Du möchtest Dich persönlich und
fachlich weiterentwickeln und Dich
als Therapeut abheben?
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Therapie kennenlernen und bist
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Medizin?
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Über uns:
Wir sind ein 7-köpfiges Team,
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unseren Patienten professionell und
mit Freude in interdisziplinärer
Zusammenarbeit zu vers...
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ich würde gerne eine Akupunktur-Fortbildung für Physiotherapeuten besuchen. Es wäre toll, wenn Ihr mir diesbzgl. ein paar gute Adressen hättet. (Hab den sektoralen HP).
Vielen Dank.
Gruss
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JochenKo schrieb:
Hallo,
ich würde gerne eine Akupunktur-Fortbildung für Physiotherapeuten besuchen. Es wäre toll, wenn Ihr mir diesbzgl. ein paar gute Adressen hättet. (Hab den sektoralen HP).
Vielen Dank.
Gruss
Sinn oder Unsinn mal beiseitegelassen.
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PTP schrieb:
Der Kollege hat recht, Akupunktur darfst du nicht praktiziren. Wenn du trotzdem Kurse besuchen willst empfehle ich die DGTCM, da lernst du die Chin.Medizin inklusive der Akupunktur. Zum Praktizieren fehlt aber wie schon gesagt der große HP
Es gibt andere Fortbildungseinrichtungen (z.B. MFZ in Hannover) wo man auch die TCM mit Akupunktur erlernen kann.
Aber es macht nur Sinn wenn du den großen HP hast ansonsten darfst du wie vorher schon beschrieben keine Akupunktur machen.
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eim schrieb:
Die DGTCM bildet überwiegend nur Ärzte aus und günstig vom Preis sind die auch nicht.
Es gibt andere Fortbildungseinrichtungen (z.B. MFZ in Hannover) wo man auch die TCM mit Akupunktur erlernen kann.
Aber es macht nur Sinn wenn du den großen HP hast ansonsten darfst du wie vorher schon beschrieben keine Akupunktur machen.
Vorsicht
redvine
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redvine schrieb:
Akupunktur ist eine invasive Technik, d.h. die Haut wird verletzt. Und somit eindeutig Körperverletzung, wenn Du nicht berechtigt bist sie auszuüben. Außerdem besteht das Risiko, dass dann Erreger eindringen ...
Vorsicht
redvine
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Dennis Kraus schrieb:
Der sektoraler HP berechtigt einen Physio nicht zur Durchführung der A.
Sinn oder Unsinn mal beiseitegelassen.
- AIM-Akademie Hannover (Voraussetzung Arzt oder HP)
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Lg
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Andreas Macau schrieb:
Ärzte machen es mittlerweile 10 mal ohne Selbstbeteiligung bei bestimmten Diagnosen. Warum soll dann einer beim Physio dafür noch zahlen. Lieber keine Fortbildung in dieser Richtung machen meiner Meinung nach.
Lg
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crashface schrieb:
na, beim Physio gibt´s dat ja auch nich zu koofen!
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redbi schrieb:
Der Physio darf es ja auch nicht machen ... es sei denn, er ist Voll-HP :wink:
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crashface schrieb:
- Q+ e.V. (bilden Ärzte und anderes med. Personal aus)
- AIM-Akademie Hannover (Voraussetzung Arzt oder HP)
Wo stand das Moeppel fragte, darf ich als Physio Akupunktur machen??? :unamused:
Ich finde, das echt interessant, wie der gemeine Physio immer wieder sein 'Helfer-Syndrom' (mal positiv betrachtet) oder auch sein 'Zeigefinger' -Syndrom zur Schau stellen muss...
@Moeppel Ich kenne mich da nicht so aus, weiß aber das man bei der dgtcm Akupunktur auch als Physio erlernen darf
gruß Horst Lee :sunglasses:
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Horst Lee schrieb:
Interessant, wieviele Antworten kamen ohne die Frage für den oder die Moeppel zu beantworten.
