WIR SUCHEN FÜR UNSERE STRANDKLINIK
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hat zufällig noch jemand den Ausbildungsplan/Vorschriften für Masseure von 1985/1986?
Berufsgesetz ?? Dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ??
Beides habe ich nicht zufällig, allerdings von 1958 !!
Meines Wissens nach galten diese bis Inkrafttreten des MPhG im Mai 1994 !!
Oder habe ich etwas verpasst ?? :unamused:
Hein
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es geht mir um die Dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.
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ZVPHB schrieb:
Was genau willst du wissen ??
Berufsgesetz ?? Dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ??
Beides habe ich nicht zufällig, allerdings von 1958 !!
Meines Wissens nach galten diese bis Inkrafttreten des MPhG im Mai 1994 !!
Oder habe ich etwas verpasst ?? :unamused:
Hein
[bearbeitet am 28.05.13 21:10]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für den Link aber darum geht es nicht. War aber schon von Intresse.
Ich hatte das Urteil auch wegen der genauen Bezeichnungen genommen. Da da auch steht, wann geändert wurde bzw. wo es genau steht ( sozusagen zum losrecherchieren ).
Wenn du kein Verbandsmitglied bist, würde es von dort, auch wenn es auf dem Tisch liegt, extra verhindert werden. Denn so manches Thema stellte sich dar, dass die " Altausbildungen " mit vielerlei Inhalten garnicht herhalten können. Und demzufolge mitunter die eine oder andere Behandlung/ Therapie garnicht angewendet werden darf ( wenn es nicht einmal Ausbildungsinhalt war ).
Wobei Verbände aber ja nicht einmal Rahmenverträge von vor 15 oder 20 Jahren ( sind weiterhin gültig ) herausrücken. Die Zusammenarbeit mit den Akteuren richtet sich ja schliesslich genau gegen die Therapeuten.
Aber wie gesagt, was ist denn der Hintergrund bzw. in welche Richtung geht es ?
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webpt schrieb:
Was ist dein Hintergrund bzw. was soll dargestellt/ entkräftet usw. werden ?
Ich hatte das Urteil auch wegen der genauen Bezeichnungen genommen. Da da auch steht, wann geändert wurde bzw. wo es genau steht ( sozusagen zum losrecherchieren ).
Wenn du kein Verbandsmitglied bist, würde es von dort, auch wenn es auf dem Tisch liegt, extra verhindert werden. Denn so manches Thema stellte sich dar, dass die " Altausbildungen " mit vielerlei Inhalten garnicht herhalten können. Und demzufolge mitunter die eine oder andere Behandlung/ Therapie garnicht angewendet werden darf ( wenn es nicht einmal Ausbildungsinhalt war ).
Wobei Verbände aber ja nicht einmal Rahmenverträge von vor 15 oder 20 Jahren ( sind weiterhin gültig ) herausrücken. Die Zusammenarbeit mit den Akteuren richtet sich ja schliesslich genau gegen die Therapeuten.
Aber wie gesagt, was ist denn der Hintergrund bzw. in welche Richtung geht es ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Diskusion innerhalb des Team über Ausbildungsstand nach Grundausbildung.
Bzw. der dortrin enthaltenden Neuerungen.
Z.B. hatten die vor 1994 Ausgebildeten weder MT -, Bobath -, Vojta -, Lymphdrainage -, KG- Gerät - Ausbildungsinhalte. Funktionelle Anatomie hatten sie garnicht usw. usw. .
Diese Inhalte konnten die Verbände sozusagen ins Gesetz drücken ( und sagen ja selbst: " es sei ihr Gesetz " ). Ab dort ging es sozusagen ganz großtechnisch richtig mit der Fortbildungswahnerei los. Genau die vielen vielen wesentlichen Ausbildungsinhalte durften garnicht abgegeben und abgerechnet werden. Wobei man sich fragt, weshalb man sie dann überhaupt zum Ausbildungsinhalt ausrief.
