WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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wir stehen gerade etwas auf dem schlauch und im internet finden wir auch keine passenden antworten.
kann mir jemand kurz erklären, was die unterschiede bei den beiden fobis sind? mtt ist meist umfangreicher und teurer und ich habe teilweise gelesen, dass das kgg zertifikat bereits in der mtt fobi enthalten ist?
dann liest man teilweise, dass beides im prinzip das gleiche ist. und dann habe ich noch eine kgg fobi gefunden, wo gesagt wird, dass man damit auch die position mtt abrechnen kann.
wie sind außerdem generell eure erfahrungen damit, kgg rezepte wurden bei uns nur selten verschrieben und mtt habe ich noch nie gelesen, wird das überhaupt über rezept abgerechnet?
danke und gruß
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bundy007 schrieb:
moin,
wir stehen gerade etwas auf dem schlauch und im internet finden wir auch keine passenden antworten.
kann mir jemand kurz erklären, was die unterschiede bei den beiden fobis sind? mtt ist meist umfangreicher und teurer und ich habe teilweise gelesen, dass das kgg zertifikat bereits in der mtt fobi enthalten ist?
dann liest man teilweise, dass beides im prinzip das gleiche ist. und dann habe ich noch eine kgg fobi gefunden, wo gesagt wird, dass man damit auch die position mtt abrechnen kann.
wie sind außerdem generell eure erfahrungen damit, kgg rezepte wurden bei uns nur selten verschrieben und mtt habe ich noch nie gelesen, wird das überhaupt über rezept abgerechnet?
danke und gruß
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bundy007 schrieb:
irgendwer?
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Klonkrieger schrieb:
Kgg wird in der Tat selten verschrieben. Man muss als Therapeut dem pat und dem Arzt das ganze eher empfehlen und darauf drängen das ein folgerezept kgg durchaus Sinn machen könnte. Dann klappt das oft. Zu mtt kann ich nicht viel sagen.
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bundy007 schrieb:
Ok, danke für deine Antwort
Die Position mtt gibt es meines Wissens nur nach Entlassungen aus der Reha vom Rentenversicherungsträger,das sind diese schwarzen DinA4 Zettel....
Für letztere muß die Einrichtung sich zulassen,was extrem schwierig ist.
Für kg Gerät der Krankenkasse reicht sowohl die Fobi kg Gerät als auch Fobi mtt, diese ist oftmals deutlich umfangreicher...
Beide Zulassungen haben unterschiedliche Gerätevoraussetzung...
Lohnen soll sich das mit der Rentenversicherung...
Gruß Frank
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FSchulze schrieb:
Die Abrechnungsposition kg Gerät gibt es selten bei den gesetzlichen Kassen, wird allerdings schlecht bezahlt.
Die Position mtt gibt es meines Wissens nur nach Entlassungen aus der Reha vom Rentenversicherungsträger,das sind diese schwarzen DinA4 Zettel....
Für letztere muß die Einrichtung sich zulassen,was extrem schwierig ist.
Für kg Gerät der Krankenkasse reicht sowohl die Fobi kg Gerät als auch Fobi mtt, diese ist oftmals deutlich umfangreicher...
Beide Zulassungen haben unterschiedliche Gerätevoraussetzung...
Lohnen soll sich das mit der Rentenversicherung...
Gruß Frank
meinst du mit der rentenversicherung das programm t-rena? hab ich mich die letzten tage auch ein wenig eingelesen, aber das ist gefühlt mit unendlich papierkram verbunden und wird auch nicht so prickelnd vergütet. da mach ich lieber kg only und hab weniger aufwand.
kgg gibt ja ca 40eu für eine std, wenn man 2 pat zusammen bekommt wärs ja schon entspannt, aber wie du schon sagst, eher selten.
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bundy007 schrieb:
hi frank, danke für die antwort.
meinst du mit der rentenversicherung das programm t-rena? hab ich mich die letzten tage auch ein wenig eingelesen, aber das ist gefühlt mit unendlich papierkram verbunden und wird auch nicht so prickelnd vergütet. da mach ich lieber kg only und hab weniger aufwand.
kgg gibt ja ca 40eu für eine std, wenn man 2 pat zusammen bekommt wärs ja schon entspannt, aber wie du schon sagst, eher selten.
