ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Asklepios Klinik Triberg
Wir sind eine Fachklinik für
Innere Medizin und Onkologie in der
Rehabilitations- sowie
Anschlussheilbehandlungen nach
unseren Therapiekonzep...
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
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Asklepios Klinik Triberg
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Arbeite seit 3 Jahren mit FM´s in meiner Praxis! Leider musste ich zeitweise neue Leute einstellen, weil der eine oder andere aus verschiedenen Gründen wieder gegangen ist. Aber es gab nie Probleme. Und schon garnicht, wie ich sie hier nachfolgend beschreibe!
Mit einer FM, die seit 1 Jahr bei mir arbeitet bin ich aus therapeutischer Sicht sehr zufrieden. Das Problem liegt an der Art und Weise, wie Sie sich in der Praxis gegenüber dem Büropersonal verhält.
z.B. soll meine Rezeptionskraft Ihr nahezu sämtliche Bürokratie abnehmen.
Im Vertrag steht wohl wörtlich drin: Die/der Freie/r Mitarbeiter/in übernimmt die Terminierung ihrer Patienten bzw. bedient sich für die Terminierung ihrer Patienten kostenpflichtig des Rezeptionspersonals der Praxis.
oder
Die Praxis übernimmt für die/der Freie/r Mitarbeiter/in auf der Basis einer Rechnungsstellung durch die/der Freie/r Mitarbeiter/in den Abrechnungsverkehr mit den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern, anderen Kostenträgern und Privatpatienten.
Nun möchte Sie aber auch, das z.B. Rezeptänderungen, Absetzungen usw.
von der Bürokraft übernommen wird. Und das, obwohl wir im 30 Minuten-Takt arbeiten!
Was kann Sie verlangen? Oder besser gefragt, was muss ein FM selbst tun?
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen!
Arbeite seit 3 Jahren mit FM´s in meiner Praxis! Leider musste ich zeitweise neue Leute einstellen, weil der eine oder andere aus verschiedenen Gründen wieder gegangen ist. Aber es gab nie Probleme. Und schon garnicht, wie ich sie hier nachfolgend beschreibe!
Mit einer FM, die seit 1 Jahr bei mir arbeitet bin ich aus therapeutischer Sicht sehr zufrieden. Das Problem liegt an der Art und Weise, wie Sie sich in der Praxis gegenüber dem Büropersonal verhält.
z.B. soll meine Rezeptionskraft Ihr nahezu sämtliche Bürokratie abnehmen.
Im Vertrag steht wohl wörtlich drin: Die/der Freie/r Mitarbeiter/in übernimmt die Terminierung ihrer Patienten bzw. bedient sich für die Terminierung ihrer Patienten kostenpflichtig des Rezeptionspersonals der Praxis.
oder
Die Praxis übernimmt für die/der Freie/r Mitarbeiter/in auf der Basis einer Rechnungsstellung durch die/der Freie/r Mitarbeiter/in den Abrechnungsverkehr mit den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern, anderen Kostenträgern und Privatpatienten.
Nun möchte Sie aber auch, das z.B. Rezeptänderungen, Absetzungen usw.
von der Bürokraft übernommen wird. Und das, obwohl wir im 30 Minuten-Takt arbeiten!
Was kann Sie verlangen? Oder besser gefragt, was muss ein FM selbst tun?
Ein FM ist selbständig!!! und hat sich auch um alle Dinge wie Terminvereinbarungen, Änderungen von Terminen usw. selbst zu kümmern.
Das solltest du als PI (wenn du schon seit 3 Jahren mit FM's arbeitest) und auch die FM eigentlich wissen.
Gruß Britt
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Mit der Terminierung ist das nicht ganz so einfach zu händeln, da ich ja auch noch 400 Euro Kräfte beschäftige, für die diese Arbeit u.v.m. abgenommen wird! Ziemlich kompliziert, und außerdem für den Patienten unangenehm, wenn der FM während der Behandlung ans Telefon muss!
Zu der Vertragsformulierung ist zu sagen, diese stammt aus dem Mustervertrag des ZVK " Vertrag über eine freie Mitarbeit"
Wenn nun trotzdem eine Scheinselbstständigkeit erklärt wird, frage ich mich allen Ernstes wieso wird hier der Verband nicht tätig?
Wer kann sich einen teuren RA leisten, der dann möglicherweise ein ahnliches Regelwerk aufstellen wird?!
Gruß
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Britt,
Mit der Terminierung ist das nicht ganz so einfach zu händeln, da ich ja auch noch 400 Euro Kräfte beschäftige, für die diese Arbeit u.v.m. abgenommen wird! Ziemlich kompliziert, und außerdem für den Patienten unangenehm, wenn der FM während der Behandlung ans Telefon muss!
Zu der Vertragsformulierung ist zu sagen, diese stammt aus dem Mustervertrag des ZVK " Vertrag über eine freie Mitarbeit"
Wenn nun trotzdem eine Scheinselbstständigkeit erklärt wird, frage ich mich allen Ernstes wieso wird hier der Verband nicht tätig?
Wer kann sich einen teuren RA leisten, der dann möglicherweise ein ahnliches Regelwerk aufstellen wird?!
Gruß
Bei mir lief es in meinen ganzen FM-Jahren folgendermaßen:
- PI bekommt Rezept
- PI fragte mich, ob ich Kapazität habe, bzw. den Patienten übernehmen möchte
- ich habe entschieden "ja" oder "nein"
- PI gab mir Rezept und Telefonnummer des Patienten
- ich hab mich mit dem Patienten in Verbindung gesetzt wegen der Terminierung
- nach Abarbeitung des Rezeptes ging am Monatsende alle fertigen und unterschriebenen Rezepte inkl. Rechnung an den PI
Nachtrag: wieso muß die FM während der Behandlung ans (Praxis)-Telefon? Wenn sie eine eigene (Mobil)nummer hat, muß sie nicht ans Telefon. Dafür gibts die Mailbox ....
[bearbeitet am 10.05.13 07:58]
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die neue schrieb:
und was hat die FM mit den 400-Euro-Kräften zu tun?
Bei mir lief es in meinen ganzen FM-Jahren folgendermaßen:
- PI bekommt Rezept
- PI fragte mich, ob ich Kapazität habe, bzw. den Patienten übernehmen möchte
- ich habe entschieden "ja" oder "nein"
- PI gab mir Rezept und Telefonnummer des Patienten
- ich hab mich mit dem Patienten in Verbindung gesetzt wegen der Terminierung
- nach Abarbeitung des Rezeptes ging am Monatsende alle fertigen und unterschriebenen Rezepte inkl. Rechnung an den PI
Nachtrag: wieso muß die FM während der Behandlung ans (Praxis)-Telefon? Wenn sie eine eigene (Mobil)nummer hat, muß sie nicht ans Telefon. Dafür gibts die Mailbox ....
