Herzlich willkommen in der Praxis
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
eingerichteten Räumlichkeiten
entsprechen den Anforderungen einer
komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
aus der Osteopathie.
Zur Unterstützung unseres Teams
suchen wir ab sofort SIE in TZ/VZ.
Zu bieten haben wir:
- Ein angemessenes Ambiente,
Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
- Bei...
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
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arbeiten überwiegend orthopädisch
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hedi jacobs schrieb:
Hallo liebes Forum. Da für Physiotherapeuten ja seit neustem Fortbildungspflicht gilt wollte ich bei dieser Gelegenheit mal unverbindlich anfragen wo man als selbstständiger Physiotherapeut aus Nordrheinwestfalen den am besten Förderzuschuss beantragen kann. Über Rückmeldung würde ich mich sehr freuen…
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Fortbildungspflicht ist in den Rahmenverträgen geregelt.
Fobipunkte ist nur für fachliche Leiter/PI.
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Ramona Völlkopf schrieb:
"Seit neustem" ist natürlich sehr frei interpretiert.
Fortbildungspflicht ist in den Rahmenverträgen geregelt.
Fobipunkte ist nur für fachliche Leiter/PI.
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Illdisposed schrieb:
Danke Ramona, genau das wollte ich wissen, also alles wie immer :smile:
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hedi jacobs schrieb:
Hat niemand einen Tipp wo man, kommend aus Nordrhein-Westfalen, am besten Zuschuss für eine Fortbildung beantragt? Hatte da mal was von "Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen" oder so ähnlich gehört (das die wohl bis zu 500 Euro beisteuern)! Irgendjemand Erfahrung?
Let me google that for you
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Hase C schrieb:
Liebe Hedi...gib doch einfach mal genau das bei Tante Google ein...
Let me google that for you
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Illdisposed schrieb:
wo steht das, dass alle PT eine Fortbildungspflicht haben???
In den Rahmenvertrages steht hierzu, dass mindestens alle zwei Jahre eine fachspezifische Fortbildung gemacht werden muss.
Der Rahmenvertrag enthält auch Vertragsstrafen von bis zu fünfzitausend Euro, wenn das nicht umgesetzt wird.
Es wird aber nicht geprüft.
Mfg
Meitao
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Berufsausbildung/-abschluss/ausübung ist eine Sache. Unterwerfung im GKV-System eine gewachsene Gewohnheit.
Als Leistung ohne Gegenleistung kann man die "(un)-verträgliche" Fortbildungsforderung im Rahmen der Kassenknechtschaft einordnen.
Gilt denn nicht allgemein, dass der die Musik bezahlt, der sie bestellt.
Manchmal komme ich mir wie ein bettelnder Straßenmusikant vor, der permanent kostenpflichtig die Musikschule besuchen muß.
Auf Harzniveau bekomme ich allerdings einen Zuschuss zu den Musikschulkosten.
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mocca schrieb:
hallo,
Berufsausbildung/-abschluss/ausübung ist eine Sache. Unterwerfung im GKV-System eine gewachsene Gewohnheit.
Als Leistung ohne Gegenleistung kann man die "(un)-verträgliche" Fortbildungsforderung im Rahmen der Kassenknechtschaft einordnen.
Gilt denn nicht allgemein, dass der die Musik bezahlt, der sie bestellt.
Manchmal komme ich mir wie ein bettelnder Straßenmusikant vor, der permanent kostenpflichtig die Musikschule besuchen muß.
Auf Harzniveau bekomme ich allerdings einen Zuschuss zu den Musikschulkosten.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Wer hat was vergessen?
Gruß Bert
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Bert schrieb:
das machen wir sogar wöchentlich Praxisintern :kissing_closed_eyes: (Fallbesprechung)
Gruß Bert
Wären ja die Verbandsmitglieder.
...Auf Harzniveau bekomme ich allerdings einen Zuschuss zu den Musikschulkosten. ...
Zumindest für die Fahrtkosten.
Bekommen nicht einmal therapeutische Leistungserbringer, dieserlei Finanzierung ist sogar mitzubringen.
Das ein selbstständiger PI nach Zuschüssen für seine selbstverständliche nicht kassenzuvergütende gesetzliche Mindestpflichterfüllung fragt beruhigt aber auch ein wenig. So wird sehr schön der Verbandsmitgliedererfolg der insofernigen Nullvergütung belegbar. Der Kampf dortrum ist selbst nach Jahren noch als Erfolgeserfolg darstellbar.
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webpt schrieb:
...Gilt denn nicht allgemein, dass der die Musik bezahlt, der sie bestellt...
