Hallo,
ich habe eine halbe Stelle in einer Praxis, in einer anderen Praxis einen 450-Euro-Job und überlege, zusätzlich als FM in einigen Praxen ein paar Stunden zu arbeiten. Es wären ca 15 Therapien als FM. Gilt dann die Grenze bei der RV mit den ca 400-Euro bei FM oder habe ich das durch meinen 450-Euro-Job schon verspielt? Dafür werden ja RV-Beiträge gezahlt, müsste also kein Problem sein, oder?
Danke an Euch!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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Du musst als Selbständiger keine Beiträge bei der DRV bezahlen, wenn Du einen oder mehrere Mitarbeiter mit einem Verdienst über 450.- Euro hast oder weniger als 50% "rezeptleistungen" machst.
[bearbeitet am 01.08.13 18:44]
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Die freie Mitarbeiterschaft wird separat beurteilt!
MFG
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Meitao schrieb:
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Stephen Ziegler schrieb:
Du musst als Selbständiger keine Beiträge bei der DRV bezahlen, wenn Du einen oder mehrere Mitarbeiter mit einem Verdienst über 450.- Euro hast oder weniger als 50% "rezeptleistungen" machst.
[bearbeitet am 01.08.13 18:44]
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Du kannst sowohl als 450,- Jobber wie auch als FM auf geringfügiger Basis (d.h. max. 450,-/Monat = max. 5400,-/Jahr) verdienen, ohne RV-pflichtig zu werden. Für FM-Tätigkeit fallen allerdings BG und Berufshaftpflicht an.
Also meinem Informationsstand nach geht die Kombi: TZ-Job+ 450,- Job+FM mit max. 5400,-/Jahr.
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Du kannst sowohl als 450,- Jobber wie auch als FM auf geringfügiger Basis (d.h. max. 450,-/Monat = max. 5400,-/Jahr) verdienen, ohne RV-pflichtig zu werden. Für FM-Tätigkeit fallen allerdings BG und Berufshaftpflicht an.
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christine81 schrieb:
Du kannst sowohl als 450,- Jobber wie auch als FM auf geringfügiger Basis (d.h. max. 450,-/Monat = max. 5400,-/Jahr) verdienen, ohne RV-pflichtig zu werden. Für FM-Tätigkeit fallen allerdings BG und Berufshaftpflicht an.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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Meitao schrieb:
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Stephen Ziegler schrieb:
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christine81 schrieb:
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