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Rügen - Mecklenburg-Vorpommern

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Regeneration sowie Förderung des
Wohlbefindens und der Beweglichkeit

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Fortbildung Fortbildung unter aktuellen Auflagen

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Neues Thema
Fortbildung unter aktuellen Auflagen
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barmer
29.10.2020 19:38
Hallo,dürfen aktuell Fortbildungen durchgeführt werden!Es gibt unterschiedliche Informationen im Netz!? Einige Fortbildungszentren haben noch geöffnet und geben auch die Information es finden noch Fortbildungen statt unter den gebotenen Hygieneauflagen! Es haben aber auch schon Fortbildungszentren für das ganze Jahr alle Fortbildungen abgesagt! Ich finde keine aussagekräftige und verlässliche Quelle im Internet! Ja oder Nein!?
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Hallo,dürfen aktuell Fortbildungen durchgeführt werden!Es gibt unterschiedliche Informationen im Netz!? Einige Fortbildungszentren haben noch geöffnet und geben auch die Information es finden noch Fortbildungen statt unter den gebotenen Hygieneauflagen! Es haben aber auch schon Fortbildungszentren für das ganze Jahr alle Fortbildungen abgesagt! Ich finde keine aussagekräftige und verlässliche Quelle im Internet! Ja oder Nein!?
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Janine Lang
31.10.2020 19:21
Hi, ich bin seit Donnerstag, bis morgen noch, beim MT Kurs in München. Wir tragen den ganzen Tag Maske und haben ein Hygienekonzept unterschrieben. Allerdings habe ich Montag und Dienstag frei und werde zum Test gehen bevor ich die Praxis wieder betrete.
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Hi, ich bin seit Donnerstag, bis morgen noch, beim MT Kurs in München. Wir tragen den ganzen Tag Maske und haben ein Hygienekonzept unterschrieben. Allerdings habe ich Montag und Dienstag frei und werde zum Test gehen bevor ich die Praxis wieder betrete.
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Janine Lang schrieb:

Hi, ich bin seit Donnerstag, bis morgen noch, beim MT Kurs in München. Wir tragen den ganzen Tag Maske und haben ein Hygienekonzept unterschrieben. Allerdings habe ich Montag und Dienstag frei und werde zum Test gehen bevor ich die Praxis wieder betrete.

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barmer schrieb:

Hallo,dürfen aktuell Fortbildungen durchgeführt werden!Es gibt unterschiedliche Informationen im Netz!? Einige Fortbildungszentren haben noch geöffnet und geben auch die Information es finden noch Fortbildungen statt unter den gebotenen Hygieneauflagen! Es haben aber auch schon Fortbildungszentren für das ganze Jahr alle Fortbildungen abgesagt! Ich finde keine aussagekräftige und verlässliche Quelle im Internet! Ja oder Nein!?

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Inche
29.10.2020 20:08
Ja ich geh morgen normal auf Präsenz Fobi und habe vorab ein Hyg Konzept zum unterschreiben bekommen.Maskenpflicht eigen Verpflegung usw.
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Ja ich geh morgen normal auf Präsenz Fobi und habe vorab ein Hyg Konzept zum unterschreiben bekommen.Maskenpflicht eigen Verpflegung usw.
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Inche schrieb:

Ja ich geh morgen normal auf Präsenz Fobi und habe vorab ein Hyg Konzept zum unterschreiben bekommen.Maskenpflicht eigen Verpflegung usw.

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kvet
29.10.2020 20:32
Falls Fortbildungen weiter durchgeführt werden, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Es kann doch nicht sein, dass die Teilnehmer aus verschiedenen Risiko Gebieten zusammen treffen, und dann unter teils sehr engen Bedingungen über mehrere Tage zusammen hocken.
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• Philipp Morlock
• viento
Falls Fortbildungen weiter durchgeführt werden, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Es kann doch nicht sein, dass die Teilnehmer aus verschiedenen Risiko Gebieten zusammen treffen, und dann unter teils sehr engen Bedingungen über mehrere Tage zusammen hocken.
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ali
29.10.2020 22:22
....in Deinem Risikogebiet behandelst Du auch Patienten....
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• ronald0612
....in Deinem Risikogebiet behandelst Du auch Patienten....
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ali schrieb:

....in Deinem Risikogebiet behandelst Du auch Patienten....

