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PHYSIOTHERAPEUT (W/M/D) VOLL- ODER
TEILZEIT, FESTE ANSTELLUNG.
DEINE BENEFITS:
- Entwicklungs- und
Gestaltungsmöglichkeiten in einem
interdisziplinären und
teamorientierten Umfeld
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Keine Fließarbeit, sondern
ausreichend Puffe...
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stefanie79 schrieb:
Hallo, ich war freier Mitarbeiter, in einer Praxis. Jetzt (nach 5 Jahren) werde ich nun beschuldigt, Behandeln erbracht zu haben, die zeitlich nicht möglich gewesen wären. Als auch therapieren erbracht zu haben, ohne Zertifikate. Stimmt alles nicht. Ich behandle nur mit dem nötigen Zertifikat; halte auch immer die Zeiten ein.Ich bekam auch eine Aufforderung, der Praxis, die von der AOK geforderte Summe zu zahlen. Ist nicht die Praxis für die Haftung gegenüber der Kasse verantwortlich?
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Wobei ... lese ich jetzt gerade. Ist das Auftragsverhältnis fünf Jahre her?
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tom1350 schrieb:
Wenn es drauf ankommt ist es schneller eine Scheinselbstständigkeit als der PI gucken kann.
Wobei ... lese ich jetzt gerade. Ist das Auftragsverhältnis fünf Jahre her?
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Nach einer so langen Zeit müssten Ansprüche der AOK eigentlich verjährt sein.
Gruß redvine
Nach einer so langen Zeit müssten Ansprüche der AOK eigentlich verjährt sein.
Gruß redvine
Auch wenn es nachweislich Betrug war ?
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a schubart schrieb:
redvine schrieb am 4.7.20 19:04:
Nach einer so langen Zeit müssten Ansprüche der AOK eigentlich verjährt sein.
Gruß redvine
Auch wenn es nachweislich Betrug war ?
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LeviathanPT schrieb:
Wenn man ein reines Gewissen hat, ab zum Anwalt, einstweilige Verfügung auf Unterlassen beantragen und gut ist.
Nach einer so langen Zeit müssten Ansprüche der AOK eigentlich verjährt sein.
Gruß redvine
Betrug verjährt nach fünf Jahren (zum Ende des Kalenderjahres), kann bei dem Vorwurf der besonderen Schwere (Bildung einer Bande die sich zum gewerbsmäßigen Betrug zusammengeschlossen hat, z.B. ein PI-FM-Gespann das gemeinsame Sache macht) aber auch erst nach zehn Jahren verjähren; dazu gibt's etliche Bedingungen und Ereignisse unter denen die Verjährung ruht oder unterbrochen wird, bis nach ca. 25 Jahren im Worst Case die absolute Verjährung eintritt.
Wenn "nach fünf Jahren" also "jetzt" die Kasse eine Klage eingereicht hat ist die Verfolgung vor Verjährung aufgenommen worden und "vorherige" Verjährungsfrist verlieren ihre Gültigkeit (ruhen, d.h. werden nach bestimmten Ereignissen fortgesetzt; oder werden unterbrochen, d.h. der Zählerstand wird auf 0 zurückgesetzt).
Wie die anderen bereits schreiben: sinnvoll ist es, bei einem solchen Vorwurf das Gespräch mit dem Anwalt zu führen (und Notizen zu machen) bevor man antwortet.
Im Vorfeld ist es am leichtesten, die estehenden Regularien einfach einzuhalten - dann kann man guten Gewissens "stimmt nicht" sagen und der Bestand an Leichen im Keller bleibt überschaubar ;)
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Papa Alpaka schrieb:
redvine schrieb am 4.7.20 19:04:
Nach einer so langen Zeit müssten Ansprüche der AOK eigentlich verjährt sein.
Gruß redvine
Betrug verjährt nach fünf Jahren (zum Ende des Kalenderjahres), kann bei dem Vorwurf der besonderen Schwere (Bildung einer Bande die sich zum gewerbsmäßigen Betrug zusammengeschlossen hat, z.B. ein PI-FM-Gespann das gemeinsame Sache macht) aber auch erst nach zehn Jahren verjähren; dazu gibt's etliche Bedingungen und Ereignisse unter denen die Verjährung ruht oder unterbrochen wird, bis nach ca. 25 Jahren im Worst Case die absolute Verjährung eintritt.
Wenn "nach fünf Jahren" also "jetzt" die Kasse eine Klage eingereicht hat ist die Verfolgung vor Verjährung aufgenommen worden und "vorherige" Verjährungsfrist verlieren ihre Gültigkeit (ruhen, d.h. werden nach bestimmten Ereignissen fortgesetzt; oder werden unterbrochen, d.h. der Zählerstand wird auf 0 zurückgesetzt).
Wie die anderen bereits schreiben: sinnvoll ist es, bei einem solchen Vorwurf das Gespräch mit dem Anwalt zu führen (und Notizen zu machen) bevor man antwortet.
Im Vorfeld ist es am leichtesten, die estehenden Regularien einfach einzuhalten - dann kann man guten Gewissens "stimmt nicht" sagen und der Bestand an Leichen im Keller bleibt überschaubar ;)
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stefanie79 schrieb:
Ja, es betraf die Jahre 2014 und 2015
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stefanie79 schrieb:
Ich arbeite in dieser Praxis seit 5 Jahren nicht mehr. Diese Woche bekam ich ein Schreiben eines Rechtsanwalts, mit der Aufforderung über 60000€ an die ehemalige Praxis zu überweisen, da ich mich nicht an die Behandlungszeiten gehalten hätte. Was ich abstreite, natürlich auch nicht zahlen werde.
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Tobias Vollenberg schrieb:
Was heißt denn nicht an die Behandlungszeiten gehalten?
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stefanie79 schrieb:
Wurde nicht näher definiert. Ich habe mich definitiv immer an die Zeiten gehalten. Es wurden aber noch mehrere Therapeuten dieser Praxis kontrolliert und auch alle wurden beanstandet, was Zeiten , fehlende Zertifikate angeht.
Ich arbeite in dieser Praxis seit 5 Jahren nicht mehr. Diese Woche bekam ich ein Schreiben eines Rechtsanwalts, mit der Aufforderung über 60000€ an die ehemalige Praxis zu überweisen, da ich mich nicht an die Behandlungszeiten gehalten hätte. Was ich abstreite, natürlich auch nicht zahlen werde.
Welche Behandlungszeiten?
Die Regelbehandlungszeiten aus dem Rahmenvertrag?
Gab es vor dem Anwaltschreiben keine Aufklärung, worum es sich handelt?
Hat PI Kontakt zu dir gesucht?
Falls nicht, muss es wohl ernst sein.
Die Aussage, dass du nicht bezahlen wirst, ist verständlich.
Trotzdem bist du zur Aufklärung der Sachlage verpflichtet.
Du solltest jetzt alles tun, um die (weiteren) Kosten so gering wie möglich zu halten.
Am besten, du und PI setzt euch zusammen und klärt jeden (von der GKV angezeigten?) Sachverhalt auf!
Alles Gute!!!
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RoFo schrieb:
stefanie79 schrieb am 5.7.20 12:09:
Ich arbeite in dieser Praxis seit 5 Jahren nicht mehr. Diese Woche bekam ich ein Schreiben eines Rechtsanwalts, mit der Aufforderung über 60000€ an die ehemalige Praxis zu überweisen, da ich mich nicht an die Behandlungszeiten gehalten hätte. Was ich abstreite, natürlich auch nicht zahlen werde.
Welche Behandlungszeiten?
Die Regelbehandlungszeiten aus dem Rahmenvertrag?
Gab es vor dem Anwaltschreiben keine Aufklärung, worum es sich handelt?
Hat PI Kontakt zu dir gesucht?
Falls nicht, muss es wohl ernst sein.
Die Aussage, dass du nicht bezahlen wirst, ist verständlich.
Trotzdem bist du zur Aufklärung der Sachlage verpflichtet.
Du solltest jetzt alles tun, um die (weiteren) Kosten so gering wie möglich zu halten.
