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Gross Flottbek

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wolverin
06.04.2013 09:46
Hallo eine Frage an alle FM Erfahrenen
Bezahle ich einem FM die monatlich abgewickelten Behandlungen (natürlich prozentual) oder die Behandlungen die in diesem Monat dann auch abgerechnet werden.
Habe häufig länger laufende Rezepte von 24 x KG (Lanfristverordnung)
muß ich als PI dann in Vorleistung treten?
Vielen Dank im Vorraus
wolverin
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Hallo eine Frage an alle FM Erfahrenen Bezahle ich einem FM die monatlich abgewickelten Behandlungen (natürlich prozentual) oder die Behandlungen die in diesem Monat dann auch abgerechnet werden. Habe häufig länger laufende Rezepte von 24 x KG (Lanfristverordnung) muß ich als PI dann in Vorleistung treten? Vielen Dank im Vorraus wolverin
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wolverin schrieb:

Hallo eine Frage an alle FM Erfahrenen
Bezahle ich einem FM die monatlich abgewickelten Behandlungen (natürlich prozentual) oder die Behandlungen die in diesem Monat dann auch abgerechnet werden.
Habe häufig länger laufende Rezepte von 24 x KG (Lanfristverordnung)
muß ich als PI dann in Vorleistung treten?
Vielen Dank im Vorraus
wolverin

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Leni C.
06.04.2013 14:17
Das hängt von euren vertraglichen Vereinbarungen ab. Ich hatte 2 FM : eine stellte mir die Rechnung über geleistete monatliche Behandlungen , mit der anderen hatte ich die Vereinbarung, daß sie nur volle Rezepte abrechnete.
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Das hängt von euren vertraglichen Vereinbarungen ab. Ich hatte 2 FM : eine stellte mir die Rechnung über geleistete monatliche Behandlungen , mit der anderen hatte ich die Vereinbarung, daß sie nur volle Rezepte abrechnete.
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klaus Eberle
07.04.2013 22:20
...laut gesetzgebegung:--nach erbrachter leistung..sollte unverzüglich innerhalb fristsetzung die erbrachte leistung bezahlt bzw. vergütet werden..

unser FM erhält innerhalb 4 wochen seine rechnung vergütet !

(egal ob der PI die verordnungen bezahlt bekommen hat )
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...laut gesetzgebegung:--nach erbrachter leistung..sollte unverzüglich innerhalb fristsetzung die erbrachte leistung bezahlt bzw. vergütet werden.. unser FM erhält innerhalb 4 wochen seine rechnung vergütet ! (egal ob der PI die verordnungen bezahlt bekommen hat )
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klaus Eberle schrieb:

...laut gesetzgebegung:--nach erbrachter leistung..sollte unverzüglich innerhalb fristsetzung die erbrachte leistung bezahlt bzw. vergütet werden..

unser FM erhält innerhalb 4 wochen seine rechnung vergütet !

(egal ob der PI die verordnungen bezahlt bekommen hat )

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Leni C. schrieb:

Das hängt von euren vertraglichen Vereinbarungen ab. Ich hatte 2 FM : eine stellte mir die Rechnung über geleistete monatliche Behandlungen , mit der anderen hatte ich die Vereinbarung, daß sie nur volle Rezepte abrechnete.



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