Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
Das gilt jetzt aktuell auch für Logopäden. Aber alle Logopäden, welche vor dem 1.04.12 selbständig waren geniesen einen Vertrauensschutz und können sich darauf berufen und von der Pflichtversicherungspflicht befreit werden.
Ich selbst bin Ergotherapeut und schon seit über 8 Jahren nebenberuflich selbständig. Nun meine Frage:
Gibt es diesen Bestandsschutz bzw. Vertrauensschutz auch für Ergotherapeuten / Physiotherapeuten, wenn Nein, warum nicht.
Logopäden, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten arbeiten auf Kassenrezept oder Privatrezept vom Arzt.
Lt. dem aktuellen Urteil ist ja der Auftraggeben der Arzt. Oder habe ich was nicht mitgekriegt, dass die Logopäden ohne Rezept jetzt behandeln und abrechnen dürfen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Petka schrieb:
Thema - Rentenversicherungspflicht - bei Physiotherapeuten und Ergotherapeuten - Urteil NRW.
Das gilt jetzt aktuell auch für Logopäden. Aber alle Logopäden, welche vor dem 1.04.12 selbständig waren geniesen einen Vertrauensschutz und können sich darauf berufen und von der Pflichtversicherungspflicht befreit werden.
Ich selbst bin Ergotherapeut und schon seit über 8 Jahren nebenberuflich selbständig. Nun meine Frage:
Gibt es diesen Bestandsschutz bzw. Vertrauensschutz auch für Ergotherapeuten / Physiotherapeuten, wenn Nein, warum nicht.
Logopäden, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten arbeiten auf Kassenrezept oder Privatrezept vom Arzt.
Lt. dem aktuellen Urteil ist ja der Auftraggeben der Arzt. Oder habe ich was nicht mitgekriegt, dass die Logopäden ohne Rezept jetzt behandeln und abrechnen dürfen.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
JürgenK schrieb:
...diesen gibt es bei Ergos nicht, weil es auch schon vorher(immer) eine Pflichtversicherung war wenn man sich selbständig machte...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Mein Profilbild bearbeiten