Unsere Praxis besteht seit 2006 und
hat einen orthopädischen
Schwerpunkt. Zu einem kleineren
Anteil kommen auch gezielt
neurologische sowie gynäkologische
Patient:innen zu uns. Wir haben
einen angenehmen Patientenstamm und
immer wieder Neuanmeldungen,
wodurch die Arbeit vielfältig
bleibt.
Wen wir suchen:
Du bist in MT-Ausbildung oder
bereits qualifiziert.
Du hast eine abgeschlossene
MLD-Ausbildung.
Du hast eine neurologische
Qualifikation? Wäre prima, ist
aber keine Voraussetzung.
Du...
hat einen orthopädischen
Schwerpunkt. Zu einem kleineren
Anteil kommen auch gezielt
neurologische sowie gynäkologische
Patient:innen zu uns. Wir haben
einen angenehmen Patientenstamm und
immer wieder Neuanmeldungen,
wodurch die Arbeit vielfältig
bleibt.
Wen wir suchen:
Du bist in MT-Ausbildung oder
bereits qualifiziert.
Du hast eine abgeschlossene
MLD-Ausbildung.
Du hast eine neurologische
Qualifikation? Wäre prima, ist
aber keine Voraussetzung.
Du...
unsere letzte Rechnung an die KK wurde bis jetzt nicht bezahlt. DAher dachte ich mir, ich schreibe jetzt mal meine erste pauschale Mahngebührrechnung.
Nun, die Zinsberechnung erfolgt ja bis zum Zahlungsdatum. Da die Re. noch nicht gezahlt worden ist kann ich es ja nicht berechnen.
Aber weil ja sowieso nicht viel an den Zinsen rauskommt, dachte ich, nehme heutigen Tag ab dem Verzugsdatum +40€.
Macht ihr das auch so?
Ich weiß, die Suchfunktion hier habe ich schon verwendet aber nicht wirklich eine zufriedenstellende Antwort gefunden. Daher seit bitte nicht genervt.
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nixphysio schrieb:
Hallo alle zusammen,
unsere letzte Rechnung an die KK wurde bis jetzt nicht bezahlt. DAher dachte ich mir, ich schreibe jetzt mal meine erste pauschale Mahngebührrechnung.
Nun, die Zinsberechnung erfolgt ja bis zum Zahlungsdatum. Da die Re. noch nicht gezahlt worden ist kann ich es ja nicht berechnen.
Aber weil ja sowieso nicht viel an den Zinsen rauskommt, dachte ich, nehme heutigen Tag ab dem Verzugsdatum +40€.
Macht ihr das auch so?
Ich weiß, die Suchfunktion hier habe ich schon verwendet aber nicht wirklich eine zufriedenstellende Antwort gefunden. Daher seit bitte nicht genervt.
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nixphysio schrieb:
Also Mahndatum ist der Enddatum und nicht der entgültige Zahldatum?
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Tempelritter schrieb:
ja anders kann ich es nicht berechnen, mit der Mahnung gebe ich noch 7 Tage Frist bis zur Bezahlung. Die könnte man noch mit einrechnen, Fälligkeit XX.XX.XX bis zum letzten Tag der Zahlungsfirst = XY Tage für die Zinsberechnung.
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Tempelritter schrieb:
so mache ich das auch, Tage ab der Fälligkeit bis zur Mahnung plus Pauschale 40€.
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