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Berlin-Britz nahe Gropiusstadt

Empathie und Spaß beim Umgang mit
älteren Menschen sind
Voraussetzung für diesen
verantwortungsvollen Job.

Erfahrung im Bereich der Betreuung
von geriatrischen Patienten ist von
Vorteil aber nicht zwingend
erforderlich. Manuelle
Lymphdrainage wäre wünschenswert.

Geboten werden ein
überdurchschnittliches
Einstiegsgehalt: € 1950.- bei 15
Std./Woche bis € 3900.- für 30
Std./Woche.

Zusatzleistungen:

- € 50.-/Monat Sachbezug per
givve-card,

- Deutschlandticket oder JobRad...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Angestellter und FM gleichzeitig

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Neues Thema
Angestellter und FM gleichzeitig
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xyz2009
23.08.2013 22:25
Hallo ihr Wissenden,
kann ich in einer Praxis 20Stunden festangestellt arbeiten und den Rest (5-10h) als Freier Mitarbeiter? Lohnt sich das bei Steuerklasse 5 eher als Festangestellten-Wochenstunden aufzustocken? Wie würden die 5-10h versteuert werden (wenn sie als FM erwirtschaftet werden)? Gibt es dabei irgendetwas zu beachten?
Lg
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Hallo ihr Wissenden, kann ich in einer Praxis 20Stunden festangestellt arbeiten und den Rest (5-10h) als Freier Mitarbeiter? Lohnt sich das bei Steuerklasse 5 eher als Festangestellten-Wochenstunden aufzustocken? Wie würden die 5-10h versteuert werden (wenn sie als FM erwirtschaftet werden)? Gibt es dabei irgendetwas zu beachten? Lg
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xyz2009 schrieb:

Hallo ihr Wissenden,
kann ich in einer Praxis 20Stunden festangestellt arbeiten und den Rest (5-10h) als Freier Mitarbeiter? Lohnt sich das bei Steuerklasse 5 eher als Festangestellten-Wochenstunden aufzustocken? Wie würden die 5-10h versteuert werden (wenn sie als FM erwirtschaftet werden)? Gibt es dabei irgendetwas zu beachten?
Lg

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xyz2009
23.08.2013 22:34
Nein, ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt, ich meinte nicht FM...sondern ich kenne das von anderen Praxen, das die MA einen Grundlohn erhalten, der durch mehr oder weniger Stunden "honorarmäßig" aufgestockt werden kann oder so bleibt...
wird dann der komplette Betrag versteuert oder werden die honorar-bezahlten Stunden anders versteuert oder bis zu einer gewissen Grenze gar nicht evtl???Fragen über Fragen...
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Nein, ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt, ich meinte nicht FM...sondern ich kenne das von anderen Praxen, das die MA einen Grundlohn erhalten, der durch mehr oder weniger Stunden "honorarmäßig" aufgestockt werden kann oder so bleibt... wird dann der komplette Betrag versteuert oder werden die honorar-bezahlten Stunden anders versteuert oder bis zu einer gewissen Grenze gar nicht evtl???Fragen über Fragen...
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Meitao
24.08.2013 04:15
Grundsätzlich ist eine freie Mitarbeiterschaft und Angestelltentätigkeit in derselben Praxis unmöglich. Es gibt schlichtweg keine glaubhafte Erklärung für die DRV-Bund.

Scheinbar meinst du einen Provisionsvertrag mit Grundlohn.

Solche Tätigkeiten sind oftmals schlecht Vertraglich ausformuliert und dienen regelmäßig dazu den Mitarbeiter übern Tisch zu ziehen. Denn wenn der Vertrag ausformuliert ist, besteht Monetär kein Unterschied! Nur der Aufwand ist enorm hoch.

Das "Honorar" wird Statistisch ermittelt und auf das Gehalt gelegt und normlal über den Lohn versteuert.

MFG
Meitao
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Grundsätzlich ist eine freie Mitarbeiterschaft und Angestelltentätigkeit in derselben Praxis unmöglich. Es gibt schlichtweg keine glaubhafte Erklärung für die DRV-Bund. Scheinbar meinst du einen Provisionsvertrag mit Grundlohn. Solche Tätigkeiten sind oftmals schlecht Vertraglich ausformuliert und dienen regelmäßig dazu den Mitarbeiter übern Tisch zu ziehen. Denn wenn der Vertrag ausformuliert ist, besteht Monetär kein Unterschied! Nur der Aufwand ist enorm hoch. Das "Honorar" wird Statistisch ermittelt und auf das Gehalt gelegt und normlal über den Lohn versteuert. MFG Meitao
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Meitao schrieb:

Grundsätzlich ist eine freie Mitarbeiterschaft und Angestelltentätigkeit in derselben Praxis unmöglich. Es gibt schlichtweg keine glaubhafte Erklärung für die DRV-Bund.

Scheinbar meinst du einen Provisionsvertrag mit Grundlohn.

Solche Tätigkeiten sind oftmals schlecht Vertraglich ausformuliert und dienen regelmäßig dazu den Mitarbeiter übern Tisch zu ziehen. Denn wenn der Vertrag ausformuliert ist, besteht Monetär kein Unterschied! Nur der Aufwand ist enorm hoch.

Das "Honorar" wird Statistisch ermittelt und auf das Gehalt gelegt und normlal über den Lohn versteuert.

