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Wir sind ein dynamisches Team von
sechs Physiotherapeutinnen mit
verschiedenen Backgrounds von
Sportphysiotherapie,
Manualtherapie, DryNeedling,
CRAFTA, bis zu Beckenbodentraining
... wir sind immer offen für
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Fortschrittliche, aktive und
evidenzbasierte Physiotherapie
stehen für uns im Vordergrund.
Wir bieten die Möglichkeit a...
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Nun meine Frage: habe ich dann automatisch den sektoralen HP wenn ich den großen HP habe oder nur wenn ich auch "bestallt" bin?
Denn dann dürfte ich als sektoraler HP Rezepte ausstellen.......
Weiß das jemand von euch?
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Problem beschreiben
aerdna schrieb:
Ich bin Physio mit Kassenpraxis und habe den großen HP. Allerdings nicht beim GA als HP-Praxis angemeldet da ich keinen Stress mit den Kassen will......ergo arbeite ich nicht als HP.
Nun meine Frage: habe ich dann automatisch den sektoralen HP wenn ich den großen HP habe oder nur wenn ich auch "bestallt" bin?
Denn dann dürfte ich als sektoraler HP Rezepte ausstellen.......
Weiß das jemand von euch?
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paul849 schrieb:
Gesundheitsamt anrufen !!!! Das müsstest Du als HP eigentlich selber wissen oder. Wieso willst Du als sektoraler HP arbeiten wenn Du den Voll HP hast. Verstehe ich nicht ganz. Seitwann kann den auch ein sg. Sektoraler HP Rezepte ausstellen. Deine Frage ist schon was ungewöhnlich oder ?
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britta109 schrieb:
Falsch. Ein Arzt muss tatsächlich die HP Prüfung ablegen, wenn er als HP arbeiten möchte. Hört sich vielleicht ulkig an, aber Gesetze sind manchmal ulkig. Ein Grund vielleicht, warum viele Arztfrauen die HP Prüfung machen...
mit Verlaub: Das ist völliger Quatsch.
Ein approbierter Arzt DARF gar nicht die HP - Überprüfung machen, da er eine Approbation hat. Ein approbierter Arzt kann auch gar nicht "als HP arbeiten".
@aerdna: Wenn du HP und PT bist darfst Du selbstverständlich alles was Du gelernt hast und sicher beherrscht als Heilkunde ausüben (Mit den üblichen Beschränkungen: Zahnheilkunde,Infektionskrankheiten etc.). Das Wort "Sekt. HP" gibt es für dich nicht und muss dich auch nicht interessieren.
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Bernie schrieb:
Hallo britta109,
mit Verlaub: Das ist völliger Quatsch.
Ein approbierter Arzt DARF gar nicht die HP - Überprüfung machen, da er eine Approbation hat. Ein approbierter Arzt kann auch gar nicht "als HP arbeiten".
@aerdna: Wenn du HP und PT bist darfst Du selbstverständlich alles was Du gelernt hast und sicher beherrscht als Heilkunde ausüben (Mit den üblichen Beschränkungen: Zahnheilkunde,Infektionskrankheiten etc.). Das Wort "Sekt. HP" gibt es für dich nicht und muss dich auch nicht interessieren.
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britta109 schrieb:
Haben sich die Gesetze geändert? Das ist natürlich möglich. Denn ich kenne 3 Ärzte, einer davon Notarzt.
Im übrigen ist dies schon seit Jahren durch Rechtsprechung geklärt (schon 1967 vom Bundesverwaltungsgericht). Zum anderen verstößt es auch gegen ärztliches Berufsstandsrecht. Das HeilprG entfaltet seine Wirkung grundsätzlich nur gegenüber "Nicht-Ärzten".
Es bleibt jedem Arzt natürlich unbenommen Naturheilkunde, oder andere Komplementärmedizinische Therapien anzubieten. Das hat aber nichts mit dem HP zu tun.