Wären ja die Verbandsmitglieder.
...Auf Harzniveau bekomme ich allerdings einen Zuschuss zu den Musikschulkosten. ...
Zumindest für die Fahrtkosten.
Bekommen nicht einmal therapeutische Leistungserbringer, dieserlei Finanzierung ist sogar mitzubringen.
Das ein selbstständiger PI nach Zuschüssen für seine selbstverständliche nicht kassenzuvergütende gesetzliche Mindestpflichterfüllung fragt beruhigt aber auch ein wenig. So wird sehr schön der Verbandsmitgliedererfolg der insofernigen Nullvergütung belegbar. Der Kampf dortrum ist selbst nach Jahren noch als Erfolgeserfolg darstellbar.
Deshalb also die Rahmenverträge Bestandteil jedes insofernigen Arbeitsvertrages sein müssen. Das therapeutische Personl schliesslich von den verbandsmitgliederauferlegten Vertragspflichten auch wissen muss.
In Sachen Patiententherapieraumvorhaltungspflicht von den Verbandsmitgliedern, z.B. im neuesten VdEK- Vertrag, durchgesetzt wird, dass die Zulassungsräumlichkeiten zur Behandlung für VdEK- Patienten vorzuhalten seien. Also allein aus diesem Vertrag heraus weder Primärkassenpatienten und schon garnicht BG- oder gar GKV- fremde Behandlungen stattfinden können ( z.B. PKV oder Selbstzahler ). Hälst Du da für den Primärkassenbereich, BG- Bereich usw. die vorzuhaltenen Räumlichkeiten mehrfach vor ?
Obendrein sind die Vertragsstrafenregelungen den Verbandsmitgliedern geschuldet, welche zur Rundumschikane dererlei Pflichten auftürmen. Nicht einmal die Kassen benötigten solcherlei nicht durchsetzbaren gesetzwidrige Unsinnsregelungen, sie entzögen bei Übertritten schlicht die Zulassung bzw. setzten die Vergütungen schlicht auf Null.
Das jemand jemanden kennt der jemanden kennt oder zumindest unbelegbares Hörensagen als Beweis auffährt, dass es Verbandsmitgliedervertragsstrafen regnete ( und wie hoch, vorzugsweise mit Quelle ), welche von den Kassen durchgesetzt würden, halte ich für unrealistisch. Gibt es da dann evtl. auch rechtsverbindliche Regelungen, dass mitunter gegen Gebühr die Kassen für die Verbände als Inkassoakteur agieren ?
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webpt schrieb:
...In den Rahmenvertrages steht hierzu, dass mindestens alle zwei Jahre eine fachspezifische Fortbildung gemacht werden muss. ...
Deshalb also die Rahmenverträge Bestandteil jedes insofernigen Arbeitsvertrages sein müssen. Das therapeutische Personl schliesslich von den verbandsmitgliederauferlegten Vertragspflichten auch wissen muss.
In Sachen Patiententherapieraumvorhaltungspflicht von den Verbandsmitgliedern, z.B. im neuesten VdEK- Vertrag, durchgesetzt wird, dass die Zulassungsräumlichkeiten zur Behandlung für VdEK- Patienten vorzuhalten seien. Also allein aus diesem Vertrag heraus weder Primärkassenpatienten und schon garnicht BG- oder gar GKV- fremde Behandlungen stattfinden können ( z.B. PKV oder Selbstzahler ). Hälst Du da für den Primärkassenbereich, BG- Bereich usw. die vorzuhaltenen Räumlichkeiten mehrfach vor ?
Obendrein sind die Vertragsstrafenregelungen den Verbandsmitgliedern geschuldet, welche zur Rundumschikane dererlei Pflichten auftürmen. Nicht einmal die Kassen benötigten solcherlei nicht durchsetzbaren gesetzwidrige Unsinnsregelungen, sie entzögen bei Übertritten schlicht die Zulassung bzw. setzten die Vergütungen schlicht auf Null.
Das jemand jemanden kennt der jemanden kennt oder zumindest unbelegbares Hörensagen als Beweis auffährt, dass es Verbandsmitgliedervertragsstrafen regnete ( und wie hoch, vorzugsweise mit Quelle ), welche von den Kassen durchgesetzt würden, halte ich für unrealistisch. Gibt es da dann evtl. auch rechtsverbindliche Regelungen, dass mitunter gegen Gebühr die Kassen für die Verbände als Inkassoakteur agieren ?
Wir in der Praxis legen schon größten Wert auf berufliche Fortbildung, ist ja schließlich auch der Ruf der Praxis, welcher der MA nach außen trägt. Selbstverständlich ist das im AV veränkert und selbstverständlich trägt der PI diese Kosten, wenn sie zuvor mit ihm abgesprochen worden sind. Klangschale z.B. wird von uns nicht bezahlt.