SGB V §125 Abs. 1 Leistungsbeschreibung Physiotherapie
„Unter der medizinischen Trainingstherapie versteht man eine ganzheitliche, multimodale Vorgehensweise, die bereits mit der Befunderhebung/Diagnostik beginnt und sich in allen Abschnitten der Therapie widerspiegelt. Alle motorischen Eigenschaften wie die Kraftleistungsfähigkeit, die Flexibilität, die Ausdauer, die Koordination und die psychologischen Aspekte finden darin Berücksichtigung und sind gemeinsam auf einen erfolgreichen Therapieverlauf ausgerichtet.“
Froböse u. Wilke
Gerätegestützte Krankengymnastik KG-Gerät ist ein Zertifikatskurs! Übrigens lukrativ bei drei parallel therapierten Patienten auf einen Therapeuten in einer Stunde. So die Räumlichkeiten vorhanden sind und durch die Kasse abgenommen wurden - da gibt es ne Menge Vorgaben in Sachen Raumgröße, Pflichtgeräte, usw...
Der Kurs berechtigt zur Abgabe von Leistungen der "gerätegestützten Krankengymnastik - KGG"
Nach der Einführung der Leistungsposition "gerätegestützte Krankengymnastik" (KGG) und den hierzu erlassenen Kriterien zur Abrechnung, muss jeder Physiotherapeut eine entsprechende Qualifikation nachweisen.
Die gerätegestützte Krankengymnastik als Einzel- und Gruppentherapie mit maximal 3 Patient/-innen an Seilzug- und/oder Sequenztrainingsgeräten wird bei posttraumatischen oder postoperativen Erkrankungen der Extremitäten, Muskeldysbalancen /-insuffizienz, krankheitsbedingter Muskelschwäche oder peripheren Lähmungen sowie zur Schulung alltäglicher Fähigkeiten (ADL) eingesetzt.
Im Gegensatz dazu dient der große MTT (Medizinische Trainings Therapie/MAT (Medizinisches Aufbautraining) Kurs für Physiotherapeuten, Sportlehrer und Masseure als Zulassungsvoraussetzung für die ambulante medizinische Rehabilitation.
Neben medizinischen Grundlagen werden auch pädagogische Aspekte und psychologische Aspekte behandelt.
Auch werden verstärkt analytische Screeningverfahren, Standardtestverfahren und Zusatztestverfahren wie Isokinetik, Oberflächenelektromyographie sowie Bewegungsanalyse, Aquatherapie und Aspekte der Ernährung vermittelt
Zulassungsvoraussetzungen zum MTT/MAT Kurs sind:
Grundlagen der Physiotherapie (30 UE für Sportlehrer und Masseure)
Abgeschlossene Berufsausbildung als Physiotherapeut; 100 UE fachbezogene Weiterbildung, anrechenbar auch 30 UE Sportphysiotherapie nach den VdaK Richtlininen
Masseure und med. Bademeister:
Abgeschlossene Berufsausbildung als Masseur; 100 UE fachbezogene Weiterbildung, anrechenbar auch 30 UE Sportphysiotherapie nach den VdaK Richtlininen
Sportlehrer:
Für MTT und KG-Grundlagen (entsprechend den Richtlinien des VdaK und der BG) abgeschlossenes Hochschulstudium mit medizinisch/rehabilitativem Studienschwerpunkt und orthopädisch/traumatologischem Inhalt und 1 Jahr Berufserfahrung in einer orthopädisch/traumatologischen Reha-Einrichtung oder Klinik oder abgeschlossenes Hochschulstudium ohne medizinisch/rehabilitativem Schwerpunkt und orthopädisch/traumatologischem Inhalt und 1 Jahr Berufserfahrung in einer orthopädisch/traumatologischen Reha-Einrichtung oder Klinik und Nachweis von 200 Unterrichtseinheiten im Bereich Orthopädie/Traumatologie (DVGS-Lehrgang bzw. vergleichbare Qualifikation in Anlehnung an DVGS wird empfohlen, da für eine Tätigkeit im Bereich der ambulanten orthopädisch/traumatologischen Rehabilitation eine 600 Stunden umfassende Zusatzausbildung nachgewiesen werden muss.
Die Zulassung erhält also nur wer nachfolgendes nachweisen kann
Physiotherapeuten: 125 UE
Masseure/med. Bademeister: 125 UE + 25 UE KG-Techniken (Grundlagen)
Sportlehrer: 125 UE + 25 UE KG-Techniken (Grundlagen)
Der Besuch dieser Fortbildungsveranstaltung berechtigt zur Abgabe von Leistungen der ambulanten orthopädisch/traumatologischen Rehabilitation und ist durch den VdaK und weitere Spitzenverbände anerkannt!
KGG bislang ohne Prüfungspflicht, MTT/MAT mit angeschlossener Prüfung.