Wo stand das Moeppel fragte, darf ich als Physio Akupunktur machen??? :unamused:
Ich finde, das echt interessant, wie der gemeine Physio immer wieder sein 'Helfer-Syndrom' (mal positiv betrachtet) oder auch sein 'Zeigefinger' -Syndrom zur Schau stellen muss...
@Moeppel Ich kenne mich da nicht so aus, weiß aber das man bei der dgtcm Akupunktur auch als Physio erlernen darf
gruß Horst Lee :sunglasses:
frag mal bei den HP mentoren in Aurich nach die kennen einige die das durch haben
ansonsten jedes Tatoo oder pircing ist eine Körperverletzung aber mit einwilligung und ich bezweifle jetzt mal ganz stark das die ein HP haben
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-> das ist Quatsch, das kann kein Gesundheitsamt erlauben, da sie damit gegen geltendes Recht (Gesetz und Rechtsprechung) verstoßen würden. Das heißt nicht, dass es nicht schon vorgekommen ist, aber diese Erlaubnis wäre rechtswidrig!.
Die Beispiele mit Tattoo etc. werden zwar immer wieder angeführt, sind aber dennoch falsch. Es geht nicht um die Körperverletzung, sondern um den Zweck: Körperverletzung zur Erkennung, Linderung oder Heilung von Krankheiten fallen immer unter den Erlaubnisvorbehalt des HeilprG (bei Nichtärzten).
Akupunktur: HeilprG
Laktatmessung: kein HeilprG
BZ-Messung: HeilprG
Tatto, Piercing: kein HeilprG usw.
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Bernie schrieb:
"ein sektoraler HP kann unter umständen shcon akkupunktur anbieten ist verhandlungssache mit einem zuständigen gesundheits amt"
-> das ist Quatsch, das kann kein Gesundheitsamt erlauben, da sie damit gegen geltendes Recht (Gesetz und Rechtsprechung) verstoßen würden. Das heißt nicht, dass es nicht schon vorgekommen ist, aber diese Erlaubnis wäre rechtswidrig!.
Die Beispiele mit Tattoo etc. werden zwar immer wieder angeführt, sind aber dennoch falsch. Es geht nicht um die Körperverletzung, sondern um den Zweck: Körperverletzung zur Erkennung, Linderung oder Heilung von Krankheiten fallen immer unter den Erlaubnisvorbehalt des HeilprG (bei Nichtärzten).
Akupunktur: HeilprG
Laktatmessung: kein HeilprG
BZ-Messung: HeilprG
Tatto, Piercing: kein HeilprG usw.
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Esra Luise schrieb:
ein sektoraler HP kann unter umständen shcon akkupunktur anbieten ist verhandlungssache mit einem zuständigen gesundheits amt
frag mal bei den HP mentoren in Aurich nach die kennen einige die das durch haben
ansonsten jedes Tatoo oder pircing ist eine Körperverletzung aber mit einwilligung und ich bezweifle jetzt mal ganz stark das die ein HP haben
es wir bei beiden doch das gleiche gemacht nur auf ein anderen teststreifen gebracht
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Bei BZ Bestimmung sieht das anders aus (Erkennung einer Krankheit).
Bei der Senung mit der Maus würde man sagen: Klingt komisch? Ist aber so!
Ich persönlich halte diese Differenzierung auch für Blödsinn. Formal juristisch aber nachvollziehbar.
Das ist immer wieder das Problem: Nicht die Tätigkeit, sondern die Tätigkeit im Kontext entscheidet.
Nadeln reinstechen bei Gesunden Personen mit Einwilligung: kein Problem.
Nadel reinstechen mit Absicht der Heilung oder Linderung: Erlaubnispflicht HeilprG
Ein und die selbe Tätigkeit. Es kommt auf Kontext und Zielsetzung an.
Extremes Beispiel: OP bei einem Gesunden mit Einwilligung: fällt nicht unter das HeilprG. (Ist aber sittenwidrig! -> § 228 StGB Einwilligung des Verletzten
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.")