MFG
Meitao

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Shakespeare
24.08.2013 11:16
Möglich ist vieles, sinnvoll aber schon weniger Dinge.
Nein so wie beschrieben würde ich das nicht machen, es nützt nur dem Praxisinhaber, der sein Risiko auf wechselnde Auftragslagen/Patientenanmeldungen auf dich abwälzt.
Zu versteuern ist immer das im Kalenderjahr erzielte Einkommen. Der Vorwegabzug durch den Arbeitgeber ist immer von der Höhe des Monatseinkommen abhängig. Über die Steuererklärung findet dann der Ausgleich statt.
Um Abgaben zu sparen (mit dem Nachteil auch weniger Renten- und ALG-Anspruch zu erarbeiten), wäre es wohl günstiger zusätzlich zum Teilzeitjob einen Minijob (max. 450€/Monat) woanders zu machen, da dieser für dich (fast) komplett abgabefrei wäre. Gruß S.

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Möglich ist vieles, sinnvoll aber schon weniger Dinge. Nein so wie beschrieben würde ich das nicht machen, es nützt nur dem Praxisinhaber, der sein Risiko auf wechselnde Auftragslagen/Patientenanmeldungen auf dich abwälzt. Zu versteuern ist immer das im Kalenderjahr erzielte Einkommen. Der Vorwegabzug durch den Arbeitgeber ist immer von der Höhe des Monatseinkommen abhängig. Über die Steuererklärung findet dann der Ausgleich statt. Um Abgaben zu sparen (mit dem Nachteil auch weniger Renten- und ALG-Anspruch zu erarbeiten), wäre es wohl günstiger zusätzlich zum Teilzeitjob einen Minijob (max. 450€/Monat) woanders zu machen, da dieser für dich (fast) komplett abgabefrei wäre. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Möglich ist vieles, sinnvoll aber schon weniger Dinge.
Nein so wie beschrieben würde ich das nicht machen, es nützt nur dem Praxisinhaber, der sein Risiko auf wechselnde Auftragslagen/Patientenanmeldungen auf dich abwälzt.
Zu versteuern ist immer das im Kalenderjahr erzielte Einkommen. Der Vorwegabzug durch den Arbeitgeber ist immer von der Höhe des Monatseinkommen abhängig. Über die Steuererklärung findet dann der Ausgleich statt.
Um Abgaben zu sparen (mit dem Nachteil auch weniger Renten- und ALG-Anspruch zu erarbeiten), wäre es wohl günstiger zusätzlich zum Teilzeitjob einen Minijob (max. 450€/Monat) woanders zu machen, da dieser für dich (fast) komplett abgabefrei wäre. Gruß S.

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xyz2009 schrieb:

Nein, ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt, ich meinte nicht FM...sondern ich kenne das von anderen Praxen, das die MA einen Grundlohn erhalten, der durch mehr oder weniger Stunden "honorarmäßig" aufgestockt werden kann oder so bleibt...
wird dann der komplette Betrag versteuert oder werden die honorar-bezahlten Stunden anders versteuert oder bis zu einer gewissen Grenze gar nicht evtl???Fragen über Fragen...

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xyz2009
24.08.2013 17:20
Hallo
danke für die hilfreichen Antworten!!
Ja einen 450euro Job ziehe ich auch in Betracht, aber meine Haupttätigkeit (20h/Woche) nur 4km entfernt liegt und ein Nebenjob mindestens eine viertel Stunde (ein Weg) Zeitaufwand wg Fahren wären.
Leider ist meine Haupttätigkeit sehr unregelmäßig, (je nachdem wieviel zu tun ist, muß ich ja noch extra Stunden machen), sodass ich dem anderen AG fast keine festen Zeiten nennen könnte...interessant wäre es, wenn ich wie in meiner Haupttätigkeit nur Hausbesuche machen könnte...aber das müßte ich dann hier auf dem Land erstmal finden...
Lg und Danke
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Hallo danke für die hilfreichen Antworten!! Ja einen 450euro Job ziehe ich auch in Betracht, aber meine Haupttätigkeit (20h/Woche) nur 4km entfernt liegt und ein Nebenjob mindestens eine viertel Stunde (ein Weg) Zeitaufwand wg Fahren wären. Leider ist meine Haupttätigkeit sehr unregelmäßig, (je nachdem wieviel zu tun ist, muß ich ja noch extra Stunden machen), sodass ich dem anderen AG fast keine festen Zeiten nennen könnte...interessant wäre es, wenn ich wie in meiner Haupttätigkeit nur Hausbesuche machen könnte...aber das müßte ich dann hier auf dem Land erstmal finden... Lg und Danke
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xyz2009 schrieb:

Hallo
danke für die hilfreichen Antworten!!
Ja einen 450euro Job ziehe ich auch in Betracht, aber meine Haupttätigkeit (20h/Woche) nur 4km entfernt liegt und ein Nebenjob mindestens eine viertel Stunde (ein Weg) Zeitaufwand wg Fahren wären.
Leider ist meine Haupttätigkeit sehr unregelmäßig, (je nachdem wieviel zu tun ist, muß ich ja noch extra Stunden machen), sodass ich dem anderen AG fast keine festen Zeiten nennen könnte...interessant wäre es, wenn ich wie in meiner Haupttätigkeit nur Hausbesuche machen könnte...aber das müßte ich dann hier auf dem Land erstmal finden...
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