Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
wie sieht es denn mit oben genannter Versicherung aus, brauch ich diese, wenn ich in der Praxis, in der ich angestellt bin, Präventionskurse anbiete auf eigene Rechnung?
Gruß Dina
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Dina61 schrieb:
Hallo,
wie sieht es denn mit oben genannter Versicherung aus, brauch ich diese, wenn ich in der Praxis, in der ich angestellt bin, Präventionskurse anbiete auf eigene Rechnung?
Gruß Dina
ja, du solltest diese vers. dann schon haben; du machst dies ja, wie du geschrieben hast, auf eigene Rechnung...also nicht für die Praxis als AN
MfG
JürgenK :unamused:
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JürgenK schrieb:
Hallo Dina,
ja, du solltest diese vers. dann schon haben; du machst dies ja, wie du geschrieben hast, auf eigene Rechnung...also nicht für die Praxis als AN
MfG
JürgenK :unamused:
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die neue schrieb:
wäre sinnvoll .... wer haftet denn momentan, wenn was passiert?
Und deine private Haftpflicht wird dafür nicht einspringen, eben weil du beruflich jemanden geschädigt hast.
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chipchap schrieb:
Solltest Du haben. Wenn jetzt etwas passieren sollte, haftest Du privat und persönlich für Schäden an Gesundheit oder Eigentum der Teilnehmer.
Und deine private Haftpflicht wird dafür nicht einspringen, eben weil du beruflich jemanden geschädigt hast.
:wink:
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Gruß redvine
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redvine schrieb:
Präventionskurse sind kein Problem.
Gruß redvine
also mit "keinem Problem" meinst du, dass ich nur die Berufshaftpflicht brauche bei Präventionskursen- habe ich das richtig verstanden?
gruß Dina
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Dina61 schrieb:
hallo redvine,
also mit "keinem Problem" meinst du, dass ich nur die Berufshaftpflicht brauche bei Präventionskursen- habe ich das richtig verstanden?
gruß Dina
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webpt schrieb:
Berufsgenossenschaft natürlich auch.
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Andreas216 schrieb:
Na das denke ich nicht....Er / oder Sie meinte sicherlich "kein Problem" in bezug auf das Angestelltenverhältnis....Wenn selbständig arbeiten, dann mit aller Konsequenz: BG, Haftpflicht und Angabe der Einnahmen beim FA!
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limone schrieb:
Nur ist da ein kleiner Widerspruch in deinem Satz: Wenn du auf eigene Rechnung arbeitest, bist du nicht angestellt. Zumindest nicht in der gleichen Praxis, das geht nämlich nicht.
:wink:
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