Physiotherapeut (w/m/d) in VZ, TZ
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich
westlich von Köln in
Bergheim-Oberaußem.
Dich erwartet:
- Ein kreatives und motoviertes
Team
- Eine gut ausgestattete Praxis mit
großem KGG-Raum
- Behandlungen im 30-Minuten-Takt
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Eine ganztägig besetzte
Rezeption
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen & Teambesp...
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Es ist eine Privatpraxis, ich habe dort vorher nie gearbeitet und akquiere meine Pat von meiner Festanstellung in der Reha selbst , ich habe mit dem Verbandsanwalt rücksprache gehalten ......... und doch haben Sie es abgelehnt........ ich verstehe es einfach nicht ??????????????
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jaci schrieb:
ich muss mich mal gerade kurz aufregen. ich habe im Oktober den Statusfeststellungsantrag eingereicht. Nach gefühlten 50 Briefen, kam gestern die Ablehnung an. Meine Praxisinhaberin sagte, es sei eine labidare Antwort.
Es ist eine Privatpraxis, ich habe dort vorher nie gearbeitet und akquiere meine Pat von meiner Festanstellung in der Reha selbst , ich habe mit dem Verbandsanwalt rücksprache gehalten ......... und doch haben Sie es abgelehnt........ ich verstehe es einfach nicht ??????????????
mfg hgb :wink:
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Alexander Fischer schrieb:
Hab ich auch schon erlebt. Bei der DRV Prüfung dann ordentlich nachgezahlt.
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jaci schrieb:
wieso klar? ich arbeite hauptberuflich in der Klinik
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jaci schrieb:
Begründe Deine Aussage bitte
Entweder selbstständig oder mind. in 2 Praxen. N. m. Kenntnis ist Arbeit als FM nur in einer Praxis ein KO-Kriterium.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
solange Du nebenberuflich diese Pat. behandeln willst, wäre das bei einer Praxis nur eine verkappte Anstellung.
Entweder selbstständig oder mind. in 2 Praxen. N. m. Kenntnis ist Arbeit als FM nur in einer Praxis ein KO-Kriterium.
mfg hgb :wink:
N. m. Kenntnis ist Arbeit als FM nur in einer Praxis ein KO-Kriterium.
Das war mal.
Warum ?
Weil immer nur ein Binnenverhältnis zwischen Auftraggeber-Auftragnehmer geprüft wird.
Liegt hier etwas im Argen, ist die Show gelaufen.
Da ändern weitere Auftraggeber des Auftragnehmers auch nix mehr am Prüfungsergebnis.
Anders ausgedrückt: Ist das Verhältnis zwischen beiden astrein, interessieren weitere Auftraggeber
nicht.
Wichtig werden weitere Auftraggeber höchstens dann, wenn die Prüfung auf der Kippe steht.
Mein Senf dazu: Als FM sollte man auf lange Sicht grundsätzlich engere "Abhängigkeitsverhältnisse" zu
nur einem Auftraggeber vermeiden. Nicht wegen des Prüfungsgedöns, sondern weil ein FM nun mal
frei zu sein hat, auch von zu engen Bindungen.
Sonst kann man sich gleich anstellen lassen.
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hermi schrieb:
hgb schrieb am 11.3.18 18:08:
N. m. Kenntnis ist Arbeit als FM nur in einer Praxis ein KO-Kriterium.
Das war mal.
Warum ?
Weil immer nur ein Binnenverhältnis zwischen Auftraggeber-Auftragnehmer geprüft wird.
Liegt hier etwas im Argen, ist die Show gelaufen.
Da ändern weitere Auftraggeber des Auftragnehmers auch nix mehr am Prüfungsergebnis.
Anders ausgedrückt: Ist das Verhältnis zwischen beiden astrein, interessieren weitere Auftraggeber
nicht.
Wichtig werden weitere Auftraggeber höchstens dann, wenn die Prüfung auf der Kippe steht.
Mein Senf dazu: Als FM sollte man auf lange Sicht grundsätzlich engere "Abhängigkeitsverhältnisse" zu
nur einem Auftraggeber vermeiden. Nicht wegen des Prüfungsgedöns, sondern weil ein FM nun mal
frei zu sein hat, auch von zu engen Bindungen.
Sonst kann man sich gleich anstellen lassen.
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hgb schrieb:
Wenn Du nur in dieser Praxis frei arbeitest, ist es doch klar.
mfg hgb :wink:
Wer macht Terminierung, Absagen? Werden die Räume und Materialien vor Ort genutzt?
