Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
ich habe interessante Erfahrungen zum Thema sektoraler HP gemacht.
Ich habe die Prüfung vor 1,5 Jahren in Bayern gemacht. Nun wollte ich mehr zum Thema Gebührenordung und Abrechnung Heilpraktiker wissen. Insbesondere mal den aktuellen Stand was für Positionen für die sektoralen möglich sind und wie die Gebührenordnung zu handhaben ist. Über die Gebührenordnung vom Buchner hab ich mich ja schon etwas eingelesen und auch einige Rechnungen schon geschrieben. Die wurden alle erstattet. Zwei Versicherungen wollten die Kopie meiner sektoralen HP Urkunde sehen. War dann auch alles OK.
Ich habe mir dazu Tagesvorträge herausgesucht. Bei zwei Anfragen hab ich dazugeschrieben dass ich sektoraler HP bin und höflich angefragt ob der Dozent in seinem Votrag auch ein paar Wort dazu verlieren könnte. Es kam nie eine Antwort.
Dann hab ich mich zu einem Tageskurs beim Heilpraktikerverband Bayern angemeldet. Als die gemerkt haben dass ich „nur“ sektoraler HP bin wurde ich prompt wieder ausgeladen und die Gebühr zurückerstattet.
Begründung: Nur ganzheitlich zugelassener HP dürfen an den Kursen teilnehmen.
Wir scheinen nicht übermäßig beliebt zu sein in der ganzheitlichen HP-Riege :blush:
Habt Ihr auch ähnliche Erfahrungen gemacht? Oder wollen die nur mit mir nix zu tun haben :hushed: ?
Gruß
Mikey
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Mikey schrieb:
Werte Kollegen,
ich habe interessante Erfahrungen zum Thema sektoraler HP gemacht.
Ich habe die Prüfung vor 1,5 Jahren in Bayern gemacht. Nun wollte ich mehr zum Thema Gebührenordung und Abrechnung Heilpraktiker wissen. Insbesondere mal den aktuellen Stand was für Positionen für die sektoralen möglich sind und wie die Gebührenordnung zu handhaben ist. Über die Gebührenordnung vom Buchner hab ich mich ja schon etwas eingelesen und auch einige Rechnungen schon geschrieben. Die wurden alle erstattet. Zwei Versicherungen wollten die Kopie meiner sektoralen HP Urkunde sehen. War dann auch alles OK.
Ich habe mir dazu Tagesvorträge herausgesucht. Bei zwei Anfragen hab ich dazugeschrieben dass ich sektoraler HP bin und höflich angefragt ob der Dozent in seinem Votrag auch ein paar Wort dazu verlieren könnte. Es kam nie eine Antwort.
Dann hab ich mich zu einem Tageskurs beim Heilpraktikerverband Bayern angemeldet. Als die gemerkt haben dass ich „nur“ sektoraler HP bin wurde ich prompt wieder ausgeladen und die Gebühr zurückerstattet.
Begründung: Nur ganzheitlich zugelassener HP dürfen an den Kursen teilnehmen.
Wir scheinen nicht übermäßig beliebt zu sein in der ganzheitlichen HP-Riege :blush:
Habt Ihr auch ähnliche Erfahrungen gemacht? Oder wollen die nur mit mir nix zu tun haben :hushed: ?
Gruß
Mikey
Du bist und bleibst ein Physiotherapeut, nur dass der HP(PT) dich auch im Direktkontakt ohne ärztliche Verordnung arbeiten läßt.
Ich habe meine HP(PT)-Fobi im vergangenen Oktober gemacht und würde mir NIE anmaßen, die Tätigkeiten eines "normalen HP´s" machen zu können. Wie auch? Ich bin Physiotherapeutin!
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jolli42 schrieb:
Und welchen Bereich der Heilpraktik übst Du aus?
Aber sorry, das war Off-Topic ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
redbi schrieb:
Ohne die Arbeit eines HP irgendwie angreifen zu wollen, aber was Physiotherapie-"Wirbelsäulentherapie" oder sonstiges betrifft sind die Physios weit über dem Stand von vielen HPs. HPs können irgendwelche Dorn-Breuss oder sonstige Manipulationen machen, die wir wieder ausbügeln.....mit einem einfachen WE-Kurs, ohne genaue anatomische Kenntnisse....
Aber sorry, das war Off-Topic ;)
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Magarethe schrieb:
Naja, was willst du denn?
