Wir wären dankbar für ein neues
Teammitglied in unserer neuen
Praxis in 97421 Schweinfurt. Wer
sich angesprochen fühlt,
unzufrieden mit seiner aktuellen
Stelle ist, mehr vom „Handwerk“
der Therapie lernen möchte kann
sich gerne bei mir melden.
Ungezwungen, formlos und von mir
aus anonym können wir uns
austauschen und schauen ob wir das
bieten können was dich weiter
bringt. Hier unsere Webseite:
www.praxiszentrum-schweinfurt.de
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Praxis in 97421 Schweinfurt. Wer
sich angesprochen fühlt,
unzufrieden mit seiner aktuellen
Stelle ist, mehr vom „Handwerk“
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Darf ich mit manueller Therapie Rezept behandeln? Ich bin ein Physiotherapeut und mache zurzeit meine MT Fortbildung. Darf ich währenddessen meine Patienten auch behandeln und deren Rezepte starten oder ist das verboten? Wir haben in der Praxis eine Kollegin die MT hat.
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Leni C. schrieb:
Nein , darst du nicht , zumindest nicht auf einem MT- Rezept , was dann so abgerechnet wird . Auf einem normalen KG - Rezept kannst du das , was du schon gelernt hast , in die Behandlung einfließen lassen . Wird dann als normale KG abgerechnet .
Alles andere läuft unter Betrug und ist eine Straftat.
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massu schrieb:
MT kann nur mit Zertifikat mit der GKV abgerechnet werden und auch erst NACH Anmeldung bei der ARGE.
Alles andere läuft unter Betrug und ist eine Straftat.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
§ 6 Abs. 2a BRV
Maßnahmen, die nach der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) eine Zusatzqualifikation erfordern, dürfen nur von Leistungserbringern erbracht werden, die eine Qualifikation gemäß Anlage 7 erworben und nachgewiesen haben. Voraussetzung für die Abrechnung dieser Leistungen ist die vorherige Erteilung einer Abrechnungsbefugnis durch die zuständige Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Absatz 2 SGB V.
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