Teilnahme an internen Teams, Fortbildungen?
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Der Anwalt hat alles abgesegnet und gesagt, es spricht rechtlich nichts dagegen
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jaci schrieb:
alles nein, ausser das ich natürlich in der Praxis einen Raum nutze mit Ihrer Liege...... aber dafür zahle ich ja auch Miete
Der Anwalt hat alles abgesegnet und gesagt, es spricht rechtlich nichts dagegen
alles nein, ausser das ich natürlich in der Praxis einen Raum nutze mit Ihrer Liege...... aber dafür zahle ich ja auch Miete
Der Anwalt hat alles abgesegnet und gesagt, es spricht rechtlich nichts dagegen
Hallo jaci,
in der Hoffnung Dir hiermit weiterhelfen zu können:
1. Wenn Du in einer reinen Privatpraxis arbeitest, also nur Privatpatienten behandelst, solltest/musst Du die Rechnungen für Deine Behandlungen selbst schreiben. Die Patienten überweisen dann den kompletten Rechnungsbetrag auf Dein Konto.
2. Du bist frei in der Preisgestaltung für die Behandlung Deiner Privatpatienten.
3. Du zahlst eine Miete für die Nutzung der Praxisräume. Diese Mietet kannst Du mit dem PI aushandeln (ca. 30-40% vom durchschnittlichen Umsatz).
4. Damit bist Du zu 100% selbständig = Du mietest Praxisräume für die Behandlung Deiner Privatpatienten an. Punkt, fertig, Schluss. Dazu bedarf es keiner Statusfestetllung!!!
Ich selbst (PI) vermiete seit über 18 Jahren meine Praxisräume an Physios. Sie schreiben ihre Rechnungen selbst, zahlen Miete für die Nutzung meiner Praxisräume. Sie sind definitv selbständig! Ob Du eigene Praxisräume hast oder schon fertige Praxisräume anmietest, das macht für die Selbständigkeit keinen Unterschied!
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
jaci schrieb am 11.3.18 18:06:
alles nein, ausser das ich natürlich in der Praxis einen Raum nutze mit Ihrer Liege...... aber dafür zahle ich ja auch Miete
Der Anwalt hat alles abgesegnet und gesagt, es spricht rechtlich nichts dagegen
Hallo jaci,
in der Hoffnung Dir hiermit weiterhelfen zu können:
1. Wenn Du in einer reinen Privatpraxis arbeitest, also nur Privatpatienten behandelst, solltest/musst Du die Rechnungen für Deine Behandlungen selbst schreiben. Die Patienten überweisen dann den kompletten Rechnungsbetrag auf Dein Konto.
2. Du bist frei in der Preisgestaltung für die Behandlung Deiner Privatpatienten.
3. Du zahlst eine Miete für die Nutzung der Praxisräume. Diese Mietet kannst Du mit dem PI aushandeln (ca. 30-40% vom durchschnittlichen Umsatz).
4. Damit bist Du zu 100% selbständig = Du mietest Praxisräume für die Behandlung Deiner Privatpatienten an. Punkt, fertig, Schluss. Dazu bedarf es keiner Statusfestetllung!!!
Ich selbst (PI) vermiete seit über 18 Jahren meine Praxisräume an Physios. Sie schreiben ihre Rechnungen selbst, zahlen Miete für die Nutzung meiner Praxisräume. Sie sind definitv selbständig! Ob Du eigene Praxisräume hast oder schon fertige Praxisräume anmietest, das macht für die Selbständigkeit keinen Unterschied!
Gruß von Monique
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jaci schrieb:
@MOnique...... Danke und ja, das ist eine Antwort, die mir weiterhilft.
Was für Argumente hat der Mensch mit dem Titel Anwalt ??
Dass es dich nicht aufbaut ist auch kein Argument.
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Gert Winsa schrieb:
Du argumentierst damit dass ein Mensch mit dem Titel Anwalt diese aussage getroffen hat, ein Titel ist aber kein Argument, somit ist die Aussage des Anwalts in der Form wie du sie hier erbringst nichtssagend.
Was für Argumente hat der Mensch mit dem Titel Anwalt ??
Dass es dich nicht aufbaut ist auch kein Argument.
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bettina464 schrieb:
Gibt es zusätzlich noch eine Einbindung in die Organisation der Praxis?
Wer macht Terminierung, Absagen? Werden die Räume und Materialien vor Ort genutzt?
Teilnahme an internen Teams, Fortbildungen?