Du bist und bleibst ein Physiotherapeut, nur dass der HP(PT) dich auch im Direktkontakt ohne ärztliche Verordnung arbeiten läßt.
Ich habe meine HP(PT)-Fobi im vergangenen Oktober gemacht und würde mir NIE anmaßen, die Tätigkeiten eines "normalen HP´s" machen zu können. Wie auch? Ich bin Physiotherapeutin!
hier wurde seinerzeit ein Fass aufgemacht, dessen Inhalt es lediglich war, dem Physiotherapeuten den Zugang zur Behandlung von Patienten ohne ärztliche Verordnung zu ermöglichen. Dazu bedarf es nach wie vor NICHT dem Beweis der Fähigkeit, die Patienten RICHTIG zu behandeln, sondern die amtsärztliche Prüfung zu bestehen. Das ist nach wie vor so und wird vorauss. auch weiter so bleiben. Es werden Lehrgänge angeboten, die ausschließlich der Vorbereitung der Prüfung dienen, z.B. als kompletter Fernunterricht! Ohne Präsenzpflicht. Wer diese Prüfung besteht ist HP und nicht sektoraler HP! Hier läuft auf dem Rücken der Physiotherapeuten vieles schief, keiner wehrt sich, sie nehmen es aus Dankbarkeit an :wink:. Es wäre viel einfacher, den Patient zum Arzt zu schicken, der stellt dem GKV-Patient ein Privatrezept aus (das geht nämlich) und der Physio rechnet seine Leistung privat ab. Das muss er ja sowieso. Der Arzt schont sein Budget und alles ist in Ordnung. Das ist aber nicht im Sinne der vielfach beschriebenen Fortbildungsmafia. Die wollen nämlich alle verdienen und die HP-Schulen haben sich tierisch gefreut, dass sie so viel Zulauf bekommen haben, von Leuten, die sie wahrscheinlich sonst nie zu Gesicht bekommen hätten (und das haben wir alle dem ZVK zu verdanken :wink: ).
Wenn Du HP bist - egal ob sektoral oder nicht - hast Du auch das Recht, eine Veranstaltung zu besuchen. Es sei denn, der Veranstalter weist im Vorfeld in seinen Statuten, AGB´s whatever darauf hin. Ausladen geht gar nicht. Das ist Diskriminierung und wird in unserem Lande mittlerweile mit dem Tode bestraft :wink:. Schlucken oder Klagen. Das ist die Alternative.
Beste Grüße
Jürgen
Gefällt mir
> Hallo Mikey,
> hier wurde seinerzeit ein Fass aufgemacht, dessen Inhalt es
> lediglich war, dem Physiotherapeuten den Zugang zur Behandlung
> von Patienten ohne ärztliche Verordnung zu ermöglichen. Dazu
> bedarf es nach wie vor NICHT dem Beweis der Fähigkeit, die
> Patienten RICHTIG zu behandeln, sondern die amtsärztliche
> Prüfung zu bestehen. Das ist nach wie vor so und wird vorauss.
> auch weiter so bleiben. Es werden Lehrgänge angeboten, die
> ausschließlich der Vorbereitung der Prüfung dienen, z.B. als
> kompletter Fernunterricht! Ohne Präsenzpflicht. Wer diese
> Prüfung besteht ist HP und nicht sektoraler HP! Hier läuft auf
> dem Rücken der Physiotherapeuten vieles schief, keiner wehrt
> sich, sie nehmen es aus Dankbarkeit an :wink:. Es wäre viel
> einfacher, den Patient zum Arzt zu schicken, der stellt dem
> GKV-Patient ein Privatrezept aus (das geht nämlich) und der
> Physio rechnet seine Leistung privat ab. Das muss er ja
> sowieso. Der Arzt schont sein Budget und alles ist in Ordnung.
> Das ist aber nicht im Sinne der vielfach beschriebenen
> Fortbildungsmafia. Die wollen nämlich alle verdienen und die
> HP-Schulen haben sich tierisch gefreut, dass sie so viel Zulauf
> bekommen haben, von Leuten, die sie wahrscheinlich sonst nie zu
> Gesicht bekommen hätten (und das haben wir alle dem ZVK zu
> verdanken :wink: ).
