Physiotherapeut/in für unsere
kleine physiotherapeutische Praxis
in München-Haidhausen in
Festanstellung ab Juli 2024
gesucht!
Arbeitszeit wählbar (Teilzeit oder
Vollzeit 38,5 Std./Woche)!
OPTION ZUR PRAXISÜBERNAHME GEGEN
ENDE 2025!!!!!!
Wir würden uns über viele
Interessenten/Interessentinnen
freuen!
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Arbeitszeit wählbar (Teilzeit oder
Vollzeit 38,5 Std./Woche)!
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Hoffe,jemand von euch kann mir helfen...
Wie ist die Vorgehensweise ,wenn man 25 H fest angestellt und man
zusätzlich noch freiberuflich arbeiten möchte ?
Ist es genau so ,als ob man nur freiberuflich arbeitet ?
Also fallen alle Zahlungen ( DRV usw .) an ?
Sollte man trotzdem eine Vorabsteuer leisten ?
Fragen über Fragen :- ((
Ich hoffe ,Ihr könnt mir helfen..
Einen schönen Abend !!
MFG
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Lenny77 schrieb:
Hey !
Hoffe,jemand von euch kann mir helfen...
Wie ist die Vorgehensweise ,wenn man 25 H fest angestellt und man
zusätzlich noch freiberuflich arbeiten möchte ?
Ist es genau so ,als ob man nur freiberuflich arbeitet ?
Also fallen alle Zahlungen ( DRV usw .) an ?
Sollte man trotzdem eine Vorabsteuer leisten ?
Fragen über Fragen :- ((
Ich hoffe ,Ihr könnt mir helfen..
Einen schönen Abend !!
MFG
Das wichtigste vorab!!!
STATUSFESTELLUNG BEI DER DRV !!! (wichtig)
...bei wenigen Stunden/Woche.da sollte aber exakt durchgerechnet werden, ob sich die FM Tätigkeit dann auch lohnt.
Zudem nur ab /70/30-Regelung,
Drunter=rechnet sich nicht !
Denn..arbeitet mann zb . nur ca 10-12 Stunden als FM/Woche wird die Rechnung eng.
Da es unerheblich ist, ob ich nun voll als FM arbeite oder nur 10-15 St/Woche.
Die ganzen "Sozial-Kosten" sind die gleichen bei beiden Beispiele.
Du bezahlt als FM=DRV-Beiträge,zu Beginn ca.250 Euro/Monat..nach drei Jahren dann voller Satz =500 Euro oder Anteilmässig Umsatz,,dann Betriebshaftpflicht,BG-Gebühren,Berufsunfähigkeitsvers.,evnt.l eine Betriebs-Rechtschutzvers,evntl. nach drei Jahre dann Vorsteuer.(zuvor ja Befreiung da Existensgründer, usw.).....evntl. eigene Werbungskosten,Equigment,Material,Flyer,eigenes Auftreten am Markt...kostet ja auch etwas .
(sollte aber sein,damit nicht =Scheinselbständig)
...dann evntl. Steuerberater-Kosten,.............
(.....der weiss aber am besten bescheid, ob sich FM mit wenigen Stunden/Woche rechnet !!)
(Ich arbeite 20 St. angestellt und ca. 20 Stunden FM.....zuvor war ich 10 Jahre nur FM..und bin nicht ohne Grund zurück in ..."Angestellt und FM")
[bearbeitet am 06.02.13 22:00]
[bearbeitet am 06.02.13 22:06]
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klaus Eberle schrieb:
....25 St.angestellt....der Rest als FM ist natürlich möglich.
Das wichtigste vorab!!!
STATUSFESTELLUNG BEI DER DRV !!! (wichtig)
...bei wenigen Stunden/Woche.da sollte aber exakt durchgerechnet werden, ob sich die FM Tätigkeit dann auch lohnt.
Zudem nur ab /70/30-Regelung,
Drunter=rechnet sich nicht !
Denn..arbeitet mann zb . nur ca 10-12 Stunden als FM/Woche wird die Rechnung eng.
Da es unerheblich ist, ob ich nun voll als FM arbeite oder nur 10-15 St/Woche.
Die ganzen "Sozial-Kosten" sind die gleichen bei beiden Beispiele.
Du bezahlt als FM=DRV-Beiträge,zu Beginn ca.250 Euro/Monat..nach drei Jahren dann voller Satz =500 Euro oder Anteilmässig Umsatz,,dann Betriebshaftpflicht,BG-Gebühren,Berufsunfähigkeitsvers.,evnt.l eine Betriebs-Rechtschutzvers,evntl. nach drei Jahre dann Vorsteuer.(zuvor ja Befreiung da Existensgründer, usw.).....evntl. eigene Werbungskosten,Equigment,Material,Flyer,eigenes Auftreten am Markt...kostet ja auch etwas .
(sollte aber sein,damit nicht =Scheinselbständig)
...dann evntl. Steuerberater-Kosten,.............
(.....der weiss aber am besten bescheid, ob sich FM mit wenigen Stunden/Woche rechnet !!)
(Ich arbeite 20 St. angestellt und ca. 20 Stunden FM.....zuvor war ich 10 Jahre nur FM..und bin nicht ohne Grund zurück in ..."Angestellt und FM")
[bearbeitet am 06.02.13 22:00]
[bearbeitet am 06.02.13 22:06]
Es fallen grundsätzlich Beiträge zur BG, einer Berufshaftpflichtvers. und Einkommensteuer an. KV-Beiträge nur dann, wenn die selbständige Arbeit überwiegt, RV-Beiträge fallen oberhalb von 5400€ steuerpfl. Einkommen pro Jahr an. Das Finanzamt legt ggf. die Höhe der Steuervorrauszahlungen fest wenn man sein Einkommen schätzt oder man legt selbst einen realistischen Anteil zurück. Am Jahresende wird dann die genaue Summe der Steuerzahlungen festgelegt und für das Folgejahr danach, die Steuervorrausszahlungen bestimmt. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Das hängt u.a. vom Umfang der selbständigen Tätigkeit ab.
Es fallen grundsätzlich Beiträge zur BG, einer Berufshaftpflichtvers. und Einkommensteuer an. KV-Beiträge nur dann, wenn die selbständige Arbeit überwiegt, RV-Beiträge fallen oberhalb von 5400€ steuerpfl. Einkommen pro Jahr an. Das Finanzamt legt ggf. die Höhe der Steuervorrauszahlungen fest wenn man sein Einkommen schätzt oder man legt selbst einen realistischen Anteil zurück. Am Jahresende wird dann die genaue Summe der Steuerzahlungen festgelegt und für das Folgejahr danach, die Steuervorrausszahlungen bestimmt. Gruß S.
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