- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
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- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
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- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
Hat schon mal wer RV (Rahmenverträge) mit den Kassen ohne eigene Räume geschlossen, solange es sich nur um HB handelt?
Das IK war nicht das Problem.
ARGE IK: Antrag Institutionskennzeichen
Dort ist ja auch das Konto gespeichert, auf welchen der RZ - Wert überwiesen werden kann.
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Libell schrieb:
Frage an Freie Mitarbeiter....
Hat schon mal wer RV (Rahmenverträge) mit den Kassen ohne eigene Räume geschlossen, solange es sich nur um HB handelt?
Das IK war nicht das Problem.
ARGE IK: Antrag Institutionskennzeichen
Dort ist ja auch das Konto gespeichert, auf welchen der RZ - Wert überwiesen werden kann.
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Anfrage an den Bundestag | Keine Zulassung ohne Praxis für mobileTherapeuten - Zweitpraxis als Alternative
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Libell schrieb:
Also gilt doch....
Anfrage an den Bundestag | Keine Zulassung ohne Praxis für mobileTherapeuten - Zweitpraxis als Alternative
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morpheus-06 schrieb:
Es gelten die aktuellen RV mit der GKV und sonst nicht. Der von dir zitierte Beitrag ist von 2005.
Also gilt doch....
soweit ich weiß gibt es hierfür schon Gespräche, was HB und mobile PT angeht...
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stefan 302 schrieb:
Libell schrieb am 26.10.16 12:47:
Also gilt doch....
soweit ich weiß gibt es hierfür schon Gespräche, was HB und mobile PT angeht...
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morpheus-06 schrieb:
IK kann jeder beantragen. Ohne Zulassungen, sprich Praxisräume, keine Abrechnung mit der GKV.
Gelingt es Libell, den Nachweis zu führen das ohne Abrechnungszulassung die Versorgung der Versicherten, auch einzelner GKVen, nur überaus unwirtschaftlich bis unmöglich ist stehen die Chancen auf einen Einzelvertrag gar nicht so schlecht - wennauch eventuelle HB- und Behandlungs-Pauschalen anders ausgehandelt werden müssten da ein KFZ deutlich günstiger zu unterhalten ist als eine Immobilie ;)
Dann braucht es nur noch genug HB-Material um eine ganztägige Tätigkeit auch in der Zukunft dauerhaft auszufüllen und schon ist alles in Butter ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Nur halb richtig, Morpheus, SGB V §124 (125?) sieht vor das GKVen bzw. deren Verbände auch mit einzelnen Leistungserbringern in Verhandlung treten; in denen können von Rahmenverträgen abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
Gelingt es Libell, den Nachweis zu führen das ohne Abrechnungszulassung die Versorgung der Versicherten, auch einzelner GKVen, nur überaus unwirtschaftlich bis unmöglich ist stehen die Chancen auf einen Einzelvertrag gar nicht so schlecht - wennauch eventuelle HB- und Behandlungs-Pauschalen anders ausgehandelt werden müssten da ein KFZ deutlich günstiger zu unterhalten ist als eine Immobilie ;)
Dann braucht es nur noch genug HB-Material um eine ganztägige Tätigkeit auch in der Zukunft dauerhaft auszufüllen und schon ist alles in Butter ;)
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