[bearbeitet am 10.05.13 07:58]
vom Pseudonym her geht ich davon aus, dass Dueine Frau bist. Soweit zu der Anrede!
Ich weiß nicht wie Deine Praxis liegt. Meine ist von Mundprpaganda und Spontanität ganz stark abhängig, liegt abgelegen,in einer Kleinstadt mit überdimensional viel Konkurrenz. Bedeutet: der neue Patient hat die große Auswahl schnell bedient zu werden!! Die Praxis gibt es schon sehr lange bevor ich sie übernommen habe, und da wurde das auch so gelebt. Allerdings mit weniger FM´s.
Eine Studie, die Mühe und den Verlust habe ich mir gemacht, wenn das Telefonieren vom Behandler übernommen wurde. Weitaus weniger Aufträge war das Ergebnis.
gruß
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
hallo Kollegin,
vom Pseudonym her geht ich davon aus, dass Dueine Frau bist. Soweit zu der Anrede!
Ich weiß nicht wie Deine Praxis liegt. Meine ist von Mundprpaganda und Spontanität ganz stark abhängig, liegt abgelegen,in einer Kleinstadt mit überdimensional viel Konkurrenz. Bedeutet: der neue Patient hat die große Auswahl schnell bedient zu werden!! Die Praxis gibt es schon sehr lange bevor ich sie übernommen habe, und da wurde das auch so gelebt. Allerdings mit weniger FM´s.
Eine Studie, die Mühe und den Verlust habe ich mir gemacht, wenn das Telefonieren vom Behandler übernommen wurde. Weitaus weniger Aufträge war das Ergebnis.
gruß
Hier gibt es aber vertraglich klare Regeln und wenn der FM Arbeit von der Bürokraft gemacht haben möchte die zu seinen Sachen gehören dann muß er diese Leistung auch entsprechen bezahlen.Sprich der PI schreibt dem FM über diese Arbeit der Bürokraft eine Rechnung und der FM muß diese dann auch bezahlen.
Alles andere geht gar nicht.
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eim schrieb:
Als FM könnte ich wenn ich wollte auch eine eigene Bürokraft anstellen.
Hier gibt es aber vertraglich klare Regeln und wenn der FM Arbeit von der Bürokraft gemacht haben möchte die zu seinen Sachen gehören dann muß er diese Leistung auch entsprechen bezahlen.Sprich der PI schreibt dem FM über diese Arbeit der Bürokraft eine Rechnung und der FM muß diese dann auch bezahlen.
Alles andere geht gar nicht.
in meinem Fall ist die Abrechnung und die Terminierung vertraglich kostenpflichtig geregelt. Alles andere muss meiner Meinung nach auch der FM
selbst in die Hand nehmen!
Verstehe nur nicht warum hier von Scheinselbstständigkeit immer die Rede ist, zumal der Verband das in seinen Mustervertrag stehen hat!
Die haben doch juristisch die Möglichkeit einen sauberen Vertrag ins Internet zu stellen, statt aufzufordern noch eine RA teuer hinzuziehen zu müssen.
Was machen die mit unseren Beiträgen, wenn man sich nie an tatsächlichen Fakten halten kann. Es kursieren soviele Versionen von Selbstständigkeit etc. im Netz, wovon keine hieb und stichfest ist. Letztendlich kommt es ja sowieso immer auf den Prüfer an.
gruß
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
hallo eim,
in meinem Fall ist die Abrechnung und die Terminierung vertraglich kostenpflichtig geregelt. Alles andere muss meiner Meinung nach auch der FM
selbst in die Hand nehmen!
Verstehe nur nicht warum hier von Scheinselbstständigkeit immer die Rede ist, zumal der Verband das in seinen Mustervertrag stehen hat!
Die haben doch juristisch die Möglichkeit einen sauberen Vertrag ins Internet zu stellen, statt aufzufordern noch eine RA teuer hinzuziehen zu müssen.
Was machen die mit unseren Beiträgen, wenn man sich nie an tatsächlichen Fakten halten kann. Es kursieren soviele Versionen von Selbstständigkeit etc. im Netz, wovon keine hieb und stichfest ist. Letztendlich kommt es ja sowieso immer auf den Prüfer an.
gruß
So Beispielsweise war 2004 schonmal der FM Vertrag ein Thema, in welchem durch die Formulierung eine Scheinselbstständigkeit im Vertrag begründet war. Führte zu einer Rückrufaktion. Daher solltest du überprüfen ob du evtl. Altverträge hast.
Hier hilft nur folgendes:
- Sich möglichst viele Informationen beschaffen!
- Nach Kompetenten Ansprechpartnern/Dienstleistern suchen!
- Nicht jeden Mustervertrag ungeprüft/unangepasst anwenden!
So blöd es klingt, aber Musterverträge sind nunmal eine Vorlage "Wie man es machen kann!" Und wenn dein FM sich erlaubt Dienste zu beanspruchen, die Vertraglich ausgeschlossen sind, dann ist das ein Vertragsverstoß und kann Abgemahnt werden. Natürlich nicht im Arbeitsrechtlichen Sinne sondern unter Geschäftspartnern. Hierbei kann man androhen dies über eine separate Rechnung zu lösen. Beispielsweise: "Ausservertragliche Organisationsleistung pauschal 100,- €"
Aber noch was am Rande:
Die Wissenslücken über den FM sind weit verbreitet und sorgen immer hier und da für Probleme.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Auf den berufsverband sollte man nicht unbedingt setzen.
So Beispielsweise war 2004 schonmal der FM Vertrag ein Thema, in welchem durch die Formulierung eine Scheinselbstständigkeit im Vertrag begründet war. Führte zu einer Rückrufaktion. Daher solltest du überprüfen ob du evtl. Altverträge hast.
Hier hilft nur folgendes:
- Sich möglichst viele Informationen beschaffen!
- Nach Kompetenten Ansprechpartnern/Dienstleistern suchen!
- Nicht jeden Mustervertrag ungeprüft/unangepasst anwenden!
