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Gestaltungsmöglichkeiten in einem
interdisziplinären und
teamorientierten Umfeld
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Keine Fließarbeit, sondern
ausreichend Puffe...
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mich würde bei der ganzen Diskussion wg dieses Urteils aus Bayern folgendes interessieren:
1.) hat jamand von euch die Statusfestellung in den letzten Wochen
bekommen?
2.) hat es jetzt Zweck es zu versuchen oder weckt man eher schlafende
Hunde?
3.) ist dieses Urteil bundesweit gültig oder muss es in jedem Land neu
gemacht werden? - Eigentlich müsste es ja Länderebene sein 0der???
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo
mich würde bei der ganzen Diskussion wg dieses Urteils aus Bayern folgendes interessieren:
1.) hat jamand von euch die Statusfestellung in den letzten Wochen
bekommen?
2.) hat es jetzt Zweck es zu versuchen oder weckt man eher schlafende
Hunde?
3.) ist dieses Urteil bundesweit gültig oder muss es in jedem Land neu
gemacht werden? - Eigentlich müsste es ja Länderebene sein 0der???
2.) kommt drauf an....wenn das Verhältnis schon länger besteht ist s wie Roulette...wenn frisch und neu hast Du Rechtssicherheit, wenn die Angaben korrekt sind
3.) bezieht sich erstmal nur auf den Einzelfall und wird wohl in Bayern besonders beachtet. Ansonsten zeigt es eine neue Sichtweise an, die in älteren Urteilen genau anders gesehen wurden. Auf jedenfall eine äußerst beunruhigende Entwicklung in einem eh schon windigen Thema...
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ali schrieb:
1.) ?
2.) kommt drauf an....wenn das Verhältnis schon länger besteht ist s wie Roulette...wenn frisch und neu hast Du Rechtssicherheit, wenn die Angaben korrekt sind
3.) bezieht sich erstmal nur auf den Einzelfall und wird wohl in Bayern besonders beachtet. Ansonsten zeigt es eine neue Sichtweise an, die in älteren Urteilen genau anders gesehen wurden. Auf jedenfall eine äußerst beunruhigende Entwicklung in einem eh schon windigen Thema...
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Die müssen ja sowieso in dem auszufüllenden Bogen alle angegeben werden.
Ich bin z.B. zur Zeit für 2 Praxen tätig und gebe noch Kurse für Vereine.
Wenn sich was ändert, muß man es natürlich melden - ist klar.
Aber brauche ich für jede Praxis / Verein eine extra Statusfeststellung???
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christine81 schrieb:
Muß ich dann für jede Praxis / Auftraggeber eine extra Statusfeststellung machen, oder gilt eine dann für alle Praxen /Auftraggeber, für die ich momentan tätig bin?
Die müssen ja sowieso in dem auszufüllenden Bogen alle angegeben werden.
Ich bin z.B. zur Zeit für 2 Praxen tätig und gebe noch Kurse für Vereine.
Wenn sich was ändert, muß man es natürlich melden - ist klar.
Aber brauche ich für jede Praxis / Verein eine extra Statusfeststellung???
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Schlummer schrieb:
Ja für jede extra schau dir das Formular an anders geht's gar nicht
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BeCz schrieb:
hab mal eine Frage zu der ganzen Sache! Ich bin Selbstständig mit einer Privatpraxis und arbeite momentan noch zusätzlich für eine andere Praxis als FM, bin ich genauso betroffen wie ein FM der keine eigene Praxis hat????
Wenn ich als FM einem PP selbst eine Rechnung stelle, zählt dieser doch auch als Auftraggeber, oder?
Müßte ich dann theoretisch für jeden Privatpat. (also Auftraggeber) eine Statusfeststellung machen? Wie sieht's da aus mit Datenschutz?
Langsam wird's echt lächerlich - wenn man denn den Faden mal so weiterspinnen möchte...... :confused: :kissing_closed_eyes:
Kann man sowas die Clearingstelle fragen, oder kommen die sich vera......t vor?
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christine81 schrieb:
Ja und wie sieht's aus in Sachen Privatpatienten?
Wenn ich als FM einem PP selbst eine Rechnung stelle, zählt dieser doch auch als Auftraggeber, oder?
Müßte ich dann theoretisch für jeden Privatpat. (also Auftraggeber) eine Statusfeststellung machen? Wie sieht's da aus mit Datenschutz?
Langsam wird's echt lächerlich - wenn man denn den Faden mal so weiterspinnen möchte...... :confused: :kissing_closed_eyes:
Kann man sowas die Clearingstelle fragen, oder kommen die sich vera......t vor?
