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Duisburg

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Anonymer Teilnehmer
Vor 3 Monaten
Hallöchen zusammen,

ich möchte demnächst als Freiberuflerin durchstarten. Und zwar in meiner bisherigen Praxis in der ich bis dato angestellt bin (und ja, das ist kein Problem - ich habe mich informiert - das funktioniert) und in einer zweiten Praxis.
Ende April habe ich ein Statusfeststellungsverfahren bei der Rentenversicherung um die Scheinselbstständigkeit zu prüfen, was hoffentlich nicht festgestellt wird. Mein Plan war eigentlich auf Mai mit der Selbstständigkeit zu starten. Würdet ihr mir empfehlen auf das Ergebnis des Feststellungsverfahrens zu warten oder schon davor zu starten?

Ich freue mich auf Eure Antworten!
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Hallöchen zusammen, ich möchte demnächst als Freiberuflerin durchstarten. Und zwar in meiner bisherigen Praxis in der ich bis dato angestellt bin (und ja, das ist kein Problem - ich habe mich informiert - das funktioniert) und in einer zweiten Praxis. Ende April habe ich ein Statusfeststellungsverfahren bei der Rentenversicherung um die Scheinselbstständigkeit zu prüfen, was hoffentlich nicht festgestellt wird. Mein Plan war eigentlich auf Mai mit der Selbstständigkeit zu starten. Würdet ihr mir empfehlen auf das Ergebnis des Feststellungsverfahrens zu warten oder schon davor zu starten? Ich freue mich auf Eure Antworten!
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Okal
Vor 3 Monaten
Du kannst natürlich anfangen. Das Verfahren soll allerspätestens nach drei Monaten abgeschlossen sein. Wird ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt muss der AG die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass die Versicherungspflicht erst nach Bekanntgabe des Bescheids eintritt. Dazu muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Es kann auch ein Statusfeststellungsverfahren prognostisch durchgeführt werden. Außerdem muss für jedes Auftragsverhältnis ein eigenes Verfahren gemacht werden.
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• Susann Fröbisch
Du kannst natürlich anfangen. Das Verfahren soll allerspätestens nach drei Monaten abgeschlossen sein. Wird ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt muss der AG die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass die Versicherungspflicht erst nach Bekanntgabe des Bescheids eintritt. Dazu muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es kann auch ein Statusfeststellungsverfahren prognostisch durchgeführt werden. Außerdem muss für jedes Auftragsverhältnis ein eigenes Verfahren gemacht werden.
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Okal schrieb:

Du kannst natürlich anfangen. Das Verfahren soll allerspätestens nach drei Monaten abgeschlossen sein. Wird ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt muss der AG die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass die Versicherungspflicht erst nach Bekanntgabe des Bescheids eintritt. Dazu muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Es kann auch ein Statusfeststellungsverfahren prognostisch durchgeführt werden. Außerdem muss für jedes Auftragsverhältnis ein eigenes Verfahren gemacht werden.

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elena34
Vor 3 Monaten
Laut Benjamin Alt, musst du vorher anfangen. Er hat über den VPT oder auch über seine Kanzlei Videos dazu gedreht. Kannst du bei Youtube anschauen. Fortbildungen gezielt für Physiotherapeuten und Selbstständigkeit gibt es auch. Da wird eigentlich alles gut erklärt. Viel Erfolg
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Laut Benjamin Alt, musst du vorher anfangen. Er hat über den VPT oder auch über seine Kanzlei Videos dazu gedreht. Kannst du bei Youtube anschauen. Fortbildungen gezielt für Physiotherapeuten und Selbstständigkeit gibt es auch. Da wird eigentlich alles gut erklärt. Viel Erfolg
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elena34 schrieb:

Laut Benjamin Alt, musst du vorher anfangen. Er hat über den VPT oder auch über seine Kanzlei Videos dazu gedreht. Kannst du bei Youtube anschauen. Fortbildungen gezielt für Physiotherapeuten und Selbstständigkeit gibt es auch. Da wird eigentlich alles gut erklärt. Viel Erfolg

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massu
Vor 2 Monaten
@elena34 laut B. Alt musst du vorher anfangen oder vorher anfragen????
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[mention]elena34[/mention] laut B. Alt musst du vorher anfangen oder vorher anfragen????
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massu schrieb:

@elena34 laut B. Alt musst du vorher anfangen oder vorher anfragen????