"In Sachen Patiententherapieraumvorhaltungspflicht von den Verbandsmitgliedern, z.B. im neuesten VdEK- Vertrag, durchgesetzt wird, dass die Zulassungsräumlichkeiten zur Behandlung für VdEK- Patienten vorzuhalten seien. Also allein aus diesem Vertrag heraus weder Primärkassenpatienten und schon garnicht BG- oder gar GKV- fremde Behandlungen stattfinden können ( z.B. PKV oder Selbstzahler ). Hälst Du da für den Primärkassenbereich, BG- Bereich usw. die vorzuhaltenen Räumlichkeiten mehrfach vor"
Klar halten wir das z.B. vor indem wir, sollte je eine Gruppe zustande kommen, diesen Raum dann für diese Gruppe an dem Termin und der Uhrzeit benutzen. Keine Gruppe gebucht oder keine Anfrage? Dazu steht nichts im meinem RV, dass dieser Raum jederzeit frei (also unbenutzt) sein muss.
Auch hier benutzen wir selbstverständlich täglich den Raum für Neuropatienten, Gehschule, etc.pp oder einfach nur unseren terminen für den sekt.HP, bei 50 Euro bei 30 Min, wenn wir den Beratungstermin mal zu Grunde legen.
"Obendrein sind die Vertragsstrafenregelungen den Verbandsmitgliedern geschuldet, welche zur Rundumschikane dererlei Pflichten auftürmen. Nicht einmal die Kassen benötigten solcherlei nicht durchsetzbaren gesetzwidrige Unsinnsregelungen, sie entzögen bei Übertritten schlicht die Zulassung bzw. setzten die Vergütungen schlicht auf Null.
Das jemand jemanden kennt der jemanden kennt oder zumindest unbelegbares Hörensagen als Beweis auffährt, dass es Verbandsmitgliedervertragsstrafen regnete ( und wie hoch, vorzugsweise mit Quelle ), welche von den Kassen durchgesetzt würden, halte ich für unrealistisch. Gibt es da dann evtl. auch rechtsverbindliche Regelungen, dass mitunter gegen Gebühr die Kassen für die Verbände als Inkassoakteur agieren ? "
Dieser Abschnitt von dir erübrigt sich, da man meinem Chef und mir deshalb kein vertragswidriges Handeln nachweisen kann.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
..."Deshalb also die Rahmenverträge Bestandteil jedes insofernigen Arbeitsvertrages sein müssen. Das therapeutische Personl schliesslich von den verbandsmitgliederauferlegten Vertragspflichten auch wissen muss. "
Wir in der Praxis legen schon größten Wert auf berufliche Fortbildung, ist ja schließlich auch der Ruf der Praxis, welcher der MA nach außen trägt. Selbstverständlich ist das im AV veränkert und selbstverständlich trägt der PI diese Kosten, wenn sie zuvor mit ihm abgesprochen worden sind. Klangschale z.B. wird von uns nicht bezahlt.
"In Sachen Patiententherapieraumvorhaltungspflicht von den Verbandsmitgliedern, z.B. im neuesten VdEK- Vertrag, durchgesetzt wird, dass die Zulassungsräumlichkeiten zur Behandlung für VdEK- Patienten vorzuhalten seien. Also allein aus diesem Vertrag heraus weder Primärkassenpatienten und schon garnicht BG- oder gar GKV- fremde Behandlungen stattfinden können ( z.B. PKV oder Selbstzahler ). Hälst Du da für den Primärkassenbereich, BG- Bereich usw. die vorzuhaltenen Räumlichkeiten mehrfach vor"
Klar halten wir das z.B. vor indem wir, sollte je eine Gruppe zustande kommen, diesen Raum dann für diese Gruppe an dem Termin und der Uhrzeit benutzen. Keine Gruppe gebucht oder keine Anfrage? Dazu steht nichts im meinem RV, dass dieser Raum jederzeit frei (also unbenutzt) sein muss.
Auch hier benutzen wir selbstverständlich täglich den Raum für Neuropatienten, Gehschule, etc.pp oder einfach nur unseren terminen für den sekt.HP, bei 50 Euro bei 30 Min, wenn wir den Beratungstermin mal zu Grunde legen.
"Obendrein sind die Vertragsstrafenregelungen den Verbandsmitgliedern geschuldet, welche zur Rundumschikane dererlei Pflichten auftürmen. Nicht einmal die Kassen benötigten solcherlei nicht durchsetzbaren gesetzwidrige Unsinnsregelungen, sie entzögen bei Übertritten schlicht die Zulassung bzw. setzten die Vergütungen schlicht auf Null.
