss, ist mir natürlich klar.
Achtung: Die 17.500 Euro beziehen sich auf ALLE umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen der Praxis, also auch Verkauf von Therabändern, Tape, etc...
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M0nique schrieb:
Hallo Lars,
Achtung: Die 17.500 Euro beziehen sich auf ALLE umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen der Praxis, also auch Verkauf von Therabändern, Tape, etc...
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lars 446 schrieb:
17500 € umsatzsteuerpflichtige Einnahmen wird die Praxisinhaberin ziemlich sicher nicht überbieten (siehe die Größe der Praxis).
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Neuling schrieb:
Behandlungen an Privatpatienten sind, solange eine VO vorliegt, auch UST-frei und steuerl. genauso zu handhaben wie GKV, da Heilmittel. Die 17500€ stehen nur für Privatmass. ohne Rez., Rehasport und dgl.
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M0nique schrieb:
Allen Privatpatienten, die Du in der Praxis behandelst, solltest/musst Du als FM selbst eine Rechnung stellen. Prozente oder Raummiete sind reine Verhandlungssache mit dem Chef.
Wenn ich mal die Essenz aus euren Beiträgen ziehe, dann scheint es mir am günstigsten zu sein (1) und (2) miteinander zu kombinieren, da ich ja einer Praxis arbeite, die auch GKV Patienten abrechnet (im Gegensatz zu der Praxis von M0nique).
"(1) Umsätze aus der Abrechnung therapeutischer Leistungen -> "Chef" bekommt Rechnung in Begleitung von abrechnungsfähigen ärztlichen Verordnungen; Auszahlung an Therapeuten ist "weiterreichen" von Geldern. Umsatzsteuerfrei da Leistung der Humanmedizin: UStG §4 (14)a; gilt für Privat- wie GKV-Leistungen.
(2) Umsätze als Provision für erbrachte Behandlungen von Privatpatienten -> "Chef" stellt Rechnung für geleistete Behandlungen an Therapeuten; Therapeut zieht Geld vom Patienten ein. Therapeut<->Patient umsatzsteuerfrei (UStG §4 (14)a). Chef<->Therapeut ggf. umsatzsteuerpflichtig wenn nicht die Kleinunternehmerregelung greift; es könnte sich lohnen UStG §4 (14)d mit einem Steuerberater zu besprechen."
Nur mit (1) zu arbeiten, könnte die Gefahr der Einstufung als Scheinselbständiger erhöhen und wenn man dann noch (2) hinzuzieht, dann scheint mir das Konstrukt noch besser zu sein. Die Einkünfte aus (2) erzielt der FM ja selber, sie lassen sich ja gar nicht dem Praxisinhaber zuordnen. Von daher sollte auch keine Gefahr bestehen, für diese Einkünfte Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen.
An M0nique: Wenn Du aber mehrere freie Mitarbeiterinnen in deinen Räumen arbeiten lässt, wie sieht es dann mit der Umsatzsteuerpflicht aus? Über 17500€ solltest Du dann wohl kommen, zumal es sich ja um eine reine Privatpraxis handelt.
Ist das der Grund dafür, dass Du feste Mieten verlangst? Dann würde ich das verstehen.
Viele Grüße, Lars
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lars 446 schrieb:
@Papa Alpaka @M0nique: Zunächst einmal einen herzlichen Dank an Euch für die aufschlussreichen Beiträge. Ich wünschte mir, mehr Threads auf Physio.de würden qualitativ und vom Ton her in diesem Geist geführt werden...
Wenn ich mal die Essenz aus euren Beiträgen ziehe, dann scheint es mir am günstigsten zu sein (1) und (2) miteinander zu kombinieren, da ich ja einer Praxis arbeite, die auch GKV Patienten abrechnet (im Gegensatz zu der Praxis von M0nique).
"(1) Umsätze aus der Abrechnung therapeutischer Leistungen -> "Chef" bekommt Rechnung in Begleitung von abrechnungsfähigen ärztlichen Verordnungen; Auszahlung an Therapeuten ist "weiterreichen" von Geldern. Umsatzsteuerfrei da Leistung der Humanmedizin: UStG §4 (14)a; gilt für Privat- wie GKV-Leistungen.
(2) Umsätze als Provision für erbrachte Behandlungen von Privatpatienten -> "Chef" stellt Rechnung für geleistete Behandlungen an Therapeuten; Therapeut zieht Geld vom Patienten ein. Therapeut<->Patient umsatzsteuerfrei (UStG §4 (14)a). Chef<->Therapeut ggf. umsatzsteuerpflichtig wenn nicht die Kleinunternehmerregelung greift; es könnte sich lohnen UStG §4 (14)d mit einem Steuerberater zu besprechen."
Nur mit (1) zu arbeiten, könnte die Gefahr der Einstufung als Scheinselbständiger erhöhen und wenn man dann noch (2) hinzuzieht, dann scheint mir das Konstrukt noch besser zu sein. Die Einkünfte aus (2) erzielt der FM ja selber, sie lassen sich ja gar nicht dem Praxisinhaber zuordnen. Von daher sollte auch keine Gefahr bestehen, für diese Einkünfte Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen.
An M0nique: Wenn Du aber mehrere freie Mitarbeiterinnen in deinen Räumen arbeiten lässt, wie sieht es dann mit der Umsatzsteuerpflicht aus? Über 17500€ solltest Du dann wohl kommen, zumal es sich ja um eine reine Privatpraxis handelt.