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kvet schrieb:

Falls Fortbildungen weiter durchgeführt werden, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Es kann doch nicht sein, dass die Teilnehmer aus verschiedenen Risiko Gebieten zusammen treffen, und dann unter teils sehr engen Bedingungen über mehrere Tage zusammen hocken.

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Ringgeist
30.10.2020 08:26
Wer aktuell Fortbildungen besucht, dem ist nicht mehr zu helfen. Nicht nur, das er sich weiteren Risiken aussetzt, Geld lässt er auch noch, für das sein Gehalt nicht zwangsläufig steigt.
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Wer aktuell Fortbildungen besucht, dem ist nicht mehr zu helfen. Nicht nur, das er sich weiteren Risiken aussetzt, Geld lässt er auch noch, für das sein Gehalt nicht zwangsläufig steigt.
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bundy007
30.10.2020 09:34
soll leute geben, die fobis zum teil für sich selbst besuchen, ohne direkt wieder ans gehalt zu denken.
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• ronald0612
• Leu
soll leute geben, die fobis zum teil für sich selbst besuchen, ohne direkt wieder ans gehalt zu denken.
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bundy007 schrieb:

soll leute geben, die fobis zum teil für sich selbst besuchen, ohne direkt wieder ans gehalt zu denken.

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Ringgeist schrieb:

Wer aktuell Fortbildungen besucht, dem ist nicht mehr zu helfen. Nicht nur, das er sich weiteren Risiken aussetzt, Geld lässt er auch noch, für das sein Gehalt nicht zwangsläufig steigt.