Lass uns an dem Bescheid der DRV teilhaben und schreib doch mal die Begründung, warum
abhängige Beschäftigung attestiert wurde.
Sonst ist alles nur wilde Spekulation.
Und bitte in der gebotenen Ausführlichkeit.
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eim schrieb:
Warum hast du die Statusanfrage denn nicht direkt vom Anwalt hinschicken lassen?Das wirkt schon so dass man sich informiert hat .
Ja, vielleicht hätte ich es gleich über den Anwalt schicken sollen..........
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jaci schrieb:
den Grund kann ich erst morgen schreiben, wenn ich den Brief selbst in der hand halte
Ja, vielleicht hätte ich es gleich über den Anwalt schicken sollen..........
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tom1350 schrieb:
Ich mag jetzt nicht suchen, aber ein wichtiges Urteil dazu sieht die Unabhängigkeit des FM vor allem wenn sein Honorar deutlich über dem eines Angestellten liegt, sodass er damit seine versicherungstechnische Absicherung bestreiten kann. Vor allem interessant für hauptberuflich Selbstständige.
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jaci schrieb:
@tom: liegt es nicht ............
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jaci schrieb:
Danke für´s kurz "auskotzen". Bin im Kontakt mit dem Anwalt und wir werden natürlich Einpruch erheben
Ich gewinne auch den Eindruck dass du dich selber mit der Materie nicht so exakt auskennst.
Die Statusfeststellung reichst der Praxisinhaber UND du ein. Du bekommst auch einen bescheid, indem exakt die Begründung für den Ablehnungsgrund drinsteht.
Selbstverständlich kann nach wie vor ein Auftraggeber ein Mitgrund für die Ablehnung sein, du beantwortest ja in der Statusfeststellung auch die Frage ob mehr wie 1/5 deiner Einkünfte durch andere FREIBERUFLICHE Tätigkeit erbracht wird.
Das ist in jedem Fall mit ein wichtiger Punkt, dass ein Anwalt anderer Meinung ist hat nichts zu sagen, in Rechtssachen sind Anwälte auch öfter verschiedener Meinung genauso wie Ärzte und Therapeuten.
Du hast dich selber nicht mit der Thematik beschäftigt sonst wüsstest du das alles, es gibt keine Argumente "hiermit bin ich ganz sicher Freiberuflich" oder "hiermit bin ich ganz sicher Scheinselbstständig" es kommt auf die Gesamtheit an, und nur ein Auftraggeber ist dabei durchaus ein gewichtiges Argument.
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Gert Winsa schrieb:
Es hätte überhaupt keinen Unterschied gemacht wenn der Anwalt den Antrag eingereicht hätte, dadurch werden doch die Umstände deiner FM Tätigkeit nicht anders, und es verleiht euren "Argumenten" auch nicht mehr gewicht.
Ich gewinne auch den Eindruck dass du dich selber mit der Materie nicht so exakt auskennst.
Die Statusfeststellung reichst der Praxisinhaber UND du ein. Du bekommst auch einen bescheid, indem exakt die Begründung für den Ablehnungsgrund drinsteht.
Selbstverständlich kann nach wie vor ein Auftraggeber ein Mitgrund für die Ablehnung sein, du beantwortest ja in der Statusfeststellung auch die Frage ob mehr wie 1/5 deiner Einkünfte durch andere FREIBERUFLICHE Tätigkeit erbracht wird.
Das ist in jedem Fall mit ein wichtiger Punkt, dass ein Anwalt anderer Meinung ist hat nichts zu sagen, in Rechtssachen sind Anwälte auch öfter verschiedener Meinung genauso wie Ärzte und Therapeuten.
Du hast dich selber nicht mit der Thematik beschäftigt sonst wüsstest du das alles, es gibt keine Argumente "hiermit bin ich ganz sicher Freiberuflich" oder "hiermit bin ich ganz sicher Scheinselbstständig" es kommt auf die Gesamtheit an, und nur ein Auftraggeber ist dabei durchaus ein gewichtiges Argument.
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Gert Winsa schrieb:
Ach ja nur noch zur Ergänzung, gewisse Verbände haben schon vor über 10 Jahren Musterverträge für FM Verhältnisse ausgearbeitet die vor Gericht auseinandergenommen wurden und zur Scheinselbstständigkeit bzw. Nachzahlung von Gewerbesteuer geführt haben. Trotz Beratung ihrer Anwälte, vielleicht ist es noch immer der gleiche :wink:
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jaci schrieb:
@Gert Winsa . Danke für deine wirklich aufbauenden Worte. Du kennst mich nicht und hast kein recht so zu urteilen.
