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Eine Frage wird man doch noch falsch beantworten dürfen bei der Vielzahl. Ist man denn eine Gefahr für die Öffentlichkeit wenn man den
unteren Schober bei L5 ansetzt anstatt bei S1?
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michael168 schrieb:
wer fühlt sich ungerecht behandelt bei der mündlichen Prüfung in Tübingen. Bin das 3.Mal durchgefallen und weiss eigentlich nicht weshalb.
Eine Frage wird man doch noch falsch beantworten dürfen bei der Vielzahl. Ist man denn eine Gefahr für die Öffentlichkeit wenn man den
unteren Schober bei L5 ansetzt anstatt bei S1?
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Jolli42 schrieb:
Darf nicht geprüft werden, war schon Bestandteil deines Examens.
mehreren Personen kaum lesbar. Angebliche Fehler konnten fachlich von mir als richtig nachgewiesen werden. Sicherlich erging es in
den letzten Jahren mehreren Personen wie mir. Bitte alle melden.
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michael168 schrieb:
Danke Tempelritter. Wo erfahre ich denn, welche Fragen Gültigkeit haben ? Angefordertes Protokoll enthält formale Fehler und ist laut
mehreren Personen kaum lesbar. Angebliche Fehler konnten fachlich von mir als richtig nachgewiesen werden. Sicherlich erging es in
den letzten Jahren mehreren Personen wie mir. Bitte alle melden.
Hier gibt es Chancen...
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Mit diesem Wissen an das Landesgesundheitsamt gehen, möglichst mit Hilfe eines Verbandsanwaltes.
Hier gibt es Chancen...
stefan 302
Ansonsten Akteneinsicht nehmen, Protokoll kopieren. Widerspruch einlegen.
Bei Widersprüchen gibt es ein klares Prozedere. Wird der Widerspruch ablehnend beschieden, dann geht es laut Gesetz zu einem Gutachterausschuß mit Sitz in Freiburg (gilt für ganz BW). Einfach mal die DV zum HeilprG durchlesen, da ist das ganze Prozedere exakt dargelegt. Die meisten HP - Überprüfungen und somit auch die HPPT - Überprüfungen in BW (insbesondere HN!!) sind rechtswidrig, da fehlerhaft. Ich habe z.B. schon erlebt, dass der Überprüfer zum Überprüfling nach der Überprüfung gesagt hat, dass er durchgefallen sei. Dies ist aber nicht seine Kompetenz! Das entscheidet alleine die untere Verwaltungsbehörde. Dies ist in BW nicht der Überprüfer! Er macht nur das Gutachten, nach dem die Behörde nachher entscheidet. Diese schließt sich jedoch meistens an, da sie nicht auf Verfahrensfehler Prüfen.
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Bernie schrieb:
Wurde die Überprüfung aufgezeichnet? Wenn ja: anhöhren und mitschreiben.
Ansonsten Akteneinsicht nehmen, Protokoll kopieren. Widerspruch einlegen.
Bei Widersprüchen gibt es ein klares Prozedere. Wird der Widerspruch ablehnend beschieden, dann geht es laut Gesetz zu einem Gutachterausschuß mit Sitz in Freiburg (gilt für ganz BW). Einfach mal die DV zum HeilprG durchlesen, da ist das ganze Prozedere exakt dargelegt. Die meisten HP - Überprüfungen und somit auch die HPPT - Überprüfungen in BW (insbesondere HN!!) sind rechtswidrig, da fehlerhaft. Ich habe z.B. schon erlebt, dass der Überprüfer zum Überprüfling nach der Überprüfung gesagt hat, dass er durchgefallen sei. Dies ist aber nicht seine Kompetenz! Das entscheidet alleine die untere Verwaltungsbehörde. Dies ist in BW nicht der Überprüfer! Er macht nur das Gutachten, nach dem die Behörde nachher entscheidet. Diese schließt sich jedoch meistens an, da sie nicht auf Verfahrensfehler Prüfen.
mündlichen Überprüfung selbst für sie schlecht leserlich war. Die Gutachter, 3 von 4 haben sich jedoch dem Prüfungskomitee angepasst
bezüglich der angeblich falsch beantworteten Fragen. Die angeblich falsch beantworteten Fragen können jedoch in der med.Literatur
als richtig beantwortet belegt werden. Es geht mir hauptsächlich darum, dass sich Prüflinge denen ähnliches passiert ist, sich wehren.
Das geht nur über die Masse und das Bekanntwerden dieses Missbrauchs durch die Medien. Es erfordert auch ein gewisses finanzielles Polster wenn man sich anwaltschaftlich mit dem RP auseinandersetzt.
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michael168 schrieb:
Überprüfung wurde nicht aufgezeichnet. Dieses wurde jedoch von einigen Gutachtern aus Freiburg gefordert, da das Protokoll der
mündlichen Überprüfung selbst für sie schlecht leserlich war. Die Gutachter, 3 von 4 haben sich jedoch dem Prüfungskomitee angepasst
bezüglich der angeblich falsch beantworteten Fragen. Die angeblich falsch beantworteten Fragen können jedoch in der med.Literatur
als richtig beantwortet belegt werden. Es geht mir hauptsächlich darum, dass sich Prüflinge denen ähnliches passiert ist, sich wehren.
Das geht nur über die Masse und das Bekanntwerden dieses Missbrauchs durch die Medien. Es erfordert auch ein gewisses finanzielles Polster wenn man sich anwaltschaftlich mit dem RP auseinandersetzt.
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Tempelritter schrieb:
Ich würde die Fragen prüfen lassen, ob diese gem. BVG Urteil überhaupt gestellt werden dürfen. Die Prüfung muss ja protokolliert worden sein.
ich habe gehört, daß der "sektoriale Heilpraktiker PT" manchen Ärzten z. B. der KV nicht gefällt. Die Ärzte wollen nichts von ihrem Kuchen abgeben. Ich könnte mir vorstellen, daß so ein KV-Arzt dementsprechende mündliche Anordnungen an die Prüfungskommission weitergibt, möglichst alle Antragsteller bei der mündlichen Prüfung durchfallen zu lassen. Die Doc`s wissen ja, daß wir Physios nicht die Kohle und die Lobby haben, uns gegen deren Machenschaften zu stellen.
Ich wünsche Dir viel Durchhaltevermögen.
Achilles 2
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Achilles2 schrieb:
Hallo michael 168,
ich habe gehört, daß der "sektoriale Heilpraktiker PT" manchen Ärzten z. B. der KV nicht gefällt. Die Ärzte wollen nichts von ihrem Kuchen abgeben. Ich könnte mir vorstellen, daß so ein KV-Arzt dementsprechende mündliche Anordnungen an die Prüfungskommission weitergibt, möglichst alle Antragsteller bei der mündlichen Prüfung durchfallen zu lassen. Die Doc`s wissen ja, daß wir Physios nicht die Kohle und die Lobby haben, uns gegen deren Machenschaften zu stellen.
Ich wünsche Dir viel Durchhaltevermögen.
Achilles 2
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