So blöd es klingt, aber Musterverträge sind nunmal eine Vorlage "Wie man es machen kann!" Und wenn dein FM sich erlaubt Dienste zu beanspruchen, die Vertraglich ausgeschlossen sind, dann ist das ein Vertragsverstoß und kann Abgemahnt werden. Natürlich nicht im Arbeitsrechtlichen Sinne sondern unter Geschäftspartnern. Hierbei kann man androhen dies über eine separate Rechnung zu lösen. Beispielsweise: "Ausservertragliche Organisationsleistung pauschal 100,- €"
Aber noch was am Rande:
Die Wissenslücken über den FM sind weit verbreitet und sorgen immer hier und da für Probleme.
MFG
Meitao
Hat auch nichts mit Scheinselbstständigkeit zu tun sondern mit klarer Vertragsregelung(viele Verbreiten gerne hier solche Sprüche darüber um unseren Berufstand noch mehr zu untergraben)
Du solltest auch deinen Bürokräften klare Anweisung geben welche Ding sie für FM machen dürfen und swelche NICHT zu ihren Aufgaben gehören :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
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eim schrieb:
Wenn es vertraglich so geregelt ist dann mußt du das der FM auch so sagen und ihr untersagen deine Bürokraft für ihre Angelegenheiten arbeiten zu lassen.Wo ist das Problem.Du bist Chef/Chefin und FM hat sich ebenso wie du an Vertrag zu halten und wenn nicht dann muß man sich halt trennen.
Hat auch nichts mit Scheinselbstständigkeit zu tun sondern mit klarer Vertragsregelung(viele Verbreiten gerne hier solche Sprüche darüber um unseren Berufstand noch mehr zu untergraben)
Du solltest auch deinen Bürokräften klare Anweisung geben welche Ding sie für FM machen dürfen und swelche NICHT zu ihren Aufgaben gehören :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
> Ich weiß nicht wie Deine Praxis liegt.
................ Ich war etliche Jahre FM. Mittlerweile habe ich eine Praxis und bin Einzelkämpferin
Meine ist von Mundprpaganda und Spontanität ganz stark abhängig, liegt
> abgelegen,in einer Kleinstadt mit überdimensional viel
> Konkurrenz. Bedeutet: der neue Patient hat die große Auswahl
> schnell bedient zu werden!!
........................
in der Stadt in der ich arbeite (Großstadt NRW) gibt es in 5 Minuten Fußweg ca. 7-10 andere Praxen - also durchaus auch jede Menge Konkurrenz!
> Eine Studie, die Mühe und den Verlust habe ich mir gemacht,
> wenn das Telefonieren vom Behandler übernommen wurde. Weitaus
> weniger Aufträge war das Ergebnis.
.............................
wenn Du zuläßt, daß die FM so in den Praxisablauf eingebunden wird,wie Du es beschreibst, könnte ich mir vorstellen, daß Du eines Tages (wie u.a. Shakes schon schrieb) richtig nachzahlen mußt.
Selbstverständlich kann Deine FM ebenfalls (unabhängig von Dir) die Rezeptionskraft nutzen, aber sie muß dann natürlich für diesen Service auch bezahlen.
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die neue schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> Ich weiß nicht wie Deine Praxis liegt.
................ Ich war etliche Jahre FM. Mittlerweile habe ich eine Praxis und bin Einzelkämpferin
Meine ist von Mundprpaganda und Spontanität ganz stark abhängig, liegt
> abgelegen,in einer Kleinstadt mit überdimensional viel
> Konkurrenz. Bedeutet: der neue Patient hat die große Auswahl
> schnell bedient zu werden!!
........................
in der Stadt in der ich arbeite (Großstadt NRW) gibt es in 5 Minuten Fußweg ca. 7-10 andere Praxen - also durchaus auch jede Menge Konkurrenz!
> Eine Studie, die Mühe und den Verlust habe ich mir gemacht,
> wenn das Telefonieren vom Behandler übernommen wurde. Weitaus
> weniger Aufträge war das Ergebnis.
.............................
wenn Du zuläßt, daß die FM so in den Praxisablauf eingebunden wird,wie Du es beschreibst, könnte ich mir vorstellen, daß Du eines Tages (wie u.a. Shakes schon schrieb) richtig nachzahlen mußt.
Selbstverständlich kann Deine FM ebenfalls (unabhängig von Dir) die Rezeptionskraft nutzen, aber sie muß dann natürlich für diesen Service auch bezahlen.
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Problem beschreiben
Britt schrieb:
Die Bürokraft darf gar nicht für den FM arbeiten (ich weiß, dass es in der Praxis oft anders gehandhabt wird). Das ist ein klares Zeichen für Scheinselbständigkeit. Einzige Ausnahme ist die Abrechnung der VO, die kann der FM nicht selbst machen.
Ein FM ist selbständig!!! und hat sich auch um alle Dinge wie Terminvereinbarungen, Änderungen von Terminen usw. selbst zu kümmern.
Das solltest du als PI (wenn du schon seit 3 Jahren mit FM's arbeitest) und auch die FM eigentlich wissen.
Gruß Britt
Du hast eine Anmeldekraft trotz 30min-Takt. Ich bin gerade vom Hocker gefallen....Wie geht das ?
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das geht nur, weil noch jemand aus der Familie mithilft.
Außerdem habe ich auch einige MA, die nur Hausbesuche machen für die aber auch in der Praxis angerufen werden.
Jetzt kannst Du Dich wieder hinsetzen.
gruß
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
hallo seelchen,
das geht nur, weil noch jemand aus der Familie mithilft.
Außerdem habe ich auch einige MA, die nur Hausbesuche machen für die aber auch in der Praxis angerufen werden.
Jetzt kannst Du Dich wieder hinsetzen.
gruß
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Problem beschreiben
Seelchen schrieb:
Wau
Du hast eine Anmeldekraft trotz 30min-Takt. Ich bin gerade vom Hocker gefallen....Wie geht das ?
Du kannst ja schon einmal Geld für evtl. Nachzahlungen zurücklegen...
Ansonsten gilt, dass man diese Dinge vertraglich abstimmt, im Falle der beschriebenen Rezeptkorrekturen dann nachträglich festlegt. Danach richtet sich dann das Honorar des FM bzw. die Prozente die du als PI für den Organisationsaufwand erhältst. Wenn du also einen höheren Organisationsaufwand akzeptierst, sollte deine FM entsprechend mehr bezahlen. Kommt man auf keinen Nenner trennt man sich besser. Gruß S.
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also auf Schwarzmalerei habe ich ehrlich gesagt kein Bock!