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hermi schrieb:
@jaci: Leider ein bisschen dünn deine Info.
Lass uns an dem Bescheid der DRV teilhaben und schreib doch mal die Begründung, warum
abhängige Beschäftigung attestiert wurde.
Sonst ist alles nur wilde Spekulation.
Und bitte in der gebotenen Ausführlichkeit.
deine letzte Aussage irritiert mich etwas.
Deshalb bin ich auch verwundert, dass diese Antwort jaci weiterhilft.
Folgende Überlegung lässt mich an der Objektivität deines Rates zweifeln.
Zu 1. Wenn ein FM nur Privatpatienten in gemieteten (?Gewerbemiete, ?MWSt) Räumen behandelt, spielt es eigentlich keine Rolle welchen Status der Vermieter hat.
Zu 2. Hier hast durchaus Recht, selbst wenn die eigene Kalkulation des FM, rein zufällig deckungsgleich mit den Beihilfekalkulationen der jeweiligen Stellen ist.
Zu 3. Soll hier nun der FM seinem Vermieter seine Umsätze zur Mietberechnung offen legen (?Datenschutz), oder soll hier der Vermieter als Glücksritter dargestellt werden, der eine beliebige Miete, je nach Arbeitslust, Zahlungseingang und Ehrlichkeit, eines unabhängigen Mieters erhält?
Zu 4. Ich mag nicht orakeln, ob der Verzicht auf eine Statusfeststellung, nicht doch zum Bumerang werden kann.
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo MOnique,
deine letzte Aussage irritiert mich etwas.
Deshalb bin ich auch verwundert, dass diese Antwort jaci weiterhilft.
Folgende Überlegung lässt mich an der Objektivität deines Rates zweifeln.
Zu 1. Wenn ein FM nur Privatpatienten in gemieteten (?Gewerbemiete, ?MWSt) Räumen behandelt, spielt es eigentlich keine Rolle welchen Status der Vermieter hat.
Zu 2. Hier hast durchaus Recht, selbst wenn die eigene Kalkulation des FM, rein zufällig deckungsgleich mit den Beihilfekalkulationen der jeweiligen Stellen ist.
Zu 3. Soll hier nun der FM seinem Vermieter seine Umsätze zur Mietberechnung offen legen (?Datenschutz), oder soll hier der Vermieter als Glücksritter dargestellt werden, der eine beliebige Miete, je nach Arbeitslust, Zahlungseingang und Ehrlichkeit, eines unabhängigen Mieters erhält?
Zu 4. Ich mag nicht orakeln, ob der Verzicht auf eine Statusfeststellung, nicht doch zum Bumerang werden kann.
mfg mocca
Streng genommen gilt jeder einzelne Privatpatient als eigener Auftraggeber, setzt aber voraus dass die Patienten ausschließlich bei dem FM behandelt werden, und die gesamte Abwicklung, incl. Rechnungsstellung und Mahnwesen vom FM erledigt wird.
Wer in einer reinen Privatpraxis eine Ablehnung der Statusfeststellung bekommen hat, hat entweder einen schluddrigen Mitarbeiter bei der DRV gehabt (das bezweifel ich aber) und kann Einspruch einlegen, oder kennt sich rechtlich doch nicht so versiert aus, und hat sich bei den Fragen irgendwo ein Eigentor geschossen (und nochmals eine Aussage eines Anwalts ist keine Garantie, auch nicht, oder erst recht nicht die eines Verbandanwaltes :wink:) aber dafür schreibt die DRV auch eine Stellungnahme mit Begründung der Ablehnung.
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Gert Winsa schrieb:
In der Variante die Monique lebt und vorschlägt dürfte es ziemlich ziemlich sicher keine Probleme geben.
Streng genommen gilt jeder einzelne Privatpatient als eigener Auftraggeber, setzt aber voraus dass die Patienten ausschließlich bei dem FM behandelt werden, und die gesamte Abwicklung, incl. Rechnungsstellung und Mahnwesen vom FM erledigt wird.
Wer in einer reinen Privatpraxis eine Ablehnung der Statusfeststellung bekommen hat, hat entweder einen schluddrigen Mitarbeiter bei der DRV gehabt (das bezweifel ich aber) und kann Einspruch einlegen, oder kennt sich rechtlich doch nicht so versiert aus, und hat sich bei den Fragen irgendwo ein Eigentor geschossen (und nochmals eine Aussage eines Anwalts ist keine Garantie, auch nicht, oder erst recht nicht die eines Verbandanwaltes :wink:) aber dafür schreibt die DRV auch eine Stellungnahme mit Begründung der Ablehnung.