Der G- BA, das BMG und die vielen tausend Verbandsmitglieder konnten erreichen, dass genau diese kompletten Ausbildungsinhalte innerhalb des HMK betrachtet werden, als hätten sie ausdrücklich nicht stattgefunden bzw. garkein Ausbildungsinhalt seien.
Also auch die Verbände ( alle, einschliesslich Ergo+ Logo ) ausdrücklich darum kämpften, dass als Grundlage insofern die Ausbildungsordnung des Jahres 1958 weiterhin gilt und die tatsächlichen Ausbildungsinhalte als nicht vorhanden gehandhabt werden ( einschliesslich heute von allen Verbandsmitgliedern ja verteidigt ).
Die Ausbildungsinhalte ab 1994 zwar laut " AusbildungsVerordnung " tatsächlich vorhanden sind, innerhalb der HMR/ des HMK mit " nicht vorhanden " gehandhabt werden. Wird bei euch sicherlich eine Endlosdebatte, denn in der Realität geht es nicht um die tatsächlichen Inhalte/ Wissensstände, sondern um das geschriebene Regelungsgeflecht.
So vertreten ja die Verbandsmitglieder bspw. die Position, dass die Therapeuten bei weitem nicht den Anforderungen gewachsen seien. Nach Verbandsmitgliederdarstellungen leuchte es unmittelbar ein, dass die Ausbildungsinhalte deutlich unzureichend seien, und genau diese Ausbildungsinhalte seien ungeeignet ausreichende therapeutische Fähigkeiten inne zu haben.
Zu deutsch: die Ausbildung mit ihren unzureichenden Inhalten ab 1994 ist Schrott, die davor ohnehin. Deshalb bedarf es genau der Zertifikatsversion, welche über den Inhalt der Ausbildung hinaus geht. Die Zertifikatsausbildungen quittieren als solche selber, dass innerhalb der Ausbildung noch nicht einmal die grossen Röhrenknochen erwähnt wurden. Es werden die kompletten Ausbildungsinhalte 1: 1 wiederholt. Rechtlich waren sie also kein Ausbildungsinhalt, denn die Zertifikatsversionen gehen über den Inhalt der Ausbildungsinhalte hinaus.
Mitunter wollte man der Therapeutenschaft evtl. lediglich quittieren, dass sie gehirnamputiert sei.
Der Stand nach der Ausbildung richtet sich also nicht nach persönlichen Therapeutensichtweisen/ Meinungen/ Empfindungen oder gar tatsächlichem Wissen ( das ja als allerletztes ), sondern ausnahmslos nach dem Verbandsregelungsgeflecht. Von daher dürftet ihr ja eigentlich darüber noch nicht eine einzige Minute gesprochen haben können, wenn nicht sämtliche Ausbildungsinhalte vollständig aus 1958 zzgl. Änderungen und gleichzeitig aus 1994 zzgl. der erheblichen Änderungen auf dem Tische liegen ?
[bearbeitet am 29.05.13 13:46]
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webpt schrieb:
Na zumindest ergibt sich evtl. einiges wegen des MPhG 1994 und der entsprechenden PrüfungsVerordnung.
Bzw. der dortrin enthaltenden Neuerungen.
Z.B. hatten die vor 1994 Ausgebildeten weder MT -, Bobath -, Vojta -, Lymphdrainage -, KG- Gerät - Ausbildungsinhalte. Funktionelle Anatomie hatten sie garnicht usw. usw. .
Diese Inhalte konnten die Verbände sozusagen ins Gesetz drücken ( und sagen ja selbst: " es sei ihr Gesetz " ). Ab dort ging es sozusagen ganz großtechnisch richtig mit der Fortbildungswahnerei los. Genau die vielen vielen wesentlichen Ausbildungsinhalte durften garnicht abgegeben und abgerechnet werden. Wobei man sich fragt, weshalb man sie dann überhaupt zum Ausbildungsinhalt ausrief.
