Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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erstmal noch ein gesundes neues Jahr allen im Forum.
Ich habe mal eine Frage: ich überlege ob ich nebenbei noch den 'grpßen' HP mache um gewisse Methoden auch in der Physiotherapie anwenden kann wie Chiropraktik, Dry needling etc. Gibt es irgendwelche Gesetzestexte oder Auflagen worin steht dass ich das in meiner Praxis dann nicht anbieten darf? Kann ich in meiner Praxis für Physiotherapie auch HP anbieten?
Vielen Dank und viele Grüße
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M83Axel schrieb:
Hallo,
erstmal noch ein gesundes neues Jahr allen im Forum.
Ich habe mal eine Frage: ich überlege ob ich nebenbei noch den 'grpßen' HP mache um gewisse Methoden auch in der Physiotherapie anwenden kann wie Chiropraktik, Dry needling etc. Gibt es irgendwelche Gesetzestexte oder Auflagen worin steht dass ich das in meiner Praxis dann nicht anbieten darf? Kann ich in meiner Praxis für Physiotherapie auch HP anbieten?
Vielen Dank und viele Grüße
Hast Du eine Kassenzulassung in der PT - Praxis, dann wird es noch etwas schwieriger.
So, oder so, muss eine strikte Trennung stattfinden. Der Patient muss wissen: ist gerade beim PT oder beim HP.
Es gelten die einschlägigen Gesetze, Durchführungsverordnungen und Zulassungsrichtlinien (falls GKV Praxis).
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Bernie schrieb:
Eine PT - Praxis ist eine PT - Praxis und eine HP - Praxis ist eine HP - Praxis. Das sind zwei Paar Stiefel, da auch zwei voneinander unabhängige Berufe.
Hast Du eine Kassenzulassung in der PT - Praxis, dann wird es noch etwas schwieriger.
So, oder so, muss eine strikte Trennung stattfinden. Der Patient muss wissen: ist gerade beim PT oder beim HP.
Es gelten die einschlägigen Gesetze, Durchführungsverordnungen und Zulassungsrichtlinien (falls GKV Praxis).
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Tempelritter schrieb:
In BaWü geht so was, wenn die Behandlungsräume getrennt sind. Andere Bundesländer legen die Einrichtungsrichtlinien strenger aus Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein und verlangen eine strikte Trennung.
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Heilpraktiker und Physiotherapeut: Leistungen in einer Praxis anbieten?
Frage
Ich bin Heilpraktiker und Physiotherapeut. Ich möchte gerne im eigenen Haus eine Privatpraxis als Heilpraktiker betreiben und möchte aber auch gerne Privatpatienten mit einer ärztlichen Verordnung für z.B. Krankengymnastik behandeln. Muss ich dafür gleichzeitig eine private Physiotherapie-Praxis betreiben? Geht das überhaupt zusammen in einem Raum?
Antwort
Da es sich bei beiden Tätigkeiten um private Heilbehandlungen handelt, gibt es hierfür keine Vorgaben außer der Anmeldung einer solchen Privatpraxis beim Gesundheitsamt und eventuellen Vorschriften der örtlichen Bauaufsichtsbehörden.
Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
November 2014
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andi-jo schrieb:
Zitat aus Expertenforum des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2014:
Heilpraktiker und Physiotherapeut: Leistungen in einer Praxis anbieten?
Frage
Ich bin Heilpraktiker und Physiotherapeut. Ich möchte gerne im eigenen Haus eine Privatpraxis als Heilpraktiker betreiben und möchte aber auch gerne Privatpatienten mit einer ärztlichen Verordnung für z.B. Krankengymnastik behandeln. Muss ich dafür gleichzeitig eine private Physiotherapie-Praxis betreiben? Geht das überhaupt zusammen in einem Raum?
Antwort
Da es sich bei beiden Tätigkeiten um private Heilbehandlungen handelt, gibt es hierfür keine Vorgaben außer der Anmeldung einer solchen Privatpraxis beim Gesundheitsamt und eventuellen Vorschriften der örtlichen Bauaufsichtsbehörden.
Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
November 2014
Es geht hier aber um Leistungserbringung für gesetzl Kostenträger und HP.
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RoFo schrieb:
Das ist bekannt.
Es geht hier aber um Leistungserbringung für gesetzl Kostenträger und HP.
Das ist bekannt.
Es geht hier aber um Leistungserbringung für gesetzl Kostenträger und HP.
und das innerhalb einer zugelassen PT-Praxis.
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morpheus-06 schrieb:
RoFo schrieb am 22.1.17 17:22:
Das ist bekannt.
Es geht hier aber um Leistungserbringung für gesetzl Kostenträger und HP.
und das innerhalb einer zugelassen PT-Praxis.
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Bernie schrieb:
.... zumindest nehmen wir das mal an :grin: , da sonst die Frage unsinnig wäre. In einer Privatpraxis ist viels möglich, was in einer GKV-Praxis eingeschränkt ist.
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M83Axel schrieb:
Natürlich in einer Praxis mit gesetzlichen Patienten
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M83Axel schrieb:
Danke... dachte ich mir schon!
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