"Die entspannteste Art
Physiotherapeut/in zu sein"
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Hamburg, bietet dir die
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Physiotherapie.
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bestimmst wann du arbeitest
- Du behandelst in deinem
Stadtgebiet, kurze Fahrtwege
- orthopädische, chirurgische und
neurologis...
Physiotherapeut/in zu sein"
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es wurde mir von einem Kollegen mitgeteilt, dass er MT Behandlungen machen darf, da er bereits 160 Stunden Maitland absolviert hat. Das Examen hat aber noch nicht gemacht. Das habe ich noch nie gehört. Stimmt das denn?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Physio Gemeinde,
es wurde mir von einem Kollegen mitgeteilt, dass er MT Behandlungen machen darf, da er bereits 160 Stunden Maitland absolviert hat. Das Examen hat aber noch nicht gemacht. Das habe ich noch nie gehört. Stimmt das denn?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke , für die Antworten. So habe ich auch gedacht. GKV geht nur mit Zertifikat
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Ramona Völlkopf schrieb:
Das Zertifikat alleine reicht leider auch nicht. Es muss erst die Abrechnungserlaubnis der gesetzlichen Kostenträger vorliegen. Zumindest in Berlin. Das geht aber meist schnell.
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ztzj schrieb:
Ja er darf Mt Behandlungen machen. Auch wenn es nicht gefragt wurde antworte ich auch auf die gedachte GKV Abrechnungsfrage:Die geht nicht!
Hallo Physio Gemeinde,
es wurde mir von einem Kollegen mitgeteilt, dass er MT Behandlungen machen darf, da er bereits 160 Stunden Maitland absolviert hat. Das Examen hat aber noch nicht gemacht. Das habe ich noch nie gehört. Stimmt das denn?
Kann er dir die von den Kassen erteilte Abrechnungserlaubnis zeigen?
KG Rezepte Ja, MT Rezepte nein, nachzulesen in den RV.
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morpheus-06 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 11.4.15 18:33:
Hallo Physio Gemeinde,
es wurde mir von einem Kollegen mitgeteilt, dass er MT Behandlungen machen darf, da er bereits 160 Stunden Maitland absolviert hat. Das Examen hat aber noch nicht gemacht. Das habe ich noch nie gehört. Stimmt das denn?
Kann er dir die von den Kassen erteilte Abrechnungserlaubnis zeigen?
KG Rezepte Ja, MT Rezepte nein, nachzulesen in den RV.
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Shakespeare schrieb:
Das geht wie schon beschrieben nur, wenn diese nicht explizit verordnet wurden (z.B. KG auf manueller Basis statt MT) oder bei Privatpatienten. Zu Lasten der GKV darf MT ohne Zertifikat und Abrechnungserlaubnis der Kassen, nicht abgerechnet werden.
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Wojtek S. schrieb:
Der, der die GKV-Rahmenverträge unterschrieben hat.
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Meike Vielhaben schrieb:
Und wenn doch Leistung erbracht wird, wer muss die Komsequenzen tragen? Therapeut oder Inhaber?
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