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Dortmund Kaiserstrassenviertel

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir bieten für unsere
Physiotherapiepraxis in der
östlichen Innenstadt von Dortmund
ab sofort oder später eine Teil-
oder Vollzeitstelle für 20 bis 40
Wochenstunden in Festanstellung an.
Erfahrene Therapeuten/innen sowie
Berufsanfänger sind herzlich
willkommen!!

Für:

- Physiotherapeutische
Einzelbehandlung
- Behandlung im
orthopädisch/chirurgischen Bereich
- Nur Hausbesuche die fußläufig
im unmittelbarem Umfeld der Praxis
zu erreichen sind

I...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Angestellt und auf 17500jährlich zusätzlich verdienen-Rente???

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Neues Thema
Angestellt und auf 17500jährlich zusätzlich verdienen-Rente???
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Anonymer Teilnehmer
16.10.2014 11:33
Hallo, ich arbeite 20 std.angestellt und möchte bis 17500Euro dazuverdienen, weiss jemand wieviel Rentenzuzahlung ich denoch leisten muss???
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Hallo, ich arbeite 20 std.angestellt und möchte bis 17500Euro dazuverdienen, weiss jemand wieviel Rentenzuzahlung ich denoch leisten muss???
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo, ich arbeite 20 std.angestellt und möchte bis 17500Euro dazuverdienen, weiss jemand wieviel Rentenzuzahlung ich denoch leisten muss???

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Nora Weber
16.10.2014 12:20
Nein - keiner.
Nicht mit diesen Vorgaben.
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Nein - keiner. Nicht mit diesen Vorgaben.
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Nora Weber schrieb:

Nein - keiner.
Nicht mit diesen Vorgaben.

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Shakespeare
17.10.2014 11:23
Maximal den vollen Prozentsatz von knapp 20% oder den halben Regelbeitrag (gilt nur wenn man noch keine 3 Jahre selbstständig war), wenn es sich um eine selbständige Nebentätigkeit handelt die rentenversicherungspflichtig ist. Als Angestellter wird die Hälfte vom Arbeitgeber übernommen, bei einer Tätigkeit die nicht rv-pflichtig, ist zahlt man nichts, sollte aber mind. 10% des Einkommens in eine private Vorsorge investieren. Gruß S.
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Maximal den vollen Prozentsatz von knapp 20% oder den halben Regelbeitrag (gilt nur wenn man noch keine 3 Jahre selbstständig war), wenn es sich um eine selbständige Nebentätigkeit handelt die rentenversicherungspflichtig ist. Als Angestellter wird die Hälfte vom Arbeitgeber übernommen, bei einer Tätigkeit die nicht rv-pflichtig, ist zahlt man nichts, sollte aber mind. 10% des Einkommens in eine private Vorsorge investieren. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Maximal den vollen Prozentsatz von knapp 20% oder den halben Regelbeitrag (gilt nur wenn man noch keine 3 Jahre selbstständig war), wenn es sich um eine selbständige Nebentätigkeit handelt die rentenversicherungspflichtig ist. Als Angestellter wird die Hälfte vom Arbeitgeber übernommen, bei einer Tätigkeit die nicht rv-pflichtig, ist zahlt man nichts, sollte aber mind. 10% des Einkommens in eine private Vorsorge investieren. Gruß S.



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