Unsere gemütlichen Praxisräume
liegen in Refrath/Bergisch
Gladbach, einem schönen Vorort von
Köln. Die Straßenbahn-Haltestelle
befindet sich in unmittelbarer
Nähe.
Wir suchen aktuell eine/n
empathische/n Physiotherapeut/in,
der/die Freude daran hat Menschen
entspannt engagiert zu helfen. Wenn
Du dies in einem freundlichen,
familiären Umfeld ausüben
möchtest, dann bist Du bei uns
genau richtig. Wir praktizieren
Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
liegen in Refrath/Bergisch
Gladbach, einem schönen Vorort von
Köln. Die Straßenbahn-Haltestelle
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Nähe.
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zu meiner Situation: ich bin zum größeren Teil der Woche in einer Praxis als Angestellter tätig.
Als Freier Mitarbeiter arbeite ich seit kurzem noch in einer anderen Praxis, meine HB´s mache ich auch selbständig.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich mich nur für meine Freie Mitarbeit in der zweiten Praxis pflichtgemäß bei der Berufsgenossenschaft melden muss oder die Beiträge hierzu nur eine Kann-Regelung sind.
Grundsätzlich habe ich keine große Lust hier auch noch Versicherungsbeiträge zu leisten, aber andererseits möchte ich keine Schwierigkeiten bekommen, bzw. der Praxisinhaberin von der zweiten Praxis welche bereiten.
Als Angestellter bin ich ja automatisch versichert.
Könnt ihr mir hierbei Hilfe zur Entscheidungsfindung geben, ob oder ob nicht?
Natürlich am liebsten von Kollegen, die in ähnlicher Situation sind und hierzu juristisch einfach Bescheid wissen.
Danke schon mal im Voraus, bin gespannt auf eure Kommentare.
Ciao
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Tom65 schrieb:
Hallo,
zu meiner Situation: ich bin zum größeren Teil der Woche in einer Praxis als Angestellter tätig.
Als Freier Mitarbeiter arbeite ich seit kurzem noch in einer anderen Praxis, meine HB´s mache ich auch selbständig.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich mich nur für meine Freie Mitarbeit in der zweiten Praxis pflichtgemäß bei der Berufsgenossenschaft melden muss oder die Beiträge hierzu nur eine Kann-Regelung sind.
Grundsätzlich habe ich keine große Lust hier auch noch Versicherungsbeiträge zu leisten, aber andererseits möchte ich keine Schwierigkeiten bekommen, bzw. der Praxisinhaberin von der zweiten Praxis welche bereiten.
Als Angestellter bin ich ja automatisch versichert.
Könnt ihr mir hierbei Hilfe zur Entscheidungsfindung geben, ob oder ob nicht?
Natürlich am liebsten von Kollegen, die in ähnlicher Situation sind und hierzu juristisch einfach Bescheid wissen.
Danke schon mal im Voraus, bin gespannt auf eure Kommentare.
Ciao
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morpheus-06 schrieb:
Du bist als FM selbständig und musst dafür BG Beiträge zahlen, außer du bist sHP.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Als FM bist du, wie morpheus schon schrieb, selbständig und mußt nicht nur BG sondern auch alle anderen Zahlungen leisten, sonst können du wie auch die PI eine sehr böse Überraschung erleben.
Gruß Britt
Finanzamt (Aufnahme einer selbsständigen Tätigkeit)
Gesundheitsamt (Aufnahme einer selbsständigen Tätigkeit mit Angabe der Praxis)
Deiner GKV (Schätzung der Einnahmen und Anzahl der Arbeitsstunden)
DRV (Schätzung der Einnahmen und Anzahl der Arbeitsstunden)
Berufsgenossenschaft (ist übrigens sehr preiswert!)
Zusätzlich unbedingt Abschluss einer Berufshaftpflichversicherung (Aufnahme einer selbsständigen Tätigkeit mit Angabe der Praxis)
... hab ich was vergessen?...
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morpheus-06 schrieb:
Das alles wollte der TE nicht wissen :unamused:
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M0nique schrieb:
Ein FM muss seine Tätigkeit melden bei:
Finanzamt (Aufnahme einer selbsständigen Tätigkeit)
Gesundheitsamt (Aufnahme einer selbsständigen Tätigkeit mit Angabe der Praxis)
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