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Patient*innen mit moderner
Physiotherapie, auf deren
gesundheitlichen Weg zu
unterstützen, dann melde Dich bei
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WERTSCHÄTZUNG, FAIRNESS,
ZUVERLÄSSIGKEIT
Wir möchten Dich begeistern mit
uns innovative Wege zu gehen.
Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
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Ich überlege mir einen Raum zu mieten und dort Privatleistungen anzubieten. Ich bin Physio und Osteo ohne HP. Dazu folgende Fragen:
- Wäre es Scheinselbständigkeit, wenn ich nur an einem Ort arbeite? Oder ist das nicht der Fall, weil ich verschiedene Kunden und somit Auftraggeber habe?
- Reicht es, wenn auf der Rechnung "Präventionsmaßnahme" steht oder muss ich ausführen, was ich gemacht habe?
Vielen Dank im Voraus
Katharina
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Der ist in 2 -3 Wochenenden für relativ kleines Geld und wenig Aufwand machbar.
Damit kannst du ( nach Anmeldung beim Gesundheitsamt)
Ganz legal GKV Patienten ohne Verordnung über HP Rechnung behandeln.
Dafür braucht es keine Gewerbeanmeldung und es läuft unter Heilmittel steuerlich günstiger als "Prävention ".
Privatversicherte Patienten kannst du ja normal über Rg behandeln.
Es ist ja auch klar definiert, dass Heilmittelanwendung etwas anderes als Prävention ist!
Viel Erfolg
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pit fit schrieb:
Hi, am einfachsten ist es, erstmal den HP PT zu machen .
Der ist in 2 -3 Wochenenden für relativ kleines Geld und wenig Aufwand machbar.
Damit kannst du ( nach Anmeldung beim Gesundheitsamt)
Ganz legal GKV Patienten ohne Verordnung über HP Rechnung behandeln.
Dafür braucht es keine Gewerbeanmeldung und es läuft unter Heilmittel steuerlich günstiger als "Prävention ".
Privatversicherte Patienten kannst du ja normal über Rg behandeln.
Es ist ja auch klar definiert, dass Heilmittelanwendung etwas anderes als Prävention ist!
Viel Erfolg
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pit fit schrieb:
Und über HP PT kannst du Positionen analog zu osteo abrechnen.
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Problem beschreiben
Katharina Dretzke schrieb:
Moin,
Ich überlege mir einen Raum zu mieten und dort Privatleistungen anzubieten. Ich bin Physio und Osteo ohne HP. Dazu folgende Fragen:
- Wäre es Scheinselbständigkeit, wenn ich nur an einem Ort arbeite? Oder ist das nicht der Fall, weil ich verschiedene Kunden und somit Auftraggeber habe?
- Reicht es, wenn auf der Rechnung "Präventionsmaßnahme" steht oder muss ich ausführen, was ich gemacht habe?
Vielen Dank im Voraus
Katharina
Als PT können Sie nur auf Rezept als PT tätig werden, also KG, MT o.ä. Osteo wäre unerlaubte Ausübung der Heilkunde und mithin strafbar (§1 HeilprG). Das lernt aber eigentlich auf der Osteo-Schule.......
"Wäre es Scheinselbständigkeit, wenn ich nur an einem Ort arbeite?" --> Die meisten Selbstständigen "arbeiten doch nur an einem Ort", oder? Also kann es daran nicht liegen, oder?
"Reicht es, wenn auf der Rechnung "Präventionsmaßnahme" steht oder muss ich ausführen, was ich gemacht habe?" --> Das klingt für mich so, als wenn Sie Ihre Behandlungen (und vielleicht sogar "Osteo") rechtswidrig als "Präventionsmaßnahmen" bezeichnen wollen? Das wäre Umgehung des geltenden Rechts durch Umetikettierung der Therapie. Das ist - auch wenn das viele so machen - rechtswidrig. Es kommt immer darauf an, was man tatsächlich macht und nicht wie man es nennt.
Frage von mir: Warum beschäftigen Sie sich denn nicht mal damit, wie Sie regelkonform Ihre Selbstständigkeit aufbauen könnten? Das wäre doch was, oder? Z.b. den kleinen HPPT machen, dann könnten Sie wenigstens die PT-Dinge rechtskonform im FC anbieten. Oder es gleich richtig machen und den großen HP und dann die "Osteo" und die PT völlig unabhängig vom Arzt rechtskonform ausüben! ( Bedenken Sie noch die Dinge wie Haftpflicht,BG, evtl. Nutzungsänderungen bei Wohnräumen im eigenen Haus oder in nicht zugelassenen Räumen usw.-man kennt ja seine Pappenheimer wink). Mir ist schon klar, Sie überlegen sich vermutlich gerade, da Sie z.B. in Elernzeit sind, wei Sie von daheim arbeiten können, oder so.... Aber so einfach ist das nicht....