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Bernie schrieb:
Das war schon von beginn an so. Wenn ein Arzt eine Bestallung hat, dann braucht er keinen HP - er darf ja die Heilkunde schon ausüben. Der HP ist ja einzig und allein eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde OHNE als Arzt bestallt zu sein.
Im übrigen ist dies schon seit Jahren durch Rechtsprechung geklärt (schon 1967 vom Bundesverwaltungsgericht). Zum anderen verstößt es auch gegen ärztliches Berufsstandsrecht. Das HeilprG entfaltet seine Wirkung grundsätzlich nur gegenüber "Nicht-Ärzten".
Es bleibt jedem Arzt natürlich unbenommen Naturheilkunde, oder andere Komplementärmedizinische Therapien anzubieten. Das hat aber nichts mit dem HP zu tun.
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britta109 schrieb:
Hat es dann eher abrechnungstechnische Gründe? Das ärztliche Berufstandgesetz kenne ich nicht. Das HPG ist meines Wissens aus 1939.
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Bernie schrieb:
Nein, das hat mit Abrechnung überhaupt nichts zu tun. Es geht um Berufsausübungsrecht!
Wäre natürlich peinlich,,,
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britta109 schrieb:
Könnte es sein, dass sie erst den HP gemacht haben und dann den Arzt? Das ich einfach den Lebenslauf durcheinander brachte ? :hushed:
Wäre natürlich peinlich,,,
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Bernie schrieb:
Die Thread Schreiberin aerdna ist doch PT, oder? Zumindest hat Sie das geschrieben.
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Helmut Fromberger schrieb:
Falsch, ein Arzt darf nicht als HP arbeiten. Wenn ihm die Approbation entzogen wurde, dann kann er nicht darauf ausweichen und als HP tätig werden.
Immer dieses kundtun von Halbwissen --- es nervt ungemein :rage:
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eim schrieb:
Das stimmt nicht.Ich kenne viele Ärzte die entweder vor dem studium und auch erstaunlicherweise einige die nach dem Studium den HP gemacht haben und dies auf dem Praxisschild stehen haben und auch damit arbeiten.
Immer dieses kundtun von Halbwissen --- es nervt ungemein :rage:
Der Arzt bei dem ich meine Ausleitungsverfahren gemacht habe war vorher HP und hat anschließen Medizin studiert und arbeitet als beides und hat es auch dranstehen. :yum:
Und ansonsten kann ich Britta nur zustimmen
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eim schrieb:
Also Bernie -- diesmal hast du absolut unrecht.Vielleicht solltest du mal öfter Fortbildungen bei Pascoe,Hevert ,Sanum oder anderen Firmen besuchen .Dort gibt es viele Ärzte die auch den HP haben.
Der Arzt bei dem ich meine Ausleitungsverfahren gemacht habe war vorher HP und hat anschließen Medizin studiert und arbeitet als beides und hat es auch dranstehen. :yum:
Und ansonsten kann ich Britta nur zustimmen
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ztzj schrieb:
Arzt-und-Heilpraktiker-in-einer-Person-nicht-moeglich-Gastartikel-Bayerisches-Aerzteblatt-
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Helmut Fromberger schrieb:
Jetzt nimmst Du aber mal den Fuß vom Gas runter.
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britta109 schrieb:
???Wo schrieb ich, dass ein Arzt als HP arbeitet weil ihm die Approbation entzogen wurde??
aerdna
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aerdna schrieb:
Erstmal danke Bernie für die Antwort- aber gilt das als HP auch ohne Bestallung? Da ich keine HP Praxis habe bin ich doch de facto eigentlich garkeiner bzw darf nicht "im Umherziehen" arbeiten-oder? Darf ich dann trotzdem in meiner PT Praxis als HP Rezepte ausstellen...? Also nur Tätigkeiten die ich als sektoralerHP auch dürfte? Liebe Grüße
aerdna
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aerdna schrieb:
Wie kommst du denn darauf daß ich Arzt bin???
