Hallo liebe Kolleginnen und
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
Veränderung brauchst?
Höre dir unser Konzept ganz
unverbindlich an.
Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
unterstützen und verstärken
wollen.
Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
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wollen.
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- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
Ich habe einen Dienstleistungsvertrag von meinem zukünftigen Auftraggeber hier.
Grundsätzlich bin ich damit einverstanden,nur stimmt mich ein Absatz nachdenklich.
Der da lautet:
Der freien Mitarbeiterin ist es für den Zeitraum von 6 Monaten nach Beendigung des Vertrages untersagt,sich in jeglicher Form als Physiotherapeutin im Umkreis von xx km um die Praxis des Auftraggebers zu betätigen.
Die direkte Information der Kunden/innen über zeitgleiche/künftige Tätigkeitsorte ist untersagt.
Für jede Zuwiderhandlung gegen diese Klausel gilt eine Vertragsstrafe von x.xxx,xx € als vereinbart.
Von Paragraph 74 Abs. 2 HGB ist allerdings nicht die rede,was ja aussagen würde das der oben erwähnte Absatz nicht gültig wäre,oder?
Ich bin mir unschlüssig ob ich das so unterschreiben soll.
Habe auch gelesen ,dass die Scheinselbstständigkeit dadurch naheliegen könnte und das ist definitiv nicht mein Ziel.
Liebe Grüsse
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Ich habe einen Dienstleistungsvertrag von meinem zukünftigen Auftraggeber hier.
Grundsätzlich bin ich damit einverstanden,nur stimmt mich ein Absatz nachdenklich.
Der da lautet:
Der freien Mitarbeiterin ist es für den Zeitraum von 6 Monaten nach Beendigung des Vertrages untersagt,sich in jeglicher Form als Physiotherapeutin im Umkreis von xx km um die Praxis des Auftraggebers zu betätigen.
Die direkte Information der Kunden/innen über zeitgleiche/künftige Tätigkeitsorte ist untersagt.
Für jede Zuwiderhandlung gegen diese Klausel gilt eine Vertragsstrafe von x.xxx,xx € als vereinbart.
Von Paragraph 74 Abs. 2 HGB ist allerdings nicht die rede,was ja aussagen würde das der oben erwähnte Absatz nicht gültig wäre,oder?
Ich bin mir unschlüssig ob ich das so unterschreiben soll.
Habe auch gelesen ,dass die Scheinselbstständigkeit dadurch naheliegen könnte und das ist definitiv nicht mein Ziel.
Liebe Grüsse
Ich darf dich nicht juristisch beraten, die Klausel würde ich aber des lieben Frieden wegens ausbessern oder schlicht streichen lassen. Schau dir nochmal genau an was du unterschreiben willst; die Klausel alleine stinkt schon einige Meilen gegen den Wind.
> HGB §74(2): Das Wettbewerbverbot ist nur verbindlich, wenn sich der Prinzipal verpflichtet,
> für die Dauer des Verbots eine Entschädigung zu zahlen,
> die für jedes Jahr des Verbots mindestens die Hälfte der
> von dem Handlungsgehilfen zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreicht.
In dem Sinne: Unterschreib wie du lustig bist, die Klausel dürfte nicht mehr als eine unverbindliche Bitte sein, wird dich aber lang- bis mittelfristig Zeit, Nerven und (ein wenig aber nicht so viel wie vereinbart) Geld kosten wenn dein Kollege kommt um zu kassieren.
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Ich gehe davon aus das der Absatz aus einem "normalen" Angestellten Vertrag raus kopiert wurde.
Zitat: "Verstehe ich das richtig? Du darfst zeitgleich mit Arbeit für diesen Arbeitgeber für beliebig viele und andere Menschen tätig sein, sollst aber mit Ende dieser Zusammenarbeit sämtliche anderen Auftragsarbeiten ebenfalls unterbrechen? Und das ohne eine Entschädigung für sechs Monate in denen du per Vertrag nicht in deinem gelernten Beruf arbeiten _darfst_ zu bekommen?"
... Meine Zweitstelle ist zum Glück weiter weg als die vorgeschriebene Weite. Aber im Prinzip hast du recht,ich dürfte währenddessen wo anders innerhalb des Umkreises arbeiten,aber danach nicht mehr.
Also war mein Verdacht doch richtig und ich werde das ansprechen.
Gibt also nur 2 Möglichkeiten:
A ) Klausel streichen und alles ist gut
B ) Klausel so ändern das der Paragraph 74 Abs. 2 HGB mit eingefügt ist
Richtig?
Lg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Erstmal großes Danke an die schnelle Rückmeldung,
Ich gehe davon aus das der Absatz aus einem "normalen" Angestellten Vertrag raus kopiert wurde.
Zitat: "Verstehe ich das richtig? Du darfst zeitgleich mit Arbeit für diesen Arbeitgeber für beliebig viele und andere Menschen tätig sein, sollst aber mit Ende dieser Zusammenarbeit sämtliche anderen Auftragsarbeiten ebenfalls unterbrechen? Und das ohne eine Entschädigung für sechs Monate in denen du per Vertrag nicht in deinem gelernten Beruf arbeiten _darfst_ zu bekommen?"