Aber das mit dem sich trennen von aufsässigen FM´s sollte ich mir wirklich mal durch den Kopf gehen lassen.
gruß
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
hallo Shakespeare,
also auf Schwarzmalerei habe ich ehrlich gesagt kein Bock!
Aber das mit dem sich trennen von aufsässigen FM´s sollte ich mir wirklich mal durch den Kopf gehen lassen.
gruß
Ich kann deine Anwort für Shakespeare, dass du keinen Bock auf Schwarzmalerei hast, in keiner Weise nachvollziehen. Gerade S. schreibt immer sehr fundiert und wenn er dich warnt, hat das durchaus seine Berechtigung.
Wenn du nur hören willst, was dir paßt, dann solltest du hier nicht fragen und unsere Zeit stehlen.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Das ist keine Schwarzmalerei, sondern bei einer Betriebsprüfung schauen die Prüfer bei FM's doppelt und dreifach hin. Ich kann dir einige Praxen nennen, die saftige Nachzahlungen leisten mußten.
Ich kann deine Anwort für Shakespeare, dass du keinen Bock auf Schwarzmalerei hast, in keiner Weise nachvollziehen. Gerade S. schreibt immer sehr fundiert und wenn er dich warnt, hat das durchaus seine Berechtigung.
Wenn du nur hören willst, was dir paßt, dann solltest du hier nicht fragen und unsere Zeit stehlen.
Gruß Britt
> hallo Shakespeare,
> also auf Schwarzmalerei habe ich ehrlich gesagt kein Bock!
-- Ich auch nicht! Aber die von dir beschriebene Sachverhalte entsprechen nicht dem, was du aus dem Vertrag zitierst hast. Kommt es zu einer Überprüfung, wird grade das überprüft, was in der Praxis passiert.
Der FM sollte seine Angelegenheiten schon eigenständig erledigen. Dazu gehört, wenigstens ein Großteil der Terminabsprachen, evtl. Rezeptkorrekturen, die Bestimmung seines Behandlungstaktes, Rechnungen an Privatpatienten etc., eben alles was man als Selbständiger so zu tun hat.
Was du beschreibst und noch schlimmer was deine FM zusätzlich will, ist eine möglichst vollständige Eingebundenheit in die Organisationsabläufe deiner Praxis. Man soll ihr alles abnehmen, was nicht Therapie ist.
Klassischer kann man eine sozialversicherungspflichtige Angestelltentätigkeit kaum noch definieren. Du trägst das Risiko, wenn man dir solche Dinge irgendwann "vorwirft" und dir vielleicht nicht ganz zu Unrecht unterstellt, dass du hier mit "falschen" Selbständigen arbeitest, die im Grunde wie Arbeitnehmer behandelt werden um Sozialbeiträge zu sparen.
Ich meine es nicht böse wenn ich dir rate, anlässlich der abstrusen und bocklosen Vorstellung deiner FM von dem, was Selbständigkeit beinhaltet, einmal grundsätzlich zu überprüfen, wie du deine Vertragsinhalte wirklich lebst. Ansonsten, ein hoffentlich buntes Wochenende... Gruß S..
[bearbeitet am 11.05.13 10:42]
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Shakespeare schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> hallo Shakespeare,
> also auf Schwarzmalerei habe ich ehrlich gesagt kein Bock!
-- Ich auch nicht! Aber die von dir beschriebene Sachverhalte entsprechen nicht dem, was du aus dem Vertrag zitierst hast. Kommt es zu einer Überprüfung, wird grade das überprüft, was in der Praxis passiert.
Der FM sollte seine Angelegenheiten schon eigenständig erledigen. Dazu gehört, wenigstens ein Großteil der Terminabsprachen, evtl. Rezeptkorrekturen, die Bestimmung seines Behandlungstaktes, Rechnungen an Privatpatienten etc., eben alles was man als Selbständiger so zu tun hat.
Was du beschreibst und noch schlimmer was deine FM zusätzlich will, ist eine möglichst vollständige Eingebundenheit in die Organisationsabläufe deiner Praxis. Man soll ihr alles abnehmen, was nicht Therapie ist.
Klassischer kann man eine sozialversicherungspflichtige Angestelltentätigkeit kaum noch definieren. Du trägst das Risiko, wenn man dir solche Dinge irgendwann "vorwirft" und dir vielleicht nicht ganz zu Unrecht unterstellt, dass du hier mit "falschen" Selbständigen arbeitest, die im Grunde wie Arbeitnehmer behandelt werden um Sozialbeiträge zu sparen.
Ich meine es nicht böse wenn ich dir rate, anlässlich der abstrusen und bocklosen Vorstellung deiner FM von dem, was Selbständigkeit beinhaltet, einmal grundsätzlich zu überprüfen, wie du deine Vertragsinhalte wirklich lebst. Ansonsten, ein hoffentlich buntes Wochenende... Gruß S..
[bearbeitet am 11.05.13 10:42]
Mir wäre stattdessen mehr daran gelegen hier zu erfahren, wo man sich Wissen aneignen kann ohne große Suche und finanziellen Aufwand.
Polemik hilft hier keinem in der Sache!
Außerdem ist es jedem hier selbst überlasse ob er postet oder nicht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
also Schwarzmalerei gibt es hier zu Genüge das muss ich mal hier loswerden.
Mir wäre stattdessen mehr daran gelegen hier zu erfahren, wo man sich Wissen aneignen kann ohne große Suche und finanziellen Aufwand.
Polemik hilft hier keinem in der Sache!
Außerdem ist es jedem hier selbst überlasse ob er postet oder nicht.
Die Einstellung kann ich nicht verstehen!
Jeder Selbstständige muss investieren, weil jeder Euro sich auszahlt. Denn wenn in informationen investiert wird, die einen vor Schaden bewahren, ist das gut angelegtes Geld.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Ohne finanziellen Aufwand!?
Die Einstellung kann ich nicht verstehen!
Jeder Selbstständige muss investieren, weil jeder Euro sich auszahlt. Denn wenn in informationen investiert wird, die einen vor Schaden bewahren, ist das gut angelegtes Geld.
MFG
Meitao
Der PI, der den FM beauftragt, haftet für die Korrektheit der VO. Folglich gehört es zu seiner Obliegenheit, nur VO anzunehmen und weiterzugeben, die keiner Korrektur bedürfen.
Mab, Dein FM liegt völlig richtig, wenn er verlangt, dass die Korrektur der VO zu Deinen Lasten erfolgen muss.