Am besten, du und PI setzt euch zusammen und klärt jeden (von der GKV angezeigten?) Sachverhalt auf!
Alles Gute!!!
Wurde nicht näher definiert. Ich habe mich definitiv immer an die Zeiten gehalten. Es wurden aber noch mehrere Therapeuten dieser Praxis kontrolliert und auch alle wurden beanstandet, was Zeiten , fehlende Zertifikate angeht.
Die Zeiten sind anhand der Verlaufsdokumentation nachweisbar und die Zertis kann man ja noch x einreichen.
Dann ist ja hoffentlich alles ok.
Trotzdem sehr aufreibend!
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RoFo schrieb:
stefanie79 schrieb am 5.7.20 12:54:
Wurde nicht näher definiert. Ich habe mich definitiv immer an die Zeiten gehalten. Es wurden aber noch mehrere Therapeuten dieser Praxis kontrolliert und auch alle wurden beanstandet, was Zeiten , fehlende Zertifikate angeht.
Die Zeiten sind anhand der Verlaufsdokumentation nachweisbar und die Zertis kann man ja noch x einreichen.
Dann ist ja hoffentlich alles ok.
Trotzdem sehr aufreibend!
Ich arbeite in dieser Praxis seit 5 Jahren nicht mehr. Diese Woche bekam ich ein Schreiben eines Rechtsanwalts, mit der Aufforderung über 60000€ an die ehemalige Praxis zu überweisen, da ich mich nicht an die Behandlungszeiten gehalten hätte. Was ich abstreite, natürlich auch nicht zahlen werde.
Könnte es nicht sein , daß der PI Dreck am Stecken hat und bei einer Prüfung aufgeflogen ist ? Und jetz alles auf die MA / FM versucht abzuwälzen ? Wenn ich abrechne , schaue ich mir alle Rezepte noch mal an auf eventuelle Fehler . Woher weiß die Kasse , daß speziell du die Behandlungszeiten nicht eingehalten hast ? Du kannst doch auch sicherlich an deinen Abrechnungskopien für die Rechnung an den PI sehen welche Zertifikatspositionen du abgerechnet hast . Und einfach eine Zahlungsaufforderung ohne sachliche Belege ? Merkwürdig . Würde mir schleunigst Rechtsbeistand suchen . Es kann ja nicht angehen , daß diverse MA einer Praxis " mauscheln " und der " arme PI " das nicht bemerkt haben will .
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Leni C. schrieb:
stefanie79 schrieb am 5.7.20 12:09:
Ich arbeite in dieser Praxis seit 5 Jahren nicht mehr. Diese Woche bekam ich ein Schreiben eines Rechtsanwalts, mit der Aufforderung über 60000€ an die ehemalige Praxis zu überweisen, da ich mich nicht an die Behandlungszeiten gehalten hätte. Was ich abstreite, natürlich auch nicht zahlen werde.
Könnte es nicht sein , daß der PI Dreck am Stecken hat und bei einer Prüfung aufgeflogen ist ? Und jetz alles auf die MA / FM versucht abzuwälzen ? Wenn ich abrechne , schaue ich mir alle Rezepte noch mal an auf eventuelle Fehler . Woher weiß die Kasse , daß speziell du die Behandlungszeiten nicht eingehalten hast ? Du kannst doch auch sicherlich an deinen Abrechnungskopien für die Rechnung an den PI sehen welche Zertifikatspositionen du abgerechnet hast . Und einfach eine Zahlungsaufforderung ohne sachliche Belege ? Merkwürdig . Würde mir schleunigst Rechtsbeistand suchen . Es kann ja nicht angehen , daß diverse MA einer Praxis " mauscheln " und der " arme PI " das nicht bemerkt haben will .
Bei der Summe fällt mir irgendwie ein, du hast die Zertifikate und mehrere andere Mitarbeiter ohne Zertifikate haben die Leistung erbracht. Und da das ja normalerweise gar nicht sein kann, hast du mit deinen den Kassen gemeldeten Arbeitsstunden pro Woche natürlich die Behandlungszeit nicht eingehalten. Z. B. 10 Stunden/Woche gearbeitet, 40 x MT erbracht, abgerechnet 100x....
Halt uns doch mal über den Verlauf auf dem Laufenden.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Es klingt wirklich nach Dreck am Stecken.
Bei der Summe fällt mir irgendwie ein, du hast die Zertifikate und mehrere andere Mitarbeiter ohne Zertifikate haben die Leistung erbracht. Und da das ja normalerweise gar nicht sein kann, hast du mit deinen den Kassen gemeldeten Arbeitsstunden pro Woche natürlich die Behandlungszeit nicht eingehalten. Z. B. 10 Stunden/Woche gearbeitet, 40 x MT erbracht, abgerechnet 100x....
Halt uns doch mal über den Verlauf auf dem Laufenden.
MfG :)
......
Bei der Summe fällt mir irgendwie ein, du hast die Zertifikate und mehrere andere Mitarbeiter ohne Zertifikate haben die Leistung erbracht. Und da das ja normalerweise gar nicht sein kann, hast du mit deinen den Kassen gemeldeten Arbeitsstunden pro Woche natürlich die Behandlungszeit nicht eingehalten. Z. B. 10 Stunden/Woche gearbeitet, 40 x MT erbracht, abgerechnet 100x....
Halt uns doch mal über den Verlauf auf dem Laufenden.
MfG :)
Klingt irwie plausibel.
Das könnte Stefanie dann schnell aufklären anhand ihrer RGen an PI.
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RoFo schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 5.7.20 13:38:
......
Bei der Summe fällt mir irgendwie ein, du hast die Zertifikate und mehrere andere Mitarbeiter ohne Zertifikate haben die Leistung erbracht. Und da das ja normalerweise gar nicht sein kann, hast du mit deinen den Kassen gemeldeten Arbeitsstunden pro Woche natürlich die Behandlungszeit nicht eingehalten. Z. B. 10 Stunden/Woche gearbeitet, 40 x MT erbracht, abgerechnet 100x....
Halt uns doch mal über den Verlauf auf dem Laufenden.
MfG :)
Klingt irwie plausibel.
Das könnte Stefanie dann schnell aufklären anhand ihrer RGen an PI.
Für die Verlaufsdokumentation ist der Zugelassene gegenüber den Vertragspartnern verantwortlich, welche er entsprechend delegieren kann. Natürlich auch für die korrekte Abrechnung.
Also in meinem Fall würde ich einmal herzlich über das Schreiben lachen. Der PI hat aber sicher gerade ein großes Problem. Deshalb auch zum Selbstschutz unbedingt bald die Quittierung des behandelnden Therapeuten auf die Rückseite dazu.
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tom1350 schrieb:
In meiner Provisionsabrechnung ist genau jeder Termin mit Name, Uhrzeit und Art der Therapie drauf. Für mich und den PI. Ich kann also noch Jahre später jede Therapie genau belegen und nachvollziehen, inklusive meiner Zertifikatspositionen.
Für die Verlaufsdokumentation ist der Zugelassene gegenüber den Vertragspartnern verantwortlich, welche er entsprechend delegieren kann. Natürlich auch für die korrekte Abrechnung.
Also in meinem Fall würde ich einmal herzlich über das Schreiben lachen. Der PI hat aber sicher gerade ein großes Problem. Deshalb auch zum Selbstschutz unbedingt bald die Quittierung des behandelnden Therapeuten auf die Rückseite dazu.
Oder ist das schon im Schredder?
Dann hast du jetzt ein Problem.
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USpre schrieb:
Hast du, Stefanie, denn noch alle Kopien deiner Rechnungen aus den Jahren 2014 und 2015?
Oder ist das schon im Schredder?
Dann hast du jetzt ein Problem.
Hast du, Stefanie, denn noch alle Kopien deiner Rechnungen aus den Jahren 2014 und 2015?
Oder ist das schon im Schredder?
Dann hast du jetzt ein Problem.
Also 10 Jahre sollten es schon sein...
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ali schrieb:
USpre schrieb am 5.7.20 17:19:
Hast du, Stefanie, denn noch alle Kopien deiner Rechnungen aus den Jahren 2014 und 2015?