... Meine Zweitstelle ist zum Glück weiter weg als die vorgeschriebene Weite. Aber im Prinzip hast du recht,ich dürfte währenddessen wo anders innerhalb des Umkreises arbeiten,aber danach nicht mehr.
Also war mein Verdacht doch richtig und ich werde das ansprechen.
Gibt also nur 2 Möglichkeiten:
A ) Klausel streichen und alles ist gut
B ) Klausel so ändern das der Paragraph 74 Abs. 2 HGB mit eingefügt ist
Richtig?
Lg
Bei FMs ist das was anderes, da Du als Selbständiger handelst und idR gilt dann Vertragsfreiheit.
Ich würde das nicht unterschreiben,
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Wonderwoman schrieb:
So einen Passus gibt es nicht in Angestelltenverträgen. Sowas ist schlichtweg nichtig.
Bei FMs ist das was anderes, da Du als Selbständiger handelst und idR gilt dann Vertragsfreiheit.
Ich würde das nicht unterschreiben,
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Leni C. schrieb:
Füge doch selber in den Vertrag ein , daß , wenn du in diesem Umkreis nicht arbeiten sollst, dir eine entsprechende Entschädigung zusteht. :sunglasses:
Der rest des Absatzes ist für mich ne Frechheit. Vor allem mit der Entfernung.
Könnte das denn für die Versicherung wie eine Weisungsgebundenheit gelten?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich hab grundsätzlich nichts gegen die Passage das man den Kunden nicht sagen darf wo man noch arbeitet oder arbeiten wird.
Der rest des Absatzes ist für mich ne Frechheit. Vor allem mit der Entfernung.
Könnte das denn für die Versicherung wie eine Weisungsgebundenheit gelten?
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Papa Alpaka schrieb:
Verstehe ich das richtig? Du darfst zeitgleich mit Arbeit für diesen Arbeitgeber für beliebig viele und andere Menschen tätig sein, sollst aber mit Ende dieser Zusammenarbeit sämtliche anderen Auftragsarbeiten ebenfalls unterbrechen? Und das ohne eine Entschädigung für sechs Monate in denen du per Vertrag nicht in deinem gelernten Beruf arbeiten _darfst_ zu bekommen?
Ich darf dich nicht juristisch beraten, die Klausel würde ich aber des lieben Frieden wegens ausbessern oder schlicht streichen lassen. Schau dir nochmal genau an was du unterschreiben willst; die Klausel alleine stinkt schon einige Meilen gegen den Wind.
> HGB §74(2): Das Wettbewerbverbot ist nur verbindlich, wenn sich der Prinzipal verpflichtet,
> für die Dauer des Verbots eine Entschädigung zu zahlen,
> die für jedes Jahr des Verbots mindestens die Hälfte der
> von dem Handlungsgehilfen zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreicht.
In dem Sinne: Unterschreib wie du lustig bist, die Klausel dürfte nicht mehr als eine unverbindliche Bitte sein, wird dich aber lang- bis mittelfristig Zeit, Nerven und (ein wenig aber nicht so viel wie vereinbart) Geld kosten wenn dein Kollege kommt um zu kassieren.
Denkt ihr daran die Vorabprüfung durch die DRV in Anspruch zu nehmen? Dann bekommt ihr ggf. die Möglichkeit eure Vereinbarung nachzubessern statt gleich den Holzhammer mit der "Scheinselbstständig"-Gravur...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja ich denke ernsthaft darüber nach. Ich werde erstmal anbringen das ich es so nicht unterschreiben möchte. Die DRV bekommt eh beide Verträge von mir. Denke ich werde es gleich prüfen lassen.
Wie soll das dann gehen ???? :scream: :scream: :scream:
Außerdem hatte ich mal so eine Klausel in meinem Angestelltenvertrag und als ich dann aufhörte und mich in der näheren Umgembung Selbstständig machte ,wollte der PI Geld von mir wegen Vertragsbruch (die Berufsausübung zu verbieten bzw. zu untersagen geht GAR NICHT- gesetzlich geschützt)
aber im Gegenzug hätte der PI mir dann für die im Vertrag geschrieben Zeit vollen Schadenersatz leisten müssen.Lief über einen Anwalt.Hätte ihn genausoviel gekostet wie ich hätte zahlen sollen. Er hat dann verzichtet.
Wenn so eine Klausel schon bei einem Angestellten nichtig ist dann erst recht bei jemanden derSelbstständig ist.
Wer sich nicht wehrt hat schon verloren.
Also Finger von so einem Vertrag.
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eim schrieb:
Diese Klausel geht gar nicht.Stell dir vor du hast deine zweite Praxis im Umkreis der ersten liegen würde es bedeuten du darfst dort nicht für 6 Monate tätig sein oder du hast dort Privatpatienten oder Kurse etc.
