Über uns:
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
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letztes Jahr zum 1. Dezember habe ich mein Vollzeitstelle in einer Praxis begonnen, im September 2012 habe ich das Examen bestanden. Gerne würde ich dieses Jahr noch mit einem Bobath-Kurs beginnen. Nun ist meine Frage, ob ich mich für einen Kurs, der im November beginnt anmelden kann. Denn innerhalb des Kurses erreiche ich das geforderte Jahr Berufserfahrung. Hat jemand Erfahrung damit, wie genau es die Krankenkassen damit nehmen?
Vielen vielen Dank für eure Hilfe!
Katha
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Katha2111 schrieb:
Hallo zusammen,
letztes Jahr zum 1. Dezember habe ich mein Vollzeitstelle in einer Praxis begonnen, im September 2012 habe ich das Examen bestanden. Gerne würde ich dieses Jahr noch mit einem Bobath-Kurs beginnen. Nun ist meine Frage, ob ich mich für einen Kurs, der im November beginnt anmelden kann. Denn innerhalb des Kurses erreiche ich das geforderte Jahr Berufserfahrung. Hat jemand Erfahrung damit, wie genau es die Krankenkassen damit nehmen?
Vielen vielen Dank für eure Hilfe!
Katha
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Soviel ich weiß nimmt es die IBITA genau. Die International Bobath Instructors Training Association (IBITA) gibt die Bedingungen vor und bis Kursbeginn hast Du kein Jahr Berufserfahrung. Aber einfach mal beim Kursanbieter nachfragen.
Gruß redvine
Solltest Du den Kurs machen und die Prüfung bestehen, können die Kassen Dir ansonsten jederzeit die Bezahlung verweigern, da Du die Voraussetzung bei Kursanfang nicht hattest.
Um dem Ganzen aus dem Weg zu gehen, würde ich vermutlich einfach einen Kurs später buchen.
Den Kurs "darfst" Du selbstverständlich immer belegen, aber Du machst das Ganze (vermutlich) ja nicht aus Hobby und möchtest verständlicherweise auch die Berechtigung der Behandlung erlangen.
Ein Physio "darf" auch einen Akupunkturkurs belegen - das heißt aber noch lange nicht, daß er auch Akupunktur durchführen darf. Ebenso wie Osteopathie und vieles andere, was auf dem Markt angeboten wird.
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Auch den Kurs machen ist nicht möglich, wenn von Anfang an feststeht, dass die Bedingungen nicht erfüllt sind. Und normalerweise gibt es eher eine Warteliste, als freie Kursplätze.
Gruß redvine
[bearbeitet am 06.08.13 10:08]
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redvine schrieb:
Die IBITA ist eine private Organisation und legt ihre Bedingungen fest. Wenn der Kurs nicht von der IBITA anerkannt wird, dann gibt es auch keine Kassenanerkennung und andersherum.
Auch den Kurs machen ist nicht möglich, wenn von Anfang an feststeht, dass die Bedingungen nicht erfüllt sind. Und normalerweise gibt es eher eine Warteliste, als freie Kursplätze.
Gruß redvine
[bearbeitet am 06.08.13 10:08]
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die neue schrieb:
Ich würde nicht beim Kursanbieter nachfragen, sondern bei den Kassen. Und zwar schriftlich und eine evtl. Bestätigung auch nur schriftlich akzeptieren.
Solltest Du den Kurs machen und die Prüfung bestehen, können die Kassen Dir ansonsten jederzeit die Bezahlung verweigern, da Du die Voraussetzung bei Kursanfang nicht hattest.
Um dem Ganzen aus dem Weg zu gehen, würde ich vermutlich einfach einen Kurs später buchen.
Den Kurs "darfst" Du selbstverständlich immer belegen, aber Du machst das Ganze (vermutlich) ja nicht aus Hobby und möchtest verständlicherweise auch die Berechtigung der Behandlung erlangen.
Ein Physio "darf" auch einen Akupunkturkurs belegen - das heißt aber noch lange nicht, daß er auch Akupunktur durchführen darf. Ebenso wie Osteopathie und vieles andere, was auf dem Markt angeboten wird.
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