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BeCz schrieb:
mmmh ich bin toal genervt von dem kram!! was ist den die clearingstelle und wie und wo erreicht man die??
Zuständig für die Statusfeststellung als Selbständiger.
Vor kurzem hat hier sogar mal jemand die Tel.nr. gepostet unter der man die Herrschaften erreichen kann.
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christine81 schrieb:
Clearingstelle der DRV in Berlin.
Zuständig für die Statusfeststellung als Selbständiger.
Vor kurzem hat hier sogar mal jemand die Tel.nr. gepostet unter der man die Herrschaften erreichen kann.
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BeCz schrieb:
Danke
LG
Ovista :blush:
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Ovista schrieb:
Clearingstelle Berlin Tel.: 030-86597407
LG
Ovista :blush:
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BeCz schrieb:
danke
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christine81 schrieb:
Hi, hi..... die armen Sachbearbeiter dort, werden vermutlich gerade mit Anrufen aus Bayern überschwemmt. :wink:
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Schlummer schrieb:
Also ich habe diese clearing stelle eben angerufen und die Dame sagte mir dieses Urteil in Bayern ist eine Einzelfallentscheidung kein Präzedenzfall und es wurde bei statusfeststellung immer noch genauso entschieden wie immer sie haben keine Anweisung das Urteil ins Kalkül zu ziehen. Klingt weniger brenzlich als hier diskutiert wird...
Bin seit 3, 5 jahren freier Mitarbeiter und arbeite mit 4 Praxen zusammen , zahle steuern , bfa, krankenkasse und co und muss mir jetzt gedanken zur Scheinselbstständigkeit machen ?
Eine Statusfeststellung habe ich mit keiner der 4 Praxen gemacht.
2 von denen wollen das auch nachträglich nicht die anderen sind sivh nicht sicher.
Ich habe bei der bfa angerufen und die haben mir gesagt das es in meinem Fall kein Problem gibt...aber wenn man das hier so alles liest macht man sich ja doch so seine Gedanken. Ich wollte in 3 Wochen eigentlich entspannt in den Urlaub fahren aber solche Ungewissheiten machen das doch etwas schwierig.
Bin ja mal gespannt wie das jetzt weiter geht....
:tired_face:
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Christian Lohmann schrieb:
Die totale Verwirrung ist ausgebrochen.
Bin seit 3, 5 jahren freier Mitarbeiter und arbeite mit 4 Praxen zusammen , zahle steuern , bfa, krankenkasse und co und muss mir jetzt gedanken zur Scheinselbstständigkeit machen ?
Eine Statusfeststellung habe ich mit keiner der 4 Praxen gemacht.
2 von denen wollen das auch nachträglich nicht die anderen sind sivh nicht sicher.
Ich habe bei der bfa angerufen und die haben mir gesagt das es in meinem Fall kein Problem gibt...aber wenn man das hier so alles liest macht man sich ja doch so seine Gedanken. Ich wollte in 3 Wochen eigentlich entspannt in den Urlaub fahren aber solche Ungewissheiten machen das doch etwas schwierig.
Bin ja mal gespannt wie das jetzt weiter geht....
:tired_face:
Das wär ja doppelt abkassiert für einen Bürger der BRD
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Das ist eben eine Radikallösung. Wenn z.B. ein regulärer Mitarbeiter schwarz arbeitet und sie kommen dem dahinter muss der Arbeitgeber die Sozialabgaben nachzahlen. Wenn eine 450 Eurokraft mehrere Stellen hat, wo sie dann ingesamt mehr als 450 Euro verdient müssen ebenfalls alle Arbeitgeber nachzahlen, auch wnn sie nichts voneinander wissen. Man müsste immer eine interne Ermittlergruppe unterhalten. Innenverträge oder Zusatzklauseln sind juristisch unwirksam.
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Eberhard schrieb:
Das ist eben eine Radikallösung. Wenn z.B. ein regulärer Mitarbeiter schwarz arbeitet und sie kommen dem dahinter muss der Arbeitgeber die Sozialabgaben nachzahlen. Wenn eine 450 Eurokraft mehrere Stellen hat, wo sie dann ingesamt mehr als 450 Euro verdient müssen ebenfalls alle Arbeitgeber nachzahlen, auch wnn sie nichts voneinander wissen. Man müsste immer eine interne Ermittlergruppe unterhalten. Innenverträge oder Zusatzklauseln sind juristisch unwirksam.
wie sieht es eigentlich aus wenn die DRV schon eine Prüfung für der Betrieb gemacht hat und nichts beanstandet hat.
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Physio54 schrieb:
Hallo,
wie sieht es eigentlich aus wenn die DRV schon eine Prüfung für der Betrieb gemacht hat und nichts beanstandet hat.