> Wenn Du HP bist - egal ob sektoral oder nicht - hast Du auch
> das Recht, eine Veranstaltung zu besuchen. Es sei denn, der
> Veranstalter weist im Vorfeld in seinen Statuten, AGB´s
> whatever darauf hin. Ausladen geht gar nicht. Das ist
> Diskriminierung und wird in unserem Lande mittlerweile mit dem
> Tode bestraft :wink:. Schlucken oder Klagen. Das ist die
> Alternative.
>
> Beste Grüße
> Jürgen
>
Na der Vorteil am HP ist ja schon, dass der Pat eben nicht ewig auf einen Termin beim Arzt warten muss-ob es nun um die Ausstellung eines Privat- oder GKV-rezept geht ist hierbei ja egal...warten muss er so oder so!
Zudem haben viele Ärzte Bedenken bezüglich der Ausstellung von Privatrezepten-zu Recht, denn damit bescheinigen sie dem Pat einen Behandlungsbedarf den sie eigentlich über ein GKV-Rezept decken müssten...ich bin froh, dass ich das Thema hoffentlich bald los bin :stuck_out_tongue_winking_eye:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
sabrina24 schrieb:
personalpilates schrieb:
> Hallo Mikey,
> hier wurde seinerzeit ein Fass aufgemacht, dessen Inhalt es
> lediglich war, dem Physiotherapeuten den Zugang zur Behandlung
> von Patienten ohne ärztliche Verordnung zu ermöglichen. Dazu
> bedarf es nach wie vor NICHT dem Beweis der Fähigkeit, die
> Patienten RICHTIG zu behandeln, sondern die amtsärztliche
> Prüfung zu bestehen. Das ist nach wie vor so und wird vorauss.
> auch weiter so bleiben. Es werden Lehrgänge angeboten, die
> ausschließlich der Vorbereitung der Prüfung dienen, z.B. als
> kompletter Fernunterricht! Ohne Präsenzpflicht. Wer diese
> Prüfung besteht ist HP und nicht sektoraler HP! Hier läuft auf
> dem Rücken der Physiotherapeuten vieles schief, keiner wehrt
> sich, sie nehmen es aus Dankbarkeit an :wink:. Es wäre viel
> einfacher, den Patient zum Arzt zu schicken, der stellt dem
> GKV-Patient ein Privatrezept aus (das geht nämlich) und der
> Physio rechnet seine Leistung privat ab. Das muss er ja
> sowieso. Der Arzt schont sein Budget und alles ist in Ordnung.
> Das ist aber nicht im Sinne der vielfach beschriebenen
> Fortbildungsmafia. Die wollen nämlich alle verdienen und die
> HP-Schulen haben sich tierisch gefreut, dass sie so viel Zulauf
> bekommen haben, von Leuten, die sie wahrscheinlich sonst nie zu
> Gesicht bekommen hätten (und das haben wir alle dem ZVK zu
> verdanken :wink: ).
> Wenn Du HP bist - egal ob sektoral oder nicht - hast Du auch
> das Recht, eine Veranstaltung zu besuchen. Es sei denn, der
> Veranstalter weist im Vorfeld in seinen Statuten, AGB´s
> whatever darauf hin. Ausladen geht gar nicht. Das ist
> Diskriminierung und wird in unserem Lande mittlerweile mit dem
> Tode bestraft :wink:. Schlucken oder Klagen. Das ist die
> Alternative.
>
> Beste Grüße
> Jürgen
>
Na der Vorteil am HP ist ja schon, dass der Pat eben nicht ewig auf einen Termin beim Arzt warten muss-ob es nun um die Ausstellung eines Privat- oder GKV-rezept geht ist hierbei ja egal...warten muss er so oder so!
Zudem haben viele Ärzte Bedenken bezüglich der Ausstellung von Privatrezepten-zu Recht, denn damit bescheinigen sie dem Pat einen Behandlungsbedarf den sie eigentlich über ein GKV-Rezept decken müssten...ich bin froh, dass ich das Thema hoffentlich bald los bin :stuck_out_tongue_winking_eye:
So einfach wie Jürgen meint, ist das meiner Erfahrung nach nicht.
Orthopäden in ländlichen Gebieten arbeiten oft mit bestimmten Physios zusammen. Der Weg über den HP-Physio ist deshalb trotzdem einfacher.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mona537 schrieb:
Ich finde Sabrina hat recht.
So einfach wie Jürgen meint, ist das meiner Erfahrung nach nicht.