Ist das der Grund dafür, dass Du feste Mieten verlangst? Dann würde ich das verstehen.
Viele Grüße, Lars
ich bin seit 2007 freiberufliche KG und ich mache es so:
Ich schreibe den PP eigene Rechnungen.
Ich stelle dem PI die gkv Behandlungen in Rechnung als Gesamtsumme für krankengymnastische Tätigkeiten in Briefform.
Dazu kommt ein ( die Summe erläuterndes) Blatt mit den einzelnen Patienten und den Prozenten dafür bei gkvs abzüglich den Prozenten für die PP.
Damit gab es nie Beanstandungen bei Praxis Prüfungen.
MfG
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Ich stelle dem PI die gkv Behandlungen in Rechnung als Gesamtsumme für krankengymnastische Tätigkeiten in Briefform.
Behandlungen zu Lasten der GKV führen dazu, dass Du arbeitnehmerähnlicher Selbständiger bist. Das wurde hier schon oft diskutiert. Wenn Dein PI keine Sozialversicherungsbeiträge abführt, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass er in der nächsten DRV-Prüfung mächtig bluten muss.
Ich kann dann nur sagen... RIP
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Wonderwoman schrieb:
Settlerin schrieb am 17.1.16 10:24:
Ich stelle dem PI die gkv Behandlungen in Rechnung als Gesamtsumme für krankengymnastische Tätigkeiten in Briefform.
Behandlungen zu Lasten der GKV führen dazu, dass Du arbeitnehmerähnlicher Selbständiger bist. Das wurde hier schon oft diskutiert. Wenn Dein PI keine Sozialversicherungsbeiträge abführt, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass er in der nächsten DRV-Prüfung mächtig bluten muss.
Ich kann dann nur sagen... RIP
...Dazu kommt ein ( die Summe erläuterndes) Blatt mit den einzelnen Patienten und den Prozenten dafür bei gkvs abzüglich den Prozenten für die PP.
Damit gab es nie Beanstandungen bei Praxis Prüfungen.
MfG
Besten Dank für die Antwort. Ich verstehe das also so, dass Du von Deiner Rechnungssumme für die GKV Patienten die vereinbarten Prozente für die Privatpatienten abziehst?
Du stellst also für die GKV Patienten zum Beispiel 700€ in Rechnung, wenn Du einen GKV Umsatz von 1000€ hattest (ist nur eine Beispielrechnung). Gleichzeitig hast du PP 1000 € in Rechnung gestellt (mein angenommer Anteil der PI ist dann der einfachheit halber 300€). Dann ziehst Du also von der Rechnungssumme GKV (700€ s.o.) für die PI noch 300€ ab. So kommst Du dann also auf 1400€ Einnahmen bei 2000€ Umsatz.
Habe ich das richtig verstanden? Das Modell klingt interessant und ist ja inhaltlich auch gar nicht so weit von dem entfernt, was wir im Thread schon erdacht hatten. Nur noch mal konkreter. Klingt gut.
Was macht Ihr aber mit dem Fall, dass Deine Privatpatienten auch von dem PI oder anderen Mitarbeitern behandelt werden? Z.Bsp. in einer Urlaubsvertretung oder, weil der Patient häufiger Therapie braucht oder er gerne mal wechselt? Kommt bei uns schon mal vor.
Gruß, Lars
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lars 446 schrieb:
...Dazu kommt ein ( die Summe erläuterndes) Blatt mit den einzelnen Patienten und den Prozenten dafür bei gkvs abzüglich den Prozenten für die PP.
Damit gab es nie Beanstandungen bei Praxis Prüfungen.
MfG
Besten Dank für die Antwort. Ich verstehe das also so, dass Du von Deiner Rechnungssumme für die GKV Patienten die vereinbarten Prozente für die Privatpatienten abziehst?
Du stellst also für die GKV Patienten zum Beispiel 700€ in Rechnung, wenn Du einen GKV Umsatz von 1000€ hattest (ist nur eine Beispielrechnung). Gleichzeitig hast du PP 1000 € in Rechnung gestellt (mein angenommer Anteil der PI ist dann der einfachheit halber 300€). Dann ziehst Du also von der Rechnungssumme GKV (700€ s.o.) für die PI noch 300€ ab. So kommst Du dann also auf 1400€ Einnahmen bei 2000€ Umsatz.
Habe ich das richtig verstanden? Das Modell klingt interessant und ist ja inhaltlich auch gar nicht so weit von dem entfernt, was wir im Thread schon erdacht hatten. Nur noch mal konkreter. Klingt gut.
Was macht Ihr aber mit dem Fall, dass Deine Privatpatienten auch von dem PI oder anderen Mitarbeitern behandelt werden? Z.Bsp. in einer Urlaubsvertretung oder, weil der Patient häufiger Therapie braucht oder er gerne mal wechselt? Kommt bei uns schon mal vor.
Gruß, Lars
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Settlerin schrieb:
Hallo,
ich bin seit 2007 freiberufliche KG und ich mache es so:
Ich schreibe den PP eigene Rechnungen.
Ich stelle dem PI die gkv Behandlungen in Rechnung als Gesamtsumme für krankengymnastische Tätigkeiten in Briefform.
Dazu kommt ein ( die Summe erläuterndes) Blatt mit den einzelnen Patienten und den Prozenten dafür bei gkvs abzüglich den Prozenten für die PP.
Damit gab es nie Beanstandungen bei Praxis Prüfungen.
MfG
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