Wär ja eine nette Methode: Da gebe ich gezielt alle VO mit Formfehlern an FM weiter, die damit nicht nur den Korrekturaufwand zu 100% tragen sondern auch das finanzielle Risiko. Wie rechtfertigt sich dann der hohe prozentuale Anteil des PI?
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Jörg Imbach schrieb:
Alles schön und gut, was hier diskutiert wird. Shakespeare hat mit seiner Wertung völlig Recht. Allerdings irrt er, sowie auch alle anderen in der Sache um die es hier geht gewaltig.
Der PI, der den FM beauftragt, haftet für die Korrektheit der VO. Folglich gehört es zu seiner Obliegenheit, nur VO anzunehmen und weiterzugeben, die keiner Korrektur bedürfen.
Mab, Dein FM liegt völlig richtig, wenn er verlangt, dass die Korrektur der VO zu Deinen Lasten erfolgen muss.
Wär ja eine nette Methode: Da gebe ich gezielt alle VO mit Formfehlern an FM weiter, die damit nicht nur den Korrekturaufwand zu 100% tragen sondern auch das finanzielle Risiko. Wie rechtfertigt sich dann der hohe prozentuale Anteil des PI?
Das Überprüfen von Verordnungen übernimmt in der Praxis derjenige, der sie als erstes bekommt, entweder bei der Anmeldung oder wenn diese telefonisch erfolgt, bei der ersten Behandlung. Bei evtl. Fehlern wird der Patient gebeten, sich um die Korrekturen zu kümmern. Der Praxisinhaber muss natürlich und da gebe ich dir Recht, vor der Abrechnung d.h. bevor die VO rausgeht, nochmal kontrollieren ob alles den Vorgaben des HMK entspricht, d.h. alle Kreuzchen, Inhalte und Daten überprüfen. Entdeckt er da Mängel, geht die VO zurück an den FM der das Rezept so angenommen und kontrolliert hat. So hat der Mitarbeiter die Chance, die Fehler zu korrigieren. Ein solches Verfahren wo Kontrollen an Mitarbeiter delegiert werden und auch im Sinne des Verursacherprinzips Fehler ausgebügelt werden müssen, halte ich durchaus für gesetzeskonform und im Rahmen der Vertragsfreiheit vereinbar. Erst dann, wenn eine HMV an die Kassen rausgeht, muss natürlich der Praxisinhaber dafür grade stehen und auch evtl. Kürzungen oder wenn dieses möglich ist, den Aufwand von Korrekturen, auf die eigene Kappe nehmen. Da bin ich dann allerdings auch deiner Meinung. Der zugelassene PI steht für alle Verordnungen grade, die das haus verlassen und hat hier seine Kontrollpflicht zu leisten. Hier darf er dann das Risiko nicht mehr an den freien Mitarbeiter abwälzen. Schönes WE Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Das ist mir zu abstrakt und geht an der Realität vorbei.
Das Überprüfen von Verordnungen übernimmt in der Praxis derjenige, der sie als erstes bekommt, entweder bei der Anmeldung oder wenn diese telefonisch erfolgt, bei der ersten Behandlung. Bei evtl. Fehlern wird der Patient gebeten, sich um die Korrekturen zu kümmern. Der Praxisinhaber muss natürlich und da gebe ich dir Recht, vor der Abrechnung d.h. bevor die VO rausgeht, nochmal kontrollieren ob alles den Vorgaben des HMK entspricht, d.h. alle Kreuzchen, Inhalte und Daten überprüfen. Entdeckt er da Mängel, geht die VO zurück an den FM der das Rezept so angenommen und kontrolliert hat. So hat der Mitarbeiter die Chance, die Fehler zu korrigieren. Ein solches Verfahren wo Kontrollen an Mitarbeiter delegiert werden und auch im Sinne des Verursacherprinzips Fehler ausgebügelt werden müssen, halte ich durchaus für gesetzeskonform und im Rahmen der Vertragsfreiheit vereinbar. Erst dann, wenn eine HMV an die Kassen rausgeht, muss natürlich der Praxisinhaber dafür grade stehen und auch evtl. Kürzungen oder wenn dieses möglich ist, den Aufwand von Korrekturen, auf die eigene Kappe nehmen. Da bin ich dann allerdings auch deiner Meinung. Der zugelassene PI steht für alle Verordnungen grade, die das haus verlassen und hat hier seine Kontrollpflicht zu leisten. Hier darf er dann das Risiko nicht mehr an den freien Mitarbeiter abwälzen. Schönes WE Gruß S.
Du schreibst: Der zugelassene PI steht für alle Verordnungen grade, die das haus verlassen und hat hier seine Kontrollpflicht zu leisten. Hier darf er dann das Risiko nicht mehr an den freien Mitarbeiter abwälzen.
Frage: bist Du PI?
Im Praxisalltag sieht das oftmals anders aus!
Wenn ich kontrolliere, kann ich das auch nur in einem zeitlichen Verhältnis tun, sonst würden meine Patienten auf der Strecke bleiben.
Ich finde schon, dass der FM Kontrollpflicht hat und eventuell die KK anrufen um den Sachverhalt zu klären und bei einer Absetzung auch dafür gerade stehen muss. Sonst wäre er ja wieder nichtselbstständig!
gruß
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Shakespeare,
Du schreibst: Der zugelassene PI steht für alle Verordnungen grade, die das haus verlassen und hat hier seine Kontrollpflicht zu leisten. Hier darf er dann das Risiko nicht mehr an den freien Mitarbeiter abwälzen.
Frage: bist Du PI?
Im Praxisalltag sieht das oftmals anders aus!
Wenn ich kontrolliere, kann ich das auch nur in einem zeitlichen Verhältnis tun, sonst würden meine Patienten auf der Strecke bleiben.
Ich finde schon, dass der FM Kontrollpflicht hat und eventuell die KK anrufen um den Sachverhalt zu klären und bei einer Absetzung auch dafür gerade stehen muss. Sonst wäre er ja wieder nichtselbstständig!
gruß
Kommt es trotzdem zu Absetzungen, haben beide Seiten (oder nicht selten sogar die Kasse) einen Fehler gemacht.
Es ist dann in der Tat die Frage, wie man das korrigiert, wer also z.B. mit Arzt, Kasse oder Patient in Kontakt zu treten hat, d.h. die Zeit (Zeit ist Geld...) aufwenden sollte. In einem gutem Team kümmert sich derjenige, der grade mal "Luft" (Lücken oder man ist grade in der Nähe etc.) hat. Bei Euch wird es wohl auch hier so sein, dass man das klar und deutlich abstimmen muss.
