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  1. Neue Beiträge Alle Foren Ergotherapie Hausbesuche- Frahrkostenerstattung

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Neues Thema
Hausbesuche- Frahrkostenerstattung
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Anonymer Teilnehmer
19.10.2014 16:53
Liebe Forenfreunde,
ich habe Anfang Oktober von meiner Mitarbeiterin eine Rechnung zur Erstattung von Fahrkosten bekommen.
Nicht nur dass sie fehlerhaft war, sondern sie war auf Januar und Februar bezogen.
Auch wenn es im Vertrag steht, frage ich mich, ob ich das jetzt noch zahlen muss.
Liebe Grüße an alle!
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Liebe Forenfreunde, ich habe Anfang Oktober von meiner Mitarbeiterin eine Rechnung zur Erstattung von Fahrkosten bekommen. Nicht nur dass sie fehlerhaft war, sondern sie war auf Januar und Februar bezogen. Auch wenn es im Vertrag steht, frage ich mich, ob ich das jetzt noch zahlen muss. Liebe Grüße an alle!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Liebe Forenfreunde,
ich habe Anfang Oktober von meiner Mitarbeiterin eine Rechnung zur Erstattung von Fahrkosten bekommen.
Nicht nur dass sie fehlerhaft war, sondern sie war auf Januar und Februar bezogen.
Auch wenn es im Vertrag steht, frage ich mich, ob ich das jetzt noch zahlen muss.
Liebe Grüße an alle!

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C. DBO
19.10.2014 20:00
Solltest Du. Korrigieren, zahlen und künftig monatliche Abrechnungen zur Pflicht machen. Sowas kann im Zweifel ganz schön hochgehen, wenn dass mehrere MA so handhaben Und die Fahrtkosten von März bis Oktober kommen ja dann wohl auch noch ;-(
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Solltest Du. Korrigieren, zahlen und künftig monatliche Abrechnungen zur Pflicht machen. Sowas kann im Zweifel ganz schön hochgehen, wenn dass mehrere MA so handhaben Und die Fahrtkosten von März bis Oktober kommen ja dann wohl auch noch ;-(
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C. DBO schrieb:

Solltest Du. Korrigieren, zahlen und künftig monatliche Abrechnungen zur Pflicht machen. Sowas kann im Zweifel ganz schön hochgehen, wenn dass mehrere MA so handhaben Und die Fahrtkosten von März bis Oktober kommen ja dann wohl auch noch ;-(

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Wonderwoman
19.10.2014 20:50
Natürlich musst Du zahlen. Die Verjährungsfrist beträgt aus meiner Sicht 3 Jahre.
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Wonderwoman schrieb:

Natürlich musst Du zahlen. Die Verjährungsfrist beträgt aus meiner Sicht 3 Jahre.

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Kukdiehe
24.10.2014 10:40
Ja musst du zahlen. Ich würde ja so ne Regelung machen, dass die Angestellten Tagesweise oder Wochen oder Monatsweise die Fahrkosten einzureichen sind. Am Datum muss spätestens die Fahrkostenerstattungsrechnung bei dir vorliegen, dann klappt das auch.
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Ja musst du zahlen. Ich würde ja so ne Regelung machen, dass die Angestellten Tagesweise oder Wochen oder Monatsweise die Fahrkosten einzureichen sind. Am Datum muss spätestens die Fahrkostenerstattungsrechnung bei dir vorliegen, dann klappt das auch.
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Kukdiehe schrieb:

Ja musst du zahlen. Ich würde ja so ne Regelung machen, dass die Angestellten Tagesweise oder Wochen oder Monatsweise die Fahrkosten einzureichen sind. Am Datum muss spätestens die Fahrkostenerstattungsrechnung bei dir vorliegen, dann klappt das auch.

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chipchap
25.10.2014 17:45
Rückwirkend dürfen in einem Arbeitsverhältnis Leistungen (auf beiden Seiten) eingefordert werden,
die nicht älter als 6 Monate sind.
Für die Monate Januar und Februar wäre eine Zahlung jetzt also nicht mehr verpflichtend für Dich,
sondern reine Kulanz!
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Rückwirkend dürfen in einem Arbeitsverhältnis Leistungen (auf beiden Seiten) eingefordert werden, die nicht älter als 6 Monate sind. Für die Monate Januar und Februar wäre eine Zahlung jetzt also nicht mehr verpflichtend für Dich, sondern reine Kulanz!
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Wonderwoman
25.10.2014 18:29
Wo bitte steht das?
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Wonderwoman schrieb:

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chipchap schrieb:

Rückwirkend dürfen in einem Arbeitsverhältnis Leistungen (auf beiden Seiten) eingefordert werden,
die nicht älter als 6 Monate sind.
Für die Monate Januar und Februar wäre eine Zahlung jetzt also nicht mehr verpflichtend für Dich,
sondern reine Kulanz!

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ergonosis
28.10.2014 11:05
Du hast es ihr vertraglich angeboten, warum willst du es ihr jetzt streichen? Wenn sie ein Fahrtenbuch führt (notwendig als Nachweiß fürs Finanzamt) kann sie die Unterlagen leicht korrigiert nachreichen und dannach kannst du den Betrag überweisen. Als Betriebsausgaben hattest du die Kosten doch sowieso mit eingerechnet. Wenn du sie los werden willst, geh´ ruhig auf Konfrontation.

MfG ergonosis
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Du hast es ihr vertraglich angeboten, warum willst du es ihr jetzt streichen? Wenn sie ein Fahrtenbuch führt (notwendig als Nachweiß fürs Finanzamt) kann sie die Unterlagen leicht korrigiert nachreichen und dannach kannst du den Betrag überweisen. Als Betriebsausgaben hattest du die Kosten doch sowieso mit eingerechnet. Wenn du sie los werden willst, geh´ ruhig auf Konfrontation. MfG ergonosis
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ergonosis schrieb:

Du hast es ihr vertraglich angeboten, warum willst du es ihr jetzt streichen? Wenn sie ein Fahrtenbuch führt (notwendig als Nachweiß fürs Finanzamt) kann sie die Unterlagen leicht korrigiert nachreichen und dannach kannst du den Betrag überweisen. Als Betriebsausgaben hattest du die Kosten doch sowieso mit eingerechnet. Wenn du sie los werden willst, geh´ ruhig auf Konfrontation.

MfG ergonosis



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