Wenn du Lust auf eine neue
Herausforderung hast, dann bist du
bei uns genau richtig. Wir suchen
eine/n Physio, die/der Lust auf
evidenzbasierte, ganzheitliche
Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
nun auch in Wedel, direkt
gegenüber vom Bahnhof, einen
weiteren Standort eröffnet. Es
gibt vier großzügige, helle
Behandlungsräume und einen
KGG-Raum, denn ohne Belastung kein
mehr an Belastbarkeit! Wir
dokumentieren bereits digital ü...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ich bin selbstständig als freier mitarbeiter in mehreren praxen tätig. die Prüfung meines sozialversicherungsstatus bei der DRV war erfolgreich. ist dieses urteil für mich dann doch noch gefährlich? ist es jetzt vorbei mit freier mitarbeit? wie geht's euch?
Nein, "freie Mitarbeit" ist ein stehender Begriff der nicht ohne Weiteres gekippt wird. "Freie Mitarbeit" ist auch in anderen Branchen üblich.
Meine PI war, nachdem ich sie auf diesen Beschluss aufmerksam gemacht habe ungehalten ("So eine Schundliteratur legst du zwischen mich und meinen Kaffee? Das einzige was dich gerade am Leben hält ist die Tatsache das du ein Grünhorn bist."); es geht weiter wie gehabt. Damit ich nicht auf dumme Gedanken komme hat sie mich gebeten die Stelle einer Kollegin die in Mutterschutz geht auszufüllen (im Grunde das Gleiche wie ich bisher mache, nur zwei Dörfer weiter).
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michael933 schrieb:
... wenn Deine PI so mit Dir redet, solltest Du lieber mit dem Rücken zur Wand therapieren, Pilger. Sonst wirst Du auf einer Eisenbahnschwelle geteert und gefedert aus der Stadt getragen, Cowboy... :blush:
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Papa Alpaka schrieb:
Ja, dieser Beschluss kann deine wirtschaftliche Situation beeinflussen.
Nein, "freie Mitarbeit" ist ein stehender Begriff der nicht ohne Weiteres gekippt wird. "Freie Mitarbeit" ist auch in anderen Branchen üblich.
Meine PI war, nachdem ich sie auf diesen Beschluss aufmerksam gemacht habe ungehalten ("So eine Schundliteratur legst du zwischen mich und meinen Kaffee? Das einzige was dich gerade am Leben hält ist die Tatsache das du ein Grünhorn bist."); es geht weiter wie gehabt. Damit ich nicht auf dumme Gedanken komme hat sie mich gebeten die Stelle einer Kollegin die in Mutterschutz geht auszufüllen (im Grunde das Gleiche wie ich bisher mache, nur zwei Dörfer weiter).
Nebenbei hält das Gericht gesetzliche Regelungen für Anweisungen des Praxisinhabers. Was unsinnig ist.
Und das der FM selbstständig ist auch ohne eigene Zulassung aus einem urteil 1989 wurde glatt ignoriert. Hat wohl der Anwalt verschlafen.
MFG
Meitao
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Jens Knüppel schrieb:
Es sind keine gesetzlichen Regelungen - es sind VERTRAGSregelungen und die müssen von allen eingehalten werden.
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Meitao schrieb:
Das Urteil stützt sich hauptsächlich auf der Tatsache, dass die FM in die Betrieblichen Abläufe integriert waren.
Nebenbei hält das Gericht gesetzliche Regelungen für Anweisungen des Praxisinhabers. Was unsinnig ist.
Und das der FM selbstständig ist auch ohne eigene Zulassung aus einem urteil 1989 wurde glatt ignoriert. Hat wohl der Anwalt verschlafen.
MFG
Meitao
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Letztendlich muss der PI entscheiden...
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Wonderwoman schrieb:
Ich beteilige mich auch nicht mehr an dieser Diskussion.
Letztendlich muss der PI entscheiden...
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christine81 schrieb:
Diese Panikmache was die Freie Mitarbeit angeht, nervt langsam.
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Tempelritter schrieb:
wenn im Fall einer Betriebsprüfung eine Scheinselbständigkeit festgestellt wird, rettet die Statusfeststellung dich und deine Auftraggeber nicht.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Im Beschluss/Urteil von 1989 wurde eben das festgestellt, dass es nicht notwendig ist und als Argument nicht herhalten kann. warum das hier glatt ignoriert wurde kann ich nicht beurteilen.
MFG
Meitao
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Tempelritter schrieb:
die Zeiten und Rechtsauffassungen ändern sich. So kommt es zu neuen Urteilen.
welches urteil meinst du genau..würde ich gerne mal nachlesen.danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
hallo meitao,
welches urteil meinst du genau..würde ich gerne mal nachlesen.danke
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
ist ja richtig, dennoch hätte es zu einer Würdigung dieses kommen müssen. Selbst wenn es geheissen hätte: "Urteil vom ... 1989 tritt hier zurück aufgrund neuerer Rechtsauffassung!" Wird ja schlisslich immer so gemacht. Hier scheint es mir erst garnicht erwähnt worden zu sein!
MFG
Meitao
http://www.physio.de/forum/physiotherapie/jaa-die-bayern.....sie-sind-etwas-besonderes-/1/201689/201744#reply_201744
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...vielleicht die hier am Schluss aufgeführten??
http://www.physio.de/forum/physiotherapie/jaa-die-bayern.....sie-sind-etwas-besonderes-/1/201689/201744#reply_201744
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
BSG, Urteil vom 14. September 1989, 12 RK 64/87, SozR 2200 § 165 Nr 96
MFG
Meitao
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verena735 schrieb:
Zu dem genannten Urteil bitte googlen: "Rechtliche Arbeitsanweisungen Anl 3 Katalog bestimmter Berufsgruppen" hier Physiotherapeuten, Krankengymnasten und hier den Zusatz beachten: Diese Rechtsprechung hat über die entschiedenen Einzelfälle hinaus keine Bedeutung etc. etc.
