Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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ist der Beschluss in Bayern bezgl. der FM für Logopraxen genauso auslegbar? Bis vor kurzem waren FMs hier sowieso nicht rentenversicherungspflichtig.
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sailer schrieb:
Hallo,
ist der Beschluss in Bayern bezgl. der FM für Logopraxen genauso auslegbar? Bis vor kurzem waren FMs hier sowieso nicht rentenversicherungspflichtig.
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Wonderwoman schrieb:
Dieser Beschluss kann locker auf alle FMs ausgeweitet werden, die in der Praxis GKV-Patienten behandeln.
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Mit Sicherheit hat Wonderwoman aber recht, daß der Beschluss auch auf Logos ausgedehnt werden kann.
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die neue schrieb:
Doch Moromädchen, das war wirklich so. Ich glaube allerdings, daß die DRV-Pflicht vor einiger Zeit (1 Jahr? 2 Jahre") auch auf Logos ausgeweitet wurde, so richtig hab ich das allerdings nicht verfolgt.
Mit Sicherheit hat Wonderwoman aber recht, daß der Beschluss auch auf Logos ausgedehnt werden kann.
Ich bin PI und arbeite auch mit Freiberuflern u d überlege nun, was ich am besten mache.
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sailer schrieb:
Danke ! ... die RV-Pflicht wurde vor ca. 2 Jahren geändert - sollte aber nur für Neuverträge gelten. "Alte" Freiberufler waren immer noch befreit.
Ich bin PI und arbeite auch mit Freiberuflern u d überlege nun, was ich am besten mache.
was meinst du, bezügl. RV-Pflicht, mit Alt- und Neuverträgen?
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mocca schrieb:
hallo sailer,
was meinst du, bezügl. RV-Pflicht, mit Alt- und Neuverträgen?
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verena735 schrieb:
Logopäden und andere Sprachtherapeuten unterlagen jahrzehntelang nicht der RV-Pflicht, da sie als Heilkundige (Sprachheilkunde) angesehen wurden. Hierzu hat die DRV 2012 ihre Rechtsauffassung geändert und diese Berufsgruppe in die RV-Pflicht einbezogen. Sie sind nun wie Physios und Ergos als Pflegepersonen eingestuft. Wer vor dem 31.03.2012 seine Selbständigkeit begonnen hat ist aus Vertrauensschutzgründen weiterhin nicht versicherungspflichtig, wer ab dem 01.04.2012 in die Selbständigkeit gegangen ist, unterliegt der Versicherungspflicht.
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Moromädchen schrieb:
Keine RV-Pflicht? Bezweifle ich stark, nein bin ich mir sicher, dass dem nicht so ist und war. Es gibt keine Ausnahmen, das einzelne Berufsgruppen aus dem geltenden Gesetz bzgl. dieser Prob. ausschließt. Wenn hinter Deinem Satz Blauäugigkeit steckt, dann schnell Augen öffnen, sonst wird das Erwachen noch unangenehmer.
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