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elena34
Vor 2 Monaten
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elena34 schrieb:

Tatsächlich anfangen

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hugo5
Vor 2 Monaten
@elena34 Das Video von Herrn Alt ist älter als ein Jahr , seid dem 1.4. 22 geht es auch im voraus anbei ein link Neue Regeln für das Statusfeststellungsverfahren ab dem 1.4.2022 | nwb, und es sollte dadurch auch schneller gehen, aber ob das so ist , keine Ahnung
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• elena34
[mention]elena34[/mention] Das Video von Herrn Alt ist älter als ein Jahr , seid dem 1.4. 22 geht es auch im voraus anbei ein link https://www.nwb.de/wirtschaftsrecht/regeln-statusfeststellungsverfahren-ab-april-2022-24112021, und es sollte dadurch auch schneller gehen, aber ob das so ist , keine Ahnung
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hugo5 schrieb:

@elena34 Das Video von Herrn Alt ist älter als ein Jahr , seid dem 1.4. 22 geht es auch im voraus anbei ein link Neue Regeln für das Statusfeststellungsverfahren ab dem 1.4.2022 | nwb, und es sollte dadurch auch schneller gehen, aber ob das so ist , keine Ahnung

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallöchen zusammen,

ich möchte demnächst als Freiberuflerin durchstarten. Und zwar in meiner bisherigen Praxis in der ich bis dato angestellt bin (und ja, das ist kein Problem - ich habe mich informiert - das funktioniert) und in einer zweiten Praxis.
Ende April habe ich ein Statusfeststellungsverfahren bei der Rentenversicherung um die Scheinselbstständigkeit zu prüfen, was hoffentlich nicht festgestellt wird. Mein Plan war eigentlich auf Mai mit der Selbstständigkeit zu starten. Würdet ihr mir empfehlen auf das Ergebnis des Feststellungsverfahrens zu warten oder schon davor zu starten?

Ich freue mich auf Eure Antworten!

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Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Monaten
Super, lieben dank!

ich würde nämlich gerne auf Mai damit starten - allerspätestens Mitte Mai. Ende April ist das Statusfeststellungsverfahren, dann hoffe ich, das das alles so klappt, wie ich mir das vorstelle.
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Super, lieben dank! ich würde nämlich gerne auf Mai damit starten - allerspätestens Mitte Mai. Ende April ist das Statusfeststellungsverfahren, dann hoffe ich, das das alles so klappt, wie ich mir das vorstelle.
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karin-maria
Vor 2 Monaten
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass eine Statusfeststellung 8 - 9 Monate dauern kann. Anfang Februar 22 Antrag an die DRV, im November 22 kam der negative Bescheid.
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Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass eine Statusfeststellung 8 - 9 Monate dauern kann. Anfang Februar 22 Antrag an die DRV, im November 22 kam der negative Bescheid.
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karin-maria schrieb:

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass eine Statusfeststellung 8 - 9 Monate dauern kann. Anfang Februar 22 Antrag an die DRV, im November 22 kam der negative Bescheid.

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Okal
Vor 2 Monaten
@karin-maria Musste der AG dann die Sozialversicherungen nachzahlen?
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[mention]karin-maria[/mention] Musste der AG dann die Sozialversicherungen nachzahlen?
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Okal schrieb:

@karin-maria Musste der AG dann die Sozialversicherungen nachzahlen?

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die neue
Vor 2 Monaten
@Okal Wenn auf „abhängig beschäftigt“ entschieden wird, muss der PI nachzahlen. Und das richtig Teure an der Sache ist die Rechnung, dass der ausgezahlte Betrag an den FM das Nettogehalt ist.
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[mention]Okal[/mention] Wenn auf „abhängig beschäftigt“ entschieden wird, muss der PI nachzahlen. Und das richtig Teure an der Sache ist die Rechnung, dass der ausgezahlte Betrag an den FM das [b]Nettogehalt[/b] ist.
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die neue schrieb:

@Okal Wenn auf „abhängig beschäftigt“ entschieden wird, muss der PI nachzahlen. Und das richtig Teure an der Sache ist die Rechnung, dass der ausgezahlte Betrag an den FM das Nettogehalt ist.