Der G- BA, das BMG und die vielen tausend Verbandsmitglieder konnten erreichen, dass genau diese kompletten Ausbildungsinhalte innerhalb des HMK betrachtet werden, als hätten sie ausdrücklich nicht stattgefunden bzw. garkein Ausbildungsinhalt seien.
Also auch die Verbände ( alle, einschliesslich Ergo+ Logo ) ausdrücklich darum kämpften, dass als Grundlage insofern die Ausbildungsordnung des Jahres 1958 weiterhin gilt und die tatsächlichen Ausbildungsinhalte als nicht vorhanden gehandhabt werden ( einschliesslich heute von allen Verbandsmitgliedern ja verteidigt ).
Die Ausbildungsinhalte ab 1994 zwar laut " AusbildungsVerordnung " tatsächlich vorhanden sind, innerhalb der HMR/ des HMK mit " nicht vorhanden " gehandhabt werden. Wird bei euch sicherlich eine Endlosdebatte, denn in der Realität geht es nicht um die tatsächlichen Inhalte/ Wissensstände, sondern um das geschriebene Regelungsgeflecht.
So vertreten ja die Verbandsmitglieder bspw. die Position, dass die Therapeuten bei weitem nicht den Anforderungen gewachsen seien. Nach Verbandsmitgliederdarstellungen leuchte es unmittelbar ein, dass die Ausbildungsinhalte deutlich unzureichend seien, und genau diese Ausbildungsinhalte seien ungeeignet ausreichende therapeutische Fähigkeiten inne zu haben.
Zu deutsch: die Ausbildung mit ihren unzureichenden Inhalten ab 1994 ist Schrott, die davor ohnehin. Deshalb bedarf es genau der Zertifikatsversion, welche über den Inhalt der Ausbildung hinaus geht. Die Zertifikatsausbildungen quittieren als solche selber, dass innerhalb der Ausbildung noch nicht einmal die grossen Röhrenknochen erwähnt wurden. Es werden die kompletten Ausbildungsinhalte 1: 1 wiederholt. Rechtlich waren sie also kein Ausbildungsinhalt, denn die Zertifikatsversionen gehen über den Inhalt der Ausbildungsinhalte hinaus.
Mitunter wollte man der Therapeutenschaft evtl. lediglich quittieren, dass sie gehirnamputiert sei.
Der Stand nach der Ausbildung richtet sich also nicht nach persönlichen Therapeutensichtweisen/ Meinungen/ Empfindungen oder gar tatsächlichem Wissen ( das ja als allerletztes ), sondern ausnahmslos nach dem Verbandsregelungsgeflecht. Von daher dürftet ihr ja eigentlich darüber noch nicht eine einzige Minute gesprochen haben können, wenn nicht sämtliche Ausbildungsinhalte vollständig aus 1958 zzgl. Änderungen und gleichzeitig aus 1994 zzgl. der erheblichen Änderungen auf dem Tische liegen ?
[bearbeitet am 29.05.13 13:46]
[bearbeitet am 29.05.13 15:02]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für deine Ausführungen, geben schon mal anhalt was "dazugekommen ist" Bin gespannt wie sich bei uns die Gespräche entwickeln.
[bearbeitet am 29.05.13 15:02]
Bleibt nur noch die Frage:
Welches Stöffchen" rauchst Du, oder wie viele Gläser von dem gegohrenen Gersten, oder Rebensaft befähigten Dich zu diesem Artikel . :scream:
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Muskelfreak schrieb:
Selten so ein kompetenten Beitrag gelesen.
Bleibt nur noch die Frage:
Welches Stöffchen" rauchst Du, oder wie viele Gläser von dem gegohrenen Gersten, oder Rebensaft befähigten Dich zu diesem Artikel . :scream:
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webpt schrieb:
LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2008, L 2 KN 26/05 KR - Anspr... - TK-Lex
[bearbeitet am 28.05.13 21:10]
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