[bearbeitet am 06.02.13 09:55]
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Bernie schrieb:
Laktat Teste werden in aller Regel bei Gesunden (mit Ausnahmen), z.B. Sportlern durchgeführt. Hierbei geht es in aller Regel nicht um die Erkennung, Behandlung oder Heilung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden. Somit findet hierbei keine Anwendung des HeilprG statt.
Bei BZ Bestimmung sieht das anders aus (Erkennung einer Krankheit).
Bei der Senung mit der Maus würde man sagen: Klingt komisch? Ist aber so!
Ich persönlich halte diese Differenzierung auch für Blödsinn. Formal juristisch aber nachvollziehbar.
Das ist immer wieder das Problem: Nicht die Tätigkeit, sondern die Tätigkeit im Kontext entscheidet.
Nadeln reinstechen bei Gesunden Personen mit Einwilligung: kein Problem.
Nadel reinstechen mit Absicht der Heilung oder Linderung: Erlaubnispflicht HeilprG
Ein und die selbe Tätigkeit. Es kommt auf Kontext und Zielsetzung an.
Extremes Beispiel: OP bei einem Gesunden mit Einwilligung: fällt nicht unter das HeilprG. (Ist aber sittenwidrig! -> § 228 StGB Einwilligung des Verletzten
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.")
[bearbeitet am 06.02.13 09:55]
Eine BZ Messung im Rahmen der MTT, wenn Pat.Symptome zeigt ist eine First Aid Situation, welche weitere Maßnahmen bedingt, aber nicht vom Leistungserbringer zur Heilung angewandt wird. Und, RR-Messung zähle ich als PI ebenso dazu.
Nur mal als "Geck" : Sollte ich so etwas nicht in vorbezeichneter Lage tun,
werde ich nicht wegen Fahrlässigkeit sondern weg. Vorsatz bestraft. Bin auch examinierter Krankenpfleger, Weiterbildung OP und Intensivausb. Und noch ein, ich darf auch nähen und Op-Wundversorgung machen. Aber nur auf dem großen Meer als nautischer Offizier auf einem Traditionsschiff.
Will damit nur sagen, das es fast immer Situationsabhängig ist wie die Gesetzeslage dich trifft.
Gute Zeit
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Muskelfreak schrieb:
@ bernie, seid wann darf ein HP Diabetes heilen.
Eine BZ Messung im Rahmen der MTT, wenn Pat.Symptome zeigt ist eine First Aid Situation, welche weitere Maßnahmen bedingt, aber nicht vom Leistungserbringer zur Heilung angewandt wird. Und, RR-Messung zähle ich als PI ebenso dazu.
Nur mal als "Geck" : Sollte ich so etwas nicht in vorbezeichneter Lage tun,
werde ich nicht wegen Fahrlässigkeit sondern weg. Vorsatz bestraft. Bin auch examinierter Krankenpfleger, Weiterbildung OP und Intensivausb. Und noch ein, ich darf auch nähen und Op-Wundversorgung machen. Aber nur auf dem großen Meer als nautischer Offizier auf einem Traditionsschiff.
Will damit nur sagen, das es fast immer Situationsabhängig ist wie die Gesetzeslage dich trifft.
Gute Zeit
Mir fällt nur immer wieder auf, dass die wenigsten den genauen Wortlaut des HeilprG nicht kennen. Es geht nicht nur um heilen, sondern auch um Erkennen und lindern..........
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Bernie schrieb:
Ausnahmen bestätigen immer die Regel!
Mir fällt nur immer wieder auf, dass die wenigsten den genauen Wortlaut des HeilprG nicht kennen. Es geht nicht nur um heilen, sondern auch um Erkennen und lindern..........
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Esra Luise schrieb:
warum fällt BZ unter HP gesetz und laktat nicht ?
es wir bei beiden doch das gleiche gemacht nur auf ein anderen teststreifen gebracht
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