Gesundheitsamt anrufen !!!! Das müsstest Du als HP eigentlich selber wissen oder. Wieso willst Du als sektoraler HP arbeiten wenn Du den Voll HP hast. Verstehe ich nicht ganz. Seitwann kann den auch ein sg. Sektoraler HP Rezepte ausstellen. Deine Frage ist schon was ungewöhnlich oder ?
Daß ich das GA anrufen könnte ist mir natürlich klar- aber danke für den Hinweis!
Aber ich habe nun eben euch hier gefragt wie eure Erfahrungen sind!
Als VollHP will ich nicht arbeiten da die Praxisräume das nicht hergeben und ich dann die Kassenzulassung abgeben müsste bzw die Mitarbeiter z.T. entlassen müsste.... 1000Gründe um die es mir hier garnicht geht.
Ein sektoraler HP dagegen kann in der PT Kassenpraxis arbeiten und meines Wissens auch KG, Massage...Rezepte ausstellen. Was sehr praktisch für mich wäre. Deshalb die Frage ob ich als Voll HP ohne Bestallung auch automatisch sektoraler HP bin?
Danke für eure Antworten!
Liebe Grüße
aerdna
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aerdna schrieb:
paul849 schrieb am 18.9.14 22:30:
Gesundheitsamt anrufen !!!! Das müsstest Du als HP eigentlich selber wissen oder. Wieso willst Du als sektoraler HP arbeiten wenn Du den Voll HP hast. Verstehe ich nicht ganz. Seitwann kann den auch ein sg. Sektoraler HP Rezepte ausstellen. Deine Frage ist schon was ungewöhnlich oder ?
Daß ich das GA anrufen könnte ist mir natürlich klar- aber danke für den Hinweis!
Aber ich habe nun eben euch hier gefragt wie eure Erfahrungen sind!
Als VollHP will ich nicht arbeiten da die Praxisräume das nicht hergeben und ich dann die Kassenzulassung abgeben müsste bzw die Mitarbeiter z.T. entlassen müsste.... 1000Gründe um die es mir hier garnicht geht.
Ein sektoraler HP dagegen kann in der PT Kassenpraxis arbeiten und meines Wissens auch KG, Massage...Rezepte ausstellen. Was sehr praktisch für mich wäre. Deshalb die Frage ob ich als Voll HP ohne Bestallung auch automatisch sektoraler HP bin?
Danke für eure Antworten!
Liebe Grüße
aerdna
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britta109 schrieb:
Himmel...wie kommst du darauf, dass ich glaube, du seist Arzt?????
Himmel...wie kommst du darauf, dass ich glaube, du seist Arzt?????
Weil ihr von Anfang an darüber schreibt . McMiki hat das erwähnt anfangs -egal.
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aerdna schrieb:
britta109 schrieb am 20.9.14 11:44:
Himmel...wie kommst du darauf, dass ich glaube, du seist Arzt?????
Weil ihr von Anfang an darüber schreibt . McMiki hat das erwähnt anfangs -egal.
Grundsätzlich ist mir dieses Thema egal aber da hier soviel gemutmaßt wird kommentiere ich auch mal (!)
Meine PI ist HP, hat zwei Schilder am Eingang (PT und HP) und arbeitet als solche in ihrer PT-Praxis auch als HP. Im Bezug auf Physiotherapie während der PT-Behandlungszeiten, im Bezug auf Naturheilverfahren ausserhalb der PT-Behandlungszeiten - die ja flexible gehalten werden können.
Bisher hat sich (ausser der großen Grünen einmalig) keine GKV daran gestört und die Rechnnungen an die Patienten für HP- und/oder Osteopathie-Leistungen wurden auch von den GKV's (sofern Kostenübername für HP/Osteo besteht) erstattet.
Und JA, der sekt. HP ist in (Voll-)HP inkludiert (!), nicht aber im HP-Psychotherapie.
