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Wir wären dankbar für ein neues
Teammitglied in unserer neuen
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Neues Thema
Manuelle Therapie Fortbildung
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Anonymer Teilnehmer
08.03.2025 15:33
Darf ich mit manueller Therapie Rezept behandeln? Ich bin ein Physiotherapeut und mache zurzeit meine MT Fortbildung. Darf ich währenddessen meine Patienten auch behandeln und deren Rezepte starten oder ist das verboten? Wir haben in der Praxis eine Kollegin die MT hat.
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Darf ich mit manueller Therapie Rezept behandeln? Ich bin ein Physiotherapeut und mache zurzeit meine MT Fortbildung. Darf ich währenddessen meine Patienten auch behandeln und deren Rezepte starten oder ist das verboten? Wir haben in der Praxis eine Kollegin die MT hat.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Darf ich mit manueller Therapie Rezept behandeln? Ich bin ein Physiotherapeut und mache zurzeit meine MT Fortbildung. Darf ich währenddessen meine Patienten auch behandeln und deren Rezepte starten oder ist das verboten? Wir haben in der Praxis eine Kollegin die MT hat.

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Leni C.
08.03.2025 15:46
Nein , darst du nicht , zumindest nicht auf einem MT- Rezept , was dann so abgerechnet wird . Auf einem normalen KG - Rezept kannst du das , was du schon gelernt hast , in die Behandlung einfließen lassen . Wird dann als normale KG abgerechnet .
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Nein , darst du nicht , zumindest nicht auf einem MT- Rezept , was dann so abgerechnet wird . Auf einem normalen KG - Rezept kannst du das , was du schon gelernt hast , in die Behandlung einfließen lassen . Wird dann als normale KG abgerechnet .
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Leni C. schrieb:

Nein , darst du nicht , zumindest nicht auf einem MT- Rezept , was dann so abgerechnet wird . Auf einem normalen KG - Rezept kannst du das , was du schon gelernt hast , in die Behandlung einfließen lassen . Wird dann als normale KG abgerechnet .

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massu
08.03.2025 16:07
MT kann nur mit Zertifikat mit der GKV abgerechnet werden und auch erst NACH Anmeldung bei der ARGE.
Alles andere läuft unter Betrug und ist eine Straftat.
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MT kann nur mit Zertifikat mit der GKV abgerechnet werden und auch erst NACH Anmeldung bei der ARGE. Alles andere läuft unter Betrug und ist eine Straftat.
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massu schrieb:

MT kann nur mit Zertifikat mit der GKV abgerechnet werden und auch erst NACH Anmeldung bei der ARGE.
Alles andere läuft unter Betrug und ist eine Straftat.

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Lars van Ravenzwaaij
08.03.2025 16:43
§ 6 Abs. 2a BRV
Maßnahmen, die nach der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) eine Zusatzqualifikation erfordern, dürfen nur von Leistungserbringern erbracht werden, die eine Qualifikation gemäß Anlage 7 erworben und nachgewiesen haben. Voraussetzung für die Abrechnung dieser Leistungen ist die vorherige Erteilung einer Abrechnungsbefugnis durch die zuständige Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Absatz 2 SGB V.
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§ 6 Abs. 2a BRV [zitat]Maßnahmen, die nach der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) eine Zusatzqualifikation erfordern, dürfen nur von Leistungserbringern erbracht werden, die eine Qualifikation gemäß Anlage 7 erworben und nachgewiesen haben. Voraussetzung für die Abrechnung dieser Leistungen ist die vorherige Erteilung einer Abrechnungsbefugnis durch die zuständige Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Absatz 2 SGB V.[/zitat]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

§ 6 Abs. 2a BRV
Maßnahmen, die nach der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) eine Zusatzqualifikation erfordern, dürfen nur von Leistungserbringern erbracht werden, die eine Qualifikation gemäß Anlage 7 erworben und nachgewiesen haben. Voraussetzung für die Abrechnung dieser Leistungen ist die vorherige Erteilung einer Abrechnungsbefugnis durch die zuständige Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Absatz 2 SGB V.



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