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Danke für die ausführlich Antwort. Ich wäge gerade alle Möglichkeiten ab. Freiberuflichkeit ist eigentlich keine Option, aber ich wollte mich trotzdem mal darüber informieren. Ich möchte natürlich nicht rechtswidrig irgendetwas in Rechnung stellen. Ich habe aber von einem Bekannten gehört, der als Physio selbstständig ist und "Präventionsmaßnahmen - Osteopathie" auf die Rechnungen an Privatpatienten, die mit einem Privatrezept für Osteopathie vom Arzt zu ihr kommen, schreibt. Das hat mich gewundert.
Den HP will und muss ich natürlich machen, wenn ich osteopathisch arbeiten will. Da die Prüfungen aber wegen Corona ständig verschoben worden sind, war es mir schlichtweg noch nicht möglich, diesen zu machen. Aktuell sieht es so aus, als könne ich mich erst für Frühjahr 2022 anmelden.
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Katharina Dretzke schrieb:
Hallo,
Danke für die ausführlich Antwort. Ich wäge gerade alle Möglichkeiten ab. Freiberuflichkeit ist eigentlich keine Option, aber ich wollte mich trotzdem mal darüber informieren. Ich möchte natürlich nicht rechtswidrig irgendetwas in Rechnung stellen. Ich habe aber von einem Bekannten gehört, der als Physio selbstständig ist und "Präventionsmaßnahmen - Osteopathie" auf die Rechnungen an Privatpatienten, die mit einem Privatrezept für Osteopathie vom Arzt zu ihr kommen, schreibt. Das hat mich gewundert.
Den HP will und muss ich natürlich machen, wenn ich osteopathisch arbeiten will. Da die Prüfungen aber wegen Corona ständig verschoben worden sind, war es mir schlichtweg noch nicht möglich, diesen zu machen. Aktuell sieht es so aus, als könne ich mich erst für Frühjahr 2022 anmelden.
Als Physiotherapeutin bist du sowieso freiberuflich, denn Physiotherapie gehört zu den freien Berufen (Eine freiberufliche Tätigkeit ist nach deutschem Recht kein Gewerbe und unterliegt daher weder der Gewerbeordnung noch der Gewerbesteuer.
§ 1 Abs. 2 PartGG: "Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt. Ausübung eines Freien Berufs im Sinne dieses Gesetzes ist die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen, Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Lotsen, hauptberuflichen Sachverständigen, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und ähnlicher Berufe sowie der Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.").
Warum ist "Freiberuflichkeit eigentlich keine Option" mehr für Dich?
Oder meinst Du Freie Mitarbeit?
Also Physio ohne HP (groß oder klein) darfst Du nur auf ärztliche Verordnung (Rezept) tätig werden. Oder Prävention machen. Prävention auf ärztliche Verordnung geht natürlich auch (siehe Dein Kollege).
Selbstverständlich darfst Du nur die Leistungen in Rechnungen stellen, die Du erbracht hast.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Katharina Dretzke
Als Physiotherapeutin bist du sowieso freiberuflich, denn Physiotherapie gehört zu den freien Berufen (Eine freiberufliche Tätigkeit ist nach deutschem Recht kein Gewerbe und unterliegt daher weder der Gewerbeordnung noch der Gewerbesteuer.
§ 1 Abs. 2 PartGG: "Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt. Ausübung eines Freien Berufs im Sinne dieses Gesetzes ist die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen, Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Lotsen, hauptberuflichen Sachverständigen, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und ähnlicher Berufe sowie der Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.").
Warum ist "Freiberuflichkeit eigentlich keine Option" mehr für Dich?
Oder meinst Du Freie Mitarbeit?
Also Physio ohne HP (groß oder klein) darfst Du nur auf ärztliche Verordnung (Rezept) tätig werden. Oder Prävention machen. Prävention auf ärztliche Verordnung geht natürlich auch (siehe Dein Kollege).
Selbstverständlich darfst Du nur die Leistungen in Rechnungen stellen, die Du erbracht hast.
Gruß von Monique
1. Osteopathie ist keine Präventionsmaßnahme
2. Hat die Kollegin ja ein ärztliches Privatrezept über Osteopathie. Allein schon deshalb ist es keine Prävention, sondern Ausübung der Heilkunde im Delegationsverfahren, aber....
3. ..... ein Arzt kann die Osteopathie nicht per Rezept an einen PT delegieren, da die Osteopathie nicht zum Berufsbild des PT gehört (Ein Arzt delegiert ja auch nicht Blutabnahme oder Impfen o.ä. an einen PT, oder?). Eine rechtskonforme Ausübung ist nur als Arzt oder HP möglich. Mir ist gleichwohl bewußt, dass dies täglich hunderte male gemacht wird.
4. Man sieht was so für ein Blödsinn getrieben wird. Das deckt sich mit meiner persönlichen Erfahrung: Viele versuchen nur noch geltendes Recht zu umgehen und es sich so zu konstruieren, wie es für sie passt. Wenn Sie aber dann persönlich betroffen sind, dann schreien dieselben Leute nach dem Rechtsstaat und fordern die Einhaltung von Regeln.
Kurzum: Das, was Deine Kollegin da macht ist Blödsinn.
