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Neues Thema
Absetzbare Kilometer FM bei Hausbesuch
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Anna Uller
Vor 3 Wochen
Hallo an Alle,
ich beabsichtige aufs Land zu ziehen ( Rheinland-Pfalz) aber dennoch meine Hausbesuche 50km weiter in der Stadt (Hessen) zu behalten.
Kann ich bei der Einkommensteuer Erklärung dann die 50km hin und zurück angeben?
Ich danke im voraus.
Schönen Sonntag
Anna
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Hallo an Alle, ich beabsichtige aufs Land zu ziehen ( Rheinland-Pfalz) aber dennoch meine Hausbesuche 50km weiter in der Stadt (Hessen) zu behalten. Kann ich bei der Einkommensteuer Erklärung dann die 50km hin und zurück angeben? Ich danke im voraus. Schönen Sonntag Anna
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Inche
Vor 3 Wochen
Du schreibst dann ein Fahrtenbuch für deine Hb und gibst 0,30 Cent Pro km an
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• Papa Alpaka
• Anna Uller
Du schreibst dann ein Fahrtenbuch für deine Hb und gibst 0,30 Cent Pro km an
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Inche schrieb:

Du schreibst dann ein Fahrtenbuch für deine Hb und gibst 0,30 Cent Pro km an

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Papa Alpaka
Vor 3 Wochen
Seit 01.01.2022: €0,38/km.

Führ das Fahrtenbuch lückenlos und gewissenhaft, es tut weh, wenn das Finanzamt dir im Nachgang einen Formfehler reinhaut und 72.000km aberkennt (führt zu €21.600 zu versteuerndem Einkommen und ergab mir eine Nachforderung von €6.912).

Aus Faulheit habe ich meine KFZ mittlerweile ins Betriebsvermögen überführt und nutze die 0,25%-Regelung :)
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• die neue
• Anna Uller
Seit 01.01.2022: €0,38/km. Führ das Fahrtenbuch lückenlos und gewissenhaft, es tut weh, wenn das Finanzamt dir im Nachgang einen Formfehler reinhaut und 72.000km aberkennt (führt zu €21.600 zu versteuerndem Einkommen und ergab mir eine Nachforderung von €6.912). Aus Faulheit habe ich meine KFZ mittlerweile ins Betriebsvermögen überführt und nutze die 0,25%-Regelung :)
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Papa Alpaka schrieb:

Seit 01.01.2022: €0,38/km.

Führ das Fahrtenbuch lückenlos und gewissenhaft, es tut weh, wenn das Finanzamt dir im Nachgang einen Formfehler reinhaut und 72.000km aberkennt (führt zu €21.600 zu versteuerndem Einkommen und ergab mir eine Nachforderung von €6.912).

Aus Faulheit habe ich meine KFZ mittlerweile ins Betriebsvermögen überführt und nutze die 0,25%-Regelung :)

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Anna Uller
Vor 3 Wochen
Was ist die 0,25% Regelung?
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• Papa Alpaka
Was ist die 0,25% Regelung?
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Anna Uller schrieb:

Was ist die 0,25% Regelung?

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Anna Uller
Vor 3 Wochen
Danke schonmal für die schnellen Antworten
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Anna Uller schrieb:

Danke schonmal für die schnellen Antworten

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die neue
Vor 3 Wochen
@Inche Nö! Entweder ich führe ein Fahrtenbuch lückenlos und gewissenhaft und setze den dienstlichen Anteil komplett ab und nicht nur 30 Cent pro km.
Oder ich liste nur die dienstlich gefahrenen km folgendermaßen auf:
2.1.23 Willi-Müller-Str > Hans-Meyer-Str. 23 km, HB
2.1.23 Hans-Meyer-Str. > Grüner Weg 3 km, HB
2.1.23 Grüner Weg > .....
und setze dafür 30 Cent pro gefahrenem km ab.
Selbstverständlich hat das Finanzamt dann evtl. später Anspruch auf die Namen der HB-Patienten zur Kontrolle, Schweigepflicht hin oder her....
Die dritte Möglichkeit (nutze ich): 3 Monate Fahrtenbuch führen (als Nachweis, dass ich mein Fahrzeug zu mehr als 50% dienstlich nutze) und anschließend die 1%-Regelung anwenden. Dabei wird mir pro Monat 1% des Bruttoneupreises meines Fahrzeugs als fiktives Einkommen aufgeschlagen und dafür kann ich restlos alles absetzen: Leasingrate, Parkgebühren, Sprit, Versicherung, Steuer.... nur die Knöllchen kann ich nicht absetzen :)
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• Leni C.
• Papa Alpaka
• Anna Uller
[mention]Inche[/mention] Nö! [b]Entweder[/b] ich führe ein Fahrtenbuch lückenlos und gewissenhaft und setze den dienstlichen Anteil [b]komplett[/b] ab und nicht nur 30 Cent pro km. [b]Oder[/b] ich liste nur die dienstlich gefahrenen km folgendermaßen auf: 2.1.23 Willi-Müller-Str > Hans-Meyer-Str. 23 km, HB 2.1.23 Hans-Meyer-Str. > Grüner Weg 3 km, HB 2.1.23 Grüner Weg > ..... und setze dafür 30 Cent pro gefahrenem km ab. Selbstverständlich hat das Finanzamt dann evtl. später Anspruch auf die Namen der HB-Patienten zur Kontrolle, Schweigepflicht hin oder her.... Die dritte Möglichkeit (nutze ich): 3 Monate Fahrtenbuch führen (als Nachweis, dass ich mein Fahrzeug zu mehr als 50% dienstlich nutze) und anschließend die 1%-Regelung anwenden. Dabei wird mir pro Monat 1% des Bruttoneupreises meines Fahrzeugs als fiktives Einkommen aufgeschlagen und dafür kann ich restlos [b]alles[/b] absetzen: Leasingrate, Parkgebühren, Sprit, Versicherung, Steuer.... nur die Knöllchen kann ich nicht absetzen :)
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die neue schrieb:

@Inche Nö! Entweder ich führe ein Fahrtenbuch lückenlos und gewissenhaft und setze den dienstlichen Anteil komplett ab und nicht nur 30 Cent pro km.
Oder ich liste nur die dienstlich gefahrenen km folgendermaßen auf:
2.1.23 Willi-Müller-Str > Hans-Meyer-Str. 23 km, HB
2.1.23 Hans-Meyer-Str. > Grüner Weg 3 km, HB
2.1.23 Grüner Weg > .....
und setze dafür 30 Cent pro gefahrenem km ab.
Selbstverständlich hat das Finanzamt dann evtl. später Anspruch auf die Namen der HB-Patienten zur Kontrolle, Schweigepflicht hin oder her....
Die dritte Möglichkeit (nutze ich): 3 Monate Fahrtenbuch führen (als Nachweis, dass ich mein Fahrzeug zu mehr als 50% dienstlich nutze) und anschließend die 1%-Regelung anwenden. Dabei wird mir pro Monat 1% des Bruttoneupreises meines Fahrzeugs als fiktives Einkommen aufgeschlagen und dafür kann ich restlos alles absetzen: Leasingrate, Parkgebühren, Sprit, Versicherung, Steuer.... nur die Knöllchen kann ich nicht absetzen :)

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Papa Alpaka
Vor 3 Wochen
@Anna Uller die elektrische Variante der 1%-Regelung - fürs vollelektrische Fahrzeug werden nur 0,25% des Bruttolistenpreises als zu versteuerndes Einkommen angesetzt.

0,25 % Regel für elektrifizierte Dienstwagen | #FragSenger | Auto Senger
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• Anna Uller
[mention]Anna Uller[/mention] die elektrische Variante der 1%-Regelung - fürs vollelektrische Fahrzeug werden nur 0,25% des Bruttolistenpreises als zu versteuerndes Einkommen angesetzt. https://www.auto-senger.de/fragsenger/025-regel-fuer-elektrifizierte-dienstwagen/
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Papa Alpaka schrieb:

@Anna Uller die elektrische Variante der 1%-Regelung - fürs vollelektrische Fahrzeug werden nur 0,25% des Bruttolistenpreises als zu versteuerndes Einkommen angesetzt.