Eben! USt hat u.U. der Vermieter ans Finanzamt abzuführen, das ist nicht Sache des Mieters.
Es gibt hierbei mehrere Varianten:
a) Der Mieter zahlt pro Monat eine feste Miete – egal wie viele oder wie wenig Stunden er Patienten behandelt.
b) Der Mieter zahlt eine prozentuale Miete für seine Umsätze.
c) Der Mieter zahlt einen bestimmten Betrag pro gearbeiteter Stunde.
Bei Variante b) und c) sind die Mieteinnahmen, so denn sie denn über 17.500 Euro pro Jahr liegen, für den Vermieter umsatzsteuerpflichtig.
Dann müsste ja jeder PI, der ja auch nur Räumlichkeiten für das Betreiben seiner Praxis gemietet hat, eine Statusfeststellung machen lassen. Eigene Praxisräume = Selbständigkeit. Gemietete Praxisräume = Selbständigkeit.
Und wie Gert schon richtig schrieb: Jeder einzelne Privatpatient gilt als eigener Auftraggeber, wenn die gesamte Abwicklung, incl. Rechnungsstellung und Mahnwesen vom FM erledigt wird.
Gruß von Monique
PS: Und nur wäre echt mal interessant, mit welcher Begründung die Statusfeststellung abgelehnt worden ist! Bitte schreib doch mal was dazu, jacci.
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M0nique schrieb:
Hallo mocca,
MOnique schrieb: 1. Wenn Du in einer reinen Privatpraxis arbeitest, also nur Privatpatienten behandelst, solltest/musst Du die Rechnungen für Deine Behandlungen selbst schreiben. Die Patienten überweisen dann den kompletten Rechnungsbetrag auf Dein Konto.
mocca schrieb: Zu 1. Wenn ein FM nur Privatpatienten in gemieteten (?Gewerbemiete, ?MWSt) Räumen behandelt, spielt es eigentlich keine Rolle welchen Status der Vermieter hat.
MOnique schrieb: 3. Du zahlst eine Miete für die Nutzung der Praxisräume. Diese Mietet kannst Du mit dem PI aushandeln (ca. 30-40% vom durchschnittlichen Umsatz).
mocca schrieb: Zu 3. Soll hier nun der FM seinem Vermieter seine Umsätze zur Mietberechnung offen legen (?Datenschutz), oder soll hier der Vermieter als Glücksritter dargestellt werden, der eine beliebige Miete, je nach Arbeitslust, Zahlungseingang und Ehrlichkeit, eines unabhängigen Mieters erhält?
MOnique schrieb: 4. Damit bist Du zu 100% selbständig = Du mietest Praxisräume für die Behandlung Deiner Privatpatienten an. Punkt, fertig, Schluss. Dazu bedarf es keiner Statusfestetllung!!!
mocca schrieb: Zu 4. Ich mag nicht orakeln, ob der Verzicht auf eine Statusfeststellung, nicht doch zum Bumerang werden kann.
Eben! USt hat u.U. der Vermieter ans Finanzamt abzuführen, das ist nicht Sache des Mieters.
Es gibt hierbei mehrere Varianten:
a) Der Mieter zahlt pro Monat eine feste Miete – egal wie viele oder wie wenig Stunden er Patienten behandelt.
b) Der Mieter zahlt eine prozentuale Miete für seine Umsätze.
c) Der Mieter zahlt einen bestimmten Betrag pro gearbeiteter Stunde.
Bei Variante b) und c) sind die Mieteinnahmen, so denn sie denn über 17.500 Euro pro Jahr liegen, für den Vermieter umsatzsteuerpflichtig.
Dann müsste ja jeder PI, der ja auch nur Räumlichkeiten für das Betreiben seiner Praxis gemietet hat, eine Statusfeststellung machen lassen. Eigene Praxisräume = Selbständigkeit. Gemietete Praxisräume = Selbständigkeit.
Und wie Gert schon richtig schrieb: Jeder einzelne Privatpatient gilt als eigener Auftraggeber, wenn die gesamte Abwicklung, incl. Rechnungsstellung und Mahnwesen vom FM erledigt wird.
Gruß von Monique
PS: Und nur wäre echt mal interessant, mit welcher Begründung die Statusfeststellung abgelehnt worden ist! Bitte schreib doch mal was dazu, jacci.
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M0nique schrieb:
Schon schade, dass jacci sich nicht mehr meldet...
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