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barmer
30.10.2020 12:59
Vielen Dank für die Rückmeldungen! Ich habe jetzt selbst eine aussagekräftige und verlässliche Information im Internet gefunden.
Deshalb für alle Interessierten eine Kopie!
Verordnung zum Schutz
vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)
Vom 30. Oktober 2020
§ 6
Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote im öffentlichen Dienst, Bibliotheken
(1) Der Lehr- und Prüfungsbetrieb an Hochschulen und an den Schulen des Gesundheitswesens ist nach Maßgabe gesonderter Anordnungen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zulässig.
(2) Interne Unterrichtsveranstaltungen und praktische Übungen einschließlich dazugehöriger
Prüfungen im Rahmen von Vorbereitungsdiensten und der Berufsaus-, -fort- und -weiterbildung an den der Berufsaus-, -fort- und -weiterbildung im Öffentlichen Dienst dienenden
Hochschulen, Schulen, Instituten und ähnlichen Einrichtungen sowie in Gerichten und Behörden sowie sonstige staatliche Prüfungen sind unter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4a
zulässig.
(3) Bei Aus-, Fort- und Weiterbildungstätigkeiten, die eine Unterschreitung des Mindestabstands erfordern (zum Beispiel bei praktischen Übungen zur Selbstverteidigung oder zur
Durchsuchung von Personen) und bei entsprechenden Prüfungen ist bei notwendiger Unterschreitung des Mindestabstands auf eine möglichst kontaktarme Durchführung, vorheriges
Händewaschen beziehungsweise Händedesinfektion, das Tragen einer Alltagsmaske (soweit
tätigkeitsabhängig möglich) zu achten.
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• Livingstone
Vielen Dank für die Rückmeldungen! Ich habe jetzt selbst eine aussagekräftige und verlässliche Information im Internet gefunden. Deshalb für alle Interessierten eine Kopie! Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) Vom 30. Oktober 2020 § 6 Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote im öffentlichen Dienst, Bibliotheken (1) Der Lehr- und Prüfungsbetrieb an Hochschulen und an den Schulen des Gesundheitswesens ist nach Maßgabe gesonderter Anordnungen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zulässig. (2) Interne Unterrichtsveranstaltungen und praktische Übungen einschließlich dazugehöriger Prüfungen im Rahmen von Vorbereitungsdiensten und der Berufsaus-, -fort- und -weiterbildung an den der Berufsaus-, -fort- und -weiterbildung im Öffentlichen Dienst dienenden Hochschulen, Schulen, Instituten und ähnlichen Einrichtungen sowie in Gerichten und Behörden sowie sonstige staatliche Prüfungen sind unter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4a zulässig. (3) Bei Aus-, Fort- und Weiterbildungstätigkeiten, die eine Unterschreitung des Mindestabstands erfordern (zum Beispiel bei praktischen Übungen zur Selbstverteidigung oder zur Durchsuchung von Personen) und bei entsprechenden Prüfungen ist bei notwendiger Unterschreitung des Mindestabstands auf eine möglichst kontaktarme Durchführung, vorheriges Händewaschen beziehungsweise Händedesinfektion, das Tragen einer Alltagsmaske (soweit tätigkeitsabhängig möglich) zu achten.
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Inche
30.10.2020 18:19
Wir bekanmen Ffp2 Masken und Handschuhe ,Desinfekion und geübt wurde in festen 2er teams insgesamt 10 Tn Das ganze lief als 1 Tages Fobi.Alle Tn kamen aus dem Umkreis und Dozentin war eine Ärztin.Mehr Geld bekomme ich als Pi nicht aber mehr wissen und einfach auch mal eine Behandlung.Die nächsten Fobis werden wenns geht eh online laufen.
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Wir bekanmen Ffp2 Masken und Handschuhe ,Desinfekion und geübt wurde in festen 2er teams insgesamt 10 Tn Das ganze lief als 1 Tages Fobi.Alle Tn kamen aus dem Umkreis und Dozentin war eine Ärztin.Mehr Geld bekomme ich als Pi nicht aber mehr wissen und einfach auch mal eine Behandlung.Die nächsten Fobis werden wenns geht eh online laufen.
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Inche schrieb:

Wir bekanmen Ffp2 Masken und Handschuhe ,Desinfekion und geübt wurde in festen 2er teams insgesamt 10 Tn Das ganze lief als 1 Tages Fobi.Alle Tn kamen aus dem Umkreis und Dozentin war eine Ärztin.Mehr Geld bekomme ich als Pi nicht aber mehr wissen und einfach auch mal eine Behandlung.Die nächsten Fobis werden wenns geht eh online laufen.

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barmer schrieb:

Vielen Dank für die Rückmeldungen! Ich habe jetzt selbst eine aussagekräftige und verlässliche Information im Internet gefunden.
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Verordnung zum Schutz
vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)
Vom 30. Oktober 2020
§ 6
Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote im öffentlichen Dienst, Bibliotheken
(1) Der Lehr- und Prüfungsbetrieb an Hochschulen und an den Schulen des Gesundheitswesens ist nach Maßgabe gesonderter Anordnungen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zulässig.
(2) Interne Unterrichtsveranstaltungen und praktische Übungen einschließlich dazugehöriger
Prüfungen im Rahmen von Vorbereitungsdiensten und der Berufsaus-, -fort- und -weiterbildung an den der Berufsaus-, -fort- und -weiterbildung im Öffentlichen Dienst dienenden
Hochschulen, Schulen, Instituten und ähnlichen Einrichtungen sowie in Gerichten und Behörden sowie sonstige staatliche Prüfungen sind unter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4a
zulässig.
(3) Bei Aus-, Fort- und Weiterbildungstätigkeiten, die eine Unterschreitung des Mindestabstands erfordern (zum Beispiel bei praktischen Übungen zur Selbstverteidigung oder zur
Durchsuchung von Personen) und bei entsprechenden Prüfungen ist bei notwendiger Unterschreitung des Mindestabstands auf eine möglichst kontaktarme Durchführung, vorheriges
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