Oder ist das schon im Schredder?
Dann hast du jetzt ein Problem.
Also 10 Jahre sollten es schon sein...
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stefanie79 schrieb:
Ja, ich besitze noch aller Abrechnungen, danke für die Infos
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USpre schrieb:
Nimm dir bitte einen Rechtsanwalt, der sich mit sowas auskennt. Ich hoffe, du hast eine Rechtsschutzversicherung. Ich drücke dir die Daumen!
Behandeln erbracht zu haben, die zeitlich nicht möglich gewesen wären.
Hier handelt es sich vermutlich um fehlerhaft eingetragene Daten bei denen es zu Überschneidungen z. B. mit Krankenhausaufenthalten o. Äh. gekommen ist oder es wurden an einem Tag deutlich mehr als 24 Behandlungen pro Behandler abgerechnet.
Als auch therapieren erbracht zu haben, ohne Zertifikate.
Das ließe sich nachverfolgen wenn Du Zertifikatsverordnungen unterschrieben hast, für die Du kein Zertifikat hattest oder die Krankenkasse Deine Patienten befragt hat (eher unwahrscheinlich nach 5Jahren).
Stimmt alles nicht. Ich behandle nur mit dem nötigen Zertifikat;
Dann kannst Du ja gelassen bleiben.
Ich bekam auch eine Aufforderung, der Praxis, die von der AOK geforderte Summe zu zahlen.
Eine solche Aufforderung spricht dafür, dass Deine damalige Praxis eine entsprechende Forderung der AOK bekommen hat und nun versucht, Dich in die Verantwortung zu nehmen. Das ist als reine Fordeung für Dich zunächst nicht verbindlich. Zunächst muss diese Praxis den Rechtsweg einschlagen und Dir etwaige Verfehlungen in jedem Einzelfall nachweisen.
Ist nicht die Praxis für die Haftung gegenüber der Kasse verantwortlich?
Ja das ist sie. Aber natürlich kann sie versuchen von Dir eine Entschädigung zu bekommen, wenn Du Dich rechtswidrig oder fahrlässig verhalten hast.
Ich würde das Schreiben höflich aber bestimmt dahingehend beantworten, dass Du die Vorwürfe nicht nachvollziehen kannst und sie auffordern, dass zu unterlassen.
Widrigenfalls würdest Du anwaltlichen Rat einholen und gegen diese Vorwürfe rechtlich vorgehen.
Entweder ist dann Ruhe oder Du musst tatsächlich aktiv werden.
Sollten die Vorwürfe berechtigt sein und Du wirst auf Entschädigung verklagt, wird Dich ein Anwalt dahingehend beraten welche Dinge Du abstreiten kannst, welche Dinge Du zugibst und wo Du Dich überhaupt nicht mehr erinnern kannst....
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tom1350 schrieb:
Es wird allerhöchste Zeit, dass die Quittierung des behandelnden Therapeuten auf die Rückseite der Verordnung kommt.
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Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
stefanie79 schrieb am 4.7.20 14:58:
Behandeln erbracht zu haben, die zeitlich nicht möglich gewesen wären.
Hier handelt es sich vermutlich um fehlerhaft eingetragene Daten bei denen es zu Überschneidungen z. B. mit Krankenhausaufenthalten o. Äh. gekommen ist oder es wurden an einem Tag deutlich mehr als 24 Behandlungen pro Behandler abgerechnet.
Als auch therapieren erbracht zu haben, ohne Zertifikate.
Das ließe sich nachverfolgen wenn Du Zertifikatsverordnungen unterschrieben hast, für die Du kein Zertifikat hattest oder die Krankenkasse Deine Patienten befragt hat (eher unwahrscheinlich nach 5Jahren).
Stimmt alles nicht. Ich behandle nur mit dem nötigen Zertifikat;
Dann kannst Du ja gelassen bleiben.
Ich bekam auch eine Aufforderung, der Praxis, die von der AOK geforderte Summe zu zahlen.
Eine solche Aufforderung spricht dafür, dass Deine damalige Praxis eine entsprechende Forderung der AOK bekommen hat und nun versucht, Dich in die Verantwortung zu nehmen. Das ist als reine Fordeung für Dich zunächst nicht verbindlich. Zunächst muss diese Praxis den Rechtsweg einschlagen und Dir etwaige Verfehlungen in jedem Einzelfall nachweisen.
Ist nicht die Praxis für die Haftung gegenüber der Kasse verantwortlich?
Ja das ist sie. Aber natürlich kann sie versuchen von Dir eine Entschädigung zu bekommen, wenn Du Dich rechtswidrig oder fahrlässig verhalten hast.
Ich würde das Schreiben höflich aber bestimmt dahingehend beantworten, dass Du die Vorwürfe nicht nachvollziehen kannst und sie auffordern, dass zu unterlassen.
Widrigenfalls würdest Du anwaltlichen Rat einholen und gegen diese Vorwürfe rechtlich vorgehen.
Entweder ist dann Ruhe oder Du musst tatsächlich aktiv werden.
Sollten die Vorwürfe berechtigt sein und Du wirst auf Entschädigung verklagt, wird Dich ein Anwalt dahingehend beraten welche Dinge Du abstreiten kannst, welche Dinge Du zugibst und wo Du Dich überhaupt nicht mehr erinnern kannst....
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Im Sinne von einem guten Verhältnis von freien Mitarbeitern und Praxisinhabern würde ich mal beim ehemaligen PI anrufen und fragen, was das soll.
Gruß redvine
Die Forderung von 60000€ wirkt mir für einen FM, alleine von der AOK für 2 Jahre extrem viel, da stimmt dann wahrscheinlich beim PI irgendetwas nicht.
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Die Forderung von 60000€ wirkt mir für einen FM, alleine von der AOK für 2 Jahre extrem viel, da stimmt dann wahrscheinlich beim PI irgendetwas nicht.
gerade die AOK hat viele mitglieder = gut möglich, dass die meisten behandlungen von den AOK leuten sind.
die aok hat bestimmt nicht jede verordnung überprüft, sondern einfach nur alles abgerechnete beanstandet. und dann kommt man eingentlich ganz schnell auf 60k
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Alex Moro schrieb:
Tobias Vollenberg schrieb am 5.7.20 19:32:
Die Forderung von 60000€ wirkt mir für einen FM, alleine von der AOK für 2 Jahre extrem viel, da stimmt dann wahrscheinlich beim PI irgendetwas nicht.
gerade die AOK hat viele mitglieder = gut möglich, dass die meisten behandlungen von den AOK leuten sind.
die aok hat bestimmt nicht jede verordnung überprüft, sondern einfach nur alles abgerechnete beanstandet. und dann kommt man eingentlich ganz schnell auf 60k
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Problem beschreiben
Tobias Vollenberg schrieb:
Notfalls hast du ja noch die Kontoauszüge, aber normalerweise sollte man 10 Jahre seine Unterlagen als selbstständiger aufbewahren.
Die Forderung von 60000€ wirkt mir für einen FM, alleine von der AOK für 2 Jahre extrem viel, da stimmt dann wahrscheinlich beim PI irgendetwas nicht.
Wenn KK bei von mir behandelten Patienten Fragen hatten oder etwas unklar war konnte ich das auch immer mit den KK selber regeln.
Also las alles nur über Rechtsanwalt laufen wenn du selbst keine Unterlagen mehr hast.
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60.000 Euro für zwei Jahre würde bedeuten, dass Du mindestens 35 Stunde die Woche ausschließlichfür die AOK "falsch gearbeitet" hast. Und das kann ja schon mal gar nicht sein.
Morgen früh sofort Termin beim Fachanwalt für Arbeitstecht machen!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Mit dem AG ab sofort ausschließlich über den Anwalt Kontakt aufnehmen!!!!!!!!!!!!!!
Ich hoffe für Dich, dass Du von allen mit Dir abgerechneten Rezepten Kopien hast, ebenso eine gute Doku mit geleisteten Behandlungen, Behandlungsdauer. So halten es zumindest meine FM seit 20 Jahren.