Der sekt. HP bezieht sich (in diesem Fall) ausschließlich auf das Tätigkeitsfeld der Physiotherapie, siehe auch hier: Physiotherapie (Heilpraktikergesetz) – Wikipedia
Zu der Frage ob Arzt darf oder nicht schaut mal hier: Ärzte dürfen nicht Heilpraktiker sein @ gwup | die skeptiker
Villeicht ist das hilfreich um die Diskusion zum Ende zu bringen, die an der Erstfrage vorbeiläuft.
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JHE schrieb:
Hallo,
Grundsätzlich ist mir dieses Thema egal aber da hier soviel gemutmaßt wird kommentiere ich auch mal (!)
Meine PI ist HP, hat zwei Schilder am Eingang (PT und HP) und arbeitet als solche in ihrer PT-Praxis auch als HP. Im Bezug auf Physiotherapie während der PT-Behandlungszeiten, im Bezug auf Naturheilverfahren ausserhalb der PT-Behandlungszeiten - die ja flexible gehalten werden können.
Bisher hat sich (ausser der großen Grünen einmalig) keine GKV daran gestört und die Rechnnungen an die Patienten für HP- und/oder Osteopathie-Leistungen wurden auch von den GKV's (sofern Kostenübername für HP/Osteo besteht) erstattet.
Und JA, der sekt. HP ist in (Voll-)HP inkludiert (!), nicht aber im HP-Psychotherapie.
Der sekt. HP bezieht sich (in diesem Fall) ausschließlich auf das Tätigkeitsfeld der Physiotherapie, siehe auch hier: Physiotherapie (Heilpraktikergesetz) – Wikipedia
Zu der Frage ob Arzt darf oder nicht schaut mal hier: Ärzte dürfen nicht Heilpraktiker sein @ gwup | die skeptiker
Villeicht ist das hilfreich um die Diskusion zum Ende zu bringen, die an der Erstfrage vorbeiläuft.
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PTP schrieb:
Natürlich kannst du in deiner Physio-Praxis einen Raum für HP-Tätigkeit anmelden. Es gibt doch noch genügend Zeiten außerhalb der Physio-Öffnungszeiten in denen du als HP arbeiten (und Rezepte ausstellen) könntest.
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paul849 schrieb:
Darum verstehe ich auch die Frage nicht. Wenn er HP ist dann müsste er das auch wissen '!
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eim schrieb:
Hat wahrscheinlich bei dem Rechtsunterricht was ein HP darf oder nicht gefehlt !!! :unamused:
LG
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
kannst ja mal einen Berufsverband mit deinen Fragen löchern........und voilà....hier ist schon der nächste Verband, der sich bestimmt mit solchen Problemen auskennt: Locations Liste - Physio-HP Verband
LG
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McMiki schrieb:
Natürlich...wenn du Arzt bist, hast du auch den HP...
Wenn du Platz hast kannst du sogar einen seperaten Raum einrichten ,der deine Kassenzulassung (50qm) nicht berührt.
Natürlich als Voll-HP und anmelden mußt du es auf jeden Fall dem Gesundheitsamt auch wenn du nur den HP-Physio hättest.
Als HP egal ob Voll oder Teil-Hp kannst du nicht bestallt werden,dass können nur die Ärzte.
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Problem beschreiben
eim schrieb:
Warum bietest du nicht seperate Stunden als HP an ??
Wenn du Platz hast kannst du sogar einen seperaten Raum einrichten ,der deine Kassenzulassung (50qm) nicht berührt.
Natürlich als Voll-HP und anmelden mußt du es auf jeden Fall dem Gesundheitsamt auch wenn du nur den HP-Physio hättest.