Ich sehe das allerdings so, wie ich beschrieben habe: Der FM hat sich zu kümmern, wenn der PI den Fehler im Rahmen seiner Kontrollpflicht entdeckt, der PI hat sich zu kümmern, wenn er den Fehler übersieht oder nicht clever genug ist, überhaupt zu kontrollieren.
Zu finanziellen Schäden kommt es eigentlich sehr selten, wenn beide Seiten ihre Pflichten erfüllen. Hier sehe ich eigentlich so wie du auch, das Verursacherprinzip. Baut der FM Mist, der nicht mehr zu korrigieren ist, muss er den Schaden tragen, dafür ist er ja selbständig und verdient entsprechend mehr. Ansonsten siehe oben.
Die rein juristische Frage, kann sicherlich nur ein entsprechend spezialisierter Anwalt beantworten. Ich halte es aber für äußerst unwahrscheinlich, dass du als PI damit durchkommst, Honorare zu kürzen, wenn du deine Kontrollpflichten nachweislich nicht erfüllst.
Aber jedem seine Meinung und mein Wunsch für dich und deine Mitarbeiter wäre nur, dass ihr Einigkeit erzielt, die Dinge klar definiert und vereinbart und juristische Auseinandersetzungen vermeiden könnt, da hätten alle den Stress den niemand brauchen kann . Gruß S.
[bearbeitet am 11.05.13 18:34]
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Shakespeare schrieb:
Selbstverständlich und so habe ich es beschrieben, kann man als PI (bin ich nicht) Kontrollpflichten auf seine Mitarbeiter übertragen. Beim FM muss dieses dann Bestandteil der vertraglichen Absprachen sein (man sollte möglichst jede Kleinigkeit verbindlich vereinbaren und vertraglich fixieren). Beim Angestellten kann man dieses auch im Rahmen seiner Weisungsbefugnis/Direktionsrecht anordnen. Trotzdem bleibt es rechtlich so, dass nur der zugelassene Praxisinhaber gegenüber den Kostenträgern in der Verantwortung steht. Deshalb gehört es zu seinen Aufgaben Verordnungen noch einmal zu überprüfen bevor er sie abschickt. Fehler die z.B. ein FM macht, können zu erheblichen Konsequenzen führen. Nicht nur einfache Absetzungen (schlimm genug) sondern ggf. auch Kontrollen der Kassen oder im Wiederholungsfalle auch Rücknahme der Zulassung, wären alles mögliche Risiken die der Praxisinhaber zu tragen hat. Es nützt nichts zu sagen der Mitarbeiter habe den Fehler gemacht oder schlimmstenfalls sogar betrogen (gab es alles schon). Du trägst als PI das volle Risiko. Wenn man also seinen Verstand noch so halbwegs beieinander hat, kontrolliert man als PI! Die Zeit muss du dir schon im eigenen Interesse, nehmen.
Kommt es trotzdem zu Absetzungen, haben beide Seiten (oder nicht selten sogar die Kasse) einen Fehler gemacht.
Es ist dann in der Tat die Frage, wie man das korrigiert, wer also z.B. mit Arzt, Kasse oder Patient in Kontakt zu treten hat, d.h. die Zeit (Zeit ist Geld...) aufwenden sollte. In einem gutem Team kümmert sich derjenige, der grade mal "Luft" (Lücken oder man ist grade in der Nähe etc.) hat. Bei Euch wird es wohl auch hier so sein, dass man das klar und deutlich abstimmen muss.
Ich sehe das allerdings so, wie ich beschrieben habe: Der FM hat sich zu kümmern, wenn der PI den Fehler im Rahmen seiner Kontrollpflicht entdeckt, der PI hat sich zu kümmern, wenn er den Fehler übersieht oder nicht clever genug ist, überhaupt zu kontrollieren.
Zu finanziellen Schäden kommt es eigentlich sehr selten, wenn beide Seiten ihre Pflichten erfüllen. Hier sehe ich eigentlich so wie du auch, das Verursacherprinzip. Baut der FM Mist, der nicht mehr zu korrigieren ist, muss er den Schaden tragen, dafür ist er ja selbständig und verdient entsprechend mehr. Ansonsten siehe oben.
Die rein juristische Frage, kann sicherlich nur ein entsprechend spezialisierter Anwalt beantworten. Ich halte es aber für äußerst unwahrscheinlich, dass du als PI damit durchkommst, Honorare zu kürzen, wenn du deine Kontrollpflichten nachweislich nicht erfüllst.
Aber jedem seine Meinung und mein Wunsch für dich und deine Mitarbeiter wäre nur, dass ihr Einigkeit erzielt, die Dinge klar definiert und vereinbart und juristische Auseinandersetzungen vermeiden könnt, da hätten alle den Stress den niemand brauchen kann . Gruß S.
[bearbeitet am 11.05.13 18:34]
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Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
So wie beschrieben ist es in der Tat fraglich ob hier eine echte Selbständigkeit vorliegt. Ich wünsche dir sehr, dass nicht eines Tages die DRV einmal genau die Verhältnisse in deiner Praxis überprüft.
Du kannst ja schon einmal Geld für evtl. Nachzahlungen zurücklegen...
Ansonsten gilt, dass man diese Dinge vertraglich abstimmt, im Falle der beschriebenen Rezeptkorrekturen dann nachträglich festlegt. Danach richtet sich dann das Honorar des FM bzw. die Prozente die du als PI für den Organisationsaufwand erhältst. Wenn du also einen höheren Organisationsaufwand akzeptierst, sollte deine FM entsprechend mehr bezahlen. Kommt man auf keinen Nenner trennt man sich besser. Gruß S.
ganz so einfach wie Du das erklärst ist das in der Praxis nun doch nicht
Denn so manches Rezept bekommt die Bürokraft erst garnicht in die Hände, das empfängt der FM meistens beim ersten Date selbst. Da auch noch hinterher zu kontrollieren, ob die VO korrekt ist dürfte in meinem Fall schwer werden, da diese bei Hausbesuche sowieso unterwegs sind.
Erst bei der Abgabe zur Abrechnung wäre die Möglichkeit gegeben.
Was Shakespeare erwähnte wegen der falschen Selbstständigkeit ist für mich plausibel, nur erkläre das mal meiner FM.
Und das ist nicht das einzige Problem, die anderen bekommen das auch mit und blasen nun ins gleiche Horn. Und alle FM raus wäre mit fatalen Folgen verbunden.