0,25 % Regel für elektrifizierte Dienstwagen | #FragSenger | Auto Senger

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Anna Uller
Vor 3 Wochen
Verstehe, danke
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• Papa Alpaka
Verstehe, danke
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Anna Uller schrieb:

Verstehe, danke

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Dolto
Vor 3 Wochen
@Papa Alpaka Die Anfahrt zur erste Arbeitsstelle ist halt privates Vergnügen.

Aber 300 km am Tag ist auch sportlich. Klar, dass das Finanzamt da mal genauer hinguckt.
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[mention]Papa Alpaka[/mention] Die Anfahrt zur erste Arbeitsstelle ist halt privates Vergnügen. Aber 300 km am Tag ist auch sportlich. Klar, dass das Finanzamt da mal genauer hinguckt.
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Dolto schrieb:

@Papa Alpaka Die Anfahrt zur erste Arbeitsstelle ist halt privates Vergnügen.

Aber 300 km am Tag ist auch sportlich. Klar, dass das Finanzamt da mal genauer hinguckt.

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Papa Alpaka
Vor 3 Wochen
@Dolto der Fehler war ein bisschen peinlich - die Fahrtenbücher aus dem Schreibwarenhandel hatte ich zu schnell voll, also ein 120 Blatt-Ringblock und die Angaben entsprechend auf DIN A4.

Der Haken: ich habe die Seiten nicht nummeriert, d.h. eine Manipulation konnte nicht ausgeschlossen werden.

Tja. Nun habe ich halt Kennzeichen&Kilometerstand auf jedem Servicebeleg; was ich nicht einreiche wird halt nicht gezählt...
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• Anna Uller
[mention]Dolto[/mention] der Fehler war ein bisschen peinlich - die Fahrtenbücher aus dem Schreibwarenhandel hatte ich zu schnell voll, also ein 120 Blatt-Ringblock und die Angaben entsprechend auf DIN A4. Der Haken: ich habe die Seiten nicht nummeriert, d.h. eine Manipulation konnte nicht ausgeschlossen werden. Tja. Nun habe ich halt Kennzeichen&Kilometerstand auf jedem Servicebeleg; was ich nicht einreiche wird halt nicht gezählt...
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Papa Alpaka schrieb:

@Dolto der Fehler war ein bisschen peinlich - die Fahrtenbücher aus dem Schreibwarenhandel hatte ich zu schnell voll, also ein 120 Blatt-Ringblock und die Angaben entsprechend auf DIN A4.

Der Haken: ich habe die Seiten nicht nummeriert, d.h. eine Manipulation konnte nicht ausgeschlossen werden.

Tja. Nun habe ich halt Kennzeichen&Kilometerstand auf jedem Servicebeleg; was ich nicht einreiche wird halt nicht gezählt...

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Dolto
Vor 3 Wochen
@Papa Alpaka Mache ich auch so. Sind aber sehr übersichtliche Kilometer. Da lächelt der Finanzbeamte nur müde drüber.
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• Papa Alpaka
• Anna Uller
[mention]Papa Alpaka[/mention] Mache ich auch so. Sind aber sehr übersichtliche Kilometer. Da lächelt der Finanzbeamte nur müde drüber.
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Dolto schrieb:

@Papa Alpaka Mache ich auch so. Sind aber sehr übersichtliche Kilometer. Da lächelt der Finanzbeamte nur müde drüber.

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Anna Uller schrieb:

Hallo an Alle,
ich beabsichtige aufs Land zu ziehen ( Rheinland-Pfalz) aber dennoch meine Hausbesuche 50km weiter in der Stadt (Hessen) zu behalten.
Kann ich bei der Einkommensteuer Erklärung dann die 50km hin und zurück angeben?
Ich danke im voraus.
Schönen Sonntag
Anna



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