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ali schrieb:
Dann ist alles fein :blush:
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Physio54 schrieb:
Danke hat mir sehr geholfen
"Unterliegen mehrere Minijobs nach Zusammenrechnung der Versicherungspflicht, so tritt diese im Regelfall erst ein, wenn die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder ein anderer Träger der Rentenversicherung dies feststellt und bekannt gibt. Vor nachträglichen Beitragsforderungen ist ein Arbeitgeber demnach geschützt.
Etwas anderes gilt allerdings für den Fall, dass die verspätete Feststellung der Versicherungspflicht auf ein schuldhaftes Versäumnis des Arbeitgebers bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung der Beschäftigung zurückzuführen ist.
Daher sollten Sie sich vom Minijobber schriftlich bestätigen lassen, dass kein weiteres geringfügiges oder gar versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht.
Hierfür eignet sich der "Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte".
Dieser ist seit 1. Januar 2011 zwingend zu den Entgeltunterlagen zu nehmen."
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verena735 schrieb:
Zum Thema mehrere Minijobs hier eine Erklärung der Barmer GEK:
"Unterliegen mehrere Minijobs nach Zusammenrechnung der Versicherungspflicht, so tritt diese im Regelfall erst ein, wenn die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder ein anderer Träger der Rentenversicherung dies feststellt und bekannt gibt. Vor nachträglichen Beitragsforderungen ist ein Arbeitgeber demnach geschützt.
Etwas anderes gilt allerdings für den Fall, dass die verspätete Feststellung der Versicherungspflicht auf ein schuldhaftes Versäumnis des Arbeitgebers bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung der Beschäftigung zurückzuführen ist.
Daher sollten Sie sich vom Minijobber schriftlich bestätigen lassen, dass kein weiteres geringfügiges oder gar versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht.
Hierfür eignet sich der "Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte".
Dieser ist seit 1. Januar 2011 zwingend zu den Entgeltunterlagen zu nehmen."
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Christian Lohmann schrieb:
Davon ab... warum sollten die PI's für Abgaben aufkommen die ich doch selber leiste ?
Das wär ja doppelt abkassiert für einen Bürger der BRD
Ich habe Anfang des Jahres angefangen mit der FM. Alles wird eingehalten was die DRV als Vorgaben zur Selbstständigkeit vorgibt.
Habe da auch eine Statusfeststellung mit raus geschickt, allerdings fälschlicherweise an die falsche Stelle ( nach München,nicht nach Berlin) .
Von denen hab ich die ausgefüllten Fragebögen und Unterlagen wieder zurück bekommen ohne eine Rückmeldung das die Unterlagen falsch waren. Also hab ich angerufen und die Aussage bekommen " ich weiss nicht was ich damit anfangen soll,eine Statusfeststellung wird nicht mehr gemacht wenn sie schon bei uns die anmeldung gemacht haben und den Beitrag zahlen. Dann werden sie automatisch als Selbstständig eingestuft"
Keinerlei Worte fielen ,dass die Fragebögen an der falschen Stelle waren. Nach dem aktuellen Stand frug ich bei der Hotline nach und die leitete mich auch an die Clearingstelle die mir wiederum sagte das die aus München einfach den Antrag weiterleiten müssen und dann die Bearbeitung normal abläuft.Kann ja schliesslich mal passieren das was falsch ankommt. Jetzt durfte ich nochmal alles schicken und kann nur hoffen das jetzt alles durchgeht ,wenn mir das erste mal die Feststellung schon verwehrt wurde.
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verstehe ich aus deinen Ausführungen richtig, dass du bereits Beiträge zur Rentenversicherung als selbständig Tätiger leistest?
In diesem Fall musst du dich ja ordnungsgemäß beim zuständigen Rentenversicherer gemeldet haben und dieser hat dich aufgrund deiner Angaben als selbständig eingestuft.
Ein entsprechender verbindlicher B e s c h e i d muss dir vorliegen, sonst "dürftest" du nicht zahlen!
Wären dem DRV-Sachbearbeiter Zweifel an einer selbständigen Tätigkeit gekommen (und der Sachbearbeiter hat noch einen Prüfer und der Prüfer noch einen Vorgesetzten, der nochmal prüft; durch diese Hände geht ein Antrag auf Prüfung der Versicherungspflicht als selbständig Tätiger), wäre das sogenannte " Statusfeststellungsverfahren" (V027) eingeleitet worden, bei dem dann die Clearingstelle in Berlin entscheidet.