Du tust mir echt leid, so nen Stress brauch wirklich niemand.
Wie meine Vorschreiber schon sagten, der PI hast Mist gebaut und versucht es auf seine ehemaligen FMs abzuwälzen. Hört sich zumindest nach Deiner Schilderung so an.
Good luck!
Und halte uns bitte auf dem Laufenden.
Liebe Grüße von Monique
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M0nique schrieb:
Ach Du meine Güte :flushed:
60.000 Euro für zwei Jahre würde bedeuten, dass Du mindestens 35 Stunde die Woche ausschließlichfür die AOK "falsch gearbeitet" hast. Und das kann ja schon mal gar nicht sein.
Morgen früh sofort Termin beim Fachanwalt für Arbeitstecht machen!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Mit dem AG ab sofort ausschließlich über den Anwalt Kontakt aufnehmen!!!!!!!!!!!!!!
Ich hoffe für Dich, dass Du von allen mit Dir abgerechneten Rezepten Kopien hast, ebenso eine gute Doku mit geleisteten Behandlungen, Behandlungsdauer. So halten es zumindest meine FM seit 20 Jahren.
Du tust mir echt leid, so nen Stress brauch wirklich niemand.
Wie meine Vorschreiber schon sagten, der PI hast Mist gebaut und versucht es auf seine ehemaligen FMs abzuwälzen. Hört sich zumindest nach Deiner Schilderung so an.
Good luck!
Und halte uns bitte auf dem Laufenden.
Liebe Grüße von Monique
.........
Morgen früh sofort Termin beim Fachanwalt für Arbeitstecht machen!!!!!!!!!!!!!!!!!!
........
........
Liebe Grüße von Monique
Arbeitsrecht??
Ich würde jetzt eher auf Vertragsrecht kommen.
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RoFo schrieb:
M0nique schrieb am 5.7.20 20:02:
.........
Morgen früh sofort Termin beim Fachanwalt für Arbeitstecht machen!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Liebe Grüße von Monique
Arbeitsrecht??
Ich würde jetzt eher auf Vertragsrecht kommen.
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USpre schrieb:
Verwaltungsrecht? Sozialrecht?
Die Rechtsanwaltskammer würde ich fragen, was am besten passt.
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USpre schrieb:
Verwaltungsrecht? Sozialrecht? Strafrecht?
Die Rechtsanwaltskammer würde ich fragen, was am besten passt.
.........
Morgen früh sofort Termin beim Fachanwalt für Arbeitstecht machen!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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........
Liebe Grüße von Monique
Arbeitsrecht??
Ich würde jetzt eher auf Vertragsrecht kommen.
...bei der Gelegenheit könnte man auf die Idee kommen zurückzuschlagen und eine von der PI angeregte Scheinselbstständigkeit prüfen lassen, also ist der Arbeitsrechtler nicht völlig abwegig - "Lässt du deinen Vorwurf fallen pfeife ich auch meinen Anwalt zurück". Die untere Schublade wurde anscheinend schon geöffnet :/
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Papa Alpaka schrieb:
RoFo schrieb am 5.7.20 20:09:
M0nique schrieb am 5.7.20 20:02:
.........
Morgen früh sofort Termin beim Fachanwalt für Arbeitstecht machen!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Liebe Grüße von Monique
Arbeitsrecht??
Ich würde jetzt eher auf Vertragsrecht kommen.
...bei der Gelegenheit könnte man auf die Idee kommen zurückzuschlagen und eine von der PI angeregte Scheinselbstständigkeit prüfen lassen, also ist der Arbeitsrechtler nicht völlig abwegig - "Lässt du deinen Vorwurf fallen pfeife ich auch meinen Anwalt zurück". Die untere Schublade wurde anscheinend schon geöffnet :/
...bei der Gelegenheit könnte man auf die Idee kommen zurückzuschlagen und eine von der PI angeregte Scheinselbstständigkeit prüfen lassen, ...
Über die DRV wäre nicht so einfach, da vier Jahre rückwirkend, außer bei vorsätzlich. Das wird aber auch schon angenommen, wenn am Anfang keine Statusfeststellung gemacht wurde.
Eine Betriebsprüfung hat der PI anscheinend schon bekommen. Der steht mit dem Rücken zur Wand.
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tom1350 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 6.7.20 01:18:
...bei der Gelegenheit könnte man auf die Idee kommen zurückzuschlagen und eine von der PI angeregte Scheinselbstständigkeit prüfen lassen, ...
Über die DRV wäre nicht so einfach, da vier Jahre rückwirkend, außer bei vorsätzlich. Das wird aber auch schon angenommen, wenn am Anfang keine Statusfeststellung gemacht wurde.
Eine Betriebsprüfung hat der PI anscheinend schon bekommen. Der steht mit dem Rücken zur Wand.
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eim schrieb:
Also ich hab von allen Rezepten immer Kopien gemacht ,Rezepte unterschrieben und auf den Honorarforderungen steht auch immer von wann das Rezept war.Außerdem haben beide derzeitigen Praxen mich als FM mit meinen Zertifikaten beim GA und den Kassen angemeldet.(die Praxen vorher aber auch )
Wenn KK bei von mir behandelten Patienten Fragen hatten oder etwas unklar war konnte ich das auch immer mit den KK selber regeln.
Also las alles nur über Rechtsanwalt laufen wenn du selbst keine Unterlagen mehr hast.
Hallo, ich war freier Mitarbeiter, in einer Praxis. Jetzt (nach 5 Jahren) werde ich nun beschuldigt, Behandeln erbracht zu haben, die zeitlich nicht möglich gewesen wären. Als auch therapieren erbracht zu haben, ohne Zertifikate. Stimmt alles nicht. Ich behandle nur mit dem nötigen Zertifikat; halte auch immer die Zeiten ein.Ich bekam auch eine Aufforderung, der Praxis, die von der AOK geforderte Summe zu zahlen. Ist nicht die Praxis für die Haftung gegenüber der Kasse verantwortlich?
Hat sich bei dir schon was geklärt ?
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stefanie79 schrieb:
Ich hatte einen Termin bei einem Rechtsanwalt, der sehr zuversichtlichen war, das die Praxis für die Forderungen der Kasse aufkommen muss. Dass die Zeiten nicht stimmen, muss mir erst jemand beweisen.
(alternativ kannst du zahlen und damit konkludent die Vorwürfe anerkennen. In dem Fall wird sich ggf. die Staatsanwaltschaft für dich interessieren...)
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Papa Alpaka schrieb:
...dann bin ich mal auf die Nachweisführung gespannt, soll ich dir auch eine Portion Popcorn machen? :)
(alternativ kannst du zahlen und damit konkludent die Vorwürfe anerkennen. In dem Fall wird sich ggf. die Staatsanwaltschaft für dich interessieren...)
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Leni C. schrieb:
stefanie79 schrieb am 4.7.20 14:58:
Hallo, ich war freier Mitarbeiter, in einer Praxis. Jetzt (nach 5 Jahren) werde ich nun beschuldigt, Behandeln erbracht zu haben, die zeitlich nicht möglich gewesen wären. Als auch therapieren erbracht zu haben, ohne Zertifikate. Stimmt alles nicht. Ich behandle nur mit dem nötigen Zertifikat; halte auch immer die Zeiten ein.Ich bekam auch eine Aufforderung, der Praxis, die von der AOK geforderte Summe zu zahlen. Ist nicht die Praxis für die Haftung gegenüber der Kasse verantwortlich?
Hat sich bei dir schon was geklärt ?
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tom1350 schrieb:
Leistungserbringer ist nach SGB V nur ein Überbegriff. Die Unterschrift im Feld macht der Zugelassene bzw. sein Vertreter. Deshalb macht diese Quittierung des behandelnden Therapeuten zukünftig auch Sinn.
Kein IK=Kein Leistungserbringer!
:blush:
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LeviathanPT schrieb:
Alle Leistungserbringer müssen über ein Institutionskennzeichen (IK) verfügen. Und nur dieser darf derzeit eine Verordnung unterschreiben.
Kein IK=Kein Leistungserbringer!