Als HP egal ob Voll oder Teil-Hp kannst du nicht bestallt werden,dass können nur die Ärzte.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sagt z.B. dazu:"„Bei einer Vermengung besteht die konkrete Gefahr, daß der Patient bei einer
Personalunion von Arzt und Heilpraktiker in der Regel nicht erkennt, in welcher Eigenschaft ihm der Behandelnde
entgegentritt, weil eine klare Trennung
der Verantwortungsbereiche nicht
möglich ist. An der Vermeidung einer
derartigen Vermengung der beiden Formen
der Heilkunde in ein und derselben
Person besteht schon deshalb ein herausragendes
öffentliches Interesse, weil
der Patient nur bei der Behandlung
durch einen Arzt einen rechtlich verbürgten
Anspruch darauf hat, daß die
Aufklärungs-, Sorgfalts-, Verschwiegenheits-,
Haftungs- und mannigfaltigen
sonstigen Vorschriften beachtet werden,
die die Rechtsordnung den Ärzten im
Interesse des Patientenwohls auferlegt.
Heilpraktiker unterliegen diesen Pflichten
nur in eingeschränktem und abgeschwächtem
Maße.“
Mehr muss ich dazu nicht sagen, oder?
@aerdna: Du verwendest immer das Wort "Bestallung". Damit ist die (veraltete) Approbation von Ärzten gemeint. Du hats aber Recht: Eine Ausübung der Heilkunde im Umherziehen ist verboten.
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Bernie schrieb:
Sorry, dass ich dir widersprechen muss. Sicher ist es so, dass es HPs gibt welche danach Medizin studieren. In dem Moment, in dem sie ihre Approbationsurkunde erhalten ist der HP hinfällig. Ein Doppelbezeichnung Arzt und HP ist aus Berufsrechtlichen Gründen nicht möglich - siehe einschlägige dauernde Rechtsprechung. Ein Arzt darf selbstverständlich Naturheilkunde ausüben, aber halt nicht als HP - warum auch? Nur weil Du jemanden kennst, der das auf dem Praxisschild stehen hat, bedeutet das nocht nicht, dass er das auch darf.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sagt z.B. dazu:"„Bei einer Vermengung besteht die konkrete Gefahr, daß der Patient bei einer
Personalunion von Arzt und Heilpraktiker in der Regel nicht erkennt, in welcher Eigenschaft ihm der Behandelnde
entgegentritt, weil eine klare Trennung
der Verantwortungsbereiche nicht
möglich ist. An der Vermeidung einer
derartigen Vermengung der beiden Formen
der Heilkunde in ein und derselben
Person besteht schon deshalb ein herausragendes
öffentliches Interesse, weil
der Patient nur bei der Behandlung
durch einen Arzt einen rechtlich verbürgten
Anspruch darauf hat, daß die
Aufklärungs-, Sorgfalts-, Verschwiegenheits-,
Haftungs- und mannigfaltigen
sonstigen Vorschriften beachtet werden,
die die Rechtsordnung den Ärzten im
Interesse des Patientenwohls auferlegt.
Heilpraktiker unterliegen diesen Pflichten
nur in eingeschränktem und abgeschwächtem
Maße.“
Mehr muss ich dazu nicht sagen, oder?
@aerdna: Du verwendest immer das Wort "Bestallung". Damit ist die (veraltete) Approbation von Ärzten gemeint. Du hats aber Recht: Eine Ausübung der Heilkunde im Umherziehen ist verboten.
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ich bin sekt HP, habe keine eigene Räume und trotzdem darf ich Rezepte ausstellen und Patienten eigenverantwortlich untersuchen und behandeln. Deine Aussage kann somit nicht stimmen.
Oder meinst du das anders?
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
hallo Physiotin
ich bin sekt HP, habe keine eigene Räume und trotzdem darf ich Rezepte ausstellen und Patienten eigenverantwortlich untersuchen und behandeln. Deine Aussage kann somit nicht stimmen.
Oder meinst du das anders?
stefan 302
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paul849 schrieb:
Wieso darfst Du Rezepte ausstellen für wen und für was ?
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Tempelritter schrieb:
man braucht als angestellter HP Physiotherapie keine eigenen Räume, man kann die Räume der PT Praxis als Praxissitz dem Gesundheitsamt melden. Eine Trennung innerhalb der PT-Praxis ist nicht notwendig, da alles Physiotherapie ist. Es ist lediglich die Heilkunde im Umherziehen untersagt. Rezepte über PT können auch im Rahmen eines Hausbesuchs ausgestellt werden.