So aber, hat dein zuständiger Rentenversicherer entschieden und eine erneute Prüfung auf Klärung deines sozialversicherungsrechtlichen Status muss von der Clearingstelle abgelehnt werden.
Wäre ja auch doppelt gemoppelt!
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verena735 schrieb:
Hallo Athari,
verstehe ich aus deinen Ausführungen richtig, dass du bereits Beiträge zur Rentenversicherung als selbständig Tätiger leistest?
In diesem Fall musst du dich ja ordnungsgemäß beim zuständigen Rentenversicherer gemeldet haben und dieser hat dich aufgrund deiner Angaben als selbständig eingestuft.
Ein entsprechender verbindlicher B e s c h e i d muss dir vorliegen, sonst "dürftest" du nicht zahlen!
Wären dem DRV-Sachbearbeiter Zweifel an einer selbständigen Tätigkeit gekommen (und der Sachbearbeiter hat noch einen Prüfer und der Prüfer noch einen Vorgesetzten, der nochmal prüft; durch diese Hände geht ein Antrag auf Prüfung der Versicherungspflicht als selbständig Tätiger), wäre das sogenannte " Statusfeststellungsverfahren" (V027) eingeleitet worden, bei dem dann die Clearingstelle in Berlin entscheidet.
So aber, hat dein zuständiger Rentenversicherer entschieden und eine erneute Prüfung auf Klärung deines sozialversicherungsrechtlichen Status muss von der Clearingstelle abgelehnt werden.
Wäre ja auch doppelt gemoppelt!
Einer meiner Auftraggeber möchte natürlich jetzt eine Statusfeststellung haben und da meinte die Dame der Clearingstelle auch das ich jederzeit eine Statusfeststellung machen kann weil sich zum einen die Auftraggeber ja auch ändern können und zum anderen kann man ja theoretisch die Beiträge zahlen aber es sind nicht alle Vorraussetzungen erfüllt.Bei mir sind die Vorraussetzungen alle erfüllt ,aber die Theorie schaut so aus.
[bearbeitet am 30.04.14 22:13]
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Athari schrieb:
Ja, ich zahle Ordnungsgemäß meine Beiträge. Das ist eben das was mich verwirrt hat. Ich wollte einen Bescheid über die Statusfeststellung und hab ihn nicht bekommen,eben weil ich schon zahle. Hab aber auch für den Antrag nie ein Ablehnungsschreiben bekommen. Einen Bescheid hab ich natürlich bekommen mit dem zu zahlenden Beitrag,klar.
Einer meiner Auftraggeber möchte natürlich jetzt eine Statusfeststellung haben und da meinte die Dame der Clearingstelle auch das ich jederzeit eine Statusfeststellung machen kann weil sich zum einen die Auftraggeber ja auch ändern können und zum anderen kann man ja theoretisch die Beiträge zahlen aber es sind nicht alle Vorraussetzungen erfüllt.Bei mir sind die Vorraussetzungen alle erfüllt ,aber die Theorie schaut so aus.
[bearbeitet am 30.04.14 22:13]
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Problem beschreiben
Athari schrieb:
Das ganze Thema beschäftigt mich auch schon länger.
Ich habe Anfang des Jahres angefangen mit der FM. Alles wird eingehalten was die DRV als Vorgaben zur Selbstständigkeit vorgibt.
Habe da auch eine Statusfeststellung mit raus geschickt, allerdings fälschlicherweise an die falsche Stelle ( nach München,nicht nach Berlin) .
Von denen hab ich die ausgefüllten Fragebögen und Unterlagen wieder zurück bekommen ohne eine Rückmeldung das die Unterlagen falsch waren. Also hab ich angerufen und die Aussage bekommen " ich weiss nicht was ich damit anfangen soll,eine Statusfeststellung wird nicht mehr gemacht wenn sie schon bei uns die anmeldung gemacht haben und den Beitrag zahlen. Dann werden sie automatisch als Selbstständig eingestuft"
Keinerlei Worte fielen ,dass die Fragebögen an der falschen Stelle waren. Nach dem aktuellen Stand frug ich bei der Hotline nach und die leitete mich auch an die Clearingstelle die mir wiederum sagte das die aus München einfach den Antrag weiterleiten müssen und dann die Bearbeitung normal abläuft.Kann ja schliesslich mal passieren das was falsch ankommt. Jetzt durfte ich nochmal alles schicken und kann nur hoffen das jetzt alles durchgeht ,wenn mir das erste mal die Feststellung schon verwehrt wurde.
richtige Antwort verbindlich geben
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Noki Mail schrieb:
Der Wunsch kann wohl nicht erfüllt werden. Da kann nur noch ein Anwalt die
richtige Antwort verbindlich geben
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