:blush:
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eim schrieb:
An Levithan: deine Antwort stimmt nicht.Es dürfen die unterschreiben die Leistungserbringer sind.Und das sind außer einem PI seine Angestellten ebenso wie die FM's .Und bevor ich als FM anfing hatte ich in einer anderen Stadt eine eigene Praxis und davor war ich selber Angestellte und es gab und gibt bis heute keine Probleme mit den KK wenn der LEISTUNGSERBRINGER bei den Kassen angemeldet ist.
An Levithan: deine Antwort stimmt nicht.Es dürfen die unterschreiben die Leistungserbringer sind.Und das sind außer einem PI seine Angestellten ebenso wie die FM's .
Nö!
"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
§ 124 Zulassung
(1) Heilmittel, die als Dienstleistungen abgegeben werden, insbesondere Leistungen der Physiotherapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, der Ergotherapie, der Podologie oder der Ernährungstherapie, dürfen an Versicherte nur von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden, die
1....
2.über eine Praxisausstattung verfügen...."
Und wenn eim keine Praxis mit zugelassener Praxisausstattung hat, ist er kein Leistungserbringer nach SGB und darf wie jeder AN nur unterschreiben, wenn der PI Vertretungsmacht erteilt hat. So einfach.
Ulkig, wenn man das jemandem erklären muß, der das eigentlich mal anerkannt hat.
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Xela schrieb:
eim schrieb am 19.7.20 11:55:
An Levithan: deine Antwort stimmt nicht.Es dürfen die unterschreiben die Leistungserbringer sind.Und das sind außer einem PI seine Angestellten ebenso wie die FM's .
Nö!
"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
§ 124 Zulassung
(1) Heilmittel, die als Dienstleistungen abgegeben werden, insbesondere Leistungen der Physiotherapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, der Ergotherapie, der Podologie oder der Ernährungstherapie, dürfen an Versicherte nur von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden, die
1....
2.über eine Praxisausstattung verfügen...."
Und wenn eim keine Praxis mit zugelassener Praxisausstattung hat, ist er kein Leistungserbringer nach SGB und darf wie jeder AN nur unterschreiben, wenn der PI Vertretungsmacht erteilt hat. So einfach.
Ulkig, wenn man das jemandem erklären muß, der das eigentlich mal anerkannt hat.
An Levithan: deine Antwort stimmt nicht.Es dürfen die unterschreiben die Leistungserbringer sind.Und das sind außer einem PI seine Angestellten ebenso wie die FM's .Und bevor ich als FM anfing hatte ich in einer anderen Stadt eine eigene Praxis und davor war ich selber Angestellte und es gab und gibt bis heute keine Probleme mit den KK wenn der LEISTUNGSERBRINGER bei den Kassen angemeldet ist.
Nee!
Leistungserbringer im Sinne der Kassenzulassung, und genau darum geht es, ist der Zugelassene! Im allgemeinen der PI. Es kann nicht der FM oder AN sein. Da hat LeviathanPT Recht.
Das wird physiotypisch gerne verwechselt mit dem, der "die Leistung/Behandlung erbringt".
Als ehemaliger PI müsstest du das wissen.
Eine andere Sache ist die Delegation der Unterschrift.
Diese kann nur durch den Zugelassenen erfolgen.
Bei mir hat die Abrechnungskraft jede VO unterschrieben :wink:
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RoFo schrieb:
eim schrieb am 19.7.20 11:55:
An Levithan: deine Antwort stimmt nicht.Es dürfen die unterschreiben die Leistungserbringer sind.Und das sind außer einem PI seine Angestellten ebenso wie die FM's .Und bevor ich als FM anfing hatte ich in einer anderen Stadt eine eigene Praxis und davor war ich selber Angestellte und es gab und gibt bis heute keine Probleme mit den KK wenn der LEISTUNGSERBRINGER bei den Kassen angemeldet ist.
Nee!
Leistungserbringer im Sinne der Kassenzulassung, und genau darum geht es, ist der Zugelassene! Im allgemeinen der PI. Es kann nicht der FM oder AN sein. Da hat LeviathanPT Recht.
Das wird physiotypisch gerne verwechselt mit dem, der "die Leistung/Behandlung erbringt".
Als ehemaliger PI müsstest du das wissen.
Eine andere Sache ist die Delegation der Unterschrift.
Diese kann nur durch den Zugelassenen erfolgen.
Bei mir hat die Abrechnungskraft jede VO unterschrieben :wink:
Deine Antwort war noch nicht sichtbar für mich.
Erfreulich zu sehen, dass wir im Grunde genau die gleiche Antwort gegeben haben :smile:
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RoFo schrieb:
@Xela
Deine Antwort war noch nicht sichtbar für mich.
Erfreulich zu sehen, dass wir im Grunde genau die gleiche Antwort gegeben haben :smile:
Und ich sollte die Summe zahlen. Was ich nicht einsehe, da ich mich immer an Behandlungszeiten halte. Ich kann mir nicht vorstellen, wie man das nach Jahren nachvollziehen sollte.Würde ich nicht zahlen ginge der PI vor Gericht.
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stefanie79 schrieb:
Habe heute ein Schreiben des Anwalts vom PI bekommen, ich hätte mit Phantasieterminen gearbeitet!?
Und ich sollte die Summe zahlen. Was ich nicht einsehe, da ich mich immer an Behandlungszeiten halte. Ich kann mir nicht vorstellen, wie man das nach Jahren nachvollziehen sollte.Würde ich nicht zahlen ginge der PI vor Gericht.
Viel Erfolg! MfG hgb :blush: :thumbsdown:
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hgb schrieb:
.. hast Du eine rechtsschutzversicherung? Bist Du in einem Berufsverband? Du wirst die Hilfe eines Anwalts brauchen.
Viel Erfolg! MfG hgb :blush: :thumbsdown:
Habe heute ein Schreiben des Anwalts vom PI bekommen, ich hätte mit Phantasieterminen gearbeitet!?
Und ich sollte die Summe zahlen. Was ich nicht einsehe, da ich mich immer an Behandlungszeiten halte. Ich kann mir nicht vorstellen, wie man das nach Jahren nachvollziehen sollte.Würde ich nicht zahlen ginge der PI vor Gericht.
Anwälte schreiben viel wenn das Honorar stimmt. Wer es bezahlt ist denen meistens egal (so wie uns egal ist ob der Patient den Eigenanteil zahlt oder wir die Rechnung an die GKV durchreichen, welche sich dann damit herumschlagen darf).
Falls noch nicht geschehen: spätestens morgen früh einen dringenden Termin mit deinem Anwalt vereinbaren [und wenn du keinen hast dem du ein bisschen weniger misstraust als den anderen: such dir heute Abend schon mal ein paar Telefonnummern raus] und den die Antwort schreiben lassen; ggf. auch gleich den Rechtsweg [wegen übler Nachrede und allem was euch sonst noch einfällt] beschreiten; da hat sich scheinbar jemand vorgenommen dir ernsthaft an den Karren zu pinkeln.
Das System: einfach mal Druck aufbauen und hoffen das du einknickst. Zahlst du ist der Vorwurf quasi eingestanden und die Anfechtung der Zahlung ... schwierig. "Nicht vor Gericht gehen" kann deine Gegenseite jederzeit ;)
Du hast, hoffentlich, deine Unterlagen beieinander ... und den rechtssicheren Nachweis der Phantasietermine für €60.000 nach 2015er-Honoraren möchte ich gerne auch hören :D
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Papa Alpaka schrieb:
stefanie79 schrieb am 21.7.20 14:41:
Habe heute ein Schreiben des Anwalts vom PI bekommen, ich hätte mit Phantasieterminen gearbeitet!?
Und ich sollte die Summe zahlen. Was ich nicht einsehe, da ich mich immer an Behandlungszeiten halte. Ich kann mir nicht vorstellen, wie man das nach Jahren nachvollziehen sollte.Würde ich nicht zahlen ginge der PI vor Gericht.
Anwälte schreiben viel wenn das Honorar stimmt. Wer es bezahlt ist denen meistens egal (so wie uns egal ist ob der Patient den Eigenanteil zahlt oder wir die Rechnung an die GKV durchreichen, welche sich dann damit herumschlagen darf).