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stefan232 schrieb:
„[KGG ist] Krankengymnastik an Seilzug- und/oder Sequenztrainingsgeräten unter Berücksichtigung der Trainingslehre.“
SGB V §125 Abs. 1 Leistungsbeschreibung Physiotherapie
„Unter der medizinischen Trainingstherapie versteht man eine ganzheitliche, multimodale Vorgehensweise, die bereits mit der Befunderhebung/Diagnostik beginnt und sich in allen Abschnitten der Therapie widerspiegelt. Alle motorischen Eigenschaften wie die Kraftleistungsfähigkeit, die Flexibilität, die Ausdauer, die Koordination und die psychologischen Aspekte finden darin Berücksichtigung und sind gemeinsam auf einen erfolgreichen Therapieverlauf ausgerichtet.“
Froböse u. Wilke
Gerätegestützte Krankengymnastik KG-Gerät ist ein Zertifikatskurs! Übrigens lukrativ bei drei parallel therapierten Patienten auf einen Therapeuten in einer Stunde. So die Räumlichkeiten vorhanden sind und durch die Kasse abgenommen wurden - da gibt es ne Menge Vorgaben in Sachen Raumgröße, Pflichtgeräte, usw...
Der Kurs berechtigt zur Abgabe von Leistungen der "gerätegestützten Krankengymnastik - KGG"
Nach der Einführung der Leistungsposition "gerätegestützte Krankengymnastik" (KGG) und den hierzu erlassenen Kriterien zur Abrechnung, muss jeder Physiotherapeut eine entsprechende Qualifikation nachweisen.
Die gerätegestützte Krankengymnastik als Einzel- und Gruppentherapie mit maximal 3 Patient/-innen an Seilzug- und/oder Sequenztrainingsgeräten wird bei posttraumatischen oder postoperativen Erkrankungen der Extremitäten, Muskeldysbalancen /-insuffizienz, krankheitsbedingter Muskelschwäche oder peripheren Lähmungen sowie zur Schulung alltäglicher Fähigkeiten (ADL) eingesetzt.
Im Gegensatz dazu dient der große MTT (Medizinische Trainings Therapie/MAT (Medizinisches Aufbautraining) Kurs für Physiotherapeuten, Sportlehrer und Masseure als Zulassungsvoraussetzung für die ambulante medizinische Rehabilitation.
Neben medizinischen Grundlagen werden auch pädagogische Aspekte und psychologische Aspekte behandelt.
Auch werden verstärkt analytische Screeningverfahren, Standardtestverfahren und Zusatztestverfahren wie Isokinetik, Oberflächenelektromyographie sowie Bewegungsanalyse, Aquatherapie und Aspekte der Ernährung vermittelt
Zulassungsvoraussetzungen zum MTT/MAT Kurs sind:
Grundlagen der Physiotherapie (30 UE für Sportlehrer und Masseure)
Abgeschlossene Berufsausbildung als Physiotherapeut; 100 UE fachbezogene Weiterbildung, anrechenbar auch 30 UE Sportphysiotherapie nach den VdaK Richtlininen
Masseure und med. Bademeister:
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Für MTT und KG-Grundlagen (entsprechend den Richtlinien des VdaK und der BG) abgeschlossenes Hochschulstudium mit medizinisch/rehabilitativem Studienschwerpunkt und orthopädisch/traumatologischem Inhalt und 1 Jahr Berufserfahrung in einer orthopädisch/traumatologischen Reha-Einrichtung oder Klinik oder abgeschlossenes Hochschulstudium ohne medizinisch/rehabilitativem Schwerpunkt und orthopädisch/traumatologischem Inhalt und 1 Jahr Berufserfahrung in einer orthopädisch/traumatologischen Reha-Einrichtung oder Klinik und Nachweis von 200 Unterrichtseinheiten im Bereich Orthopädie/Traumatologie (DVGS-Lehrgang bzw. vergleichbare Qualifikation in Anlehnung an DVGS wird empfohlen, da für eine Tätigkeit im Bereich der ambulanten orthopädisch/traumatologischen Rehabilitation eine 600 Stunden umfassende Zusatzausbildung nachgewiesen werden muss.
Die Zulassung erhält also nur wer nachfolgendes nachweisen kann
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Sportlehrer: 125 UE + 25 UE KG-Techniken (Grundlagen)
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KGG bislang ohne Prüfungspflicht, MTT/MAT mit angeschlossener Prüfung.
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bundy007 schrieb:
danke stefan
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Skiurlaub schrieb:
Es scheint auch innerhalb der Fobiinhalte bei KGG große Unterschiede zu geben. Bei Interesse lohnt es daher sicher, genau nachzufragen! Ich habe im Januar KGG gemacht, und da berichtete eine Kollegin, sie hätten in einer vorherigen KGG - Fobi gar nicht an Geräten gearbeitet, sondern nur Sensomotorik gemacht.
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bundy007 schrieb:
ehrlich gesagt ist mir die fobi komplett egal, ich würds wenn nur wegen dem zertifikat machen ums anbieten zu können. ne ehemalige kollegin meinte auch, man hat dort nur etwas an geräten rumgespielt und wirklich wissen wurde nicht vermittelt. traurig, aber ist halt so.
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