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und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
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• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hall , ist es möglich bei Selbständigkeit eine zusätzliche geringfügige Beschäftigung zu haben ? Danke für die Infos.
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morpheus-06 schrieb:
JA
Evtl. sollte ein selbständiger dann auch den RV aufstocken, damit er dann unmittelbar Riesterfähig ist.
Auch ein SV-Pflichtiges Angestelltenverhältnis ist möglich. Wer aber in der PKV bleiben will, sollte ein statusfeststellungsverfahren bei der DRV beantragen.
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Und besteht bei einem zusätzlichen 450,- Job als Selbständiger nicht wieder die Gefahr der Scheinselbständigkeit bzw. "Teilselbständigkeit"? Man ist ja dann zumindest zum Teil wieder weisungsgebunden.
[bearbeitet am 13.04.14 19:27]
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christine81 schrieb:
Wer sagt denn, das Selbständige immer Privatversichert sind?
Und besteht bei einem zusätzlichen 450,- Job als Selbständiger nicht wieder die Gefahr der Scheinselbständigkeit bzw. "Teilselbständigkeit"? Man ist ja dann zumindest zum Teil wieder weisungsgebunden.
[bearbeitet am 13.04.14 19:27]
> Und besteht bei einem zusätzlichen 450,- Job als Selbständiger
> nicht wieder die Gefahr der Scheinselbständigkeit bzw.
> "Teilselbständigkeit"? Man ist ja dann zumindest zum Teil
> wieder weisungsgebunden.
>
Nein, da besteht keine Gefahr.
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morpheus-06 schrieb:
christine81 schrieb:
> Und besteht bei einem zusätzlichen 450,- Job als Selbständiger
> nicht wieder die Gefahr der Scheinselbständigkeit bzw.
> "Teilselbständigkeit"? Man ist ja dann zumindest zum Teil
> wieder weisungsgebunden.
>
Nein, da besteht keine Gefahr.
Wir reden hier von Selbständigkeit mit eigenen Praxisräumen, oder?
Also ich kenn mich langsam nicht mehr aus, was geht und was nicht.
Alles gerade sehr verwirrend.
Ist wohl so beabsichtigt. ("Verschwörungstheorie")
[bearbeitet am 13.04.14 21:03]
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christine81 schrieb:
Sicher?
Wir reden hier von Selbständigkeit mit eigenen Praxisräumen, oder?
Also ich kenn mich langsam nicht mehr aus, was geht und was nicht.
Alles gerade sehr verwirrend.
Ist wohl so beabsichtigt. ("Verschwörungstheorie")
[bearbeitet am 13.04.14 21:03]
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morpheus-06 schrieb:
ja es geht, bestätigt durch die DRV, bzw. deren Betriebsprüfer.
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TheStonie schrieb:
Minijob ist immer Zusätzlich zu einer Hauptbeschäftigung ob SV-Pflichtig oder Selbständig möglich. Wenn man als Selbständiger Privat Versichert ist, fallen für den AG die Pauschale für die KV weg, das kann man dann bei den Gehaltsverhandlungen nutzen.
Evtl. sollte ein selbständiger dann auch den RV aufstocken, damit er dann unmittelbar Riesterfähig ist.
Auch ein SV-Pflichtiges Angestelltenverhältnis ist möglich. Wer aber in der PKV bleiben will, sollte ein statusfeststellungsverfahren bei der DRV beantragen.
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