Ziemlich vertrackte Situation :anguished:
gruß
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Jörg Imbach schrieb:
Der FM darf gar keine Kassenverordnung annehmen. Das darfst nur Du. Dann hast Du auch Sorge zu tragen, dass die VO gemäß HMR korrekt ausgefüllt ist. Wenn Du das anders handhabst, befreit Dich das noch lange nicht von Deiner Verpflichtung.
jetzt muss ich mich doch nochmal melden.
Bitte, wo steht das geschrieben, das der FM eine Kassenverordnung nicht annehmen darf? Bitte nenne mir eine Quelle, wo ich das verbindlich nachlesen kann.
Ich bin schon seit einpaar Jahrzehnte in diesem Beruf und war fast ausschließlich FM vorher. Nur ein Beispiel: im Seniorenheim habe ich Verordnungen von der Stationsleitung bekommen. Eigene Arkquise! PI hat die VO erst zum Abrechnen gesehen. Und Da muss ja völlig was an mir vorbeigegangen sein. Und erst recht meinen früheren Auftraggebern.
Ich glaube, das hier so manche schon was wissen, aber die meisten hier sich profilieren wollen und nur so tun als wüssten sie was.
Tschüß
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
hallo,
jetzt muss ich mich doch nochmal melden.
Bitte, wo steht das geschrieben, das der FM eine Kassenverordnung nicht annehmen darf? Bitte nenne mir eine Quelle, wo ich das verbindlich nachlesen kann.
Ich bin schon seit einpaar Jahrzehnte in diesem Beruf und war fast ausschließlich FM vorher. Nur ein Beispiel: im Seniorenheim habe ich Verordnungen von der Stationsleitung bekommen. Eigene Arkquise! PI hat die VO erst zum Abrechnen gesehen. Und Da muss ja völlig was an mir vorbeigegangen sein. Und erst recht meinen früheren Auftraggebern.
Ich glaube, das hier so manche schon was wissen, aber die meisten hier sich profilieren wollen und nur so tun als wüssten sie was.
Tschüß
Du scheinst ein sehr gläubiger Kollege zu sein. Birgt natürlich die Gefahr hier und da auch mal einem Irrglauben zu unterliegen.
Aber tröste Dich. In Zusammenarbeit PI - FM geht an so manchem "etwas" vorbei.
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Jörg Imbach schrieb:
SGB 5 - Einzelnorm
Du scheinst ein sehr gläubiger Kollege zu sein. Birgt natürlich die Gefahr hier und da auch mal einem Irrglauben zu unterliegen.
Aber tröste Dich. In Zusammenarbeit PI - FM geht an so manchem "etwas" vorbei.
Zumal das bedeuten würde, dass gerademal bei den PP eine echte Eigenaquise möglich ist. Das ist ja geradezu eine Scheinselbstständigkeit auf dem Silbertablett!
Zumal in den Rahmenverträgen etwas anderes steht. So ist es doch, dass der FM selbst ein Zugelassener ist, weil eine Anerkennungspflicht des FM der Rahmenverträge mittlerweile Pflicht ist. So muss diese mit der Meldung des FM an die Kassen mitgeschickt werden. So hat die KK eine Anerkennung des Rahmenvertrages speziell von dem FM. Bei Angestellten ist dies nicht Pflicht.
Nach der Einzelnorm: § 124 SGB V - Zuzulassen ist, wer die für die Versorgung der Versicherten geltenden Vereinbarungen anerkennt.
Ein anderer Ansatz ist doch:
Der FM handelt "im Auftrag des PI" und nimmt die VO an, um sie sodann per E-Mail Anhang zu prüfen!
Mir ist bekannt, dass wohl Anwälte die Abrechnungspraxen abmahnen, die FM in anderen Städten haben, weil sie angeblich keine VO annehmen dürften. Doch zur Zeit erhärtet sich dieses Gerücht keineswegs. Denn so dürfte auch kein Angestellter oder Rezeptionskraft die VO annehmen, weil nur der Zugelassene das darf. So darf kein PI in den Urlaub, Schlafen oder Freizeit gehen, weil nur er diese VO annehmen darf. So würde es aber auch bedeuten, dass eine absolute Handlungsabhängigkeit des FM von dem PI besteht. Das wiederrum ist ein Kriterium welches die DRV tangiert. Denn die Unternehmerische Abhängigkeit ist ein Kriterium für die Scheinselbstständigkeit. Das würde bedeuten, dass nahezu alle FM in Deutschland per se Scheinselbstständig sind. Denn mehr als 50% PP-Anteil wird ja wohl kaum einer haben. Und jeder FM bemüht sich um Eigenaquise, weil die VO von dem PI aus, nur tröpfchenweise kommen. So würde es bedeuten, dass sämtliches unternehmerische Auftreten (Werbung/Homepage/Mundpropaganda) absolut nur für Selbstzahler und Privatpatienten ist. Was glaubst du was passiert, wenn der Patient erstmal in die Praxis geht um sich anzumelden? Der PI nimmt die VO und kann sie an seine Mitarbeiter weiterreichen. Ausgenommen die, die direkt sagen nur zum FM zu wollen. Doch wie oft kommt das denn vor? So betreibt jeder FM ein Marketing, welches zu einem nicht unerheblichen Anteil für die PI-Praxis ist. Somit ein Marketing für die Konkurrenz! Na super! Was wenn der PI kaum Marketing betreibt aber durch das vom FM volle Lotte abgreifen kann? Das wiederrum lässt sich keiner gerne gefallen!
Daher bitte ich um konkrete Hinweise hierzu. Gerne auch per PN.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Das erschliesst sich mir aus dem § nun wirklich nicht.
Zumal das bedeuten würde, dass gerademal bei den PP eine echte Eigenaquise möglich ist. Das ist ja geradezu eine Scheinselbstständigkeit auf dem Silbertablett!
Zumal in den Rahmenverträgen etwas anderes steht. So ist es doch, dass der FM selbst ein Zugelassener ist, weil eine Anerkennungspflicht des FM der Rahmenverträge mittlerweile Pflicht ist. So muss diese mit der Meldung des FM an die Kassen mitgeschickt werden. So hat die KK eine Anerkennung des Rahmenvertrages speziell von dem FM. Bei Angestellten ist dies nicht Pflicht.
Nach der Einzelnorm: § 124 SGB V - Zuzulassen ist, wer die für die Versorgung der Versicherten geltenden Vereinbarungen anerkennt.
Ein anderer Ansatz ist doch:
Der FM handelt "im Auftrag des PI" und nimmt die VO an, um sie sodann per E-Mail Anhang zu prüfen!
