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Hamburg-Altona

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Abrechnung nachträglich korrigieren

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Neues Thema
Abrechnung nachträglich korrigieren
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Anonymer Teilnehmer
26.09.2013 07:14
Ich arbeite als FM und habe festgestellt, daß ich dem PI in vergangenen Rechnungen zu wenig berechnet habe. Ich weiß: So blöd muß man erst mal sein. Ich will auch gar nicht weiter sagen wie das passieren konnte.
Wie sieht es rechtlich aus? Das Geld ist ja schließlich reingewirtschaftet worden. Ich kann doch noch korrigierte Rechnungen schreiben und die Differenz fordern, oder muß das nach Begleichen der ersten (falschen) Rechnung vom PI nicht mehr gezahlt werden?

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Ich arbeite als FM und habe festgestellt, daß ich dem PI in vergangenen Rechnungen zu wenig berechnet habe. Ich weiß: So blöd muß man erst mal sein. Ich will auch gar nicht weiter sagen wie das passieren konnte. Wie sieht es rechtlich aus? Das Geld ist ja schließlich reingewirtschaftet worden. Ich kann doch noch korrigierte Rechnungen schreiben und die Differenz fordern, oder muß das nach Begleichen der ersten (falschen) Rechnung vom PI nicht mehr gezahlt werden?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ich arbeite als FM und habe festgestellt, daß ich dem PI in vergangenen Rechnungen zu wenig berechnet habe. Ich weiß: So blöd muß man erst mal sein. Ich will auch gar nicht weiter sagen wie das passieren konnte.
Wie sieht es rechtlich aus? Das Geld ist ja schließlich reingewirtschaftet worden. Ich kann doch noch korrigierte Rechnungen schreiben und die Differenz fordern, oder muß das nach Begleichen der ersten (falschen) Rechnung vom PI nicht mehr gezahlt werden?

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die neue
26.09.2013 07:20
Wo ist das Problem?
Miteinander reden, Nachweis erbringen, Nachforderung stellen, aus die Maus :confused:
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Wo ist das Problem? Miteinander reden, Nachweis erbringen, Nachforderung stellen, aus die Maus :confused:
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rudibam
26.09.2013 07:34
Das miteinander reden fällt einigen sehr schwer.
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Das miteinander reden fällt einigen sehr schwer.
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rudibam schrieb:

Das miteinander reden fällt einigen sehr schwer.

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Anonymer Teilnehmer
26.09.2013 07:55
Das Problem ist, daß es viel ist und ich weiß, daß das Geld nicht da sein wird, daß es bereits ausgegeben ist und der PI ernste Probleme damit haben wird, auch wenn er zahlen möchte. Ich habe ein schlechtes Gewissen, Geld zu fordern, das nicht da ist. Angesprochen habe ich das Thema gestern und wir werden darüber noch sprechen, nur schlafen kann ich nicht und er sicher auch nicht. Darum frage ich mich, ob ich da überhaupt im Recht bin.
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Das Problem ist, daß es viel ist und ich weiß, daß das Geld nicht da sein wird, daß es bereits ausgegeben ist und der PI ernste Probleme damit haben wird, auch wenn er zahlen möchte. Ich habe ein schlechtes Gewissen, Geld zu fordern, das nicht da ist. Angesprochen habe ich das Thema gestern und wir werden darüber noch sprechen, nur schlafen kann ich nicht und er sicher auch nicht. Darum frage ich mich, ob ich da überhaupt im Recht bin.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Das Problem ist, daß es viel ist und ich weiß, daß das Geld nicht da sein wird, daß es bereits ausgegeben ist und der PI ernste Probleme damit haben wird, auch wenn er zahlen möchte. Ich habe ein schlechtes Gewissen, Geld zu fordern, das nicht da ist. Angesprochen habe ich das Thema gestern und wir werden darüber noch sprechen, nur schlafen kann ich nicht und er sicher auch nicht. Darum frage ich mich, ob ich da überhaupt im Recht bin.

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Papa Alpaka
26.09.2013 09:14
Wäre es für dich besser den Fehler unter den Tisch zu kehren (ist schließlich zu anderer Leute Vorteil) und die Sache als "Lehrgeld" zu verbuchen? Ab dem 01.01.2017 wäre die Sache dann gegessen...

...das dein Geschäftspartner in gutem Glauben das deine Rechnung korrekt war "sein Geld" vielleicht schon anderweitig genutzt hat - ist zu erwarten, besonders wenn's eine größere Summe ist. Wichtig ist das ihr darüber gesprochen habt und euch einig werdet wann/wie du deinen Anteil bekommst (schlimmstenfalls schlägst du einen 100%-Anteil am Rezeptwert für dich raus bis die Rechnung beglichen ist...).

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• swantje 796
• Andi 72
Wäre es für dich besser den Fehler unter den Tisch zu kehren (ist schließlich zu anderer Leute Vorteil) und die Sache als "Lehrgeld" zu verbuchen? Ab dem 01.01.2017 wäre die Sache dann gegessen... ...das dein Geschäftspartner in gutem Glauben das deine Rechnung korrekt war "sein Geld" vielleicht schon anderweitig genutzt hat - ist zu erwarten, besonders wenn's eine größere Summe ist. Wichtig ist das ihr darüber gesprochen habt und euch einig werdet wann/wie du deinen Anteil bekommst (schlimmstenfalls schlägst du einen 100%-Anteil am Rezeptwert für dich raus bis die Rechnung beglichen ist...).
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Papa Alpaka schrieb:

Wäre es für dich besser den Fehler unter den Tisch zu kehren (ist schließlich zu anderer Leute Vorteil) und die Sache als "Lehrgeld" zu verbuchen? Ab dem 01.01.2017 wäre die Sache dann gegessen...

...das dein Geschäftspartner in gutem Glauben das deine Rechnung korrekt war "sein Geld" vielleicht schon anderweitig genutzt hat - ist zu erwarten, besonders wenn's eine größere Summe ist. Wichtig ist das ihr darüber gesprochen habt und euch einig werdet wann/wie du deinen Anteil bekommst (schlimmstenfalls schlägst du einen 100%-Anteil am Rezeptwert für dich raus bis die Rechnung beglichen ist...).

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die neue schrieb:

Wo ist das Problem?
Miteinander reden, Nachweis erbringen, Nachforderung stellen, aus die Maus :confused:

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Anonymer Teilnehmer
26.09.2013 08:39
Danke jedenfalls an "Die Neue" für die schnelle Reaktion!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Danke jedenfalls an "Die Neue" für die schnelle Reaktion!

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Anonymer Teilnehmer
26.09.2013 22:46
Dankeschön, Papa!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Dankeschön, Papa!

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Frank Sommer
29.09.2013 10:38
Du bist für deine Rechnugsstellung verantwortlich, nicht der Auftraggeber. Lass deinen Vertrag von einem Fachmann prüfen, der wird dir eine verbindliche Auskunft erteilen.

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Du bist für deine Rechnugsstellung verantwortlich, nicht der Auftraggeber. Lass deinen Vertrag von einem Fachmann prüfen, der wird dir eine verbindliche Auskunft erteilen.
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Frank Sommer schrieb:

Du bist für deine Rechnugsstellung verantwortlich, nicht der Auftraggeber. Lass deinen Vertrag von einem Fachmann prüfen, der wird dir eine verbindliche Auskunft erteilen.



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