Falls noch nicht geschehen: spätestens morgen früh einen dringenden Termin mit deinem Anwalt vereinbaren [und wenn du keinen hast dem du ein bisschen weniger misstraust als den anderen: such dir heute Abend schon mal ein paar Telefonnummern raus] und den die Antwort schreiben lassen; ggf. auch gleich den Rechtsweg [wegen übler Nachrede und allem was euch sonst noch einfällt] beschreiten; da hat sich scheinbar jemand vorgenommen dir ernsthaft an den Karren zu pinkeln.
Das System: einfach mal Druck aufbauen und hoffen das du einknickst. Zahlst du ist der Vorwurf quasi eingestanden und die Anfechtung der Zahlung ... schwierig. "Nicht vor Gericht gehen" kann deine Gegenseite jederzeit ;)
Du hast, hoffentlich, deine Unterlagen beieinander ... und den rechtssicheren Nachweis der Phantasietermine für €60.000 nach 2015er-Honoraren möchte ich gerne auch hören :D
Aber was solls schon es wird hier mit soviel Halbwissen rumgeiert da fällt dein auch schon nicht mehr ins Gewicht :kissing_closed_eyes:.
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eim schrieb:
Levithan : Du solltest mal deine Rahmenbedingungen und auch die Berufszulassung lesen dann weißt du das jeder Physiotherapeut der eine staatliche Prüfung abgelegt hat und die Anerkennung im Beruf hat ein Leistungserbringer ist ,egal ob als Praxisinhaber (Privat und Gesetzlich) ,Angestellter oder Freier Mitarbeiter .Wichtig ist hierbei das er bei den Krankenkassen angemeldet ist
Aber was solls schon es wird hier mit soviel Halbwissen rumgeiert da fällt dein auch schon nicht mehr ins Gewicht :kissing_closed_eyes:.
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Problem beschreiben
eim schrieb:
Also ich bin als FM von meinen PI beim Gesundheitsamt angemeldet ,bei allen Krankenkassen mit allen Zertifikaten angemeldet und außerdem wird jedes Rezept von mir selbst als Leistungserbringer unterschrieben und ich habe von allen Rezepten immer Kopien gemacht (im Laufe von 10 Jahren kam dabei eine ganz schöne Menge zusammen) und somit ließe sich bei irgendwelchen Forderungen von Krankenkassen oder PI alles nachvollziehen.
normalerweise hebst Du als freie MA mind. 10 Jahre Rechnungen und Terminplaner auf, den Du als FM ja selbst gesondert führst. Sonst ist es keine frei Mitarbeit.
Rechnungen, Zahlungseingänge, Terminplaner, Zertifikate und eine Statusfeststellung können dann doch Deine Arbeit schlüssig nachvollziehbar machen.
Weisst Du, ob der PI selbst abrechnet, oder mit Abrechnungszentrum?
Ich hatte früher auch einen FM, der lief bei meiner Abrechnungsstelle unter NR. xy, und dessen Rezepte/Behandlungen waren eindeutig ihm zugewiesen.
Und hast Du denn einen Beleg über den Antrag auf Zulassungserweiterung für Dich? Den muss doch der PI gestellt haben, um Deine Leistungen abzurechnen.
Das vermute ich, weiss es aber nicht genau, weil mein FM damals keine abrechnungsrelevanten Zertifikate hatte.
Was mir völlig unvorstellbar erscheint, dass der PI damals Deine ihm gestellten Rechnungen offenbar anstandslos gezahlt und damit ja auch seinen Gewinn aus Deiner Arbeit eingestrichen hat, ohne zu merken, dass da etwas nicht stimmen kann - und das über Jahre hinweg.
Viel Glück!
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stefanie79 schrieb:
Natürlich war ich bei einem Rechtsanwalt, der dem PI auch schrieb, dass wir Beweise möchten, dass die Zahlung an die AOK erfolgt ist. Darauf die Antwort, sofort die Zahlung zu tätigen, da Sie schon an die AOK gezahlt haben.An die Zeiten halte ich mich immer. Ich habe allerdings nur PNF, keine Bobath Fortbildung, wie es in 2 der 4 Rezepte abgerechnet wurde. Ich hatte allerdings, immer die Rezepte mittels Fax von Bobath auf PNF ändernde lassen. So wie es aussieht hat die Praxis allerdings Bobath abgerechnet, ich habe die Rezepte unterschrieben, jetzt stellt die PI es so hin, dass ich behandelt habe ohne Zertifikate. Was natürlich so nicht stimmt.
Natürlich war ich bei einem Rechtsanwalt, der dem PI auch schrieb, dass wir Beweise möchten, dass die Zahlung an die AOK erfolgt ist. Darauf die Antwort, sofort die Zahlung zu tätigen, da Sie schon an die AOK gezahlt haben.An die Zeiten halte ich mich immer. Ich habe allerdings nur PNF, keine Bobath Fortbildung, wie es in 2 der 4 Rezepte abgerechnet wurde. Ich hatte allerdings, immer die Rezepte mittels Fax von Bobath auf PNF ändernde lassen. So wie es aussieht hat die Praxis allerdings Bobath abgerechnet, ich habe die Rezepte unterschrieben, jetzt stellt die PI es so hin, dass ich behandelt habe ohne Zertifikate. Was natürlich so nicht stimmt.
Hä?
Sorry so langsam glaub ich die Nummer nicht mehr das da alles sauber gelaufen ist.
Also ich bin angestellt und einzige Zertifikat Inhaberin Kinder Bobath..ich fülle alle Rezepte aus . Komplett. Daten Leistung . Dh. Da steht dann schon drauf das ich Bobath gemacht habe . Muss doch der Patient / Erziehungsberechtigte sich jedes Mal Quittieren. Wie soll da im Nachhinein was manipuliert worden sein ?
Klingt für mich nicht schlüssig...
Und wenn du wie die Kollegen schreibst alles bei dir hast Pläne Rechnungen etc dann könntest Du ganz entspannt sein . Es sei denn es lief doch nicht alles korrekt. Aber für 60000 € muss auch schon viel nicht so ganz richtig gelaufen sein . Sorry
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a schubart schrieb:
stefanie79 schrieb am 21.7.20 23:23:
Natürlich war ich bei einem Rechtsanwalt, der dem PI auch schrieb, dass wir Beweise möchten, dass die Zahlung an die AOK erfolgt ist. Darauf die Antwort, sofort die Zahlung zu tätigen, da Sie schon an die AOK gezahlt haben.An die Zeiten halte ich mich immer. Ich habe allerdings nur PNF, keine Bobath Fortbildung, wie es in 2 der 4 Rezepte abgerechnet wurde. Ich hatte allerdings, immer die Rezepte mittels Fax von Bobath auf PNF ändernde lassen. So wie es aussieht hat die Praxis allerdings Bobath abgerechnet, ich habe die Rezepte unterschrieben, jetzt stellt die PI es so hin, dass ich behandelt habe ohne Zertifikate. Was natürlich so nicht stimmt.
Hä?
Sorry so langsam glaub ich die Nummer nicht mehr das da alles sauber gelaufen ist.
Also ich bin angestellt und einzige Zertifikat Inhaberin Kinder Bobath..ich fülle alle Rezepte aus . Komplett. Daten Leistung . Dh. Da steht dann schon drauf das ich Bobath gemacht habe . Muss doch der Patient / Erziehungsberechtigte sich jedes Mal Quittieren. Wie soll da im Nachhinein was manipuliert worden sein ?
Klingt für mich nicht schlüssig...
Und wenn du wie die Kollegen schreibst alles bei dir hast Pläne Rechnungen etc dann könntest Du ganz entspannt sein . Es sei denn es lief doch nicht alles korrekt. Aber für 60000 € muss auch schon viel nicht so ganz richtig gelaufen sein . Sorry
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tom1350 schrieb:
Das Absetzungsschreiben der AOK an die Praxis sollte mindestens dem Anwaltsschreiben beiliegen.
