Wir bieten Dir:
-einen unbefristeten Arbeitsvertrag
in Teil- oder Vollzeit
-Vollzeit besetzte Rezeption
-eine überdurchschnittliche
Bezahlung ab 3000€
-30 Tage Urlaub (bei Vollzeit) +
Bezahlten Urlaub zw Weihnachten und
Neujahr als Geschenk
-45€ Gutschein monatlich
-eine helle 250 qm große Praxis
-ein abwechslungsreiches und
innovatives Arbeiten
- nettes junges Team
-regelmäßig Teamsitzung
Wir erwarten von Dir:
-selbstständiges Arbeiten
-soziale und kommunikative
Fähigkei...
-einen unbefristeten Arbeitsvertrag
in Teil- oder Vollzeit
-Vollzeit besetzte Rezeption
-eine überdurchschnittliche
Bezahlung ab 3000€
-30 Tage Urlaub (bei Vollzeit) +
Bezahlten Urlaub zw Weihnachten und
Neujahr als Geschenk
-45€ Gutschein monatlich
-eine helle 250 qm große Praxis
-ein abwechslungsreiches und
innovatives Arbeiten
- nettes junges Team
-regelmäßig Teamsitzung
Wir erwarten von Dir:
-selbstständiges Arbeiten
-soziale und kommunikative
Fähigkei...
Wie läuft denn eine Abrechnung mit dem PI konkret ab? Ich stelle ihm den Gesamtbetrag der von mir getätigten Behandlungen in Rechnung und erhalte dann vom PI eine Rechnung mit seinem prozentualen Anteil, oder? Oder ziehe ich in meiner Rechnung an den PI schon seinen prozentualen Anteil ab?
Wie sieht eine Rechnung ganz konkret aus? Gibt es da ein Musterformular?
Vielen Dank schonmal!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich werde bald als freier Mitarbeiter tätig und habe noch offene Fragen...
Wie läuft denn eine Abrechnung mit dem PI konkret ab? Ich stelle ihm den Gesamtbetrag der von mir getätigten Behandlungen in Rechnung und erhalte dann vom PI eine Rechnung mit seinem prozentualen Anteil, oder? Oder ziehe ich in meiner Rechnung an den PI schon seinen prozentualen Anteil ab?
Wie sieht eine Rechnung ganz konkret aus? Gibt es da ein Musterformular?
Vielen Dank schonmal!
Der Einbehalt der % des PI wird hier als verschleierung verstanden und kann böse enden.
Muster gibt es zu hauf, müssen sich aber alle an die gesetzlichen Regelungen halten. Nur für und PT gibt es geringe aber wichtige Abweichungen. Bspw. USt-befreiung der Heilbehandlungen.
MFG
Meitao
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Meitao schrieb:
Deine Gedankengänge sind schon korrekt. Du stellst 100% in rechnung und erhälst eine Gegenrechnung. So will es das FA.
Der Einbehalt der % des PI wird hier als verschleierung verstanden und kann böse enden.
Muster gibt es zu hauf, müssen sich aber alle an die gesetzlichen Regelungen halten. Nur für und PT gibt es geringe aber wichtige Abweichungen. Bspw. USt-befreiung der Heilbehandlungen.
MFG
Meitao
D.h. also das ich eine Rechnung über sagen wir mal 570,34 € stelle und der PI "kontert" mit der Rechnung von 399,24€ (bei bspw. 70/30) ?
was wäre wenn man dann in seiner Rechnung aufführt das man 570,34 eingenommen hat und mit honorar Abzug von 30% das ganze dann 399,24 € sind? Hat das FA da auch was dagegen?
LG
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
Also ich stelle meine Rechnung so aus dass einmal die 100% dort stehen und dann meine % die ich erhalte und unten steht dann die Summe die der PI mir zahlen muß und bisher hat das FA auch nichts dagegen .Warum soll mir der PI jetzt noch eine Rechnung schicken? Auf meiner steht doch daswesentlich und der Arbeitsaufwand sollte man nicht schlimmer machen als er ist. :sunglasses: :sunglasses:
MFG
Meitao
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Meitao schrieb:
Jeder braucht eine Rechnung. Das FA will das so und es hat auch seinen Sinn. So werden einem immer Unterlagen fehlen.
MFG
Meitao
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Athari schrieb:
Ja das jeder eine Rechnung bekommen ist schon klar. Aber Ich gebe dem PI eine Rechnung mt dem 100% Wert und ganz unten dann den Honorar Wert. die Rechnung die ich dem PI gegeben habe kann ich doch genauso auch für mich gleich mit Kopieren und evtl vom PI bestätigen lassen mit einer Unterschrift.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Rally schrieb:
Ich stell dem PI seit Jahren nur mein Honorar ( ohne irgendwelche Aufschlüsselungen oder %-Angaben) in Rechnung. Wird seit Jahren auch so vom FA anerkannt
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Leni C. schrieb:
Ich bekomme die Rechnung von meiner FM , auf der stehen die 100 % , davon abgezogen meine ( einzubehaltenen ) Prozente als PI sowie eventuell anfallende Eigenanteile , die sie natürlich selber kassieren muß und dann gleich behält. Das ergibt die Summe , die ich ihr dann überweise. Sie macht sich eine Kopie und kann somit den Geldeingang kontrollieren . Es ist das gleiche Procedere , was wir doch auch z.B. mit Eingängen von Rechnungen von Privatpatienten haben.
MFG
Meitao
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Meitao schrieb:
Die Gegenrechnung durch den Praxisinhaber ist notwendig um nachweisen zu können in welcher größenordnung gewerbliche Einkünfte getätigt wurden.
MFG
Meitao
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Athari schrieb:
ja bloß gut das ich das hier lese.
D.h. also das ich eine Rechnung über sagen wir mal 570,34 € stelle und der PI "kontert" mit der Rechnung von 399,24€ (bei bspw. 70/30) ?
was wäre wenn man dann in seiner Rechnung aufführt das man 570,34 eingenommen hat und mit honorar Abzug von 30% das ganze dann 399,24 € sind? Hat das FA da auch was dagegen?
LG
Mein Profilbild bearbeiten