Das jemand jemanden kennt der jemanden kennt oder zumindest unbelegbares Hörensagen als Beweis auffährt, dass es Verbandsmitgliedervertragsstrafen regnete ( und wie hoch, vorzugsweise mit Quelle ), welche von den Kassen durchgesetzt würden, halte ich für unrealistisch. Gibt es da dann evtl. auch rechtsverbindliche Regelungen, dass mitunter gegen Gebühr die Kassen für die Verbände als Inkassoakteur agieren ? "
Dieser Abschnitt von dir erübrigt sich, da man meinem Chef und mir deshalb kein vertragswidriges Handeln nachweisen kann.
stefan 302
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Meitao schrieb:
Schon nett, dass die Fortbildungsverpflichtung für Angestellte Physiotherapeuten glatt vergessen wird.
In den Rahmenvertrages steht hierzu, dass mindestens alle zwei Jahre eine fachspezifische Fortbildung gemacht werden muss.
Der Rahmenvertrag enthält auch Vertragsstrafen von bis zu fünfzitausend Euro, wenn das nicht umgesetzt wird.
Es wird aber nicht geprüft.
Mfg
Meitao
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stefan 302 schrieb:
nein
nein
OK. Dann gehe ich mal davon aus, dass es keine Pflicht ist, die überprüft wird? Eher eine Empfehlung?
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tom1350 schrieb:
stefan 302 schrieb am 24.10.16 12:09:
nein
OK. Dann gehe ich mal davon aus, dass es keine Pflicht ist, die überprüft wird? Eher eine Empfehlung?
nein
OK. Dann gehe ich mal davon aus, dass es keine Pflicht ist, die überprüft wird? Eher eine Empfehlung?
Im Rahmenvertrag steht es verbindlich drin. Jedoch gibt es genug Fobimöglichkeiten, welche für die AN umsonst zu bekommen sind. Es wird ja nicht beschrieben, welchen Inhalt es sein soll. Alleine schon Kongresse, Klinik-Ärztefortbildungen, Mitgliederversammlungen etc. bieten genug.
Es soll ja auch der Praxis dienen, bzw. der Reputation derer.
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stefan 302 schrieb:
tom1350 schrieb am 24.10.16 12:18:
stefan 302 schrieb am 24.10.16 12:09:
nein
OK. Dann gehe ich mal davon aus, dass es keine Pflicht ist, die überprüft wird? Eher eine Empfehlung?
Im Rahmenvertrag steht es verbindlich drin. Jedoch gibt es genug Fobimöglichkeiten, welche für die AN umsonst zu bekommen sind. Es wird ja nicht beschrieben, welchen Inhalt es sein soll. Alleine schon Kongresse, Klinik-Ärztefortbildungen, Mitgliederversammlungen etc. bieten genug.
Es soll ja auch der Praxis dienen, bzw. der Reputation derer.
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tom1350 schrieb:
Mir geht es vor allem um vertraglich festzulegende Fobitage vs. freier Urlaub.
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stefan 302 schrieb:
haben wir bei uns so geregelt, dass im AV 5 Fobi-Tage/Jahr extra geregelt sind (26 Tage J.-Urlaub), Inhalt und Tage nach Absprache mit dem PI
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tom1350 schrieb:
Ja, hier ist die Frage 25+3 oder 28. Da es anscheinend keine Fobipflicht für AN gibt wäre letzteres für den AN besser.
Das muss aber jeder für sich entscheiden...
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stefan 302 schrieb:
ja, wenn der PI kein Interesse hat, dass die Qualität bleibt oder zunimmt.
Das muss aber jeder für sich entscheiden...
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tom1350 schrieb:
Gibt es mittlerweile einen Hinweis, in welchem Umfang die alle zwei Jahre externe Fobi der MA geschehen soll?
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Leni C. schrieb:
Bildungsscheck bekommt du als Selbständiger nicht . Ich habe sie aber immer für meine MA bekommen .
da hast du natürlich recht.
..."Das muss aber jeder für sich entscheiden"...
Es ist doch wie beim Lottospielen, die meisten haben hinterher weniger Kohle.
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo stefan 302,
da hast du natürlich recht.
..."Das muss aber jeder für sich entscheiden"...
Es ist doch wie beim Lottospielen, die meisten haben hinterher weniger Kohle.
mfg mocca
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Diana Haus schrieb:
Die Industrie und Handelskammer vergibt die Bildundsschecks NRW.
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