Wenn du, wie du schreibst, hast ändern lassen, hat PI vielleicht Bobath abgerechnet und die Faxbelege nicht mit eingereicht.
Hast du Kopien davon?
Klingt nicht so.
Dann musst du es verdammt glaubhaft machen!!!
Alles Gute!
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RoFo schrieb:
PNF hat eine andere Abrechnungsnummer als Bobath.
Wenn du, wie du schreibst, hast ändern lassen, hat PI vielleicht Bobath abgerechnet und die Faxbelege nicht mit eingereicht.
Hast du Kopien davon?
Klingt nicht so.
Dann musst du es verdammt glaubhaft machen!!!
Alles Gute!
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tom1350 schrieb:
Wie schon oben geschrieben, mach eine Statusfeststellung zu dem Auftragsverhältnis. Sollte es rückwirkend eine Scheinselbstständigkeit werden, hat sich die Sache eh erledigt.
PNF hat eine andere Abrechnungsnummer als Bobath.
Wenn du, wie du schreibst, hast ändern lassen, hat PI vielleicht Bobath abgerechnet und die Faxbelege nicht mit eingereicht.
Hast du Kopien davon?
Klingt nicht so.
Dann musst du es verdammt glaubhaft machen!!!
Alles Gute!
man könnte in der arztpraxis nachfragen, die müssten die akten ja auch 10 jahre aufbewahren und ggf. sind dort auch die änderungsanfragen mit drin.
zu dem anwaltsschreiben selbst. ich würd da stumpfsinnig antworten: "einem gerichtsverfahren stehe ich entspannt gegenüber" voraussetzung ist natürlich, dass du selbst ein sauberes gewissen hast und danach solltest du eigentlich nichts mehr von dem anwalt/PI hören. ich persönlich würde da auch das vorgehen von papaalpaka bevorzugen und gegenangriff starten, mit übler nachrede oder was auch immer deinem juristen einfällt :)
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Alex Moro schrieb:
RoFo schrieb am 22.7.20 09:33:
PNF hat eine andere Abrechnungsnummer als Bobath.
Wenn du, wie du schreibst, hast ändern lassen, hat PI vielleicht Bobath abgerechnet und die Faxbelege nicht mit eingereicht.
Hast du Kopien davon?
Klingt nicht so.
Dann musst du es verdammt glaubhaft machen!!!
Alles Gute!
man könnte in der arztpraxis nachfragen, die müssten die akten ja auch 10 jahre aufbewahren und ggf. sind dort auch die änderungsanfragen mit drin.
zu dem anwaltsschreiben selbst. ich würd da stumpfsinnig antworten: "einem gerichtsverfahren stehe ich entspannt gegenüber" voraussetzung ist natürlich, dass du selbst ein sauberes gewissen hast und danach solltest du eigentlich nichts mehr von dem anwalt/PI hören. ich persönlich würde da auch das vorgehen von papaalpaka bevorzugen und gegenangriff starten, mit übler nachrede oder was auch immer deinem juristen einfällt :)
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stefanie79 schrieb:
Wenn der PI Bobath abgerechnet hat , er wusste dass ich nur PNF Zertifikat besitze, sollte dies nicht mein Problem sein. Da ich ja auch immer ein geändertes Fax dabeihatte.
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USpre schrieb:
Hast du denn Kopien all dieser Vorgänge?
Wenn man Geld von dir will muss man es dann eben einfach einklagen. Hast du dir nichts vorzuwerfen, warte doch einfach in Ruhe ab. Der Anwalt wird schon aufhören zu bellen.
Im Ãœbrigen wird der PI seine Lektion schon bekommen haben. Was auch immer er gemacht hat, er streitet nicht deswegen mit der AOK, also wird die Forderung wohl irgendwie berechtigt sein.
Ruhe bewahren.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Stefanie: Wenn du ausschließlich Therapien erbracht hast, die deiner Qualifikation entsprechen, du beim Behandeln ein korrektes geändertes Rezept vorliegen hattest ist doch alles in Butter.
Wenn man Geld von dir will muss man es dann eben einfach einklagen. Hast du dir nichts vorzuwerfen, warte doch einfach in Ruhe ab. Der Anwalt wird schon aufhören zu bellen.
Im Ãœbrigen wird der PI seine Lektion schon bekommen haben. Was auch immer er gemacht hat, er streitet nicht deswegen mit der AOK, also wird die Forderung wohl irgendwie berechtigt sein.
Ruhe bewahren.
MfG :)
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stefanie79 schrieb:
Statusfeststellung geht auch rückwirkend, nach Jahren?
Statusfeststellung geht auch rückwirkend, nach Jahren?
Einfach machen. Kostet nix und man gewinnt Zeit und hat ein weiteres Eisen im Feuer.
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tom1350 schrieb:
stefanie79 schrieb am 23.7.20 14:15:
Statusfeststellung geht auch rückwirkend, nach Jahren?
Einfach machen. Kostet nix und man gewinnt Zeit und hat ein weiteres Eisen im Feuer.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@tom: Die Strategie "Drückst du mir eine rein, drück ich dir eine rein" kann doch nicht dein Ernst sein. Damit legt man die eigene Latte ein ganzes Stück tiefer.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
.
@tom: Die Strategie "Drückst du mir eine rein, drück ich dir eine rein" kann doch nicht dein Ernst sein. Damit legt man die eigene Latte ein ganzes Stück tiefer.
MfG :)
Das nennt sich Gefahrenabwehr. 60.000€ ist ne Stange Geld.
Ich durfte schon einige Anwälte auch persönlich kennenzulernen. Ganz ehrlich? Kein bisschen Respekt mehr. Da hilft nur mit allen Mitteln zurückballern.
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tom1350 schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 23.7.20 15:08:
@tom: Die Strategie "Drückst du mir eine rein, drück ich dir eine rein" kann doch nicht dein Ernst sein. Damit legt man die eigene Latte ein ganzes Stück tiefer.
MfG :)
Das nennt sich Gefahrenabwehr. 60.000€ ist ne Stange Geld.
Ich durfte schon einige Anwälte auch persönlich kennenzulernen. Ganz ehrlich? Kein bisschen Respekt mehr. Da hilft nur mit allen Mitteln zurückballern.
Statusfeststellung geht auch rückwirkend, nach Jahren?
Hattet Ihr keine Statusfeststellung vor Beginn Deiner Tätigkeit gemacht? Hmmmm
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WinnieE schrieb:
stefanie79 schrieb am 23.7.20 14:15:
Statusfeststellung geht auch rückwirkend, nach Jahren?
Hattet Ihr keine Statusfeststellung vor Beginn Deiner Tätigkeit gemacht? Hmmmm
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stefanie79 schrieb:
Nein mit dieser Praxis hatte ich keine Statusfeststellung gemacht. Ich habe darum auch aufgehört, hatte zu viele bevormunden vom PI.
Nein mit dieser Praxis hatte ich keine Statusfeststellung gemacht. Ich habe darum auch aufgehört, hatte zu viele bevormunden vom PI.
Dann hoffe ich für Dich, dass Dein Anwalt richtig clever ist und gute Ideen hat. Eins der wichtigsten Merkmale eines FM ist, dass er nicht weisungsgebunden ist.
obwohl - ich weiss grad nicht - beim Verdacht, dass der Aspekt missachtet wurde, ist es eher schlecht für den PI (Verdacht auf Scheinselbständigkeit) Wie weit dann auch der FM belangt werden kann , bietet m.E. einen ziemlich schwammigen Interpretationsspielraum.
Weil das Thema FM nach meinen Recherchen nach wie vor etliche Grauzonen aufweist, hab ich seit einigen Jahren keine FM´s mehr.
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WinnieE schrieb:
stefanie79 schrieb am 23.7.20 23:47:
Nein mit dieser Praxis hatte ich keine Statusfeststellung gemacht. Ich habe darum auch aufgehört, hatte zu viele bevormunden vom PI.