Mir ist bekannt, dass wohl Anwälte die Abrechnungspraxen abmahnen, die FM in anderen Städten haben, weil sie angeblich keine VO annehmen dürften. Doch zur Zeit erhärtet sich dieses Gerücht keineswegs. Denn so dürfte auch kein Angestellter oder Rezeptionskraft die VO annehmen, weil nur der Zugelassene das darf. So darf kein PI in den Urlaub, Schlafen oder Freizeit gehen, weil nur er diese VO annehmen darf. So würde es aber auch bedeuten, dass eine absolute Handlungsabhängigkeit des FM von dem PI besteht. Das wiederrum ist ein Kriterium welches die DRV tangiert. Denn die Unternehmerische Abhängigkeit ist ein Kriterium für die Scheinselbstständigkeit. Das würde bedeuten, dass nahezu alle FM in Deutschland per se Scheinselbstständig sind. Denn mehr als 50% PP-Anteil wird ja wohl kaum einer haben. Und jeder FM bemüht sich um Eigenaquise, weil die VO von dem PI aus, nur tröpfchenweise kommen. So würde es bedeuten, dass sämtliches unternehmerische Auftreten (Werbung/Homepage/Mundpropaganda) absolut nur für Selbstzahler und Privatpatienten ist. Was glaubst du was passiert, wenn der Patient erstmal in die Praxis geht um sich anzumelden? Der PI nimmt die VO und kann sie an seine Mitarbeiter weiterreichen. Ausgenommen die, die direkt sagen nur zum FM zu wollen. Doch wie oft kommt das denn vor? So betreibt jeder FM ein Marketing, welches zu einem nicht unerheblichen Anteil für die PI-Praxis ist. Somit ein Marketing für die Konkurrenz! Na super! Was wenn der PI kaum Marketing betreibt aber durch das vom FM volle Lotte abgreifen kann? Das wiederrum lässt sich keiner gerne gefallen!
Daher bitte ich um konkrete Hinweise hierzu. Gerne auch per PN.
MFG
Meitao
Die Abhängigkeit des FM vom PI erhärtet sich ja gerade dann, wenn er nicht die Möglichkeit hat, Aufträge abzulehnen. Genau darum geht es doch in diesem Fall: Der FM weist die Annahme von VO die formale Fehler aufweisen zurück. Somit obliegt es dem PI dafür zu sorgen eine Fehlerkorrektur zu veranlassen, woraufhin der FM erneut entscheidet, ob er den Auftrag annimmt, oder eben nicht.
Das ist Selbstständigkeit im Sinne der DRV.
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Jörg Imbach schrieb:
Wenn FM "Zugelassene" sind, brauchen sie keine Praxis um ihre Leistungen mit dem Kostenträger abzurechnen. Selbstverständlich dürfen AN VO annehmen, handeln sie doch im Namen des PI.
Die Abhängigkeit des FM vom PI erhärtet sich ja gerade dann, wenn er nicht die Möglichkeit hat, Aufträge abzulehnen. Genau darum geht es doch in diesem Fall: Der FM weist die Annahme von VO die formale Fehler aufweisen zurück. Somit obliegt es dem PI dafür zu sorgen eine Fehlerkorrektur zu veranlassen, woraufhin der FM erneut entscheidet, ob er den Auftrag annimmt, oder eben nicht.
Das ist Selbstständigkeit im Sinne der DRV.
erkläre mir doch mal BITTE was ein zugelassener FM ist :scream:
Was ich hier zu lesen bekommen wird ja immer kurioser :confused:
gruß
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Herr Kollege,
erkläre mir doch mal BITTE was ein zugelassener FM ist :scream:
Was ich hier zu lesen bekommen wird ja immer kurioser :confused:
gruß
Zitat: Wenn FM "Zugelassene" sind, brauchen sie keine Praxis um ihre Leistungen mit dem Kostenträger abzurechnen. Selbstverständlich dürfen AN VO annehmen, handeln sie doch im Namen des PI.
Was ist ein zugelassener FM???
Ich warte immer noch auf Deine Antwort!
gruß
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Herr Kollege,
Zitat: Wenn FM "Zugelassene" sind, brauchen sie keine Praxis um ihre Leistungen mit dem Kostenträger abzurechnen. Selbstverständlich dürfen AN VO annehmen, handeln sie doch im Namen des PI.
Was ist ein zugelassener FM???
Ich warte immer noch auf Deine Antwort!
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Jörg Imbach schrieb:
Ich habe dem Kollegen Meitao geantwortet. Der schrieb etwas von Zulassung im Zusammenhang mit FM. Ich schrieb: "Wenn FM "Zugelassene" sind......" Hast Du ja selbst zitiert. Also solltest Du Deinen Wissensdurst vom Kollegen stillen lassen. Comprende?
ich bin da etwas durcheinander gekommen. Aber bei soviele Postings, die manchmal von meiner direkten Frage, was kann ein FM vom PI in Sache Bürokratie in der Praxis verlangen, und was muss er selbst erledigen, abweichen und vewirrend sind ist das auch kein Wunder.
schönes WE
gruß
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Sorry Herr Kollege,
ich bin da etwas durcheinander gekommen. Aber bei soviele Postings, die manchmal von meiner direkten Frage, was kann ein FM vom PI in Sache Bürokratie in der Praxis verlangen, und was muss er selbst erledigen, abweichen und vewirrend sind ist das auch kein Wunder.
schönes WE
gruß
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Jörg Imbach,
ganz so einfach wie Du das erklärst ist das in der Praxis nun doch nicht
Denn so manches Rezept bekommt die Bürokraft erst garnicht in die Hände, das empfängt der FM meistens beim ersten Date selbst. Da auch noch hinterher zu kontrollieren, ob die VO korrekt ist dürfte in meinem Fall schwer werden, da diese bei Hausbesuche sowieso unterwegs sind.
Erst bei der Abgabe zur Abrechnung wäre die Möglichkeit gegeben.
Was Shakespeare erwähnte wegen der falschen Selbstständigkeit ist für mich plausibel, nur erkläre das mal meiner FM.
Und das ist nicht das einzige Problem, die anderen bekommen das auch mit und blasen nun ins gleiche Horn. Und alle FM raus wäre mit fatalen Folgen verbunden.
Ziemlich vertrackte Situation :anguished:
gruß
Auch wenn so manches für mich noch unklar ist.
Trotzdem Danke!!
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ein hallo nochmals an alle!
Auch wenn so manches für mich noch unklar ist.
Trotzdem Danke!!
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