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Solli schrieb:
sorry aber das heisst doch das es keine freien mitarabeiter mehr geben kann? also nur noch angestellte und chef?? der pure kapitalismus grüsst. wo ist da noch ein unterschied zur DDR ? wo bleibt meine freiheit zu eigen entscheidungen in diesen staat . verstehe ich nicht. unter hitler haben die gerichte ja auch nicht frei entscheiden dürfen. da sind etliche probleme die ich immer weniger akzeptiere und ich mich frage ob man in deutschland noch leben kann/darf???
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Solli schrieb:
modernes sklaventum nennt an so was .
Nebenbei... Vergleiche mit Hitler finde ich GRUNDSÄTZLICH für den Arsch!!!! :point_up:
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Wonderwoman schrieb:
Neee... sowas nennt man eindeutige Regeln. Somit bitte in die Sozialkasse zahlen oder VOLL selbständig werden.
Nebenbei... Vergleiche mit Hitler finde ich GRUNDSÄTZLICH für den Arsch!!!! :point_up:
Wenn hier alles so schlecht ist, Nordkorea nimmt sicher gerne Flüchtlinge auf.
So Sprüche gehören in kein Forum.
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Moromädchen schrieb:
Völlig verquere und kranke Denke und das ist noch höflich ausgedrückt.
Wenn hier alles so schlecht ist, Nordkorea nimmt sicher gerne Flüchtlinge auf.
So Sprüche gehören in kein Forum.
Erschreckend, wie ein Tread so aus den Angeln läuft, solche Vergleiche gehören hier nun wirklich nicht rein, oder ist das Hirn echt geschichtslos?
Vielleicht sollte man es mal langsam stoppen!
lg
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666 schrieb:
>verstehe ich nicht. unter hitler haben die gerichte ja auch nicht frei entscheiden dürfen.<
Erschreckend, wie ein Tread so aus den Angeln läuft, solche Vergleiche gehören hier nun wirklich nicht rein, oder ist das Hirn echt geschichtslos?
Vielleicht sollte man es mal langsam stoppen!
lg
Wie ist das dann, macht physio.de dann das Forum Freie Mitarbeit zu?
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Eberhard schrieb:
Wie ist das dann, macht physio.de dann das Forum Freie Mitarbeit zu?
Außerdem macht gerade die der relativ geringe Kapitaleinsatz einen Aspekt des "Freiberuflertums" aus.
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Alexander W. schrieb:
Ich verstehe nicht wieso teilweise z. Bsp. Piloten als selbstständig gelten sollen, die ja nun wirklich weisungsgebunden und zeitlich gebunden sind an den Auftraggeber (Beispiel ist von meinem Steuerberater), und ich als Physio, der seinen Plan komplett selbst schreibt und die Patienten bindet, es nicht sein soll. Vor allem ist doch faktisch der Patient derjenige, der entscheidet, ob er zu mir kommen möchte oder zu einem anderen PT. Das sind Realitäten, die mal vom Papierkramm unabhängig betrachtet werden sollten.
Außerdem macht gerade die der relativ geringe Kapitaleinsatz einen Aspekt des "Freiberuflertums" aus.
Als PI hast Du Frieheit dich zu entscheiden Freiberufler nicht für dich arbeiten zu lassen.
Mfg Stefan
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nafets schrieb:
Jedem Freiberufler dem sein Status aberkannt wird hat das Recht zu Klagen, das ist die Freiheit die man als Freiberufler hat.
Als PI hast Du Frieheit dich zu entscheiden Freiberufler nicht für dich arbeiten zu lassen.
Mfg Stefan
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ich habe als FM eine erfolgreiche statusprüfung und strebe diese auch mit meinen zukünftigen Auftraggebern an..aber rettet mich und meinen Auftraggeber dieser "genehmigte selbsständigkeit"..in dem urteil wird doch argumentiert dass nur PI die verträge mit den GK haben und also nur sie abrechnen dürfen und nicht der FM der ja keine kassenzulassung und auch nicht die erwähnte ausstattung (Praxisräume?) hat?
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Dafür hast Du Zeit und Sonntage und Feiertage und wenn Du willst, kannst Du immer noch ein unternehmerisches Risiko eingehen und Deine eigene Praxis aufmachen...dann aber tschüss Freizeit.
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Moromädchen schrieb:
Außerdem hast Du keine ausufernde Buchhaltung, keine Lohnbuchhaltung für Deine ANs, keine Kredite in 6stelliger Höhe, keine GKV-Schikanen auszuhalten und durchzufechten, keine Ausfälle/Krankheit/Grav. der ANs zu tragen, keine Soz.-beiträge der FMs nachzahlen...
Dafür hast Du Zeit und Sonntage und Feiertage und wenn Du willst, kannst Du immer noch ein unternehmerisches Risiko eingehen und Deine eigene Praxis aufmachen...dann aber tschüss Freizeit.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
schlussendlich scheitert es also an meiner nicht vorhandenen kassenzulassung,da ich die Qualifikation,die Erlaubnis aber keine 50qm,keine deckenhöhe von 2,40 ,keine holzkeulen in meinem schrank und diverses andere nicht vorweisen kann. super!
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