Dann hoffe ich für Dich, dass Dein Anwalt richtig clever ist und gute Ideen hat. Eins der wichtigsten Merkmale eines FM ist, dass er nicht weisungsgebunden ist.
obwohl - ich weiss grad nicht - beim Verdacht, dass der Aspekt missachtet wurde, ist es eher schlecht für den PI (Verdacht auf Scheinselbständigkeit) Wie weit dann auch der FM belangt werden kann , bietet m.E. einen ziemlich schwammigen Interpretationsspielraum.
Weil das Thema FM nach meinen Recherchen nach wie vor etliche Grauzonen aufweist, hab ich seit einigen Jahren keine FM´s mehr.
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tom1350 schrieb:
Wie Winnie schon schreibt ist das Statusfeststellungsverfahren eine individuelle und im Ergebnis nicht vorhersehbare Angelegenheit. Aber in deinem Fall hast du dadurch nichts zu verlieren.
@tom: Die Strategie "Drückst du mir eine rein, drück ich dir eine rein" kann doch nicht dein Ernst sein. Damit legt man die eigene Latte ein ganzes Stück tiefer.
MfG :)
???????
wer angeblich so dreckig daherkommt mit so einer summe hat nix anderes verdient.
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bundy007 schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 23.7.20 15:08:
@tom: Die Strategie "Drückst du mir eine rein, drück ich dir eine rein" kann doch nicht dein Ernst sein. Damit legt man die eigene Latte ein ganzes Stück tiefer.
MfG :)
???????
wer angeblich so dreckig daherkommt mit so einer summe hat nix anderes verdient.
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Problem beschreiben
WinnieE schrieb:
Hallo Stefanie,
normalerweise hebst Du als freie MA mind. 10 Jahre Rechnungen und Terminplaner auf, den Du als FM ja selbst gesondert führst. Sonst ist es keine frei Mitarbeit.
Rechnungen, Zahlungseingänge, Terminplaner, Zertifikate und eine Statusfeststellung können dann doch Deine Arbeit schlüssig nachvollziehbar machen.
Weisst Du, ob der PI selbst abrechnet, oder mit Abrechnungszentrum?
Ich hatte früher auch einen FM, der lief bei meiner Abrechnungsstelle unter NR. xy, und dessen Rezepte/Behandlungen waren eindeutig ihm zugewiesen.
Und hast Du denn einen Beleg über den Antrag auf Zulassungserweiterung für Dich? Den muss doch der PI gestellt haben, um Deine Leistungen abzurechnen.
Das vermute ich, weiss es aber nicht genau, weil mein FM damals keine abrechnungsrelevanten Zertifikate hatte.
Was mir völlig unvorstellbar erscheint, dass der PI damals Deine ihm gestellten Rechnungen offenbar anstandslos gezahlt und damit ja auch seinen Gewinn aus Deiner Arbeit eingestrichen hat, ohne zu merken, dass da etwas nicht stimmen kann - und das über Jahre hinweg.
Viel Glück!
Evtl. hält er die Beweise zurück, das macht aber keinen Sinn, vor Gericht müsste er Sie erbringen. Wenn du weisst dass es keine Beweise geben kann, dann schreibe dass du dem Widersprichst, Beweise willst, und warte ob er sich traut vor Gericht zu gehen.
Auch die Fobi Aspekte dürften unproblematisch sein. Er muss erstmal Beweise vorlegen. Spätestens wenn die Rezeptkopien vorgelegt werden (sind ja bei der Abrechnungsstelle) erkennt man die Handschrift auf der Rückseite was wurde vor der Patientenunterschrift eingetragen nur KG-ZNS oder spezifiziert mit Bobath/PNF evtl. hat er ja PNF durchgestrichen und mit Bobath ersetzt, aber das wäre ja ersichtlich, zudem ist die Handschrift der Abrechnungsnummer auf der Vorderseite ersichtlich.
Selbst für den Fall dass du es falsch gemacht hättest, er reicht es ein und rechnet ab.
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Je nach Bedingungen kann es aber mit Glück sein dass eine Rechtsschutzversicherung dennoch gilt, es wird detailliert beschrieben ab wann der Rechtsschutz je Rechtsgebiet gilt, das gilt es detaliiert in den Bedingungen zu lesen. Wenn dies z.b. mit Klageeinreichung gegen dich entsteht kann es sinn machen diese noch schnell abzuschließen und den Schriftverkehr noch etwas hinzuziehen.
Stundensätze von Medizinrechtlern sind bei ca. 300 Euro.....
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Gert Winsa schrieb:
Ach ja, in jedem Fall solltest du eine Rechtsschutzversicherung abschließen, sofern du noch keine hast. Selbst falls sie für diesen Fall nicht mehr gilt man braucht es leider als FM....
Je nach Bedingungen kann es aber mit Glück sein dass eine Rechtsschutzversicherung dennoch gilt, es wird detailliert beschrieben ab wann der Rechtsschutz je Rechtsgebiet gilt, das gilt es detaliiert in den Bedingungen zu lesen. Wenn dies z.b. mit Klageeinreichung gegen dich entsteht kann es sinn machen diese noch schnell abzuschließen und den Schriftverkehr noch etwas hinzuziehen.
Stundensätze von Medizinrechtlern sind bei ca. 300 Euro.....
Ein fundiertes Vorgehen würde spätestens bei Nachfragen eine Auflistung deiner angeblichen Vergehen im Detail erfordern, dem kommt er nicht nach. Hast du dies so eingefordert ?
Solange hier nichts konkretes kommt ist alles heiße Luft. Allerdings solltest du seinen Forderungen und Vorwürfen auch schriftlich widersprechen.
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Gert Winsa schrieb:
Im übrigen halte ich das Vorgehen des gegnerischen Anwalts für reines taktieren. Es gibt hier sehr viele Möglichkeiten evtl. hat die AOK ihm ein paar Verfehlungen tatsächlich nachgewiesen (die evtl. gar nicht dich betreffen) und es gab eine Hochrechnung auf seinen Umsatz (nicht unüblich). Dann kann er z.b. einfach mit einem Anwalt dir drohen und auf deine Einschüchterung hoffen. Du wirkst hier nicht so rechtsversiert, das kann er sich evtl. gemerkt haben und einfach darauf hoffen.
Ein fundiertes Vorgehen würde spätestens bei Nachfragen eine Auflistung deiner angeblichen Vergehen im Detail erfordern, dem kommt er nicht nach. Hast du dies so eingefordert ?
Solange hier nichts konkretes kommt ist alles heiße Luft. Allerdings solltest du seinen Forderungen und Vorwürfen auch schriftlich widersprechen.
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Problem beschreiben
Gert Winsa schrieb:
Wo ist das Problem, der Kläger ist in der Beweispflicht. Wenn du weisst dass du die Zeiten eingehalten hast kann es ja gar keinen Gegenbeweis geben. Die Frage ist was die AOK als Beweis angibt. Wenn er ohne Beweise an die AOK zahlt, ist er selber schuld. Falls die AOK aber Beweise hat, evtl. Patientenbefragungen, oder Plausibilitätsrechnungen (es sind nur eine bestimmte Anzahl Behandlungen pro Tag möglich) dann gilt es diese zu entkräften. Allerdings muss er, bzw. die AOK erst diese Beweise vorlegen.
Evtl. hält er die Beweise zurück, das macht aber keinen Sinn, vor Gericht müsste er Sie erbringen. Wenn du weisst dass es keine Beweise geben kann, dann schreibe dass du dem Widersprichst, Beweise willst, und warte ob er sich traut vor Gericht zu gehen.
Auch die Fobi Aspekte dürften unproblematisch sein. Er muss erstmal Beweise vorlegen. Spätestens wenn die Rezeptkopien vorgelegt werden (sind ja bei der Abrechnungsstelle) erkennt man die Handschrift auf der Rückseite was wurde vor der Patientenunterschrift eingetragen nur KG-ZNS oder spezifiziert mit Bobath/PNF evtl. hat er ja PNF durchgestrichen und mit Bobath ersetzt, aber das wäre ja ersichtlich, zudem ist die Handschrift der Abrechnungsnummer auf der Vorderseite ersichtlich.
Selbst für den Fall dass du es falsch gemacht hättest, er reicht es ein und rechnet ab.
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