Wir gehören zur SRH – einem
führenden Anbieter von Bildungs-
und
Gesundheitsdienstleistungen mit
17.000 Mitarbeitern. Die SRH
betreibt private
Hochschulen, Bildungszentren,
Schulen und Krankenhäuser.
Zur Verstärkung unserer School of
Health, Education and Social
Sciences im
Studiengang Physiotherapie
(ausbildungsintegrierend) am
Standort Stuttgart
suchen wir zum 01.03.2026 einen
Akademischen Mitarbeiter DL w/m/d
in
Teilzeit (50 %). Die Stelle ist
zunächst auf 2 Jahre befristet.
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und
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Studiengang Physiotherapie
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suchen wir zum 01.03.2026 einen
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Teilzeit (50 %). Die Stelle ist
zunächst auf 2 Jahre befristet.
ich wollte mal nachfragen, wieviel Zeit ein angestellter Ergotherapeut pro Behandlung zur Verfügung gestellt bekommen muss.
Die Therapiezeit ist ja vorgeschrieben und darf nicht unterschritten werden oder?:
Mortorisch funktionelle Behandlung somit 30 Minuten, muss dann noch bei jeder Behandlung zusätzlich 15 Minuten im Behandlungsplan zur Verfügung gestellt werden für Vor-und Nachbereitung.....also insgesamt 45 Minuten?.....oder können diese 15 Minuten auch je nach Bedarf reduziert werden?
Muss auch bei den anderen Behandlungen sensomotorisch perzeptiv/psychisch-funktionell ......immer diese 15 Minuten bei jeder Behandlung zusätzlich dem Therapeuten zur Verfügung gestellt werden?
Vielen Dank für eure Meinung!
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Wird dir denn bei einer Behandlungszeit von 45 Minuten auch 60 Minuten zur Verfügung gestellt?
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Abrie schrieb:
Ich bin zwar Physio, aber warum sollte dir bei einer Behandlungszeit von 30 Minuten, 45 Minuten zur Verfügung gestellt werden?
Wird dir denn bei einer Behandlungszeit von 45 Minuten auch 60 Minuten zur Verfügung gestellt?
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MeFe89 schrieb:
@Abrie weils bei der ergo andere Rahmenbedingungen gibt
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Nadelbaum schrieb:
Das würde mich auch interessieren
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
ich wollte mal nachfragen, wieviel Zeit ein angestellter Ergotherapeut pro Behandlung zur Verfügung gestellt bekommen muss.
Die Therapiezeit ist ja vorgeschrieben und darf nicht unterschritten werden oder?:
Mortorisch funktionelle Behandlung somit 30 Minuten, muss dann noch bei jeder Behandlung zusätzlich 15 Minuten im Behandlungsplan zur Verfügung gestellt werden für Vor-und Nachbereitung.....also insgesamt 45 Minuten?.....oder können diese 15 Minuten auch je nach Bedarf reduziert werden?
Muss auch bei den anderen Behandlungen sensomotorisch perzeptiv/psychisch-funktionell ......immer diese 15 Minuten bei jeder Behandlung zusätzlich dem Therapeuten zur Verfügung gestellt werden?
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