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Idstein - Rheingau-Taunus-Kreis

ID: 1000_000414
Für die Vitos Kinder- und
Jugendklinik für psychische
Gesundheit Idstein suchen wir zum
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Bewegungstherapeuten / eine
Bewegungstherapeutin.

Aufgaben
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0
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Neues Thema
Manuelle Therapie Fortbildung
Es gibt 4 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
Vor 11 Monaten
Darf ich mit manueller Therapie Rezept behandeln? Ich bin ein Physiotherapeut und mache zurzeit meine MT Fortbildung. Darf ich währenddessen meine Patienten auch behandeln und deren Rezepte starten oder ist das verboten? Wir haben in der Praxis eine Kollegin die MT hat.
1

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Darf ich mit manueller Therapie Rezept behandeln? Ich bin ein Physiotherapeut und mache zurzeit meine MT Fortbildung. Darf ich währenddessen meine Patienten auch behandeln und deren Rezepte starten oder ist das verboten? Wir haben in der Praxis eine Kollegin die MT hat.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Darf ich mit manueller Therapie Rezept behandeln? Ich bin ein Physiotherapeut und mache zurzeit meine MT Fortbildung. Darf ich währenddessen meine Patienten auch behandeln und deren Rezepte starten oder ist das verboten? Wir haben in der Praxis eine Kollegin die MT hat.

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Leni C.
Vor 11 Monaten
Nein , darst du nicht , zumindest nicht auf einem MT- Rezept , was dann so abgerechnet wird . Auf einem normalen KG - Rezept kannst du das , was du schon gelernt hast , in die Behandlung einfließen lassen . Wird dann als normale KG abgerechnet .
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Nein , darst du nicht , zumindest nicht auf einem MT- Rezept , was dann so abgerechnet wird . Auf einem normalen KG - Rezept kannst du das , was du schon gelernt hast , in die Behandlung einfließen lassen . Wird dann als normale KG abgerechnet .
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Leni C. schrieb:

Nein , darst du nicht , zumindest nicht auf einem MT- Rezept , was dann so abgerechnet wird . Auf einem normalen KG - Rezept kannst du das , was du schon gelernt hast , in die Behandlung einfließen lassen . Wird dann als normale KG abgerechnet .

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massu
Vor 11 Monaten
MT kann nur mit Zertifikat mit der GKV abgerechnet werden und auch erst NACH Anmeldung bei der ARGE.
Alles andere läuft unter Betrug und ist eine Straftat.
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MT kann nur mit Zertifikat mit der GKV abgerechnet werden und auch erst NACH Anmeldung bei der ARGE. Alles andere läuft unter Betrug und ist eine Straftat.
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massu schrieb:

MT kann nur mit Zertifikat mit der GKV abgerechnet werden und auch erst NACH Anmeldung bei der ARGE.
Alles andere läuft unter Betrug und ist eine Straftat.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 11 Monaten
§ 6 Abs. 2a BRV
Maßnahmen, die nach der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) eine Zusatzqualifikation erfordern, dürfen nur von Leistungserbringern erbracht werden, die eine Qualifikation gemäß Anlage 7 erworben und nachgewiesen haben. Voraussetzung für die Abrechnung dieser Leistungen ist die vorherige Erteilung einer Abrechnungsbefugnis durch die zuständige Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Absatz 2 SGB V.
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• Leni C.
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§ 6 Abs. 2a BRV [zitat]Maßnahmen, die nach der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) eine Zusatzqualifikation erfordern, dürfen nur von Leistungserbringern erbracht werden, die eine Qualifikation gemäß Anlage 7 erworben und nachgewiesen haben. Voraussetzung für die Abrechnung dieser Leistungen ist die vorherige Erteilung einer Abrechnungsbefugnis durch die zuständige Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Absatz 2 SGB V.[/zitat]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

§ 6 Abs. 2a BRV
Maßnahmen, die nach der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) eine Zusatzqualifikation erfordern, dürfen nur von Leistungserbringern erbracht werden, die eine Qualifikation gemäß Anlage 7 erworben und nachgewiesen haben. Voraussetzung für die Abrechnung dieser Leistungen ist die vorherige Erteilung einer Abrechnungsbefugnis durch die zuständige Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Absatz 2 SGB V.



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