Orthopäden in ländlichen Gebieten arbeiten oft mit bestimmten Physios zusammen. Der Weg über den HP-Physio ist deshalb trotzdem einfacher.
das mit dem Privatrezept geht eben nicht! Wenn der Arzt die Nötigkeit einer Behandlung sieht, muss er es nach SBG V auf ein GKV-Rezept machen. Wir hatten das in BW so versucht....aber es geht nicht.
Was möglich wäre, wäre eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung".
Grüße
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
redbi schrieb:
Hallo Jürgen,
das mit dem Privatrezept geht eben nicht! Wenn der Arzt die Nötigkeit einer Behandlung sieht, muss er es nach SBG V auf ein GKV-Rezept machen. Wir hatten das in BW so versucht....aber es geht nicht.
Was möglich wäre, wäre eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung".
Grüße
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
da ist der HP Physiotherapie eine einfachere Variante.
Ich hab das auch so kundgetan und warte immer noch gespannt auf eine Begründung für die Ablehnung..... :kissing_closed_eyes:
Ich glaube dass sich bis jetzt ein paar Dinge schneller entwickelt haben als so manchen lieb ist. Das fängt bei Behörden an und hört bei Versicherungen auf. Von den Unterschieden in den Bundesländern ganz zu schweigen.
Man darf gespannt sein wie das in 10 Jahren aussieht. Da gibts vermutlich einen sektoralen HP Verband der eine eigene Preisliste mit super Preisen hat und alle bisherigen Verbände geschluckt hat :blush:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Mikey schrieb:
Einklagen werd ich es nicht :smile: , aber Diskriminiert fühle ich mich schon.
Ich hab das auch so kundgetan und warte immer noch gespannt auf eine Begründung für die Ablehnung..... :kissing_closed_eyes:
Ich glaube dass sich bis jetzt ein paar Dinge schneller entwickelt haben als so manchen lieb ist. Das fängt bei Behörden an und hört bei Versicherungen auf. Von den Unterschieden in den Bundesländern ganz zu schweigen.
Man darf gespannt sein wie das in 10 Jahren aussieht. Da gibts vermutlich einen sektoralen HP Verband der eine eigene Preisliste mit super Preisen hat und alle bisherigen Verbände geschluckt hat :blush:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jolli42 schrieb:
Mikey - gibt's nicht schon sowas?!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Blumenkind schrieb:
Hallo Mikey,
hier wurde seinerzeit ein Fass aufgemacht, dessen Inhalt es lediglich war, dem Physiotherapeuten den Zugang zur Behandlung von Patienten ohne ärztliche Verordnung zu ermöglichen. Dazu bedarf es nach wie vor NICHT dem Beweis der Fähigkeit, die Patienten RICHTIG zu behandeln, sondern die amtsärztliche Prüfung zu bestehen. Das ist nach wie vor so und wird vorauss. auch weiter so bleiben. Es werden Lehrgänge angeboten, die ausschließlich der Vorbereitung der Prüfung dienen, z.B. als kompletter Fernunterricht! Ohne Präsenzpflicht. Wer diese Prüfung besteht ist HP und nicht sektoraler HP! Hier läuft auf dem Rücken der Physiotherapeuten vieles schief, keiner wehrt sich, sie nehmen es aus Dankbarkeit an :wink:. Es wäre viel einfacher, den Patient zum Arzt zu schicken, der stellt dem GKV-Patient ein Privatrezept aus (das geht nämlich) und der Physio rechnet seine Leistung privat ab. Das muss er ja sowieso. Der Arzt schont sein Budget und alles ist in Ordnung. Das ist aber nicht im Sinne der vielfach beschriebenen Fortbildungsmafia. Die wollen nämlich alle verdienen und die HP-Schulen haben sich tierisch gefreut, dass sie so viel Zulauf bekommen haben, von Leuten, die sie wahrscheinlich sonst nie zu Gesicht bekommen hätten (und das haben wir alle dem ZVK zu verdanken :wink: ).
Wenn Du HP bist - egal ob sektoral oder nicht - hast Du auch das Recht, eine Veranstaltung zu besuchen. Es sei denn, der Veranstalter weist im Vorfeld in seinen Statuten, AGB´s whatever darauf hin. Ausladen geht gar nicht. Das ist Diskriminierung und wird in unserem Lande mittlerweile mit dem Tode bestraft :wink:. Schlucken oder Klagen. Das ist die Alternative.
Beste Grüße
Jürgen
Mein Profilbild bearbeiten