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Bernie schrieb:
""Präventionsmaßnahmen - Osteopathie" auf die Rechnungen an Privatpatienten, die mit einem Privatrezept für Osteopathie vom Arzt"
1. Osteopathie ist keine Präventionsmaßnahme
2. Hat die Kollegin ja ein ärztliches Privatrezept über Osteopathie. Allein schon deshalb ist es keine Prävention, sondern Ausübung der Heilkunde im Delegationsverfahren, aber....
3. ..... ein Arzt kann die Osteopathie nicht per Rezept an einen PT delegieren, da die Osteopathie nicht zum Berufsbild des PT gehört (Ein Arzt delegiert ja auch nicht Blutabnahme oder Impfen o.ä. an einen PT, oder?). Eine rechtskonforme Ausübung ist nur als Arzt oder HP möglich. Mir ist gleichwohl bewußt, dass dies täglich hunderte male gemacht wird.
4. Man sieht was so für ein Blödsinn getrieben wird. Das deckt sich mit meiner persönlichen Erfahrung: Viele versuchen nur noch geltendes Recht zu umgehen und es sich so zu konstruieren, wie es für sie passt. Wenn Sie aber dann persönlich betroffen sind, dann schreien dieselben Leute nach dem Rechtsstaat und fordern die Einhaltung von Regeln.
Kurzum: Das, was Deine Kollegin da macht ist Blödsinn.
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Butthead schrieb:
...auf Bernie ist Verlass!
wenn ich getriggert werde innocent
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Bernie schrieb:
@Butthead
wenn ich getriggert werde innocent
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Bei einem Privatrezept von einem Arzt steht normalerweise eine Diagnose dabei. Dadurch kann eine Behandlung auf dieses Rezept keine Prävention mehr sein!
Gruß redvine
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Bernie schrieb:
"Ich bin Physio und Osteo ohne HP" -> Also sind Sie PT!
Als PT können Sie nur auf Rezept als PT tätig werden, also KG, MT o.ä. Osteo wäre unerlaubte Ausübung der Heilkunde und mithin strafbar (§1 HeilprG). Das lernt aber eigentlich auf der Osteo-Schule.......
"Wäre es Scheinselbständigkeit, wenn ich nur an einem Ort arbeite?" --> Die meisten Selbstständigen "arbeiten doch nur an einem Ort", oder? Also kann es daran nicht liegen, oder?
"Reicht es, wenn auf der Rechnung "Präventionsmaßnahme" steht oder muss ich ausführen, was ich gemacht habe?" --> Das klingt für mich so, als wenn Sie Ihre Behandlungen (und vielleicht sogar "Osteo") rechtswidrig als "Präventionsmaßnahmen" bezeichnen wollen? Das wäre Umgehung des geltenden Rechts durch Umetikettierung der Therapie. Das ist - auch wenn das viele so machen - rechtswidrig. Es kommt immer darauf an, was man tatsächlich macht und nicht wie man es nennt.
Frage von mir: Warum beschäftigen Sie sich denn nicht mal damit, wie Sie regelkonform Ihre Selbstständigkeit aufbauen könnten? Das wäre doch was, oder? Z.b. den kleinen HPPT machen, dann könnten Sie wenigstens die PT-Dinge rechtskonform im FC anbieten. Oder es gleich richtig machen und den großen HP und dann die "Osteo" und die PT völlig unabhängig vom Arzt rechtskonform ausüben! ( Bedenken Sie noch die Dinge wie Haftpflicht,BG, evtl. Nutzungsänderungen bei Wohnräumen im eigenen Haus oder in nicht zugelassenen Räumen usw.-man kennt ja seine Pappenheimer wink). Mir ist schon klar, Sie überlegen sich vermutlich gerade, da Sie z.B. in Elernzeit sind, wei Sie von daheim arbeiten können, oder so.... Aber so einfach ist das nicht....
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Dream13 schrieb:
Mach doch erstmal den HP ansonsten wird das sehr dünnes Eis.... Ich hab eine Privatpraxis und meine Privatpatienten sind froh dass ich Rezepte ausstellen kann und sie auch immer - je nach ihrem Vertrag mit ihrer Kasse- etwas erstattet bekommen. Viele gehen erst gar nicht zum Arzt sondern direkt zu mir um Zeit zu sparen....
Präventionsleistungen müssen mit Mehrwehrsteuer berechnet werden.
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Gruß redvine
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redvine schrieb:
Geht dann eben mehr in Richtung Gewerbe
Gruß redvine
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Badde schrieb:
Nicht zwingend. Aber wenn, dann Ust.
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Wonderwoman schrieb:
@Badde Nö... Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer: Das müssen Sie wissen!
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Badde schrieb:
Weiss ich. Aber danke.
Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer: Das müssen Sie wissen!
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Badde schrieb:
@Wonderwoman Kurz gesagt: Es gibt halt kein MwSt. Gesetz. Nur ein Ust. Gesetz. Deshalb weisen wir die Ust. Aus. Das "Nö" wirkt irgendwie immer pubertär.
Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer: Das müssen Sie wissen!
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Problem beschreiben
eim schrieb:
Und nur noch ergänzend zu dem was die anderen schon geschrieben haben:
Präventionsleistungen müssen mit Mehrwehrsteuer berechnet werden.
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