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paul849 schrieb:
Und Du bist Dir sicher das die Krankenkassen (private) anerkennen ?
Und Du bist Dir sicher das die Krankenkassen (private) anerkennen ?
wenn Leistungen durch HP versichert sind ja.
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Tempelritter schrieb:
paul849 schrieb am 21.10.14 17:09:
Und Du bist Dir sicher das die Krankenkassen (private) anerkennen ?
wenn Leistungen durch HP versichert sind ja.
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paul849 schrieb:
Nenne mir mal bitte eine Kasse die eine Rechung von einem sekt. HP anerkennt.
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paul849 schrieb:
Tja irgendwie gibt es wohl keine Kassen die einen sektoralen Heilpraktiker anerkennen oder ?
Aber diese Diskussion kann man aus dem Wege gehen, in dem man den "großen" HP macht.
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britta109 schrieb:
Vielleicht hat der Kollege noch keine Zeit gehabt zu antworten :wink:
Aber diese Diskussion kann man aus dem Wege gehen, in dem man den "großen" HP macht.
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paul849 schrieb:
Genau
Nenne mir mal bitte eine Kasse die eine Rechung von einem sekt. HP anerkennt.
AXA, Signal je nach Rechnungstellung anteilig bis zur vereinbarten Höhe. Der HP Fachbereich Physiotherapie ist dem Voll-HP bis auf den Fachbereich gleichgestellt so das GA Freiburg und meine Vorbereitung zum sekt. HP.
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Tempelritter schrieb:
paul849 schrieb am 22.10.14 07:34:
Nenne mir mal bitte eine Kasse die eine Rechung von einem sekt. HP anerkennt.
AXA, Signal je nach Rechnungstellung anteilig bis zur vereinbarten Höhe. Der HP Fachbereich Physiotherapie ist dem Voll-HP bis auf den Fachbereich gleichgestellt so das GA Freiburg und meine Vorbereitung zum sekt. HP.
Kann ich nur zustimmen. Meine Liste vom Chef beinhaltet auch noch die Allianz und DKV, wobei die letztere oft Zicken macht da der Versicherte oft Einschränkungen unterschreibt die er zuvor nicht gelesen hat.
Ich habe zwar nicht das Mahnwesen unter mir, aber wenn es da Probleme geben würde, hätte ich schon eine Anweisung bekommen, diese Rezepte bzw Abrechnungen nicht mehr anzunehmen.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Hallo Tempelritter
Kann ich nur zustimmen. Meine Liste vom Chef beinhaltet auch noch die Allianz und DKV, wobei die letztere oft Zicken macht da der Versicherte oft Einschränkungen unterschreibt die er zuvor nicht gelesen hat.
Ich habe zwar nicht das Mahnwesen unter mir, aber wenn es da Probleme geben würde, hätte ich schon eine Anweisung bekommen, diese Rezepte bzw Abrechnungen nicht mehr anzunehmen.
stefan 302
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morpheus-06 schrieb:
Central aber nur wenn die GOH zur Anwendung kommt.
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Problem beschreiben
Physiotin schrieb:
Man kann entweder eine eigene Praxis als Physio haben oder man ist HP selbststaendig.Ansonsten möchtest Du HP ausüben und eigenen Rezepte erstellen,dann brauchst Du dafür eigene Räume und musst das auch getrennt ausüben .Oder Du bist HP Praxis und integrierst Physiotherapeutische Massnahmen für Selbstzahler.
Mich würde interessieren, was Ihr mit Rezeptausstellung meint? Kann der HP Rezepte ausstellen, die die Kasse dann anerkennt? Also, wenn z.B. der HP / HP-Physio 10 x KG und Fango auf das Rezept schreibt, kommt es zur Erstattung durch die Privatkassen?