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Okal
Vor 2 Monaten
@die neue Das Statusfeststellungsverfahren ist eine sehr umfassende Angelegenheit. Die von dir angesprochene sogenannte Nettosanktion wird nur verhängt, wenn die Scheinselbständigkeit im Rahmen einer Betriebsprüfung „auffliegt", nicht wenn selbst ein Verfahren beantragt wurde. Auch stellt die DRV seit letztes Jahr nur noch die Art der Beschäftigung fest. Danach muss der AG selbst die Versicherungspflicht feststellen ( lassen ). Bei einer weiter hauptberuflichen Selbstständigkeit fällt die Versicherungspflicht für die GKV zum Beispiel weg. Die DRV behauptet, dass das Verfahren schnell durch ist. Meine Erfahrung ist eine ganz andere. Man hängt dann sehr lange in der Luft. Von wegen „Deutschland wird Gründerland Nummer 1", Herr Lindner.
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[mention]die neue[/mention] Das Statusfeststellungsverfahren ist eine sehr umfassende Angelegenheit. Die von dir angesprochene sogenannte Nettosanktion wird nur verhängt, wenn die Scheinselbständigkeit im Rahmen einer Betriebsprüfung „auffliegt", nicht wenn selbst ein Verfahren beantragt wurde. Auch stellt die DRV seit letztes Jahr nur noch die Art der Beschäftigung fest. Danach muss der AG selbst die Versicherungspflicht feststellen ( lassen ). Bei einer weiter hauptberuflichen Selbstständigkeit fällt die Versicherungspflicht für die GKV zum Beispiel weg. Die DRV behauptet, dass das Verfahren schnell durch ist. Meine Erfahrung ist eine ganz andere. Man hängt dann sehr lange in der Luft. Von wegen „Deutschland wird Gründerland Nummer 1", Herr Lindner.
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Okal schrieb:

@die neue Das Statusfeststellungsverfahren ist eine sehr umfassende Angelegenheit. Die von dir angesprochene sogenannte Nettosanktion wird nur verhängt, wenn die Scheinselbständigkeit im Rahmen einer Betriebsprüfung „auffliegt", nicht wenn selbst ein Verfahren beantragt wurde. Auch stellt die DRV seit letztes Jahr nur noch die Art der Beschäftigung fest. Danach muss der AG selbst die Versicherungspflicht feststellen ( lassen ). Bei einer weiter hauptberuflichen Selbstständigkeit fällt die Versicherungspflicht für die GKV zum Beispiel weg. Die DRV behauptet, dass das Verfahren schnell durch ist. Meine Erfahrung ist eine ganz andere. Man hängt dann sehr lange in der Luft. Von wegen „Deutschland wird Gründerland Nummer 1", Herr Lindner.

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karin-maria
Vor 2 Monaten
@Okal Die FM hat sich Rechtshilfe geholt und ist in Berufung gegangen. Die Zusammenarbeit haben wir zunächst abgebrochen. Mal sehen wie es weitergeht.
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[mention]Okal[/mention] Die FM hat sich Rechtshilfe geholt und ist in Berufung gegangen. Die Zusammenarbeit haben wir zunächst abgebrochen. Mal sehen wie es weitergeht.
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karin-maria schrieb:

@Okal Die FM hat sich Rechtshilfe geholt und ist in Berufung gegangen. Die Zusammenarbeit haben wir zunächst abgebrochen. Mal sehen wie es weitergeht.

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eim
Vor 4 Wochen
@karin-maria
Also ich hab damals ( wegen Praxisänderung vor5 Jahren) direkt bei Antragstellung eine Frist von 3 Wochen gesetzt und als nichts kam nochmal ein extra Schreiben mit Androhung von Rechtsschritten und der Frist und hat funktioniert. Hatte insgesamt nach 6 Wochen meinen positiven Bescheid.
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[mention]karin-maria[/mention] Also ich hab damals ( wegen Praxisänderung vor5 Jahren) direkt bei Antragstellung eine Frist von 3 Wochen gesetzt und als nichts kam nochmal ein extra Schreiben mit Androhung von Rechtsschritten und der Frist und hat funktioniert. Hatte insgesamt nach 6 Wochen meinen positiven Bescheid.
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eim schrieb:

@karin-maria
Also ich hab damals ( wegen Praxisänderung vor5 Jahren) direkt bei Antragstellung eine Frist von 3 Wochen gesetzt und als nichts kam nochmal ein extra Schreiben mit Androhung von Rechtsschritten und der Frist und hat funktioniert. Hatte insgesamt nach 6 Wochen meinen positiven Bescheid.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Super, lieben dank!

ich würde nämlich gerne auf Mai damit starten - allerspätestens Mitte Mai. Ende April ist das Statusfeststellungsverfahren, dann hoffe ich, das das alles so klappt, wie ich mir das vorstelle.

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aniko 80
Vor 2 Monaten
Hallo,
könnt Ihr mir sagen, wieviel man als FM üblicherweise an den PI abgibt?

