Die Physiotherapie Praxis Uta
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Brauche super dringend Antwort auf die folgende Frage:
Ist die Gefahr der Scheinsebstständigkeit nur bei reinen PT Leistungen oder auch bei Kursleitern (RS), die ausschließlich Kurse in der Praxis erbringen gegeben?
Muss auch hier eine Statusfeststellung gemacht werden?
Würde mich sehr freuen über hilfreiche Antworten. Bin über die ganze Debatte völlig verunsichert und verstehe das ganze auch noch nicht im vollen Umfang.
LG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo! Ich hoffe mir kann jemand helfen!
Brauche super dringend Antwort auf die folgende Frage:
Ist die Gefahr der Scheinsebstständigkeit nur bei reinen PT Leistungen oder auch bei Kursleitern (RS), die ausschließlich Kurse in der Praxis erbringen gegeben?
Muss auch hier eine Statusfeststellung gemacht werden?
Würde mich sehr freuen über hilfreiche Antworten. Bin über die ganze Debatte völlig verunsichert und verstehe das ganze auch noch nicht im vollen Umfang.
LG
Die Möglichkeit als Scheinselbstständige eingestuft zu werden besteht stets dann, wenn deine Tätigkeit nicht der einer Selbstständigen entspricht - unabhängig davon, was du erledigst (wenn DHL dir einen doofen Servicepartnervertrag anbietest kannst du auch leicht als angestellte Päckchenausfahrerin eingestuft werden).
Das Prinzip der Selbstständigkeit, und den Grund warum eine Scheinselbstständigkeit (bis die entsprechende Regelungslücke geschlossen wurde) lukrativ war sollte dir klar sein _bevor_ du dich selbstständig machst.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Es _muss_ keine Statusfeststellung gemacht werden.
Die Möglichkeit als Scheinselbstständige eingestuft zu werden besteht stets dann, wenn deine Tätigkeit nicht der einer Selbstständigen entspricht - unabhängig davon, was du erledigst (wenn DHL dir einen doofen Servicepartnervertrag anbietest kannst du auch leicht als angestellte Päckchenausfahrerin eingestuft werden).
Das Prinzip der Selbstständigkeit, und den Grund warum eine Scheinselbstständigkeit (bis die entsprechende Regelungslücke geschlossen wurde) lukrativ war sollte dir klar sein _bevor_ du dich selbstständig machst.
[bearbeitet am 17.04.14 09:56]
Gefällt mir
muss der Therapeut auch Beiträge an die DRV abführen, wenn er "nebenberuflich" (als AN hauptsächlich) tätig ist?
Bsp.: Therapeut arbeitet für ein Leckerli nebenher auf Rechnung??
LG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kateyl schrieb:
Halle Shakespeare,
muss der Therapeut auch Beiträge an die DRV abführen, wenn er "nebenberuflich" (als AN hauptsächlich) tätig ist?
Bsp.: Therapeut arbeitet für ein Leckerli nebenher auf Rechnung??
LG
Gruß S.
[bearbeitet am 25.04.14 11:01]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Shakespeare schrieb:
Rentenversicherungsbeiträge werden, wenn Versicherungspflicht besteht, fällig, wenn das steuerpflichtige Bruttoeinkommen ( also nach Abzug der betrieblichen Kosten) der selbständigen Nebentätigkeit 5400€/Jahr übersteigt. Die anderen Sozialabgaben (KK, ALO) sind mit der Haupttätigkeit als Angestellter abgedeckt.
Gruß S.
[bearbeitet am 25.04.14 11:01]
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Die DRV stuft die Tätigkeit als Kursleiter in der Regel als die von Lehrern ein, die privat tätig sind. Hier sieht der Gesetzgeber ähnlich wie bei den Therapeuten (Ergo/Physio) eine Rentenversicherungspflicht auch bei selbständigen Lehrern vor. Ansonsten gilt für alle Selbständigen das gleiche, d.h. man muss in Vertragsgestaltung und praktischer Umsetzung möglichst viele, am besten alle Kriterien einer echten Selbständigkeit erfüllen, damit der bzw. die Auftraggeber (wenn man denn welche hat), nicht als "Arbeitgeber" mit der Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen eingestuft werden. Um eine Beitragspflicht kommt man aber auch als Kursleiter (womit sich das Thema "Scheinselbständigkeit" schon per Definition erledigt hat), davon unabhängig, i.d.R. nicht herum. Es soll wohl bestimmte Modelle geben, die in der "Coaching" Szene umgesetzt werden, die eine solche Pflicht zu umgehen versuchen. Hier ist aber die Tätigkeit anders (wesentlich individueller/therapeutischer), als es in den klassischen Seminaren für Therapeuten der Fall ist. Gruß S.
[bearbeitet am 17.04.14 09:56]
Ein schönes WE :sunglasses:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Kateyl schrieb:
Ganz lieben Dank für Antwort!
Ein schönes WE :sunglasses:
Mein Profilbild bearbeiten