Mein Wissenstand ist da anders. In den Beihilferichtlinien steht z.B.: "Heilmittel müssen ärztlich verordnet sein". Somit ist auf jeden Fall der HP so oder so raus.
Ist das bei den Privatkassen immer anders, also kann der Patient die HP Verordnung zur Erstattung erfolgreich einreichen?
Ärzte können keine HPs sein. Ausnahme HP vor Studium. Dann sind sie zwar auch HPs, dürfen aber nicht als HP arbeiten, da sie Ärzte sind. Oder sie müssen Ihre Zulassung als Arzt zurück geben. Aber es gibt meines Wissens eine Ausnahme bei Tierärzten und bei Zahnärzten. Da diese auf Tiere bzw. die Zahnmedizin beschränkt sind, darf die Heilkunde außerhalb des Oralbereiches nur mit einer Voll-HP Zulassung erbracht werden. Bei Tierärzten sieht das vom Sinn her, ähnlich aus.
Und ja, der HP inkludiert den - sektoral heißt es ja eigentlich nicht - den HP, eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie. Wobei auch nur die Abgabe der Behandlungsinhalte, die in der Grundausbildung vermittelt wurden, rechtlich abgedeckt ist. Eine Ausbildung nach dem Examen in TCM oder Manueller Therapie erfordert, wenn sie als HP eigenverantwortlich durchgeführt wird, die Zulassung als Voll HP.
Wenn ich mich irre, dann klärt mich auf.
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Jolli42 schrieb:
Deutscher- Physio-HP-Verband kann richtige Auskunft geben. :yum:
Ich stelle schon seit 15 Jahren diese Rezepte aus und weiss es deswegen ganz genau. Am besten aber immer vorher einmal die Kasse anrufen und das bestätigen lassen.
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paul849 schrieb:
Der Voll HP kann Rezepte für Physiotherapie ausstellen und die werden von allen Privatkassen und Beihilfe anerkannt. Die vom sektoralen nicht.
Ich stelle schon seit 15 Jahren diese Rezepte aus und weiss es deswegen ganz genau. Am besten aber immer vorher einmal die Kasse anrufen und das bestätigen lassen.
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Problem beschreiben
physioland schrieb:
Was ist denn die GOH?
Mich würde interessieren, was Ihr mit Rezeptausstellung meint? Kann der HP Rezepte ausstellen, die die Kasse dann anerkennt? Also, wenn z.B. der HP / HP-Physio 10 x KG und Fango auf das Rezept schreibt, kommt es zur Erstattung durch die Privatkassen?
Mein Wissenstand ist da anders. In den Beihilferichtlinien steht z.B.: "Heilmittel müssen ärztlich verordnet sein". Somit ist auf jeden Fall der HP so oder so raus.
Ist das bei den Privatkassen immer anders, also kann der Patient die HP Verordnung zur Erstattung erfolgreich einreichen?
Ärzte können keine HPs sein. Ausnahme HP vor Studium. Dann sind sie zwar auch HPs, dürfen aber nicht als HP arbeiten, da sie Ärzte sind. Oder sie müssen Ihre Zulassung als Arzt zurück geben. Aber es gibt meines Wissens eine Ausnahme bei Tierärzten und bei Zahnärzten. Da diese auf Tiere bzw. die Zahnmedizin beschränkt sind, darf die Heilkunde außerhalb des Oralbereiches nur mit einer Voll-HP Zulassung erbracht werden. Bei Tierärzten sieht das vom Sinn her, ähnlich aus.
Und ja, der HP inkludiert den - sektoral heißt es ja eigentlich nicht - den HP, eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie. Wobei auch nur die Abgabe der Behandlungsinhalte, die in der Grundausbildung vermittelt wurden, rechtlich abgedeckt ist. Eine Ausbildung nach dem Examen in TCM oder Manueller Therapie erfordert, wenn sie als HP eigenverantwortlich durchgeführt wird, die Zulassung als Voll HP.
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