Wie soll das dann gehen ???? :scream: :scream: :scream:
Außerdem hatte ich mal so eine Klausel in meinem Angestelltenvertrag und als ich dann aufhörte und mich in der näheren Umgembung Selbstständig machte ,wollte der PI Geld von mir wegen Vertragsbruch (die Berufsausübung zu verbieten bzw. zu untersagen geht GAR NICHT- gesetzlich geschützt)
aber im Gegenzug hätte der PI mir dann für die im Vertrag geschrieben Zeit vollen Schadenersatz leisten müssen.Lief über einen Anwalt.Hätte ihn genausoviel gekostet wie ich hätte zahlen sollen. Er hat dann verzichtet.
Wenn so eine Klausel schon bei einem Angestellten nichtig ist dann erst recht bei jemanden derSelbstständig ist.
Wer sich nicht wehrt hat schon verloren.
Also Finger von so einem Vertrag.
Also ist es def. so nicht tragbar und wird nicht akzeptiert. War ich also doch nicht auf dem falschen weg.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja das versteh ich eben auch nicht was das soll. Der festgelegte Umkreis ist so groß ausgelegt das ich echt weitläufig nicht arbeiten könnte.
Also ist es def. so nicht tragbar und wird nicht akzeptiert. War ich also doch nicht auf dem falschen weg.
Er muss korrekt formuliert sein, Umkreis, Höhe und Dauer der Karenzzahlung dann ist er gültig! Ich hab das bei meinen AN auch in den Verträgen, eine AN hat sich daran die Zähne ausgebissen. Auch vor dem Arbeitsgericht hat der Vertrag Bestand. Wie war das jetzt mit rechtlich geschützt und nichtig?
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morpheus-06 schrieb:
so eine Klausel ist auch in einem AN-Vertrag nicht nichtig.
Er muss korrekt formuliert sein, Umkreis, Höhe und Dauer der Karenzzahlung dann ist er gültig! Ich hab das bei meinen AN auch in den Verträgen, eine AN hat sich daran die Zähne ausgebissen. Auch vor dem Arbeitsgericht hat der Vertrag Bestand. Wie war das jetzt mit rechtlich geschützt und nichtig?
> Er muss korrekt formuliert sein, Umkreis, Höhe und Dauer der
> Karenzzahlung dann ist er gültig!
Genau das ist der Punkt. Es ist nicht korrekt formuliert. Denn die Karenzzahlung fehlt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
morpheus-06 schrieb:
> Er muss korrekt formuliert sein, Umkreis, Höhe und Dauer der
> Karenzzahlung dann ist er gültig!
Genau das ist der Punkt. Es ist nicht korrekt formuliert. Denn die Karenzzahlung fehlt.
Entweder nachbessern oder die Klausel streichen. Als FM würde ich das eh nicht akzeptieren. Das gibt es zwar in der Wirtschaft auch, aber da geht es um wesentlich mehr Kohle etc..
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morpheus-06 schrieb:
dann ist er nichtig.
Entweder nachbessern oder die Klausel streichen. Als FM würde ich das eh nicht akzeptieren. Das gibt es zwar in der Wirtschaft auch, aber da geht es um wesentlich mehr Kohle etc..
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Wonderwoman schrieb:
Warum Stress einhandeln? Wenn was fehlt und die Klausel dadurch nichtig ist, kann ruhig unterschrieben werden. :wink:
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morpheus-06 schrieb:
man sollte dem PI durchaus zeigen wo der Hammer hängt :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Ja, wenn man auf den Job verzichten oder es sich sofort verscherzen will. Dann kann man sowas natürlich machen. :smile:
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Papa Alpaka schrieb:
Nein, solche Klauseln gibt's auch in anderen Branchen immer wieder mal. In einem gewissen Rahmen kann man einem Auftragnehmer durchaus "Verhaltensmaßregeln" auferlegen; diese Klausel sollte z.B. dem Schutz der Interessen deines Auftraggebers dienen (und dich zum ausnehmen vorbereiten, aber das hast du ja selbst erkannt).
Denkt ihr daran die Vorabprüfung durch die DRV in Anspruch zu nehmen? Dann bekommt ihr ggf. die Möglichkeit eure Vereinbarung nachzubessern statt gleich den Holzhammer mit der "Scheinselbstständig"-Gravur...
Außerdem muss man sich da ja nicht gleich Streiten ,man kann ja auch zu einer vernünftig besprochenen Übereinkunft kommen.
Ist aber wieder ein anderes Thema.
Nebenbei hat es sich alles freundlich geklärt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Naja mit verscherzen hat das nichts zu tun. Es geht einfach darum das man nicht mit allem einverstanden sein muss nur um keinen Streit zu provozieren.
Außerdem muss man sich da ja nicht gleich Streiten ,man kann ja auch zu einer vernünftig besprochenen Übereinkunft kommen.
Ist aber wieder ein anderes Thema.
Nebenbei hat es sich alles freundlich geklärt.
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