Ich bin gespannt auf eure Antworten
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Hallo, könnt Ihr mir sagen, wieviel man als FM üblicherweise an den PI abgibt? Ich bin gespannt auf eure Antworten
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Geronimo
Vor einem Monat
20 bis 30 Prozent.
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20 bis 30 Prozent.
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Geronimo schrieb:

20 bis 30 Prozent.

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Okal
Vor einem Monat
Eigentlich ist es umgekehrt. Der PI vergütet die Arbeit mit einem festen Satz von z.B. 70% vom Rezeptwert. Genau hier sieht die DRV wieder einmal kein unternehmerisches Risiko.
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Eigentlich ist es umgekehrt. Der PI vergütet die Arbeit mit einem festen Satz von z.B. 70% vom Rezeptwert. Genau hier sieht die DRV wieder einmal kein unternehmerisches Risiko.
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Okal schrieb:

Eigentlich ist es umgekehrt. Der PI vergütet die Arbeit mit einem festen Satz von z.B. 70% vom Rezeptwert. Genau hier sieht die DRV wieder einmal kein unternehmerisches Risiko.

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pt ani
Vor einem Monat
Aber da der PI nichts in Auftrag gegeben hat, kann er auch nichts vergüten. Er nimmt für die Abrechnung die mit dem FM ausgehandelten Prozente von den 100%, die die GKV dem FM bezahlt.
Andersherum klingt es abhängig beschäftigt.
Es ist einfacher, dieses Konstrukt richtig zu denken um in keine Falle zu tappen.
Der FM heuert den PI an.
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Aber da der PI nichts in Auftrag gegeben hat, kann er auch nichts vergüten. Er nimmt für die Abrechnung die mit dem FM ausgehandelten Prozente von den 100%, die die GKV dem FM bezahlt. Andersherum klingt es abhängig beschäftigt. Es ist einfacher, dieses Konstrukt richtig zu denken um in keine Falle zu tappen. Der FM heuert den PI an.
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pt ani schrieb:

Aber da der PI nichts in Auftrag gegeben hat, kann er auch nichts vergüten. Er nimmt für die Abrechnung die mit dem FM ausgehandelten Prozente von den 100%, die die GKV dem FM bezahlt.
Andersherum klingt es abhängig beschäftigt.
Es ist einfacher, dieses Konstrukt richtig zu denken um in keine Falle zu tappen.
Der FM heuert den PI an.

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Okal
Vor einem Monat
@pt ani Eine Frage der Akquise. Die DRV geht davon aus, dass die Patienten über die Praxis „vermittelt" werden. Das auch nicht zu unrecht, wenn der FM in der Praxis tätig ist. Aber selbst im Heim- und Hausbesuch sieht sie den Erstkontakt durch die Praxis.
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[mention]pt ani[/mention] Eine Frage der Akquise. Die DRV geht davon aus, dass die Patienten über die Praxis „vermittelt" werden. Das auch nicht zu unrecht, wenn der FM in der Praxis tätig ist. Aber selbst im Heim- und Hausbesuch sieht sie den Erstkontakt durch die Praxis.
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Okal schrieb:

@pt ani Eine Frage der Akquise. Die DRV geht davon aus, dass die Patienten über die Praxis „vermittelt" werden. Das auch nicht zu unrecht, wenn der FM in der Praxis tätig ist. Aber selbst im Heim- und Hausbesuch sieht sie den Erstkontakt durch die Praxis.

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aniko 80
Vor 4 Wochen
@Okal mir hatte jemand die Information gegeben, dass der FM die Abrechnung selber machen muss. Geht das auch andersherum?
ich habe bisher leider noch keine validen Informationen über FM herausgefunden. Alles war eher kritisch demgegenüber. Wird dieses Modell überhaupt noch durchgeführt?
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[mention]Okal[/mention] mir hatte jemand die Information gegeben, dass der FM die Abrechnung selber machen muss. Geht das auch andersherum? ich habe bisher leider noch keine validen Informationen über FM herausgefunden. Alles war eher kritisch demgegenüber. Wird dieses Modell überhaupt noch durchgeführt?
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aniko 80 schrieb:

@Okal mir hatte jemand die Information gegeben, dass der FM die Abrechnung selber machen muss. Geht das auch andersherum?
ich habe bisher leider noch keine validen Informationen über FM herausgefunden. Alles war eher kritisch demgegenüber. Wird dieses Modell überhaupt noch durchgeführt?

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aniko 80 schrieb:

Hallo,
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